10 Neujahrsvorsätze für Konsumenten: Damit tappen Sie in keine Falle!

Unternehmen fällt es oft sehr leicht, die Gutgläubigkeit der Konsumentinnen und Konsumenten auszunützen.

Die Konsumentenschützer/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich haben in zehn Punkten zusammengefasst, worauf Sie unbedingt achten sollten:

  1. Ich gebe keine Kontodaten, PINs oder TANs in E-Mails oder am Telefon bekannt!
    Mit meiner Bank und meiner Kreditkartenfirma kommuniziere ich nur über das Postfach auf der gesicherten Seite des Unternehmens. Meine Kontonummer teile ich nur mir bekannten seriösen Firmen mit. Und ich trage keine Notiz zu meinem Bankomat-Code mit  mir herum.
  2. Ich kontrolliere monatlich meine Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen!
    Um jeglichen Missbrauch auszuschließen, überprüfe ich alle Positionen und reklamiere umgehend bei meiner Kreditkartenfirma. Beim Girokonto hole ich mir nicht autorisierte Zahlungen umgehend mit Hilfe meiner Hausbank zurück.
  3. Ich bin skeptisch bei Super-Schnäppchen und zahle nicht im Voraus!
    Ich checke alle Angebote genau, die zu schön sind, um wahr zu sein: Mit welchem Unternehmen habe ich es zu tun? Gibt es auf der Website ein ordentliches Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen? Keinesfalls zahle ich, bevor die Ware geliefert wurde.
  4. Ich öffne keine Anhänge von E-Mails mit unbekanntem Absender! 
    Ganz egal, wie interessant die Nachricht ausschaut, ich klicke nicht auf angehängte Dateien bei Nachrichten von Personen, die ich nicht kenne, oder Firmen, mit denen ich keinen Vertrag abgeschlossen habe. Habe ich tatsächlich einen Vertrag mit diesen Firmen, überlege ich, ob es nicht ein gesichertes Postfach gibt, über welches die Kontakte üblicherweise laufen.
  5. Ich treffe keine wichtigen Entscheidungen, ohne vorher darüber zu schlafen!
    Ob ich eine Wohnung miete, eine Versicherung abschließe oder einen Vertrag mit einem Fitnessstudio mache: Ich nehme mir den Vertrag mit nach Hause, lese ihn durch und bei wichtigen Entscheidungen schlafe ich sogar einen Nacht darüber, um mir sicher zu sein.
  6. Ich bezahle keine Rechnungen von Firmen, bei denen ich nichts gekauft habe!
    Ich lasse mich nicht unter Druck setzen von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten, die eine mir nicht bekannte Forderung betreiben. Zur Klärung wende ich mich schriftlich an das Unternehmen, um das zugrunde liegende Geschäft in Erfahrung zu bringen.
  7. Bei Problemen mit Firmen oder auf Reisen reklamiere ich nachweislich sofort!
    Bei mangelhaften Produkten, nicht zufriedenstellenden Leistungen oder auch verpatztem Urlaub reklamiere ich sofort. Ich wende mich an das Unternehmen und fordere die Behebung des Mangels. Als Nachweis für meine Beschwerde verwende ich einen eingeschriebenen Brief oder verlange eine Bestätigung vom Vertreter des Unternehmens vor Ort.
  8. Ich kaufe keine Konsumgüter auf Kredit!
    Einen Kredit nehme ich mir nur auf, um etwas Dauerhaftes wie eine Wohnung oder eine Ausbildung zu finanzieren. Keinesfalls erfülle ich mir meine Wünsche auf Pump. So bewahre ich mir meinen finanziellen Freiraum für Notfälle.
  9. Bei der Geldanlage lasse ich mich nicht blenden!
    Vermeintlich gut gemeinte Ratschläge von angeblichen Freunden oder exorbitante Renditen angeblich risikoloser Geheimtipps werden mich in meiner Entscheidung nicht beeinflussen. Ich gehe trotz niedriger Zinsen nicht mehr Risiko ein, als ich tragen will, lege eine passende Laufzeit fest, berücksichtige alle anfallenden Kosten und wähle ein Produkt, das ich verstehe.
  10. Ich kaufe keine Großpackungen, wenn ich sie gar nicht brauche! 
    Ich gehe nicht hungrig einkaufen. Ich schreibe mir eine Einkaufsliste, damit nicht mehr im Korb landet, als ich ausgeben wollte. Ich vergleiche alle Angebote mit den Einzelpreisen, ob sich tatsächlich eine Ersparnis ergibt. Lebensmittel kaufe ich nur in Großpackungen, wenn ich diese benötige oder aufbewahren kann.

