Standpunkt der AK OÖ. zum 12-Stunden-Tag

Die AK ist gegen das neue Gesetz und in diesem Artikel gehen wir auf alle Argumente der Befürworter ein.

Das neue Gesetz bringt Verschlechterungen für die Beschäftigten. Zu langes Arbeiten schadet der Gesundheit. Das Gesetz bedeutet weniger Zeit für Freizeit und Familie. Denn wann Zeitausgleich genommen werden darf, bestimmt der Arbeitgeber beziehungsweise die Auftragslage.

Durch das neue Gesetz wird der 12-Stunden-Tag für alle Branchen möglich. Egal, wie groß der Druck auf die Beschäftigten bereits jetzt ist. In Branchen mit starkem Druck wird es für die Beschäftigten sehr schwierig, nein zu Mehrstunden zu sagen. Durch das neue Gesetz wird der 12-Stunden-Tag für alle Branchen möglich. Egal, ob man in einem klimatisierten Büro einmal zwölf Stunden lang arbeitet oder in brütender Hitze eine Straße asphaltiert. Durch das Gesetz wird mehr Sonntagsarbeit möglich, Ruhezeiten werden gekürzt.
Hier gehen wir auf Argumente der Befürworter des neuen Gesetzes ein:

Aber den 12-Stunden-Tag gibt es doch schon längst …
Derzeit gibt es den 12-Stunden-Tag als Ausnahme für Sonderüberstunden, mit viel Schutz für alle, die so lange arbeiten. Andere Arbeitszeitmodelle mit 12-Stunden-Schichten (etwa im Gesundheitsbereich) sind verbunden mit planbaren Freizeitblöcken im Anschluss an diese Dienste. Künftig wird es normal sein, dass zwölf Stunden gearbeitet werden, wenn es der Arbeitgeber will oder wenn viel zu tun ist.

An der Gesamtarbeitszeitzeit ändert sich nichts. Die ist ja von der EU begrenzt.
Stimmt. Innerhalb von vier Monaten (17 Wochen) gilt eine Grenze von 48 Stunden pro Woche. Im Durchschnitt. Es ist also durchaus möglich, acht Wochen lang 60 Stunden pro Woche zu arbeiten – wenn man „nur“ danach sieben Wochen lang 40 Stunden pro Woche und dann zwei Wochen 28 Stunden pro Woche arbeitet.

Es gibt ja die Freiwilligkeitsgarantie?
Theoretisch ja, aber wir wissen aus der AK Arbeitsrechtsberatung: Die Garantie, dass Überstunden „freiwillig“ sind, nützt wenig, wenn man Angst um seinen Job hat. Wenn der Druck groß ist, ist man gezwungen, „freiwillig“ mehr zu arbeiten. Wer nicht „freiwillig“ mehr arbeitet, wird vermutlich der Erste sein, der gekündigt wird, wenn gespart werden muss. Und der Letzte sein, der befördert wird.

Selbst Beamte dürfen so lange arbeiten …
Stimmt. Aber Beamte haben höheren Schutz als die meisten anderen Beschäftigten, etwa vor Kündigungen. Außerdem haben Beamte das Recht auf eine sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr.

In Dänemark und Schweden ist das ja auch erlaubt.
Stimmt. Aber in Dänemark und in Schweden liegt die Jahresarbeitszeit deutlich unter dem österreichischen Wert. Insgesamt arbeiten die Schweden also weniger als wir und zwar um mehr als 70 Stunden pro Jahr. Außerdem ist in Schweden die Zahl der erlaubten Überstunden deutlich geringer als in Österreich.

Das Gesetz bringt doch nur eine kleine Änderung.
Das System wird komplett umgedreht. Bis jetzt musste der Arbeitgeber begründen, warum ausnahmsweise 12 Stunden lang gearbeitet werden soll. In Zukunft kommen die Beschäftigten unter Druck und müssen erklären, warum sie nach 10 Stunden „schon“ nach Hause gehen. Eine Vorankündigung für überlange Arbeitstage braucht es nicht. Deshalb haben die kleinen Änderungen große Wirkungen. Dazu kommt: Vieles ist im Gesetz unklar formuliert. Lange Rechtsstreitigkeiten werden die Folge sein.

