Keine Roaming-Gebühren mehr in der EU!

Seit dem 15.06.2017 wurden die Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft und Sie können im Urlaub im Rahmen einer angemessenen und fairen Nutzung zum selben Tarif wie zuhause telefonieren, SMS schreiben und Internetsurfen. Tarife mit inkludierten Freiminuten und SMS können dann genau wie im Inland genutzt werden. Hinsichtlich des verfügbaren Datenvolumens gibt es aber bei einigen Tarifen verordnete Limits.

Roaming und Auslandsgespräche
Als Roaming bezeichnet man vereinfacht gesagt die Handynutzung mit inländischer SIM-Karte im Ausland. Telefonate vom Inland ins Ausland werden hingegen als Auslandsgespräche bezeichnet und können somit auch weiterhin hohe Kosten verursachen.

Wo können weiterhin Roaming-Gebühren anfallen?

  • Die Roaming-Verordnung gilt nicht auf Flugzeugen und Schiffen! Hier werden jedoch oft eigene Roaming-Tarife angeboten.
  • In der Schweiz wird die Roaming-Regelung nicht umgesetzt
  • In Island, Liechtenstein und Norwegen (keine Mitgliedstaaten der EU) gilt die Roaming-Regelung.

Wann ist „faire und angemessene Nutzung“ erfüllt?
Um Missbrauch zu verhindern, können die Anbieter von ihren Kunden/-innen den Nachweis verlangen, dass diese ihre Dienste weiterhin hauptsächlich im Inland nutzen. Dieser Nachweis kann etwa eine Meldebestätigung oder der Nachweis über ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis im Inland sein.

Für Personen die sich innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 4 Monaten mehr als 2 Monate im EU-Ausland aufhalten und dort intensiv Roamingdienste nutzen, können weiterhin Aufschläge verrechnet werden.

Gibt es Limits für das nutzbare Datenvolumen?
Von dieser Ausnahme sind vor allem günstige Tarife mit unlimitiertem Datenvolumen betroffen, für die die Freigrenze der Datennutzung im Ausland nach einer eigenen Formel berechnet wird.

Große eigene Rechenkunst ist jedoch nicht nötig: Ihr Anbieter muss Sie vorab genau informieren wie viel Sie von Ihrem inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nützen dürfen und wie hoch die Aufschläge danach sind. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöpft ist.

Tipp:
Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise, welcher Roaming-Tarif beziehungsweise welches Roaming-Paket für Ihren Vertrag gilt.
Weiteren Schutz im Ausland haben Konsumenten/-innen mit einer monatlichen Rechnungsobergrenze von 60 Euro für Datenroaming. Wenn die Kosten 80 Prozent beziehungsweise 100 Prozent der Obergrenze erreicht haben, bekommen Internetnutzer/-innen jeweils eine Warnmeldung per SMS oder E-Mail mit Informationen wie sie den Datenroamingdienst weiter nutzen können und welche Kosten dafür anfallen. Meldet sich der Kunde/die Kundin nicht, muss der Anbieter den Dienst bis auf weiteres sperren.

Gibt es weiterhin Tarife mit höheren Roaming-Gebühren?
Mobilfunkanbieter dürfen auch weiterhin Tarife mit höheren Roaming-Gebühren anbieten, die dafür andere Vorteile gewähren. Über die Nachteile hinsichtlich des Roamings im Vergleich zur EU-Regelung muss der Anbieter dabei genau aufklären. Ein Wechsel zur Roaming-Regelung der EU ist jederzeit möglich.

Bestehen günstige Alternativen ohne Daten-Roaming?
Anbieter sind auf der anderen Seite nicht verpflichtet, Tarife mit Roaming anzubieten. Seit Veröffentlichung der EU-Regelung sind schon viele neue Tarife ohne Roaming auf den Markt gekommen.

Tipp:
Beachten Sie dabei, dass zu solchen Tarifen im Nachhinein oft keine Roaming-Pakete mehr hinzugebucht werden können.