(Information der AK OÖ., 02.01.2017)

Neue sozialrechtliche Werte für 2017

Geringfügigkeitsgrenze, Arbeitslosengeld, Rezeptgebühr & Co.: Neue sozialrechtliche Werte im Jahr 2017
Was bringt das Jahr 2017? Mit dem Jahreswechsel ändern sich wie immer viele sozialrechtliche Werte.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat schon jetzt die wichtigsten Punkte zusammengefasst – von A(rbeitslosengeld) bis Z(uzahlungen zum Kuraufenthalt).

Ab wann ist Sozialversicherung fällig?
Ein wichtiger Wert für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Grenze für die Versicherungspflicht oder Geringfügigkeitsgrenze. Wer im Jahr 2017 monatlich maximal 425,70 Euro (2016: 415,72 Euro) verdient, ist nur unfallversichert. Empfehlenswert ist daher eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung.
Diese freiwillige Selbstversicherung kostet 60,09 Euro pro Monat. Die Geringfügigkeitsgrenze ist aber auch in anderen Zusammenhängen relevant, etwa beim Dazuverdienen zum Arbeitslosengeld oder zu bestimmten Formen der Pension.

Das maximale Arbeitslosengeld beträgt 2017 täglich 53,36 Euro und der Familienzuschlag für Angehörige 0,97 Euro.

Kinderbetreuungsgeldkonto ab März
Für Geburten ab dem 1. März 2017 gilt im Hinblick auf das Kinderbetreuungsgeld eine neue Rechtslage. Die Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes werden in ein „Kinderbetreuungsgeldkonto“ umgewandelt.

Sozialversicherung bezahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Diese liegt 2017 bei monatlich 4.980 Euro (laufendes Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen).

Die Rezeptgebühr pro Medikament wird von 5,70 Euro (2016) auf 5,85 Euro erhöht. Eine Befreiung von der Rezeptgebühr auf Antrag ist zum Beispiel für einen Alleinstehenden bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 889,84 Euro möglich.
Das Service-Entgelt für die e-card wird im November 2017 für das Jahr 2018 eingehoben, die Höhe beträgt 11,35 Euro.

Alle sozialrechtlichen Werte
Die detaillierten Werte zu diesen und anderen Leistungen (etwa Kinderbetreuungsgeld oder Zuzahlungen zu Kuraufenthalt und Rehabilitation) finden Sie hier.

AK OÖ: Gratis eBook-Angebot zu Gesundheit und Pflege

eBook-Angebot zu Gesundheit und Pflege
Studien- und praxisrelevante Literatur zu verschiedenen Bereichen in Gesundheitsberufen gibt es ab sofort online in der digitalen AK-Bibliothek. Die rund 160 eBooks umfassende Sondersammlung bietet Bücher zu den Themen Pflege, Geburtshilfe, Gesundheits-wissenschaften oder auch Therapien.

Das neue digitale Literaturangebot der AK ist vor allem für Auszubildende und Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen interessant. Um die hohe Qualität des Angebotes zu garantieren, wurden die elektronischen Bücher in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten zusammengestellt. Natürlich wird der Bestand laufend erweitert und auf Wünsche aus der Praxis eingegangen.

