Donnerstag, 21. März 2019
Mittwoch, 27. März 2019
Donnerstag, 28. März 2019
jeweils von 6 bis 15 Uhr,
UKH Linz, UG1, Speisesaal-Lounge
Die Arbeiterkammer ist per Gesetz unabhängig und verwaltet sich selbst. Das bedeutet, dass nur die Mitglieder der AK entscheiden, wer in die Vollversammlung der Arbeiterkammer einzieht. Umgekehrt sind die gewählten Vertreter/-innen ausschließlich den Wähler/-innen verpflichtet.
Das „Parlament der Arbeitnehmer/-innen“ besteht in Oberösterreich aus 110 Kammerräten und Kammerrätinnen und wird alle 5 Jahre neu gewählt. Die Vollversammlung beschließt die Grundzüge für die Interessenpolitik sowie die Verwendung des Budgets.
Kammerräte sind keine Berufspolitiker
Die Kammerrätinnen und Kammerräte wissen, wo die Beschäftigten der Schuh drückt. Es handelt sich dabei vorwiegend um Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die direkt aus den Betrieben kommen. Die Kammerrätinnen und Kammerräte kennen die Anliegen der Beschäftigten aus nächster Nähe, sie sind selbst Arbeiternehmer/-innen.
Wer steht zur Wahl?
Die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten werden von den wahlwerbenden Gruppen in Wahlvorschlägen namhaft gemacht. Welche Personen gewählt werden können, ist im Arbeiterkammergesetz geregelt.
Wählbar sind prinzipiell alle kammerzugehörigen Arbeitnehmer/-innen, die am Stichtag 3. Dezember 2018 das 19. Lebensjahr vollendet haben, in den letzten 2 Jahren insgesamt 6 Monate in Österreich in einem der Arbeiterkammerzugehörigkeit begründetes Arbeitsverhältnis standen und – abgesehen vom Erfordernis des Wahlalters und der österreichischen Staatsbürgerschaft – von der Wählbarkeit in den Nationalrat nicht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen zur AK-Wahl 2019:
AK-Wahl Oberösterreich