Es sind nur AK, Gewerkschaft und SPÖ gegen den 12-Stunden-Tag.
Irrtum. Dagegen ist auch die österreichische Bischofskonferenz, die Allianz für einen freien Sonntag der Katholischen Sozialakademie Österreichs (ksoe), der Katholische Familienverband Österreichs, der Behindertenrat und die Behindertenanwaltschaft, das Rote Kreuz, der Samariterbund, Greenpeace, der Alpenverein, der Österreichische Frauenring sowie Kulturinstitutionen wie die IG AutorInnen und der Kulturrat. Dagegen ist auch die gesamte Opposition, zum Beispiel auch die Neos.

Eine moderne Arbeitswelt braucht ein solches Gesetz.
Irrtum. Ein modernes Arbeitszeitgesetz würde nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, sondern für beide Seiten echte Vorteile bringen. Das tut dieses Gesetz nicht.

Die Sozialpartner haben sich ja bereits darauf geeinigt.
Irrtum. Es gab keine Einigung der Sozialpartner. Es gab Forderungspapiere auf beiden Seiten, aber keinen Kompromiss. Jetzt hat man das Papier der Wirtschaft aufgegriffen – zu Lasten der Beschäftigten.

Es wurden Demonstranten bezahlt.
Irrtum. Für weniger als 40 Teilnehmer aus Vorarlberg, die nicht am selben Tag nach Hause fahren konnten und die ÖGB-Mitglieder sind, wurde vom ÖGB Vorarlberg Anreise und Unterkunft übernommen.

AK und Gewerkschaft sind gegen das Gesetz, weil sie um ihre Macht fürchten.
Irrtum. Wenn man die Interessen der Beschäftigten vertritt und die Rechtslage kennt, dann sieht man die vielen Fallstricke, die dieses Gesetz beinhaltet. Zu denken geben sollte, dass es die Industrie und die Wirtschaft sind, die diese Änderungen begrüßen.

Wir haben ja eh eine Betriebsvereinbarung, die wird weitergelten.
Viele Betriebsvereinbarungen sind befristet. Endet die Frist, wird in vielen Fällen keine Betriebsvereinbarung mehr notwendig sein. Eine Betriebsvereinbarung enthält viele Vorteile für Arbeitnehmer.

In Krankenhäusern wird doch auch 12-Stunden lang gearbeitet.
Im Unterschied zum geplanten 12-Stunden-Tag ist in Krankenhäusern der Freizeitausgleich geregelt, das Recht auf Blockfreizeit steht nicht im neuen Gesetz. Zudem sind die Dienstpläne im Voraus bekannt und somit ist das Leben besser planbar. Nach dem neuen Gesetz kann in der Früh bekannt gegeben werden, dass der heute Tag ein langer wird, dass man, wenn man um acht Uhr kommt, erst um 20 Uhr gehen kann.

In der Industrie gibt es auch 12-Stunden-Schichten.
Stimmt. Aber dort gibt es entsprechende Betriebsvereinbarungen und für die Mehrarbeit einen Mehrausgleich.

Die ÖBB-Lokführer durften auch schon bisher zwölf Stunden Dienste haben.
Ja, aber jetzt können Überstunden viel kurzfristiger angeordnet werden, 60 Stunden Wochen werden viel öfter möglich. Die bisherigen 12-Stunden-Arbeitstage waren vorangekündigt, und es gab Ausgleichszahlungen und Freizeitblöcke dafür.

Selbst im Plan A der SPÖ war vom 12-Stunden-Tag die Rede.
Der 12-Stunden-Tag im Plan A ist mit Rechten für die Beschäftigten verbunden: zum Beispiel ein Recht, von Teilzeit auf Vollzeit und umgekehrt wechseln zu können und ein Recht auf längere zusammenhängende Freizeitblöcke.

Überstundenzuschläge bleiben ja erhalten.
Im Gesetz ist geregelt, dass Überstunden mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu bezahlen sind. Aber: Das gilt nur für angeordnete Überstunden. Wer in Gleitzeit „freiwillig“ länger bleibt, weil er oder sie sonst nicht fertig wird, ist in der Praxis oft um den Zuschlag für die neunte und zehnte Stunde umgefallen – und künftig dazu noch für die elfte und zwölfte. Dazu kommt: In Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen gab es für eine elfte und zwölfte Stunde oft einen höheren Zuschlag als im Gesetz. Das wird künftig nicht mehr nötig sein, weil das Gesetz die elfte und zwölfte Überstunde ja grundsätzlich erlaubt.