Eine wesentliche Aufgabe der AK ist es, Arbeitnehmern in den Bereichen Bildung und Information ein zeitgemäßes Angebot zur Verfügung zu stellen. Mit dem eBook-Angebot setzt die AK jetzt auch bei Pflege- und Gesundheitsberufen einen Schwerpunkt und erleichtert den Beschäftigten in diesen Berufen damit den Zugang zu Information und Wissen.

Über 160 Fachbücher online
Bis zu acht digitale Bücher können für die Dauer von zwei Wochen unkompliziert und rasch entliehen werden. Umfassende Literaturliste: Digitale Sondersammlung.
Informationen zur Anmeldung bzw. Ausleihbedingungen sind hier zu finden: AK OÖ. eBooks

Aktuelle Bestseller, Ratgeber, Fachliteratur zu allen Themen
In einer eigenen Online-Bücherei stellt die Arbeiterkammer Oberösterreich kostenlose Bücher (eBooks) zur Verfügung. Die digitale Bibliothek umfasst rund 20.000 Werke: aktuelle Bestseller, Ratgeber und Fachliteratur zu fast allen Themen. Das ist derzeit eines der größten Angebote an eBooks in Österreich. Alle Informationen dazu siehe hier: AK OÖ. eBooks

Jeder Dritte im Job ist psychisch belastet!

Jeder dritte Beschäftigte in OÖ ist psychisch stark belastet. Stress in Verbindung mit geringen Gestaltungsmöglichkeiten, hoher Verantwortung und dauernde Konzentration seien Gründe dafür, so eine aktuelle Studie.

Vor allem Lehrer, Regalbetreuer, Textil- und Bauarbeiter gehörten zu den am meisten betroffenen Berufsgruppen, so das Ergebnis der Untersuchung der Arbeiterkammer Oberösterreich und des IFES-Instituts. Die Krankenstände bedeuten einen großen wirtschaftlichen Schaden.

Oberösterreicher leiden stark
Laut der Befragung leiden die Oberösterreicher unter besonders hohem psychischem Druck im Vergleich zu den anderen Bundesländern.

Die Gründe dafür nennt IFES-Sozialforscher Reinhard Raml: „Es ist schon seit vielen Jahren so, dass Oberösterreich als stärker belastet gilt. Wir führen das primär auf die wirtschaftliche Struktur in Oberösterreich zurück, das einen sehr hohen Anteil an Industrie und sehr starken exportorientierten Anteil hat. Hier haben in den vergangenen zehn Jahren starke Diskussionen über Effizienzsteigerungen stattgefunden.“

Nicht jeder wird durch Belastung psychisch krank
Nicht jeder, der einer belastenden Arbeit ausgesetzt ist, werde psychisch krank, betont Raml. Aber große Verantwortung, hohe Konzentration, Zeitstress, wenig Handlungsspielraum und auch Jobunsicherheit können zu Erschöpfungssymptomen und Depressionen führen.

Seit 1994 hat sich auch die Zahl der Krankenstandstage wegen berufsbedingter psychischer Erkrankungen österreichweit fast vervierfacht. Die Zahl stieg von einer Million auf 3,6 Millionen Tage. Der wirtschaftliche Schaden wird von der Arbeiterkammer mit jährlich 3,3 Milliarden Euro beziffert.

AK nimmt Arbeitgeber in die Pflicht
Oberösterreichs AK-Präsident Johann Kalliauer nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht: „Man kann als Unternehmen natürlich gegensteuern. Wenn ich zum Beispiel die Evaluierung der psychischen Belastungen ernst nehme und als wichtige Information für mich als Unternehmen hernehme, dann kann man feststellen, wo es im Unternehmen hapert.“ Damit könne man ohne großen Aufwand das eine oder andere korrigieren, so Kalliauer.

Aber nicht alle leiden, denn es gibt aber auch Berufsgruppen, die zufrieden sind: Friseure, Anwälte und Werbefachleute sind laut der Studie in ihrem Berufsleben am ausgeglichensten.
(Information gesehen auf orf.at, 14.12.2016)
Diese Broschüre der GPA-djp könnte Sie interessieren: Psychische Belastungen bei der Arbeit

Krankenstände weiter auf Tiefstand!