Darauf sollten Sie achten:
Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Ihr Tarif alle von Ihnen benötigten Leistungen enthält und Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten entspricht.
(Information der AK OÖ., 14.06.2017)

Auch bei 35 Grad gibt’s kein „hitzefrei“

Auch bei 35 Grad im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.

An heißen Tagen nimmt die Leistungsfähigkeit und die Konzentration aber deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden.

An „Hundstagen“ sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit „normalen“ Temperaturen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen.

Folgende Regelungen gibt es fürs Arbeiten in der Hitze
In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, beispielsweise verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.

Raumtemperatur zwischen 19° und 25° bei Büro mit Klimaanlage
Wenn eine Klimaanlage vorhanden ist, haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Raumtemperatur in Arbeitsräumen in denen Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung wie Büroarbeiten verrichtet werden, zwischen 19° und 25° liegt. Bei Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung wie bei häufigem Stehen, hat die Raumtemperatur zwischen 18° und 24° zu betragen. Read more

Fast jeder dritte Beschäftigte kennt Fälle von Burnout im eigenen Betrieb!

Fast jeder dritte Beschäftigte in Österreich kennt Fälle von Burnout im eigenen Betrieb und ebenfalls rund ein Drittel sieht sich zumindest leicht burnoutgefährdet.

Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Österreichischen Arbeitsklima Index der AK Oberösterreich. Diese beschäftigt sich auch mit den Themen Stress, Überstunden und Arbeitszufriedenheit.

Beschäftigte wieder zuversichtlicher
Der Arbeitsklima Index misst und beschreibt seit 20 Jahren vierteljährlich die wirtschaftli-chen und sozialen Entwicklungen aus Sicht der Arbeitnehmer/-innen. Nach einem Rekordtief im Frühjahr 2016 (104 Punkte) hat sich der Index wieder erholt und liegt jetzt bei 108 Punkten. Gestiegen sind vor allem die Einschätzung der wirtschaftlichen Zukunft des Landes und des Betriebes, der Optimismus hinsichtlich der Karriere- und Aufstiegs-chancen sowie die Zufriedenheit mit den Vorgesetzten.

Familie und Beruf kaum zu vereinen
Für viele Beschäftigte wird es zunehmend schwierig, die steigenden Anforderungen im Beruf mit dem Bedürfnis nach einem erfüllten Privat- und Familienleben in Einklang zu bringen und dabei auch noch den eigenen hohen Ansprüchen an die Qualität der Arbeit gerecht zu werden. Diese Belastungen sind für knapp ein Drittel der Beschäftigten zu hoch. Ebenfalls ein Drittel sieht sich im derzeitigen Job zumindest leicht burnoutgefährdet. Fast vier von zehn Beschäftigten machen sich Sorgen um ihre Kollegen/-innen. Und fast ein Drittel gibt an, im eigenen Betrieb jemanden zu kennen, der bereits wegen eines Burnouts im Krankenstand war.

Arbeit darf nicht krank machen
„Um Burnout zu verhindern, reicht es nicht, die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu erheben. Die Arbeitgeber müssen die Ergebnisse der Evaluierung ernst nehmen und wirksame Maßnahmen gegen krankmachende Arbeitsbedingungen umsetzen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Näher betrachtet wurde diesmal auch das Thema psychischer Stress. Ein knappes Viertel der Beschäftigten fühlt sich durch Zeitdruck belastet, etwa ein Sechstel durch ständigen Arbeitsdruck. Jeweils rund ein Zehntel aller Beschäftigten empfindet technische oder organisatorische Änderungen sowie wechselnde Arbeitsabläufe als stressig.

Überstunden werden immer mehr
52 Prozent der Beschäftigten machen gelegentlich, 17 Prozent sogar häufig Überstunden. Vor allem Männer, öffentlich Bedienstete, leitende Angestellte sowie Facharbeiter/-innen müssen häufiger über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Nach Branchen stechen das Bauwesen, der Bereich Verkehr/Nachrichtenwesen sowie der Tourismus mit überlangen Arbeitszeiten hervor.