Endlich gibt es das gesetzliche Recht, nein zu Überstunden sagen zu dürfen.
Wer sagt wirklich nein, wenn er den Druck von Kollegen und vom Arbeitgeber spürt? Zudem könnte dieses Recht dazu führen, dass Anfechtungen bei Kündigungen noch häufiger werden.

Warum sollen die Beschäftigten nicht selbst entscheiden können?
Das Gesetz wird für alle Beschäftigten und für alle Branchen gelten. Beschäftigte, die schon bisher gute Arbeitsbedingungen mit ihrem Chef ausverhandeln konnten, werden unter den neuen Regelungen nicht leiden. Aber dort, wo die Arbeitskraft leicht ersetzbar ist, werden die Auswirkungen enorm sein. Dort, wo die Arbeit schwer ist (zum Beispiel Lagerarbeiter), werden die Auswirkungen ebenfalls enorm sein.

Endlich gibt es die Vier-Tage-Woche und mein Wochenende wird verlängert!
Schon seit über 20 Jahren sind Vier-Tage-Wochen möglich. Dass sie so selten zur Anwendung kommen, liegt daran, dass diese Art von Zeiteinteilung von vielen Unternehmen nicht unterstützt wird.

Es ist halt notwendig, damit Österreich wettbewerbsfähig ist.
Österreich steht im internationalen Wettbewerb auch mit den bisherigen Arbeitsregeln sehr gut da, unsere Rekorde im Export zeigen das deutlich.

Die Mehrheit der Bevölkerung will das so …
Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung keine überlangen Arbeitszeiten will.
(Information der AK OÖ., 04.07.2018)

Fußballschauen in der Arbeit? AK-Tipps für eine konfliktfreie Fußball-WM

Ab heute herrscht wieder für 4 Wochen König Fußball. Ein Teil der Spiele der Fußball-WM in Russland wird während der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten übertragen.

„Wenn Sie gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen das eine oder andere Spiel anschauen oder sich für die WM Urlaub nehmen möchten, gilt es einige Grundregeln zu beachten, um nicht den Job zu riskieren“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Auch wenn Österreich diesmal (leider) nicht dabei ist: In den nächsten 4 Wochen dreht sich wieder einmal fast alles um das runde Leder – auch an den Arbeitsplätzen. „Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht, um Konflikte von vornherein zu vermeiden“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und gibt nützliche Tipps:

Klären Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb ab. Es muss eine Lösung gefunden werden, die für alle in Ordnung ist und weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.

In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt. Sollten etwa Kollegen/-innen gemeinsam Fußball schauen wollen, sollten sie das vorher jedenfalls mit der/dem Vorgesetzten abklären. Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Fußballspiel nicht erbracht wird.

Erlaubt der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürfen natürlich auch während der WM Spiele im Radio mitverfolgt werden. Dies allerdings mit der Einschränkung, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leidet und andere Mitarbeiter/-innen oder Kunden/-innen nicht gestört werden.

Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer/-innen die Spielergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist aber problematisch, da bei einer Spielzeit von mindestens 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann.

Haben sich Arbeitnehmer/-innen dafür entschieden, für die Weltmeisterschaft Urlaub zu nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer/-innen ebenso wie auf die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern/-innen einen Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Weltmeisterschaft und für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb.

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr, wo es um ein entsprechendes Erscheinungsbild geht, kann der Arbeitgeber Fandressen oder ähnliche Utensilien verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten mit der/dem Vorgesetzten klären, was geht und was nicht.

Einen praktischen und kostenlosen AK-WM-Miniplaner gibt es übrigens in der AK Linz und in allen 14 Bezirksstellen.

Arbeiterkammer: Vorhaben der Regierung schaden letztlich den Versicherten

„Was die Regierung heute vorgestellt hat, ist unprofessionell, macht aus neun Kassen zehn, lässt letztlich Leistungskürzungen befürchten und verschleiert die Kontrolle und die Transparenz für die Versicherten“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl. Kein Konzern, kein großes Unternehmen würde eine umfassende Reform so angehen. „Es reicht nicht, einer Organisation einen neuen Mantel zu verpassen, sondern es bedarf einer fundierten Analyse über die Prozesse und die Leistungen. Das geht aber nur mit intensiver Detailarbeit und nicht mit Überschriften“, sagt Anderl.

