AK und ÖGB arbeiten daran, dass trotz Corona-Krise möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dafür werden neue Maßnahmen entwickelt, die auch nur für diese einzigartige Krise gelten sollen. Alle, die zur Bewältigung der Krise beitragen, damit das Leben in Österreich geordnet weitergeht, müssen große Anstrengungen leisten und sind HeldInnen. Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen!
Ein eigenmächtiges, einseitiges Fernbleiben von der Arbeit wäre insbesondere dann gerechtfertigt, wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr bestünde, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken. Dies wäre beispielsweise dann gegeben, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einer Ansteckung mit dem Virus gekommen wäre. Das gilt nicht für jene, die berufsmäßig mit Krankheiten regelmäßig zu tun haben, wie etwa in Spitälern oder Apotheken.
Wohne ich in einer deklarierten Sperrzone und müsste diese zum Antritt meiner Arbeit (unberechtigt) verlassen, ist ein Fernbleiben von der Arbeit gerechtfertigt. Dies gilt auch im umgekehrten Fall, wenn sich die Arbeitsstelle selbst in einem Gebiet befindet, das zur Sperrzone erklärt wurde. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin.
Darf der Arbeitgeber die Belegschaft einseitig nach Hause schicken?
Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin frei, auf die Anwesenheit der Belegschaft kurzerhand zu verzichten, wobei es sich hierbei üblicherweise um einen Fall der Dienstfreistellung handelt, nicht jedoch um einen Krankenstand. Gesunde Arbeitnehmer/-innen können sich nicht krankmelden.
Bekomme ich trotz Entfalls meiner Arbeitsleistung weiterhin bezahlt?
Bei berechtigtem Entfall der Arbeitsleistung ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin verpflichtet, das Entgelt (bemessen nach dem sogenannten „Ausfallsprinzip“) weiter zu bezahlen. Dies gilt für Arbeiter/-innen und Angestellte (nicht jedoch für freie Dienstnehmer/innen) gleichermaßen.
Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz
Unter Umständen können Arbeitgeber/-innen hierfür einen Kostenersatz beantragen, der vom Bund getragen wird: Unterbleibt die Arbeitsleistung nämlich auf Grund einer Epidemie-Erkrankung im Sinne des Epidemiegesetzes (das Coronavirus „2019-nCoV“ wurde durch Verordnung des Gesundheitsministers vom 26.01.2020 in die Liste der anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten aufgenommen) und ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin seiner/ihrer Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung bereits nachgekommen, erhält er/sie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Kostenersatz.
Darf der Arbeitgeber einseitig Homeoffice anordnen?
Eine Verpflichtung zur Telearbeit besteht nur dann, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist oder sich darin eine sogenannte Versetzungsklausel findet, wonach man einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzt werden kann. In allen anderen Fällen muss die Verlegung des Arbeitsortes zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in ausdrücklich vereinbart werden.
Welche innerbetrieblichen Schutzmaßnahmen sind vom Arbeitgeber zu erwarten?
Aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht heraus trifft den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die grundsätzliche Verpflichtung, zweckmäßige Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Ansteckung von Arbeitnehmer/-innen bestmöglich hintanzuhalten. Neben einer leicht zugänglichen Möglichkeit zur Desinfektion zählen hierzu zielführende Hygieneempfehlungen für Mitarbeiter/-innen und eine vorausschauende, allfällige Gefahren mitbedenkende Planung von Dienstreisen.
Die Verpflichtung, Schutzmasken bereitzustellen, trifft den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin hingegen nur in Sonderfällen, beispielsweise bei der Arbeit in Krankenhäusern oder bei Dienstreisen in Risikogebiete.
Die ABC-Abwehrschule des österreichischen Bundesheers berät betroffene Betriebe über zielführende Maßnahmen zur Risikobekämpfung.
Darf ich als Arbeitnehmer während der Arbeit eigenmächtig eine Schutzmaske aufsetzen?
Liegt im Betrieb und im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit keine überdurchschnittlich hohe Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung vor, ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin berechtigt, das Tragen von Schutzmasken im Betrieb zu untersagen.
Darf ich als Arbeitnehmer den Antritt einer Dienstreise in Gebiete, die bereits Krankheitsfälle aufweisen, ablehnen?