Wer häufig Überstunden macht, kann Job und Privatleben schwerer vereinbaren, ist häufiger durch Zeitdruck und Arbeitsdruck belastet. Auffällig ist auch, dass Berufsgruppen, die durch überlange Arbeitszeiten belastet sind, zusätzlich auch noch wegen beruflicher Verpflichtungen die Freizeit unterbrechen. Darum ist es wenig verwunderlich, dass sich 70 Prozent aller Be-schäftigten, die häufig Überstunden machen, kürzere Arbeitszeiten wünschen.
(Information der AK OÖ., 22.05.2017)

OÖ.: Krankenstandstage stagnieren auf niedrigem Niveau

40 Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten sind das ganze Jahr keinen einzigen Tag im Krankenstand!

Die Zahl der Krankenstandstage in Oberösterreich stagniert auf niedrigem Niveau.

Im Durchschnitt waren die oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2016 ebenso wie im Jahr zuvor 12,9 Kalendertage krank.

Die Krankenstandsstatistik der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse zeigt auch, dass in den vergangenen Jahren rund 40 Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten keinen einzigen Tag im Krankenstand waren.

Ein Drittel geht auch krank zur Arbeit
„Das bedeutet aber nicht, dass die Leute nie krank waren“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Laut dem aktuellen Arbeitsgesundheitsmonitor der Arbeiterkammer Oberösterreich gehen 33 Prozent der Beschäftigten auch krank zur Arbeit. „Von Blaumachen kann keine Rede sein“, stellt Kalliauer fest.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Krankenstandstage kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2000 waren die Arbeitnehmer/-innen im Schnitt noch 15 Tage im Krankenstand, 2016 waren es nur noch 12,9 Tage. Auf rund 7 Prozent der Beschäftigten – nämlich die schwer und chronisch Kranken – entfällt die Hälfte aller Krankenstandstage. Für diese Menschen ist es oft schwierig, sich nach langer Krankheit wieder in den Arbeitsalltag einzugliedern. „Da ist es wichtig, den Wiedereinstieg sorgsam zu gestalten. Die neue Regelung zur Wiedereingliederungsteilzeit ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen“, sagt AK-Präsident Kalliauer. Notwendig sei es aber auch, in den Betrieben auf krankmachende  Arbeitsbedingungen zu schauen und sie abzustellen.

Pflichtgefühl wichtiger als Gesundheit
Beim jüngsten Arbeitsgesundheitsmonitor aus dem Jahr 2016 haben 33 Prozent der Befragten die Frage „Ist es in den letzten 6 Monaten zumindest einmal vorgekommen, dass sie krank zur Arbeit gegangen sind?“ mit „ja“ beantwortet. Als Gründe dafür haben sie „Pflichtgefühl gegenüber den Kolleginnen und Kollegen“, „keine Vertretung“, „Arbeit bleibt sonst liegen“ und „Angst um den Job“ angegeben. Die Folgen dieses sogenannten Präsentismus sind oft längere Krankenstände  bis hin zu chronischen Erkrankungen. „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich in Ruhe auszukurieren“, so Kalliauer.

Psychische Belastung ernst nehmen
Auffallend ist auch der Anstieg bei den Krankenstandstagen durch psychische Erkrankungen, was sicherlich auch auf den steigenden Druck in der Arbeitswelt zurückzuführen ist. Diese Krankenstände dauern besonders lange – im Schnitt rund 35,8 Tage. Ein Krankenstand aufgrund einer körperlichen Erkrankung dauert im Schnitt 13,6 Tage.

Sowohl bei körperlichen als auch bei seelischen Erkrankungen braucht es im Genesungsprozess jedenfalls auch gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen. Im Krankenstand auch noch um den Job bangen zu müssen, ist sicher nicht gesundheitsfördernd. Die Arbeiterkammer fordert daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Sicherheit für die Beschäftigten“, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 04.05.2017)

Neue Regelungen für das Kinderbetreuungsgeld seit März 2017

Gültig für Geburten ab dem 01. März 2017!
Wer sein Baby ab dem 01.03.2017 zur Welt bringt, für den gelten neue Regelungen rund um das Kinderbetreuungsgeld.