Die AK Präsidentin befürchtet auch, dass das angekündigte Einsparungsvolumen von einer Milliarde Euro ohne Leistungskürzungen nicht möglich sein wird: „Hier bleibt die Regierung Konkretes schuldig.“ Es wird also eine Reform, die zu Lasten der Versicherten gehen wird.

Dass in Zukunft die Arbeitgeber in den Krankenkassen mehr Mitsprache haben sollen, entbehrt für Anderl jeder Logik: „Die Arbeitgeber leisten zwar eine Abgabe zur Finanzierung, aber das letzte Wort muss letztlich bei der Versichertengemeinschaft und ihren Vertretern bleiben“, fordert die AK Präsidentin.

Für Anderl ist klar: „Durch dieses Vorhaben wird die Kontrolle und Transparenz im Sinne der Versicherten massiv verschlechtert und durch wirtschaftlich Interessierte ersetzt. Und dafür macht die Regierung sogar aus neun Gebietskrankenkassen zehn.“
(Information der AK Österreich, 22.05.2018)

Neues von der AK OÖ. zum Gesundheitsberuferegister!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In drei Monaten ist es soweit. Das neue Gesundheitsberuferegister startet mit Juli 2018. Ab diesem Zeitpunkt werden Registrierungstermine stattfinden.
Die Mitarbeiter der AK OÖ. informieren Sie gerne über den Ablauf der Registrierung und welche Infomaterialien im Zuge der Registrierung verteilt werden.

Die Internet-Seite des Gesundheitsberufe-Registers ist bereits online und bietet eine Fülle von Informationen: Gesundheitsberuferegister.

Auf der Web-Site der Arbeiterkammer OÖ. finden Sie die Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen, siehe hier: FAQ.

Für Fragen steht das Team Gesundheitsberuferegister der AK OÖ. telefonisch und per mail gerne zur Verfügung: Tel. 050-6906-1604. E-Mail gbr@akooe.at
(Information der AK OÖ. Gesundheitsberufe, 22.03.2018)

Rechtsschutz der AK OÖ.: Vehementer Einsatz lohnt sich!

Der Rechtsschutz der Arbeiterkammer in Linz ist seinen Mitgliedern auch 2017 mit Rat und Hilfe zur Seite gestanden, in vielen Fällen musste er auch vor Gericht ziehen. 89.550 AK-Mitglieder wandten sich mit Arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an den Rechtsschutz, insgesamt konnten die AK-Rechtsberater/-innen 22.746.632 Euro für die Arbeitnehmer/-innen sichern.

Konkret teilt sich der Vertretungserfolg so auf:

Außergerichtliche Interventionen 1.205.596 Euro
Klagen bei Gericht 2.007.060 Euro
Insolvenzverfahren 5.598.138 Euro
Sozialrecht 13.935.838 Euro

Insgesamt 1.309 Arbeitnehmer/-innen in Linz waren 2017 von Insolvenzen betroffen. Die mit Abstand größte war die der Firmengruppe Wozabal mit 875 Beschäftigten, davon alleine rund 700 in Linz.

AK OÖ.: Krank in die Arbeit gehen ist ungesund!

Husten, Schnupfen, Fieber, Influenza: Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat dieser Tage wieder eine Grippewelle erfasst. Leider schleppt sich fast jede/-r dritte Beschäftigte krank in die Arbeit. Damit wird der Arbeitsplatz zur Virenfalle. Erkrankte stecken wieder andere an – ein Teufelskreis. „Leider gehen viele aus Verantwortungsbewusstsein oder Angst vor Jobverlust zur Arbeit, obwohl sie sich besser auskurieren sollten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die AK fordert daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand.

Krankheit wird manchmal noch schlimmer
Fast jede/-r dritte Beschäftigte geht krank zur Arbeit. Das zeigt der Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich. Und das oft mit schwerwiegenden Folgen: Neben der drohenden Verschlimmerung einer Krankheit, weil man auf die Erholung und Genesung verzichtet, und der Ansteckungsgefahr für die Kollegen/-innen, steigt das Unfall- und Fehlerrisiko und sinkt die Produktivität.