Ein Ablehnungsrecht wäre grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn durch eine Reise nach zum Beispiel China, Iran oder Italien die Gesundheit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in einem erhöhten Ausmaß gefährdet ist. Dies wird jedenfalls dann der Fall sein, wenn eine Dienstreise in ein Gebiet erfolgen soll, für das eine Reisewarnung des Außenministeriums besteht. Eine solche besteht derzeit zum Beispiel für die chinesische Provinz Hubei mit deren Hauptstadt Wuhan, das als Epizentrum des Virus gilt.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung aktueller Reisewarnungen auf den Internetseiten des Außenministeriums.
… und eine Dienstreise zu anderen Orten?
Eine Dienstreise zu anderen Orten können Arbeitnehmer/-innen nur dann ablehnen, wenn aufgrund aktueller Umstände zu befürchten ist, dass am Reiseort eine hohe Ansteckungsgefahr besteht.
Niemand braucht seine Gesundheit zu gefährden. Eine Rücksprache mit einem Arzt ist im Vorfeld unbedingt notwendig.
(Information der AK OÖ., 25.02.2020)
AK Oberösterreich zieht Bilanz 2019:
Fast 118 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft!
Die Zahl der Menschen, die sich um Rat und Hilfe an die Arbeiterkammer Oberösterreich wandten, ist im Vorjahr erneut gestiegen: Rund 325.000 Anfragen bearbeiteten die AK-Expertinnen und Experten (2018: 310.000 Anfragen). Sie erkämpften fast 118 Millionen Euro.
Besonders hoch war der Anstieg bei Fragen zu Pflegegeldeinstufungen und zum Thema Pensionen. Die im Herbst im Nationalrat beschlossene Regelung „Nach 45 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen“ etwa hat bei vielen AK-Mitgliedern dringende Fragen aufgeworfen. Die AK half mit einer eigens eingerichteten Hotline.
Kostenlose Beratung
Die Arbeiterkammer Oberösterreich ist eine starke Partnerin für ihre rund 674.000 Mitglieder. Sie bietet Rat und Hilfe in fast allen Lebenslagen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Unsere Expertinnen und Experten informieren, beraten und vertreten – wenn nötig auch vor Gericht. Für die Mitglieder kostenlos.“ Die meisten der 325.539 Anfragen im vergangenen Jahr betrafen das Arbeits- und Sozialrecht. Rund 18.000 Rechtsakte wurden aufgenommen, in fast 8.900 Fällen ging die AK für Betroffene vor Gericht.
Heißes Thema: Sozialrecht
Die Anzahl der persönlichen Beratungen bei der AK Oberösterreich insgesamt ist 2019 im Vergleich zum Jahr davor relativ konstant geblieben. Auffällig ist aber folgende Entwicklung: Während die Zahl der Anfragen im Arbeitsrecht (zum Beispiel Kündigung, Lohn, Arbeitsvertrag) um mehr als sechs Prozent zurückgegangen ist, ist jene zu sozialrechtlichen Belangen (Themen wie Pension, Unfallrente oder Pflege von Angehörigen) um 17 Prozent gestiegen.
Gefragte Pensionshotline
Großer Beratungsbedarf ergab sich etwa durch die 2019 beschlossene Regelung, wonach man nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit ohne Abschläge in Pension gehen kann – auch, wenn man schon vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand wechselt. „Damit wurde eine wichtige Forderung von uns erfüllt. Das sorgte nicht nur für großes mediales Aufsehen, sondern auch für einen enormen Beratungsbedarf. Wir konnten die vielen Anfragen gut bewältigen – auch dank der rasch eingerichteten Telefon-Hotline mit der Durchwahl 4562, die die Ratsuchenden direkt zu unseren Pensionsexpertinnen und -experten führte“, berichtet der AK-Präsident. Rund 700 Anrufer/-innen waren zwischen Ende September und Ende Dezember 2019 allein unter dieser „Spezial-Hotline“ zu verzeichnen. Seit 2018 berät die AK auch in Sachen Pflegegeldeinstufung. Viele Menschen wenden sich seither an AK-Experten/-innen, weil sie falsch eingestuft werden: mehr als 1.100 waren es alleine im Vorjahr.