Die bisherigen vier Pauschalmodelle werden ab diesem Zeitpunkt durch ein Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) ersetzt.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) bleibt weiterhin als Option bestehen, wird allerdings angepasst.

Eltern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (annähernd gleich) aufteilen, können sich ab März außerdem einen Partnerschaftsbonus abholen. Neu ist auch der so genannte Familienzeitbonus. Geringfügige Änderungen gibt es auch beim Wochengeld vor allem, wenn Sie ein Kind bekommen, während Sie für ein anderes Kinderbetruungsgeld beziehen.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Haupt-wohnsitzmeldungen
  • Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
    (5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes)
  • Einhaltung der Zuverdienstgrenze
    (Wird sie überschritten, wird der Überschreitungsbetrag zurückgefordert – Einschleifregelung)
  • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung für das Kind und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil

Es gibt zwei Kinderbetreuungsgeld-Varianten
Mit den verschiedenen Wahlmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld-Konto sowie dem einkommens-abhängigen Kinderbetreuungsgeld steht den Eltern künftig mehr Gestaltungsspielraum zur Verfügung. Read more

Lohnsteuerausgleich: Schenken Sie dem Finanzminister kein Geld!

Die Arbeitnehmer/-innen werden steuerlich besonders kräftig zur Kasse gebeten. Deshalb sollten Sie sich zumindest die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen:
Ein Steuerausgleich lohnt sich fast immer!

Das gilt unter anderem für all jene, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, wie etwa Wiedereinsteigerinnen, Ferialarbeitnehmer/-innen.

Geld retour gibt’s auch, wenn man Abschreibposten oder Absetzbeträge nutzen kann:
Zum Beispiel, wenn man sich im Beruf weitergebildet hat, Spenden an mildtätige Organisationen geleistet hat oder aufgrund einer Krankheit Diät einhalten muss. (Mehr unter „Geld vom Finanzamt„)

Pflicht- und Antragsveranlagung
Von „Pflichtveranlagung“ spricht man, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen. Beispiel: Wenn Sie während des Jahres gleichzeitig mehrere Bezüge erhalten haben. In allen Fällen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung spricht man von „Antragsveranlagung“.

Keine Zeit verlieren, Antrag stellen!
Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Wichtig: Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt!

Ihre Steuererklärung können Sie auch übers Internet bei Finanz-Online machen.

Achtung
Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern müssen die Formulare L1k als Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung verwendet werden. Außergewöhnliche Belastungen sind ab der Veranlagung 2016 in einer eigenen Beilage (L1ab) geltend zu machen.

Jahreslohnzettel 2016
Die
AUVA hat dem Finanzamt die Jahreslohnzettel übermittelt. Also spricht nichts dagegen, die Lohnsteuerausgleich gleich zu beantragen!
Weitere Informationen zum Thema sind hier in der neuen AK-Broschüre nachzulesen: Steuern – Regelungen für das Jahr 2016
(Information der AK OÖ.)

AK OÖ.: Kein Problem zu klein, kein Gegner zu groß

AK OÖ.  zieht Bilanz 2016: Kein Problem zu gering, kein Gegner zu mächtig
Wenn’s darum geht, den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen, ist für den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich kein Problem zu gering und kein Gegner zu mächtig. Insgesamt haben sich die Konsumenten/-innen mit Hilfe der AK im vergangenen Jahr mehr als 9 Millionen Euro erspart. Bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es allerdings noch Verbesserungsbedarf.

Einsatz für 5 Euro
Eine Linzer Pensionistin hatte bei einem defekten Fotoautomaten fünf Euro eingeworfen, aber keine Fotos erhalten. Die Reklamation sollte mittels Kontaktformular abgewickelt werden. Da sich das Formular nicht online ausfüllen ließ und die Zusendung per E-Mail mit Anhang nicht funktionierte, wandte sich die Frau an den Konsumentenschutz. Auch die AK bekam das erste E-Mail an die Firma retour, blieb aber hartnäckig. Auf ein E-Mail an eine andere Adresse reagierte die Firma schließlich, die Konsumentin bekam ihre fünf Euro zurück.