Von „Blaumachen“ keine Spur: Fast 40 Prozent der Beschäftigten waren 2015 keinen einzigen Tag im Krankenstand!
Fast 40 Prozent der oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren 2015 nicht einen einzigen Tag im Krankenstand. Im Gegensatz dazu leiden vergleichsweise Wenige (7,3 Prozent der Beschäftigten) unter schweren und chronischen Erkrankungen, auf sie entfällt aber die Hälfte aller Krankenstandstage. Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer zeigen die Krankenstandsdaten der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vor allem eines ganz deutlich: „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen mit dem Thema sehr sorgsam um. Sie haben es nicht verdient, sofort der ‚Blaumacherei‘ verdächtigt zu werden.“

Krank zur Arbeit ist schlecht
Im Jahr 2015 waren 39 Prozent der länger als drei Monate Beschäftigten nicht einen einzigen Tag krank gemeldet. Dieser Wert ist in den letzten beiden Jahren sogar signifikant gestiegen. Was auf den ersten Blick erfreulich klingt, verheißt im Hinblick auf die Schnupfen- und Grippesaison wenig Gutes: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen krank zur Arbeit. Das bringt nachweislich mehr Schaden als Nutzen. Neben der Ansteckungsgefahr steigt auch die Gefahr von Unkonzentriertheit, was wiederum zu Fehlern und Unfällen führen kann.

Konstant wenige Krankenstände
2015 waren die oberösterreichischen Arbeitnehmer/-innen im Durchschnitt 12,9 Kalendertage krank – ein bereits seit Jahren konstant niedriger Wert. Der Durchschnitt sagt aber wenig über die Konzentration der Krankenstandstage aus, weil – wie eingangs erwähnt – schwer und chronisch Kranke das Bild verzerren.

Nicht an der Statistik zweifeln
„Das Argument, die Krankenstände seien nicht ordentlich erfasst, weil ein- oder zweitägige krankheitsbedingte Abwesenheiten vom Arbeitsplatz manchmal nicht in der GKK-Statistik auftauchen, kann ich nicht gelten lassen“, sagt AK-Präsident Kalliauer. Nicht erfasst seien nämlich auch die Tage, an denen Beschäftigte arbeiten gehen, obwohl es besser wäre, sie würden sich zu Hause auskurieren. Diese würden eine eventuelle Untererfassung nämlich locker aufwiegen, was nicht nur der Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich, sondern auch viele andere Studien belegen.

  • Um zu vermeiden, dass Menschen aus Angst um den Job krank zur Arbeit gehen, fordert die AK einen besseren Kündigungsschutz im Krankenstand.
  • Zumindest sollte ein Motivkündigungsschutz mit Beweislastumkehr festgelegt werden, sodass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin beweisen muss, dass die Kündigung nicht wegen der Erkrankung erfolgt ist.
  • Ebenso muss der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch bei einvernehmlicher Auflösung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus aufrecht bleiben, so wie bei einer Kündigung, um hier Umgehungsmöglichkeiten zu vermeiden.

Arbeitnehmer leisten viel, sie verdienen Respekt
„Vor allem aber wünsche ich mir mehr Respekt für die Beschäftigten in Oberösterreich, die durch ihre Arbeitsleistung viel für den Wohlstand in diesem Land beitragen. Es ist ihr gutes Recht, bei Krankheit in Ruhe auskurieren zu dürfen, statt sofort der ‚Blaumacherei‘ verdächtigt zu werden“, stellt AK-Präsident Kalliauer fest. Das Um und Auf seien gute Arbeits- und Lebensbedingungen, die Krankheiten möglichst präventiv verhindern.
(Information der AK OÖ., 25.11.2016)

GuKG-Novelle: Wer darf was in der Pflege?

wer-darf-was-in-der-pflegeMit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ändern sich ab 1. September 2016 die medizinischen Kompetenzen für die Pflegeberufe.