Kalliauer: „Es geht bei all diesen Themen für die Betroffenen meist nicht nur um Geld, das ihnen von Rechts wegen zusteht, sondern auch um ihre Existenzgrundlage. Nicht selten sind ganze Familien betroffen. Jeder einzelne Fall, in dem wir helfen können, ist ein Erfolg für uns.“
Fast 118 Millionen für Mitglieder
Insgesamt konnte die AK Oberösterreich 2019 für ihre Mitglieder 117,91 Millionen Euro erkämpfen. Der Großteil – 72,1 Millionen Euro – entfiel auf das Sozialrecht. Ein weiterer großer Anteil – nämlich 30,35 Millionen Euro – wurde in Insolvenzverfahren für die von Firmenpleiten betroffenen Beschäftigten erkämpft. Und in Arbeitsrechtsangelegenheiten holte die AK 11,7 Millionen Euro herein. Der Rest des Betrags entfällt auf Interventionen in Konsumentenschutz-Angelegenheiten und auf die Lohnsteuerberatung. Die AK scheut auch nicht davor zurück, wegen kleiner Beträge zu intervenieren oder gar vor Gericht zu gehen. Und manchmal geht es auch um richtig viel Geld: Der niedrigste Betrag, den die AK für einen Arbeitnehmer hereinbrachte, betrug 12 Euro – der höchste 120.100 Euro.
Großes Vertrauen in die AK
Diesen Einsatz wissen die AK-Mitglieder zu schätzen. „Sie sind mit dem Angebot und der Arbeit ihrer Interessenvertretung sehr zufrieden. 93 Prozent der Personen, die mit uns zu tun hatten, waren sehr zufrieden oder zufrieden“, so Präsident Kalliauer. Bei der Frage, welchen Einrichtungen die Oberösterreicher/-innen am meisten vertrauen, liegt die AK nach wie vor an erster Stelle von 11 abgefragten Institutionen (AK Oberösterreich Image Monitoring 2019, IFES).
(Information der AK OÖ., 17.01.2020)
Kaputter Rücken von der Bauarbeit, Burnout im Pflegeberuf – AK kämpft um Anerkennung als Berufskrankheiten
Viele Menschen werden krank von der Arbeit – und dennoch wird dies in vielen Fällen nicht als Berufskrankheit anerkannt. Die Gründe dafür sind einerseits die komplexe Rechtslage, andererseits die zu eng gefasste Anerkennungsliste möglicher Berufskrankheiten.
So scheinen etwa arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen oder Burnout hierzulande nicht in der Liste auf.
Zentrale Erkenntnis eines Expertengesprächs der AK in Linz zum Thema Berufskrankheiten war auch, dass Ärzte/-innen viel zu selten den Verdachtsfall einer Berufskrankheit an die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) melden. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert daher die Erweiterung der Anerkennungsliste von Berufskrankheiten und eine transparente, wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.
„Es ist tragisch genug, wenn Beschäftigte ihre Gesundheit dem Job opfern und durch die Arbeit krank werden. Dass bei vielen von ihnen dann aber nicht einmal eine Berufskrankheit zuerkannt wird, ist skandalös. Dadurch fallen sie um wichtige Rechte um, etwa um kostenlose Heilbehandlung und Rehabilitation oder die finanzielle Entschädigung in Form einer Rentenzahlung bei Einkommensentfall“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
1.106 Fälle anerkannt, 89 endeten tödlich
Im Jahr 2018 wurden in Österreich 1.106 Krankheitsfälle als Berufskrankheitsfälle anerkannt. Davon betroffen waren 920 Männer und 186 Frauen. 89 Menschen starben in Folge der beruflichen Erkrankung – hauptsächlich wegen Erkrankungen der Lunge und der Atemwege durch Asbest- und Quarzstaub. Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit ist die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. An zweiter Stelle stehen Berufskrankheitsfälle durch Asbestose, bösartige Neubildungen des Rippenfells, der Lunge oder des Kehlkopfes durch Asbest.