Mehr als 80.000 Anfragen
Bei einem anderen Fall im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung bekam der betroffene Konsument aus dem Traunviertel mit Hilfe der AK einen sechsstelligen Betrag. Die beiden Beispiele zeigen deutlich, wie breit das Spektrum ist, das die Konsumentenschützer/-innen abdecken. Insgesamt haben sich im vergangenen Jahr 80.497 Konsumenten/-innen  an die AK gewandt – telefonisch, per E-Mail und brieflich, aber auch über neue Kommunikationswege wie Facebook. Die Online-Angebote des AK-Konsumentenschutzes wurden mehr als 1,2 Millionen Mal aufgerufen. Bei den Downloads war der Heizöl-Preisvergleich Spitzenreiter, gefolgt von Pellets-Preisen und dem Preisvergleich für Fotobücher.

Die Top-Beratungsthemen
Die wichtigsten Themen in der Beratung waren Gewährleistung und Garantie, Reisen (verspätete oder ausgefallene Flüge, Stornierung nach Terroranschlägen), Telekommunikation (Anbieterwechsel), Banken (Negativzinsen, Gebührenerhöhungen), Versicherungen (Leistungsablehnung, Vertragsauflösung im Schadensfall) sowie Mietrecht und Lebensmittel. Zu den Schwerpunkten gehörte auch „Fair-Konsumieren“.

Erfolgreiche Verbandsverfahren und Musterprozesse führte der AK-Konsumentenschutz unter anderem im Zusammenhang mit der SIM-Pauschale bei A1: Konsumenten/-innen können nun bei beendeten Verträgen die SIM-Pauschale für das letzte Vertragsjahr anteilig zurückfordern. Auch bei Leistungsänderungen bei der Westbahn-Kilometerbank sowie bei überhöhten Mahn- und Inkassokosten war der AK-Konsumentenschutz erfolgreich. Eine Klage gegen die automatische Vertragsverlängerung der Online-Partneragentur Parship ist im Laufen.

Kein faires gesetzliches Kräfteverhältnis
Dennoch gibt es noch Verbesserungsbedarf bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen: Viel zu oft lohnt es sich für große Unternehmen, langatmige Gerichtsverfahren zu führen. Selbst im Erfolgsfall erfahren viele Betroffene nicht davon oder haben keine für die Durchsetzung relevanten Unterlagen mehr. Bei kleinen Beträgen kostet die Rückforderung mit eingeschriebenem Brief oft mehr, als sie bringt. Für die Konsumentenschutzeinrichtungen birgt die Durchsetzung der Verbraucherrechte ein hohes finanzielles Risiko. Großen Unternehmen dagegen schadet oft auch ein verlorener Prozess nicht wirklich, da die unberechtigt erhaltenen Beträge nur zu einem geringen Teil zurückgefordert werden.

Bessere gesetzliche Rahmenbedingungen
Die AK fordert daher die Schaffung einer generellen rechtlichen Grundlage für die Abschöpfung von Gewinnen, die Unternehmen durch rechtswidrige Handlungen von Konsumenten/-innen erhalten haben. Diese Gewinne könnten für Konsumentenschutzzwecke gewidmet werden. Rückzahlungsansprüche der Konsumenten/-innen müssten selbstverständlich aufrecht bleiben und wären bei der Abschöpfung anzurechnen. Wichtig wären auch eine bessere kollektive Rechtsdurchsetzung durch die Möglichkeit einer Gruppenklage sowie eine Form der Musterklage, mit der exemplarische Rechtsfragen rasch höchstgerichtlich geklärt werden können.
(Information der AK OÖ.)