Warum krank zur Arbeit?
Aus den Daten des Arbeitsgesundheitsmonitors gehen die Gründe hervor, krank zur Arbeit zu gehen: Pflichtgefühl gegenüber den Kolleginnen und Kollegen (60 Prozent), keine Vertretung, die die Arbeit erledigen könnte (37 Prozent), Arbeit bleibt liegen (32 Prozent) und Angst vor Konsequenzen (16 Prozent).

Müde, unkonzentriert und weniger produktiv
In vielen Fällen hat das schlimme Folgen: 55 Prozent derer, die nicht das Bett gehütet haben, klagen darüber, dass sie sich müde und abgeschlagen fühlen. 44 Prozent sagen, dass sie deswegen länger krank waren. Fast ebenso viele meinen, bei der Arbeit unkonzentriert zu sein. 29 Prozent hatten einen Rückfall und jede/-r Fünfte hatte später stärkere gesundheitliche Probleme.

Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht
„Wenn, direkt oder indirekt, Druck auf kranke Mitarbeiter/-innen ausgeübt wird, ist das der falsche Weg. Die Arbeitgeber sollten stattdessen ihre Fürsorgepflicht wahr- und ernst nehmen. Das fördert einerseits die Gesundheit der Beschäftigten und nutzt andererseits auch dem Betrieb selbst, weil er auf gesunde, aufmerksame und konzentrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann“, sagt Kalliauer.

Kündigungsschutz im Krankenstand würde helfen
Der AK-Präsident fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Die Beschäftigten hätten dann weniger Angst, wegen Krankheit den Job zu verlieren. Betriebe wiederum wären gezwungen, mehr Personalressourcen für Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen einzuplanen“, erklärt Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 28.01.2018)

AK OÖ.: Auflösung der AUVA wäre Angriff auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

„Eine Zerschlagung der AUVA würde ein vorbildlich funktionierendes System eliminieren, Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen unter Umständen Hunderte Millionen Euro kosten und dazu führen, dass Versicherte bisher garantierte Versicherungsleistungen mit ungewissem Ausgang in extrem teuren Prozessen einklagen müssten“ warnt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Risiko für Unternehmer und Beschäftigte
Die Übertragung der Aufgaben der Unfall- auf die Kranken- und Pensionsversicherung würde immense Verschlechterungen und Risiken für die Unternehmen und die Arbeitnehmer/-innen bedeuten! Derzeit zahlen die Unternehmen alleine die Unfallversicherungsbeiträge an die AUVA. Dafür genießen sie das sogenannte Haftungsprivileg. Eine Auflösung der AUVA wäre ein Systembruch und würde dem Haftungsprivileg der Unternehmer/-innen die Grundlage entziehen!

Unternehmen drohen enorme Schadenersatzforderungen
Leistungen aus der Unfallversicherung werden unabhängig von der Verschuldensfrage ausbezahlt und eine Haftung der Unternehmer/-innen für Verschulden ist systemisch ausgeschlossen. Fällt das Haftungsprivileg weg, müssten Unternehmen bei Arbeitsunfällen mit teils existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen rechnen. Es ist daher völlig unverständlich, warum sich die Wirtschaftsvertreter nicht massiv gegen eine drohende Abschaffung der Unfallversicherung zur Wehr setzen.

Auflösung kostet Beschäftigten 250 Millionen Euro
Auch für die Arbeitnehmer/-innen würde sich die Lage dramatisch verschlechtern. Wenn diskutiert wird, dass bei einer Übertragung der Beiträge in die Kranken- und Pensionsversicherung die Unternehmer nur 0,8 statt bisher 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage einzahlen sollen, fehlen dort 500 Millionen Euro für die Finanzierung der bisherigen Unfallversicherungsleistungen.
Anders als in der Unfallversicherung teilen sich in diesen Versicherungssystemen Arbeitgeber/- und Arbeitnehmer/-innen die Beiträge. 250 Millionen der fehlenden 500 Millionen Euro müssten dann statt der Arbeitgeber/-innen die Arbeitnehmer/-innen aufbringen! Oder Leistungen werden drastisch gekürzt.