Ärzte melden Verdachtsfälle zu selten
In einem Fachgespräch in der Arbeiterkammer Linz diskutierten Experten/-innen aus Österreich und Deutschland, aus der AUVA und dem Asbestvorsorgezentrum des BBRZ (Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum) sowie Betriebsräte/-innen intensiv über diese unbefriedigende Situation. Thema dabei war unter anderem, dass Ärzte/-innen viel zu selten den Verdachtsfall einer Berufskrankheit an die AUVA melden. So wird erst gar kein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet – obwohl Ärzte/-innen dazu verpflichtet wären. Ein Beispiel: Einer Studie zufolge gibt es rund 1.800 arbeitsbedingte Krebstote pro Jahr in Österreich. Aber nur wenige Einzelfälle werden bei der Diagnose als Verdachtsfall an die AUVA gemeldet.
Liste der Berufskrankheiten erweitern
Vergeblich sucht man in der Berufskrankheiten-Liste Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychische Diagnosen. Demnach ist auch Burnout nicht erfasst – und das, obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO diese Erkrankung mittlerweile als arbeitsbedingtes Syndrom anerkannt hat.
Derzeit umfasst die Liste 53 Berufskrankheiten. Es gibt zwar eine Generalklausel, die es ermöglicht, dass auch Berufskrankheitsfälle als solche anerkannt werden, wenn die Erkrankung nicht auf der Liste steht – dies gilt jedoch nur für Krankheiten, die durch schädigende Stoffe oder Strahlen verursacht werden. Und selbst in diesen Fällen ist der Weg bis zur Anerkennung ein äußerst mühsamer. 2018 wurden nur 3 Fälle aufgrund dieser Klausel als Berufskrankheit anerkannt.
„Das ist auch insoweit ärgerlich, weil die Verantwortung der Unternehmen nicht sichtbar wird. Durch Prävention und Schutzmaßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet, alles daran zu setzen, Krankheitsverursacher möglichst zu verhindern. So bleibt ein Nichthandeln zu oft ohne Konsequenzen“, sagt Kalliauer.
Die AK fordert, die Liste der Berufskrankheiten um wichtige Krankheitsbilder zu erweitern. Dazu braucht es ein transparentes, wissenschaftlich basiertes Verfahren. In Österreich gibt es derzeit noch ein großes Manko an medizinischer Forschung, die Zusammenhänge von Arbeit und Krankheitsbildern untersucht. „Es gibt derzeit keine fachärztliche Ausbildung zur Arbeitsmedizin in Österreich. Auch das muss sich schleunigst ändern“, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 10.12.2019)
Für viele Arbeitnehmer liefert der Blick auf den Lohnzettel außer Brutto und Netto-Gehalt nur wenige Informationen. Dabei enthält das Dokument zahlreiche Details, die für Arbeiter und Angestellte interessant sind. Zum Beispiel ob und wie viel Pendlerpauschale der Dienstgeber auszahlt. Oder wie viel man für Dienstreisen erhalten hat…
Wir erklären – kurz vor Überweisung des Weihnachtsgeldes – den Lohnzettel an Hand eines virtuellen Beispiels Schritt für Schritt und für jedermann leicht verständlich!
Die Monatslohn- oder Gehaltsabrechnung ist eines der wichtigsten Dokumente für einen Arbeitnehmer. Wir haben hier die wesentlichen Positionen in einfacher Form erklärt. Die AK bietet auf ihrer Homepage detailliertere Informationen zu den Themen Arbeits-, Sozial- und Lohnsteuerrecht. Eine weitere wichtige Informationsquelle sind die Kollektivverträge der Gewerkschaften. Ab dem 1.1.2016 muss jeder Arbeitnehmer bei Fälligkeit des Entgelts (in der Regel am Monatsende) eine vollständige Abrechnung erhalten, die
- schriftlich
- übersichtlich
- nachvollziehbar und
- vollständig ist.
Hier geht’s weiter zu den detaillieren Erklärungen auf der AK-Homepage: Mein Lohnzettel
Ständiges Einspringen in den Krankenhäusern schreit nach Konsequenzen: AK fordert fairen Flexibilitätszuschlag!
Das Einspringen gehört in den oberösterreichischen Krankenhäusern zum Alltag. Auf die Ursachen weist die AK ständig hin: Personalknappheit und unzureichende Berücksichtigung von Urlauben, längeren Krankenständen und Weiterbildungen.