Arbeitszeit: Neue Ansätze – gerechte Verteilung – klare Spielregeln

Sechs-Stunden-Tag: Ein Märchen, das wahr werden sollte oder ein Märchen, das völlig an der Realität vorbeigeht?
Die Österreicherinnen und Österreicher arbeiten nicht nur viel und lange, sondern auch extrem flexibel, stellte ÖGB-Präsident Erich Foglar fest. Das österreichische Arbeitszeitrecht sei viel zu starr und völlig unübersichtlich, behauptete IV-Präsident Georg Kapsch. Der Sechs-Stunden-Arbeitstag sei keine Utopie, betonte der schwedische Kommunalpolitiker Daniel Bernmar.

Gewerkschaft, Industriellenvereinigung und öffentliche Verwaltung an einem Tisch: Bei der Diskussion am zweiten und letzten Tag der großen Arbeitszeitkonferenz von AK und Gewerkschaften im Linzer Design Center prallten Welten aufeinander. Eines stellte AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer in seinem Schluss-Statement klar: „Beim Thema Arbeitszeit geht es um gerechte Verteilung und klare Spielregeln.“ Dass die Einhaltung dieser Spielregeln kontrolliert werde, sei unabdingbar.

Österreich ist schon jetzt sehr flexibel
„Unser  geltendes Arbeitszeitrecht bietet viele Möglichkeiten. Es ist ein gutes Instrument, um die unterschiedlichen Interessen auf einen Nenner zu bringen“, sagte ÖGB-Boss Foglar. Es sei noch kein einziger Auftrag wegen zu starrer Arbeitszeitregeln verloren gegangen, in Österreich gebe es jetzt schon Kollektivverträge, die Zwölf-Stunden-Arbeitstage vorübergehend möglich machen würden. Noch mehr Flexibilität sei verhandelbar, aber nur auf Augenhöhe.

Man verhandle immer auf Augenhöhe, konterte IV-Boss Kapsch: Österreichische Betriebe stünden im internationalen Wettbewerb: „Von mir aus können wir eine 25-Stunden-Woche haben, aber nur im globalen Einklang.“ Es ginge nicht darum, dass die Leute mehr arbeiten, oder dass Zuschläge gestrichen würden. Diese Aussage wurde beim Publikum mit spürbarer Skepsis aufgenommen.

Ihm sei klar, dass die Ergebnisse des Experiments mit dem Sechs-Stunden-Tag in einem Altersheim in Göteborg nicht eins zu eins auf die Industrie umlegbar seien, räumte Vizebürgermeister Bernmar ein. Es gebe aber auch positive Beispiele aus anderen Bereichen, etwa aus einer Autoreparaturwerkstätte.

Foglar: Arbeitszeit und Einkommen hängen zusammen
„Wenn der Zwölf-Stunden-Tag zur Regel wird, dann kostet das Arbeitsplätze“, stellte Foglar klar. Selbstverständlich sei der Sechs-Stunden-Tag möglich, für viele Teilzeitbeschäftigte sei er ja jetzt schon Realität, und das nicht immer freiwillig: „Dass wir heute die höchste Beschäftigtenzahl seit 1945 haben, geht auf die hohe Teilzeitrate zurück.“ Man müsse aber von seinem Einkommen auch leben können. Mehr Flexibilität könne durchaus auch mehr Freiheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten, das Um und Auf seien Mitbestimmung und klare Regeln. Arbeitszeit und Einkommen sind für den ÖGB-Präsidenten nicht voneinander zu trennen. In der Vergangenheit sei es nicht ausreichend gelungen, Produktivitätsfortschritte in Arbeitszeitverkürzung und Lohnsteigerungen umzumünzen.

Arbeitszeit: Fünf Punkte für die Zukunft
In seinem Schluss-Statement nannte AK-Präsident Kalliauer fünf Punkte, mit denen sich Arbeiterkammer und Gewerkschaften im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitszeit auch in Zukunft beschäftigen werden:

  • Verteilung der Arbeit, Vorteile von Arbeitszeitverkürzung den Kosten gegenüberstellen
  • Flexibilisierung im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Selbstausbeutung
  • Arbeit, von der man leben kann, die Arbeit „überleben“ können angesichts wachsender Belastungen und ständiger Arbeitsverdichtung
  • Neue Arbeitsformen, die lebensphasenorientiertes Arbeiten ermöglichen
  • Spielregeln, die durch kollektive Normen wie das Gesetz, Kollektivverträge und Betriebsvereinbaren gestaltet werden müssen. Die Einhaltung dieser Regeln muss kontrolliert werden.