Beschäftigte müssen Fehlverhalten beweisen
Fällt das Haftungsprivileg, müssten Versicherte nicht nur in einem Zivilrechtsverfahren das Vorliegen eines Körperschadens und die Verursachung durch die Beschäftigung beweisen, sondern zudem ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers. Ein Mitverschulden würde zu einer Minderung oder dem gänzlichen Verlust des Schadenersatzanspruches führen.

Unternehmen müssen Prozesskosten zahlen
Für die Unternehmer/-innen entsteht ein unter Umständen existenzgefährdendes Risiko. Solche Verfahren sind überaus aufwendig. Beträge jenseits der 100.000 Euro sind keine Seltenheit. Verliert der Unternehmer den Prozess, weil ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde, haftet er in voller Höhe und muss auch noch die Prozesskosten zahlen.

Der große Unterschied ist evident: Steht nach geltendem Recht fest, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, erhält der verunfallte Arbeitnehmer auf jeden Fall die nötigen Leistungen. Auf ein etwaiges rechtswidriges Verhalten und Verschulden des Arbeitgebers kommt es nicht an! Die Prozesskosten werden auf alle Fälle von der Unfallversicherung getragen. Ein Streitwert – wie oben beschrieben – existiert in diesen Fällen nicht. Nimmt man zudem an, dass den Arbeitgeber „nur“ leicht fahrlässiges Verhalten trifft, ist auch ein Regress gegenüber diesem seitens der Unfallversicherung nicht möglich.

Vorbildliches System beibehalten und verbessern
„Alles spricht daher für eine Aufrechterhaltung und für eine Verbesserung des geltenden Systems“ sagt der AK Präsident und fordert die Erhaltung und Stärkung der AUVA, sowie die Beibehaltung der Selbstverwaltung und der Pflichtversicherung.

Psychische Berufskrankheiten anerkennen
Auf keinen Fall dürfen Finanzierungskosten der Unfallversicherung auf die Arbeitnehmer/-innen abgewälzt werden. Und die Unfallversicherungskrankenhäuser müssen unbedingt aufrechterhalten werden. Der Unfallversicherungsbeitragssatz soll wieder auf 1,4 Prozent der Beitragsgrundlage angehoben werden und das Unfallversicherungsrecht weiter verbessert werden. Insbesonders müssen die psychischen Berufskrankheiten endlich anerkannt werden.
(Information der AK OÖ., 14.12.2017)

AK OÖ.: Dein Recht auf eine geregelte Arbeitszeit!

Die Arbeitszeit soll noch flexibler werden, fordern Teile der Wirtschaft. Dabei gibt es schon unzählige Möglichkeiten, Arbeitszeit an die Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen. Beschäftigte sind oft bereit, Mehrleistungen auf sich zu nehmen – und zwar in allen gängigen Arbeitszeitmodellen.

Schon jetzt heißt das für viele: Arbeiten am Limit.  Das scheint nicht genug zu sein. Was steckt in Wahrheit hinter dem Wunsch, Arbeitszeit anders zu regeln?
Mehr Arbeit für weniger Geld!

Wir kennen ja die Forderungen seitens der Wirtschaft nur zu gut …

  • Länger Arbeiten auf Abruf, auch ganz kurzfristig, und das …
  • 12 Stunden pro Tag …
  • 60 Stunden die Woche …

Dafür gibt es …

  • Keine Zuschläge für Mehr- oder Überstunden
  • Mehr- oder Überstunden werden wie Gleitzeit gerechnet oder 1:1 abgegolten
  • Die angesparte Zeit kann man sich irgendwann nehmen, wenn es dem Unternehmen passt. Aber nicht dann, wenn man sich erschöpft fühlt oder einmal mehr Zeit bräuchte für die Familie, Fortbildung oder private Projekte.

Was hätte das für Konsequenzen?