Beim Einspringen werden große Kontingente an Mehrstunden, Überstunden und Ersatzstunden für Nachtarbeit aufgebaut. Die können jedoch kaum konsumiert werden.
Die AK fordert deshalb erneut und eindringlich Konsequenzen: Mehr Personal, eine verlässliche Dienstplanung und einen fairen und spürbaren Flexibilitätszuschlag. „Dieser Zuschlag muss so hoch sein, dass der Druck steigt, endlich für ausreichendes Personal zu sorgen. Einspringen muss die absolute Ausnahme werden!“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Arbeit statt Freizeit
9 von 10 Krankenhaus-Beschäftigten sagen nach einer aktuellen Studie der Arbeiterkammer, dass die zu bewältigenden Aufgaben in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Die Zahl der Dienstposten stieg aber ihrer Ansicht nach nicht im gleichen Verhältnis. Um den regulären Betrieb aufrechterhalten zu können, müssen die Beschäftigten immer mehr Arbeit kompensieren. Sie werden häufig aus ihrer Freizeit in die Arbeit geholt, um für fehlende Kollegen/-innen einzuspringen. Die Folge: ein enormer Anstieg der Mehrstunden, der Überstunden und der nicht konsumierten Urlaubstage.
Zeitguthaben entsprechen 2.000 Dienstposten
In den oberösterreichischen Krankenhäusern haben sich insgesamt im Jahr 2018 gewaltige 3,2 Millionen Stunden (!) angesammelt. Davon wurde etwas mehr als die Hälfte als Zeitguthaben in das heurige Jahr übertragen. Pro Mitarbeiter/-in wurden durchschnittlich 100 Stunden Zeitguthaben mitgenommen. Alleine diese Stundenkontingente zeigen, dass in den oö. Krankenhäusern viel Personal fehlt. Die angehäuften Stunden entsprechen umgerechnet 2.000 Dienstposten!
Beschäftigte leiden unter Personalnot
Diese Mehrarbeit führt auch zu enormen Belastungen: Beschäftigte mit einer großen Zahl an Überstunden leiden häufiger unter starker emotionaler Erschöpfung, gesundheitlichen Beschwerden, geringerer Fähigkeit zur Arbeitsbewältigung und weisen einen erhöhten Ausstiegswunsch auf. Laut Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich ist es für 6 von 10 Beschäftigten in der Pflege beziehungsweise in der medizinischen Betreuung sehr oder eher unwahrscheinlich, dass sie in diesem Beruf bis zur Pension durchhalten.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert deutliche Konsequenzen: „Diese besonderen Belastungen durch Mehr- und Überstunden müssen deutlich höher abgegolten werden. Besonders dann, wenn die Mehrarbeit nicht planbar ist. Flexibilität muss auch etwas wert sein!“ Nach AK-Ansicht sollen alle Krankenhausbeschäftigten einen Flexibilitätszuschlag pro zusätzlicher Stunde und eine pauschale Zulage bekommen. Dabei muss garantiert werden, dass der Ausgleich auch in Zeit konsumierbar ist, weil durch das Einspringen ja Freizeit verloren gegangen ist.
Einspringen: Ausnahme, nicht Regel!
Momentan gehört Einspringen zum Arbeitsalltag. In Zukunft soll das die Ausnahme sein, pocht die AK neuerlich auf eine Aufstockung des Personals um 20 Prozent. Das entspricht 2.500 Vollzeitarbeitsplätzen. Damit könnten Ausfälle (Krankenstände, Urlaube, Weiterbildungen) kompensiert und das Einspringen reduziert werden. „Die Beschäftigten in Oberösterreichs Krankenhäusern erbringen täglich Spitzenleistungen. Aber nur wenn die Beschäftigten nachhaltig entlastet werden und gute Arbeitsbedingungen vorfinden, kann die hohe Versorgungsqualität weiterhin gesichert werden“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 09.08.2019)
Mit der kostenlosen Online-Bibliothek hat die Arbeiterkammer Oberösterreich ein attraktives Angebot geschaffen, das gerade jetzt in der Urlaubssaison und im Sommer interessant ist.