Dadurch kommt es zum Teil zu einer erheblichen Ausweitung der Aufgaben. Das heißt aber nicht, dass die neuen Tätigkeiten ab sofort erbracht werden müssen. Generell dürfen Beschäftigte eine neue Tätigkeit bzw. Kompetenz erst nach Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben. Diese können sie beispielsweise durch Fortbildungen erwerben.

Welcher Pflegeberuf darf was genau?
Dieser handliche Ratgeber wurde von der AK in Zusammenarbeit mit dem ÖGKV und der FGV im ÖGB erstellt.
Die neu gestaltete wertvolle Broschüre ist hier zu finden:
Wer darf was in der Pflege?

Hurra, November! Mit der AK OÖ. Kultur günstig genießen!

AK-Logo-neuDunkel, nass, kalt und windig? Kein Problem, denn bald ist es wieder soweit: Hurra, November – der AK-Kulturmonat kommt!

Ab sofort gibt es für AK-Mitglieder mit ihrer Leistungskarte um nur 10 € Karten für alle November-Veranstaltungen in der AK-Linz und im AK-Bildungshaus Jägermayrhof.

Dazu kommen noch viele andere Veranstaltungsorte in Oberösterreich. Jetzt ist es Zeit, sich Tickets zu sichern – der Vorverkauf hat begonnen und die Nachfrage ist groß.

Vielfältiges Programm
Hochkarätige Kulturveranstaltungen zu einem erschwinglichen Preis, das ermöglicht die Arbeiterkammer ihren Mitgliedern seit Jahren mit dem „Kulturmonat November“ und sie sorgt auch dafür, dass das Programm immer attraktiver wird. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Das Programm im AK-Kulturmonat November wird immer vielfältiger und bietet wirklich für jeden Geschmack und jede Altersgruppe etwas“.

Hurra November! in ganz Oberösterreich
Die ermäßigten AK-Karten gibt es auch für die Spinnerei und das Schloss Traun, für die Local-Bühne Freistadt, den Linzer Posthof, das Röda Steyr und das Gugg Braunau. Für 6 Museen kostet der Eintritt im November für AK-Mitglieder nur 1 Euro, Kinder gehen gratis mit.

Veranstaltungshighlights sind

in der Arbeiterkammer Linz:
der 2016 mit dem Österreichischen Kabarettpreis ausgezeichnete Thomas Maurer am 3.11.,
Tuesday – the Bluesday mit The Tumblin´ Blues Band / Hermann Posch Trio am 8.11. und der Musikkabarettist Mike Supancic am 22.11.

im AK-Bildungshaus Jägermayrhof:
in der Reihe JAZZ ’n CHILL das Michael Kahr Quartett am 17.11.

in der Spinnerei Traun:
Stefan Leonhardsberger „Da Billie Jean is net mei Bua“ am 4.11.,
das Metalfestival Celebrare Noctem am 19.11. und
im Schloss Traun: Klavier-rezital Eduard Stan am 20.11.

in der Local-Bühne Freistadt:
die Folkstars Madison Violet am 4.11. und
die Kabarettisten Stipsits & Rubey am 9.11.

im Röda in Steyr:
Folkshilfe am 11.11. und
Stermann & Grissemann am 16.11.

im Gugg in Braunau:
Lech Wieleba Poetic Jazz am 4.11. und
der Kabarettist Andreas Rebers am 24.11.

im Linzer Posthof:
das Ahoi! Pop Festival von 3.11.-5.11. und
das Linzer Kleinkunstfestival.

An der „Um-1-Euro-ins-Museum“-Akion beteiligen sich in Linz das Ars Electronica Center (AEC), die Landesgalerie, das Nordico Stadtmuseum, das Lentos Kunstmuseum und das Schlossmuseum.
In Steyr ist das Museum Arbeitswelt dabei. Es gibt wieder viele sehenswerte Ausstellungen wie zum Beispiel „Deep Space 8K“ im AEC oder „Zwangsarbeit im Nationalsozialismus – Stollen der Erinnerung“ im Museum Arbeitswelt.