  • Massive Lohneinbußen für Menschen, die oft Überstunden machen müssen.
  • Und deshalb eine kleinere Pension.
  • Es wird noch schwerer, dem Arbeitsdruck standzuhalten. Die Gesundheit bleibt irgendwann auf der Strecke, die Chancen, bis zur Pension arbeiten zu können, schwinden. Zahlreiche Studien belegen, dass 12-Stunden-Arbeitstage der Gesundheit auf Dauer schaden. Mehr … 
  • Die Gefahr von Unfällen nimmt zu. Sie steigt ab der 8. Arbeitsstunde. Übermüdete ArbeitnehmerInnen sind ein Risiko für sich und andere. Wer nach 12 Stunden nach Hause fährt, hat wegen Müdigkeit ein doppelt so hohes Unfallrisiko wie nach 8 Stunden. Mehr … 
  • Keine planbaren längeren Freizeitblöcke zur Erholung, wie sie z.B. Pflegekräfte haben.
  • Große Probleme, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Vor allem Mütter mit kleineren Kindern und Alleinerzieherinnen haben es damit noch schwerer, eine Vollzeitstelle anzunehmen oder nach der Karenz überhaupt wieder Arbeit zu finden.
  • Auch Pendlerinnen und Pendler hätten massive Probleme – zum einen, weil die Öffi-Verbindungen zu Randzeiten schlechter werden, zum anderen, weil die Arbeitstage überlang wären.
  • Für Fortbildung bleibt keine Zeit mehr bzw. fehlt die Planbarkeit. Ein großer Nachteil, wenn man beruflich am Ball bleiben will.
  • Auch ehrenamtliches Engagement bleibt auf der Strecke, private Beziehungen müssen auf Sparflamme kochen. Der soziale Kitt der Gesellschaft bröckelt.
  • Nein sagen wird bei völlig ungeregelten Arbeitszeiten praktisch unmöglich.

Wir wissen, was unsere Mitglieder wollen …

… und das sind ganz bestimmt keine generellen 12-Stunden-Tage. Das zeigt auch eine Umfrage, bei der heuer 16.000 Menschen mitgemacht haben. Mehr …

Wir fordern gemeinsam mit den Gewerkschaften

  • gesunde Vollzeitarbeit statt ungesunde Überstunden-Marathons ohne Zuschläge.
  • Volle Bezahlung von Mehr- und Überstunden mit Zuschlägen
  • Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung
  • Zeit für berufliche Weiterbildung, um vor lauter Arbeit nicht den Anschluss an aktuelle Entwicklungen zu verlieren

(Information der AK OÖ., 09.11.2017)

Hurra, November! Mit der AK OÖ. Kultur günstig genießen

Nebel, Kälte, Regen. Hurra, November!
Für AK-Mitglieder bringt dieser Monat auch Erfreuliches: Ab sofort gibt es für alle Kultur-Veranstaltungen im Monat November in der AK-Linz und im AK-Bildungshaus Jägermayrhof Tickets um nur 10 Euro. Dazu kommen noch viele andere Veranstaltungsorte in Oberösterreich. Noch ist Zeit, sich Tickets zu sichern. Der Vorverkauf hat begonnen und die Nachfrage ist groß.

Hochkarätige Veranstaltungen um nur 10 Euro
Hochkarätige Kulturveranstaltungen zu einem erschwinglichen Preis, das ermöglicht die Arbeiterkammer ihren Mitgliedern seit Jahren mit dem „Kulturmonat November“ und sie sorgt auch dafür, dass das Programm immer attraktiver wird. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Das Programm im AK-Kulturmonat November wird immer vielfältiger und bietet wirklich für jeden Geschmack und jede Altersgruppe etwas“.

Konzerte, Theater, Kabaretts oder Ausstellungen – für alle Veranstaltungen zahlen AK-Mitglieder gegen Vorweis ihrer AK-Leistungskarte nur 10 Euro Eintritt im November. Museen können sogar um nur 1 Euro besucht werden, Kinder gehen dort überhaupt gratis mit.

Ermäßigungen gibt es für die AK-eigenen Veranstaltungen in Linz – etwa in der AK-Zentrale, im AK-Bildungshaus Jägermayrhof oder für das AK-Classics-Konzert im Brucknerhaus. Mit dabei sind auch noch weitere Kooperationspartner: das Museum Arbeitswelt in Steyr, die Local-Bühne Freistadt, der Kulturpark Traun mit dem Schloss und der neu errichteten Spinnerei. Ebenfalls mit dabei ist der Posthof mit dem Ahoi Pop! und dem Kleinkunstfestival, die Tribüne Linz, das AEC, das OK, das Lentos, die Landesgalerie und das Schlossmuseum.