(Information der AK OÖ., 19.01.2017)

AK OÖ. fordert mehr Schutz für Kranke!

Während der Grippewelle krank zur Arbeit: AK-Präsident Kalliauer fordert Kündigungsschutz im Krankenstand
Husten, Schnupfen, Fieber: Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat in den letzten Tage die aktuelle Grippewelle erfasst.

„Leider gehen viele von ihnen aus Verantwortungsbewusstsein oder Angst vor dem Jobverlust zur Arbeit, obwohl sie sich besser auskurieren sollten“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher unter anderem einen Kündigungsschutz im Krankenstand und eine Personalplanung, die die Beschäftigten entlastet.

Pflichtbewusstsein mit negativen Folgen
Jede/-r dritte Beschäftigte geht krank zur Arbeit. Das zeigt der Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich. Und das oft mit schwerwiegenden Folgen: Neben der drohenden Verschlimmerung einer Krankheit, weil man auf die Erholung und Genesung verzichtet, und der Ansteckungsgefahr für die Kollegen/-innen steigt das Unfall- und Fehlerrisiko und sinkt die Produktivität.

Warum gehen so viele krank zur Arbeit?
Aus den Daten des Arbeitsgesundheitsmonitors gehen die Gründe hervor, krank zur Arbeit zu gehen, diese sind aber je nach Branche sehr unterschiedlich:

  • Im Gesundheits- und Sozialbereich und im Unterrichtswesen sagen über 70 Prozent, sie wollen die Kollegen/-innen nicht im Stich lassen.
  • Am Bau, im Fremdenverkehr sowie im Nahrungs- und Genussmittelbereich gehen Kranke zur Arbeit, weil es keine Vertretung gibt und niemand sonst die Arbeit erledigen kann.
  • Bei den Beschäftigten von Banken und Versicherungen gaben fast 60 Prozent an, dass die Arbeit liegen bleibt, wenn sie krank zuhause bleiben, und damit der Stress nach dem Krankenstand nur umso höher sein würde.
  • In der Leasing- und Nahrungs- und Genussmittelbranche haben mehr als 20 Prozent Angst vor Konsequenzen, wie etwa Jobverlust, und gehen deswegen auch krank zur Arbeit.

Über alle Branchen hinweg ist hoher Zeitdruck eine der Hauptursachen, dass Beschäftigte krank in die Arbeit gehen. Etwa die Hälfte jener, die durch Zeitdruck oder seelisch aufreibende Arbeit belastet sind, geht krank zur Arbeit. Bei jenen, die sich nicht durch Zeitdruck oder seelisch aufreibende Arbeit belastet fühlen, sind es „nur“ rund 30 Prozent.

Krank zur Arbeit und dann noch länger krank
In vielen Fällen hat das schlimme Folgen: 47 Prozent derer, die nicht das Bett gehütet haben, klagen darüber, dass sie sich müde und abgeschlagen fühlen. Fast ebenso viele glauben, dass sie deswegen länger krank waren. Mehr als ein Drittel meint, bei der Arbeit unkonzentriert zu sein.

„Es wäre also der falsche Weg der Unternehmen und ihrer Interessenvertretungen, Druck auf kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuüben. Vielmehr ist es notwendig, dass die Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen und ernst nehmen. Das fördert die Gesundheit der Beschäftigten und nutzt auch dem Betrieb selbst, weil er auf gesunde, aufmerksame und konzentrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann“, sagt Kalliauer.