Mit der Leistungskarte billigere Karten kaufen
Tickets gibt es bei den Veranstaltern. Beim Kauf die Leistungskartennummer angeben bzw. die Karte vorweisen! Die Leistungskarte gibt es auch als kostenlose App unter mobile-pocket.com fürs Smartphone.

Kollektivvertrag: Bewährtes System nicht zerstören!

AK-Logo-neuRuf nach Zurückdrängung der Kollektivverträge ist für AK nicht verständlich – sie stärken sowohl Beschäftigte als auch Wirtschaft.

Immer öfter wird der Ruf laut, dass Kollektivverträge durch betriebliche Vereinbarungen ersetzt werden sollen.

„Das würde nicht nur zu Lohndumping bei Arbeitnehmern führen, sondern durch Wettbewerbsverzerrung auch zu gewaltigen Nachteilen für redlich arbeitende Unternehmer“, warnt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Denn Kollektiverträge schaffen gleiche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Arbeitszeit einer Branche. Firmen-Kollektivverträge hingegen würden zu einem unlauteren Kosten- und damit Wettbewerbsvorteil – besonders für ausländische Unternehmen auf Kosten österreichischer Firmen – führen.

Für etwa 98 Prozent der österreichischen Beschäftigungsverhältnisse gilt einer der mehr als 850 Kollektivverträge. Mit dieser Tarifdeckung ist Österreich europaweit führend – ein starkes und wichtiges Ergebnis der in Österreich nach wie vor gelebten Sozialpartnerschaft. Die hohe Deckung mit Kollektivverträgen ist auch einer der Gründe, warum Österreich zu den 10 reichsten Ländern der Welt gehört.

Ohne Kollektivvertrag keine Mindeststandards
Welche Nachteile sich aus dem Fehlen eines Kollektivvertrags ergeben, davon können Beschäftigte von Rechtsanwaltskanzleien oder von Werbeagenturen (außerhalb Wiens) ein Lied singen. Diese beiden Gruppen haben keinen Kollektivvertrag, weil die Arbeitgeber/-innen seit langem tarifliche Mindeststandards verweigern. Die Folgen: unterdurchschnittliche Löhne und Gehälter, kein Rechtsanspruch auf Sonderzahlungen, keine geeigneten Rahmenbedingungen für Arbeitszeit-Regelungen.

Vorteile von Kollektivverträgen
Die Vorteile von Kollektivverträgen für die Arbeitnehmer/-innen liegen klar auf der Hand:

  • Branchen-Kollektivverträge sorgen für jährliche Lohn- und Gehaltserhöhungen und für einen Rechtsanspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
  • Sie schaffen gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und bei den Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer/-innen innerhalb einer Branche. Damit verhindern sie, dass Beschäftigte untereinander ausgespielt werden können.
  • Kollektivverträge bieten aber auch flexible Rahmenbedingungen für Arbeitszeitmodelle innerhalb der Branche – etwa im Hinblick auf Schichtarbeit, Feiertagsarbeit oder Überstunden und Mehrarbeit.

Kollektivverträge sind aber nicht einseitig nur für die Beschäftigten von Vorteil, sondern auch für die Wirtschaftsseite:

  • Die Unternehmen sparen sich viel Zeit, weil sie nicht in tausenden Einzelverhandlungen mit den Betriebsräten und/oder Arbeitnehmern/-innen Verträge aushandeln müssten, sondern das ihre Vertretung pauschal für sie macht.
  • Konflikte um Lohnerhöhungen oder Arbeitszeiten werden aus den Betrieben herausgehalten, weil sie auf Branchenebene und nicht im Unternehmen ausgefochten werden.
  • Überdies stellen die branchenbezogen abgeschlossenen Kollektivverträge sicher, dass sich der Wettbewerb nicht durch Lohndumping oder unterschiedliche Lohnniveaus zwischen den einzelnen Betrieben zusätzlich verschärft.