50.000 Buchtitel, Zeitschriften und Hörbücher stehen zum Herunterladen bereit. Dazu gibt es auch noch Kurse für 16 Sprachen.
Im Vorjahr wurden über 35.000 Titel entlehnt.
Online Bibliothek mit breitem Angebot
Ob neuester Roman-Bestseller, spannendes politisches Buch, Fachliteratur oder interessante Zeitschriften: Jede Oberösterreicherin und jeder Oberösterreicher kann das umfangreiche Angebot kostenlos nutzen. Motto: „Gratis lesen, wann ich will, was ich will und wo ich will.“ Ob am Smartphone, am E-Reader oder am Tablet – der Weg vom Interesse an einem Buch bis zum Lesevergnügen ist denkbar kurz. Es braucht lediglich einen Internetzugang und ein paar Klicks.
Sprachkurse sehr beliebt
Sehr beliebt für die Vorbereitung auf den Sommerurlaub im Ausland sind auch die Sprachkurse: In 16 Sprachen können sich Lernbegeisterte auf verschiedenen Niveaus auf Urlaubssituationen vorbereiten. Neben Klassikern wie Spanisch, Französisch, Italienisch oder Englisch sind etwa auch Chinesisch, Japanisch oder Thai im Programm.
Offen für alle Oberösterreicher/-innen
Komplizierte Anmeldung? Mitnichten! Das Angebot der AK Oberösterreich ist für alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher zugänglich: Unter ooe.arbeiterkammer.at/bibliothek kann sich jeder einfach und unkompliziert registrieren und die Online-Bibliothek auch sofort nutzen. Infos, welche Apps oder Programme dafür benötigt werden, gibt es auf der Website der AK. Überdies stehen natürlich auch Mitarbeiter/-innen der AK für telefonische Auskünfte unter +43 50 6906 2643 oder per Mail an bibliothek@akooe.at zur Verfügung.
„Unsere stetig wachsende, kostenlose Online-Bibliothek ist für die Leserinnen und Leser aller Altersgruppen ein überaus attraktives Angebot“, stellt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fest.
Zum Thema Lesen passt auch:
Offener Bücherschrank im UKH Linz
Die Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) ist der klare Sieger der Arbeiterkammerwahl in Oberösterreich. Die roten Gewerkschafter erreichen laut vorläufigem Endergebnis ihr bisher bestes Ergebnis.
Die FSG kommt auf 71,02 Prozent, und damit auf ein Plus von 5,52 Prozentpunkten gegenüber der Wahl 2014. FSG-Spitzenkandidat Johann Kalliauer bezeichnete in einer ersten Reaktion am Dienstagabend das Ergebnis als „historisch“. Für den FSG-Landesvorsitzenden Andreas Stangl war Kalliauer das Zugpferd für den Erfolg.
Verluste für ÖAAB
Die Fraktion christlicher Gewerkschafter (ÖAAB-FCG) kommt mit 13,4 Prozent auf ein Minus von 3,69 Prozentpunkten. Die freiheitlichen Arbeitnehmer erhalten 10,2 Prozent, ein leichtes Plus von 0,16 Prozentpunkten.
Die grünen und unabhängigen Gewerkschafterinnen verlieren Stimmen und erreichen 4,21 Prozent. Das ist ein Minus von 1,12 Prozentpunkten. Der gewerkschaftliche Linksblock gewinnt leicht und schafft 1,16 Prozent.
Leichter Rückgang bei Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung ging leicht zurück, sie liegt vorläufig bei knapp über 40 Prozent, einige Briefwahlstimmen kommen jedoch noch hinzu. Sie werden das endgültige Ergebnis jedoch kaum verändern.
In der AK-Vollversammlung wird die FSG nun 79 Sitze einnehmen, sechs mehr als bisher. ÖAAB-FCG erhält mit 15 Sitzen vier weniger. Die freiheitlichen Arbeitnehmer werden mit elf Sitzen unverändert bleiben. Die grünen Gewerkschafterinnen werden einen Sitz verlieren und nun vier einnehmen. Der gewerkschaftliche Linksblock wird mit einem Sitz gleich bleiben.
(Information gesehen auf orf.at, 03.04.2019)