Einige Highlights aus dem Programm des Kulturmonats November: Read more

Keine Roaming-Gebühren mehr in der EU!

Seit dem 15.06.2017 wurden die Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft und Sie können im Urlaub im Rahmen einer angemessenen und fairen Nutzung zum selben Tarif wie zuhause telefonieren, SMS schreiben und Internetsurfen. Tarife mit inkludierten Freiminuten und SMS können dann genau wie im Inland genutzt werden. Hinsichtlich des verfügbaren Datenvolumens gibt es aber bei einigen Tarifen verordnete Limits.

Roaming und Auslandsgespräche
Als Roaming bezeichnet man vereinfacht gesagt die Handynutzung mit inländischer SIM-Karte im Ausland. Telefonate vom Inland ins Ausland werden hingegen als Auslandsgespräche bezeichnet und können somit auch weiterhin hohe Kosten verursachen.

Wo können weiterhin Roaming-Gebühren anfallen?

  • Die Roaming-Verordnung gilt nicht auf Flugzeugen und Schiffen! Hier werden jedoch oft eigene Roaming-Tarife angeboten.
  • In der Schweiz wird die Roaming-Regelung nicht umgesetzt
  • In Island, Liechtenstein und Norwegen (keine Mitgliedstaaten der EU) gilt die Roaming-Regelung.

Wann ist „faire und angemessene Nutzung“ erfüllt?
Um Missbrauch zu verhindern, können die Anbieter von ihren Kunden/-innen den Nachweis verlangen, dass diese ihre Dienste weiterhin hauptsächlich im Inland nutzen. Dieser Nachweis kann etwa eine Meldebestätigung oder der Nachweis über ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis im Inland sein.

Für Personen die sich innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 4 Monaten mehr als 2 Monate im EU-Ausland aufhalten und dort intensiv Roamingdienste nutzen, können weiterhin Aufschläge verrechnet werden.

Gibt es Limits für das nutzbare Datenvolumen?
Von dieser Ausnahme sind vor allem günstige Tarife mit unlimitiertem Datenvolumen betroffen, für die die Freigrenze der Datennutzung im Ausland nach einer eigenen Formel berechnet wird.

Große eigene Rechenkunst ist jedoch nicht nötig: Ihr Anbieter muss Sie vorab genau informieren wie viel Sie von Ihrem inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nützen dürfen und wie hoch die Aufschläge danach sind. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöpft ist.

Tipp:
Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise, welcher Roaming-Tarif beziehungsweise welches Roaming-Paket für Ihren Vertrag gilt.
Weiteren Schutz im Ausland haben Konsumenten/-innen mit einer monatlichen Rechnungsobergrenze von 60 Euro für Datenroaming. Wenn die Kosten 80 Prozent beziehungsweise 100 Prozent der Obergrenze erreicht haben, bekommen Internetnutzer/-innen jeweils eine Warnmeldung per SMS oder E-Mail mit Informationen wie sie den Datenroamingdienst weiter nutzen können und welche Kosten dafür anfallen. Meldet sich der Kunde/die Kundin nicht, muss der Anbieter den Dienst bis auf weiteres sperren.

Gibt es weiterhin Tarife mit höheren Roaming-Gebühren?
Mobilfunkanbieter dürfen auch weiterhin Tarife mit höheren Roaming-Gebühren anbieten, die dafür andere Vorteile gewähren. Über die Nachteile hinsichtlich des Roamings im Vergleich zur EU-Regelung muss der Anbieter dabei genau aufklären. Ein Wechsel zur Roaming-Regelung der EU ist jederzeit möglich.

Bestehen günstige Alternativen ohne Daten-Roaming?
Anbieter sind auf der anderen Seite nicht verpflichtet, Tarife mit Roaming anzubieten. Seit Veröffentlichung der EU-Regelung sind schon viele neue Tarife ohne Roaming auf den Markt gekommen.

Tipp:
Beachten Sie dabei, dass zu solchen Tarifen im Nachhinein oft keine Roaming-Pakete mehr hinzugebucht werden können.

Darauf sollten Sie achten:
Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Ihr Tarif alle von Ihnen benötigten Leistungen enthält und Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten entspricht.
(Information der AK OÖ., 14.06.2017)

« Older Entries Recent Entries »