AK fordert Beibehaltung der Kollektivverträge
Sollten in Österreich „Firmenkollektivverträge“ ermöglicht werden, würde die kollektivvertragliche Bindung auch für ausländische Arbeitgeber/-innen wegfallen und diese dann einen enormen Preis- bzw. Wettbewerbsvorteil gegenüber österreichischen Unternehmen haben.

Die Arbeiterkammer setzt sich für Beibehaltung des österreichischen Kollektivvertragsmodells ein. Die Forderung nach „Verbetrieblichung“ wichtiger Rechtsregelungen ist ein typischer neoliberaler Zugang – diese Haltung wird von der AK zurückgewiesen.
(Information der AK OÖ., 20.09.2016)

 

Jetzt nach dem Sommer wieder aktuell: Kann Urlaub verjähren? Und wenn ja, wann?

Urlaub VerjährungNach der Haupturlaubszeit taucht in der AK-Rechtsberatung immer wieder die Frage auf, ob Urlaub eigentlich verjähren kann. Und wenn ja, wann? Denn nach der genossenen Auszeit im Sommer haben viele Arbeitnehmer/-innen noch Urlaubsguthaben „stehen“.

Die Antwort der AK-Experten/-innen: Ja, der Urlaub verjährt grundsätzlich 2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Unbedingt darauf achten, dass man nie mehr als 3 Jahresurlaube offen hat – der darüber hinausgehende Urlaub wäre schon verjährt.

Wie viel Urlaub hat man?
Jede/r Arbeitnehmer/-in und jeder Lehrling hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. In der Regel sind das 30 Werktage (= 5 Wochen), nach Vollendung des 25. Dienstjahres 36 Werktage (= 6 Wochen). Wenn der Urlaub verjährt ist, ist gesetzlich weder ein Verbrauch noch eine finanzielle Abgeltung vorgesehen.

„Die Beschäftigten arbeiten, wie die Wirtschaftsdaten zeigen, sehr hart und produktiv. Deshalb steht ihnen die Erholung zu. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten den Urlaub im eigenen Interesse wirklich beanspruchen und verbrauchen. Denn Urlaub trägt wesentlich zur Lebensqualität, zum Ausgleich und zur Gesundheit bei“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Wie wird der Urlaubsverbrauch bzw. die Verjährung gerechnet?
Beim Urlaubsverbrauch wird der aktuell angetretene Urlaub prinzipiell auf den ältesten Resturlaub angerechnet.

Ab wann gibt es überhaupt Urlaubsanspruch?
Wenn man in einer Firma neu zu arbeiten beginnt, entsteht der Urlaubsanspruch im ersten halben Jahr im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit. Nach jeweils zirka 13 Kalendertagen hat man also Anspruch auf einen Urlaubstag, nach rund zweieinhalb Monaten auf eine ganze Urlaubswoche.

Nach diesem halben Jahr steht der Urlaub im vollen Ausmaß zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr erwirbt man gleich zu Beginn des Arbeitsjahres den gesamten Urlaubsanspruch.
(Information der AK OÖ., 18.09.2016)

Krank in die Arbeit gehen schadet Unternehmen und Beschäftigten

krank zur Arbeit

Krankenstandsdaten gelten in Betrieben als zentraler Gesundheitsindikator. Doch 35 Prozent der Beschäftigten gehen auch dann in die Arbeit, wenn sie krank sind. Je höher dieser Prozentsatz, desto schlechter werden auch die Arbeitsbedingungen beurteilt. Enorme Auswirkungen hat vor allem der Führungsstil.

Das zeigen jüngste Daten aus dem Österreichischen Arbeitsgesundheitsmonitor. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert unter anderem einen Kündigungsschutz im Krankenstand und eine Personalplanung, die die Beschäftigten entlastet.

