Reisen in Corona Zeiten: AK hilft mit Geld-Zurück-Aktion nach Storno und Annullierung und fordert gesetzliche Verbesserungen
Die Corona-Pandemie stellte auch das Konsumleben ab Mitte März völlig auf den Kopf. Vor allem das Thema Reisen bereitete seitdem tausenden Menschen in Oberösterreich große Sorgen und Probleme. 65.000 Beratungen hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich im vergangenen Halbjahr durchgeführt, das sind um ein Drittel mehr als im Vergleichszeitraum 2019.
Jede vierte Anfrage betraf das Thema Reisen. Vor allem Fluglinien und Reiseveranstalter, die entgegen der eindeutigen Rechtslage Rückzahlungen verweigerten, beschäftigten die AK. Sie startete sofort eine Geld-Zurück-Aktion für alle Betroffenen. Vom Gesetzgeber fordert die AK unter anderem eine Insolvenzabsicherung auch bei Nur-Flug-Buchungen und die Einführung der echten EU-weiten Sammelklage.
Fluglinien missachteten Gesetze
Große Probleme bereiteten den Konsumenten/-innen zahlreiche Online-Plattformen, die auf Tauchstation gingen und somit die Geschädigten komplett im Regen stehen ließen. Ebenso
Fluglinien sowie Reiseveranstalter, die die Verbraucher-Rechte missachteten. Obwohl die europäische Fluggastrechte-Verordnung klar regelt, dass bei annullierten Flügen der Ticketpreis innerhalb einer Woche von der Airline an den Fluggast zurückzuerstatten ist, erfolgte dies bei keiner einzigen Fluglinie. Viele Airlines missachteten die Gesetze komplett und boten ihren Kunden/-innen überhaupt nur Umbuchungen oder Gutscheine an.
Während bereits die Rettungspakete europaweit geschnürt wurden, gab es keine Rückzahlungen. Erst jetzt beginnen die vom Steuerzahler aufgefangenen Airlines schleppend, die berechtigten Rückzahlungsforderungen zu begleichen.
Reiseveranstalter verweigern Rückzahlungen
Auch bei den stornierten Pauschalreisen zahlten viele Reiseveranstalter bereits geleistete Beträge entweder nicht oder erst nach energischer Aufforderung durch die Betroffenen oder gar erst nach Intervention durch die AK-Konsumentenschützer/-innen zurück. Dabei ist auch hier die Gesetzeslage klar geregelt: Wird eine Pauschalreise entweder vom Veranstalter abgesagt oder storniert die Kundin/der Kunde selbst, weil die Reisedurchführung aufgrund ungewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt oder nicht möglich ist, greift das Pauschalreisegesetz. Und das besagt, dass keine Stornokosten anfallen dürfen.
Aktion TicketRefund von AK und FairPlane
Die Arbeiterkammer Oberösterreich reagierte sofort auf die neuen Anforderungen und auf den Widerstand der Airlines und der Reiseveranstalter. Gemeinsam mit dem Fluggastrechteportal FairPlane unterstützen die AK-Konsumentenschützer/-innen alle betroffenen Mitglieder der AK Oberösterreich und alle Oberösterreicher/-innen im Rahmen der Aktion TicketRefund notfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche.
600.000 Euro Rückforderungsanspruch
Seit dem Start der Aktion am 27. April nutzen 700 Konsumenten/-innen mit mehr als 1.000 Mitreisenden diese Aktion. Bei 600 Fällen davon handelt es sich um Ticket-Rückforderungen von Flügen und bei 100 Fällen um Pauschalreisen. Insgesamt beträgt der Rückforderungsanspruch 600.000 Euro. Bisher haben die Konsumenten/-innen in 70 Fällen ihr Geld zurückbekommen.
Die Anmeldung der Rückforderungsansprüche bei der AK Oberösterreich ist online rund um die Uhr möglich. Sämtliche Kosten der Rechtsdurchsetzung mittels des Kooperationspartners FairPlane übernimmt derzeit die AK Oberösterreich. Die Aktion wird voraussichtlich jedenfalls noch bis Jahresende laufen, sodass Betroffene ihre Ansprüche anmelden können.
AK hilft Betroffenen und fordert Sammelklage
„Gutscheine, Umbuchungen oder Hinhalte-Taktiken der Fluglinien und Reiseveranstalter müssen nicht akzeptiert werden. Ich rate allen Betroffenen, sich an die AK zu wenden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er fordert in diesem Zusammenhang einmal mehr das Instrument einer echten und EU-weiten Sammelklage. Dabei könnten alle Betroffenen einer Fluglinie oder eines Reiseveranstalters in einem Gerichtsverfahren prozessökonomisch zusammengefasst werden, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat.
Absicherung bei Insolvenzen
Zudem solle der Gesetzgeber für mehr Planbarkeit und Sicherheit für die Verbraucher/-innen sorgen. Die Republik solle für Gutscheine die Haftung im Insolvenzfall des ausstellenden Unternehmens übernehmen, dann könnten alle Konsumenten/-innen bedenkenlos die Gutscheine von Airlines, Reiseveranstaltern und Reisebüros akzeptieren. „Zumindest hätten die zuständigen Minister/-innen dafür Sorge tragen müssen, dass staatliche Unterstützung für Unternehmen in der Reisebranche an die Einhaltung von Konsumentenrechten gekoppelt wird“, so der Präsident.
Außerdem solle es auch eine Insolvenzabsicherung für Nur-Flug-Buchungen – ähnlich jener für Reiseveranstalter – geben.
(Information der AK OÖ., 24.09.2020)