Wer krank ist, muss geschützt werden
Der AK-Präsident fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Die Beschäftigten hätten dann weniger Angst, wegen Krankheit den Job zu verlieren. Betriebe wiederum wären gezwungen, krankmachende Arbeitsbedingungen abzustellen und etwa mehr Zeitpuffer bei Aufträgen oder Personalressourcen für Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen einzuplanen“, erklärt Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 08.01.2017)

Dienstverhinderung bei Schneechaos im Winter – arbeitsrechtliche Information

Dienstverhinderung bei Schneechaos
Wenn sich Frau Holle austobt, Straßen und Schienen unter dem Schnee verschwinden und alle Pläne durch Glatteis ins Schleudern geraten, stellt sich die Frage:

Schaffe ich es heute überhaupt in die Arbeit? Und falls ja, wann? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, falls ich nicht oder zu spät komme?

So schaut’s arbeitsrechtlich aus
Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich Ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor. Das heißt, Ihr Fernbleiben oder Ihre Verspätung ist entschuldigt – allerdings nur, wenn Sie vorher alles Zumutbare unternommen haben, um es trotz Schnee und Eis (pünktlich) in die Arbeit zu schaffen. Sie müssen beispielsweise früher als sonst aufbrechen, wenn der Wetterbericht schon am Vorabend das Schneechaos vorhersagt. Oder vom Auto auf Öffis umsteigen, falls das eine gangbare Option ist.

Was ist „zumutbar“?
Was aber letztendlich zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Einem gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zuzumuten sein, wenn er ein paar Kilometer zu Fuß marschiert, sollte auf Schiene oder Straße nichts mehr gehen.

Arbeitgeber sofort informieren
Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber, sobald sich abzeichnet, dass Sie nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen können!

Kein Urlaub, keine Gleitzeit
Wenn Sie wetterbedingt nicht oder zu spät am Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie keinen Urlaubstag nehmen und sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen. Bei Gleitzeit gelten Dienstverhinderungen in der fiktiven Normalarbeitszeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit.

Beispiel zur Gleitzeit 
  • In Ihrem Betrieb ist es möglich, zwischen 6 Uhr und 20 Uhr im Rahmen der Gleitzeit zu arbeiten.
  • Für den Fall, dass eine Dienstverhinderung eintritt, wird für alle eine genormte Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr angenommen (fiktive Normalarbeitszeit).
  • Sollten Sie es aufgrund von Schneeverwehungen erst um 10 Uhr in die Arbeit schaffen, wird Ihnen die Zeit zwischen 8 und 10 Uhr als Arbeitszeit angerechnet – ungeachtet dessen, dass Sie sonst meist schon um 7 Uhr zu arbeiten beginnen.

Kein Grund zur Entlassung
Sollte Sie Ihr Arbeitgeber entlassen, weil Sie wegen Schnee und Eis zu spät oder gar nicht in die Arbeit gekommen sind, ist diese Entlassung unberechtigt. Wichtig ist allerdings immer, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben, um es (zeitgerecht) in die Arbeit zu schaffen.

Weniger Geld wegen Dienstverhinderung?
Wie schaut es aus mit der Bezahlung, wenn mich das extreme Wetter daran hindert, meine Arbeit zu leisten? Das ist bei Angestellten und ArbeiterInnen unterschiedlich geregelt.

  • Bei Angestellten sieht das Angestelltengesetz zwingend vor, dass sie ihr Entgelt auch für die Zeit der Dienstverhinderung bekommen.
  • ArbeiterInnen haben dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ihr Kollektivvertrag keine abweichende Regelung enthält.

Ausnahme bei ArbeiterInnen im Katastrophenfall
Selbst wenn Ihr Kollektivvertrag vorsieht, dass Sie keine Entgeltfortzahlung bei wetterbedingter Dienstverhinderung bekommen, eine Ausnahme gibt es: Sollten Sie oder Ihre nahen Angehörigen von einer Katastrophe persönlich betroffen sein, müssen Sie jedenfalls Ihr Geld bekommen. Persönliche Betroffenheit bedeutet, dass Ihr Leben, Ihre Gesundheit oder Ihr Eigentum (oder das Ihre nahen Angehörigen) gefährdet ist.
Beispiel: Massive Schneefälle haben das Dach Ihres Hauses eingedrückt. Sie müssen sich, Ihre Familie und Teile Ihres Eigentums in Sicherheit bringen und können daher nicht arbeiten gehen.
(Information der AK OÖ.)

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