Frauen gehen häufiger krank arbeiten
Wie ist es um die Gesundheit meiner Mitarbeiter/-innen bestellt? Um dies abschätzen zu können, achten manche Betriebe rein auf die Fehlzeiten. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer warnt: „Es reicht nicht, die Krankenstandstage zu zählen. Um die Lage richtig einschätzen zu können, müssen auch die Daten des Präsentismus mit einfließen.“ Präsentismus – das Phänomen vom Erscheinen am Arbeitsplatz trotz Krankheit – ist in Österreich weit verbreitet. Besonders häufig tritt es in den Branchen Gesundheitswesen, Verkehr, Transport und Handel auf. Frauen gehen häufiger krank in die Arbeit als Männer.

Nachteile für alle Beteiligten
Und das oft mit schwerwiegenden Folgen. Neben der drohenden Verschlimmerung einer Krankheit, weil man auf die Erholungs- und Genesungszeit verzichtet, und der Ansteckungsgefahr für die Kollegen/-innen, steigt auch das Unfall- und Fehlerrisiko. Weiters sinkt die Loyalität zum Unternehmen, weil man sich ausgenützt fühlt, was wiederum zu deutlichen Produktivitätsverlusten führen kann.

Betrachtet man die Daten aus dem Österreichischen Arbeitsgesundheitsmonitor genauer, zeigt sich, dass Unzufriedenheit im Betrieb und Präsentismus stark zusammenhängen. Die Ergebnisse aus der Arbeitsklima Index-Erhebung aus dem Jahr 2015 und dem ersten Halbjahr 2016 im Detail:

  • Wird der Arbeitsplatz als sicher angesehen, geben 32 Prozent an, krank zur Arbeit zu gehen. Bei Arbeitsplatzunsicherheit sind es 47 Prozent.
  • Besonders starke Auswirkungen hat die Arbeitszeit: Beschäftigte, die „auf Abruf“ arbeiten, gehen zu 52 Prozent krank in die Arbeit – bei jenen, die das nicht tun, sind es nur 33 Prozent. Sind Beschäftigte mit ihrer Arbeitszeit zufrieden, geben 32 Prozent an, bei Krankheit nicht zu Hause zu bleiben – bei den „Unzufriedenen“ liegt dieser Anteil bei 41 Prozent.
  • Hoher Zeitdruck sorgt dafür, dass 51 Prozent krank in die Arbeit gehen. Wer sich nicht durch Zeitdruck belastet fühlt, tut dies nur zu 30 Prozent. Bei seelisch aufreibender Arbeit geben 52 Prozent an, trotz Krankheit in die Arbeit zu gehen – jene, die davon nicht belastet sind, tun dies nur zu 32 Prozent.

krank zur Arbeit 2

Diese Ergebnisse machen deutlich:
Wer sich im Krankheitsfall gut auskurieren kann, beurteilt auch die Arbeitsbedingungen im Betrieb besser und ist zufriedener. Beschäftigte erleben die Fürsorgepflicht des Unternehmens als Wertschätzung und achten dadurch besser auf ihre Gesundheit. Schlussendlich profitieren davon beide Seiten: die auskurierten Arbeitnehmer/-innen und der Betrieb durch aufmerksamere und produktivere Beschäftigte.
„Viele Arbeitnehmer dürften das Gefühl haben, es sich keinesfalls ‚leisten‘ zu können, in der Arbeit auszufallen. Knappe Personalplanung, Stress, Druck von Seiten der Führungskräfte oder Angst um den Arbeitsplatz sind mögliche Ursachen“, so Präsident Kalliauer.

Kündigungsschutz im Krankenstand würde helfen
Er fordert daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand. Die Beschäftigten hätten dann weniger Angst, wegen Krankheit den Job zu verlieren. Betriebe wiederum wären dadurch gezwungen, krankmachende Arbeitsbedingungen abzustellen und etwa mehr Zeitpuffer bei Aufträgen oder Personalressourcen für Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen einzuplanen. Erhebungen und Maßnahmen im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes oder auch das betriebliche Gesundheitsmanagement dürfen nicht nur auf die Fehlzeiten achten – auch Daten zum Präsentismus im Betrieb müssen erhoben und einbezogen werden.
(Information der AK. OÖ, 12.08.2016)

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