AK OÖ.: Krankenhäuser mit mehr Personal entlasten!

Kalliauer an Haberlander: Zur Ent­lastung des Kranken­haus­personals braucht es mehr Personal statt vager organisatorischer Änderungen
„Viele Maßnahmen zur Entlastung des oberösterreichischen Krankenhauspersonals“ versprach der Titel der Pressekonferenz von Gesundheitslandesrätin Mag.a Christine Haberlander.

Vorgestellt wurden aber nur vage Pläne zu organisatorischen Änderungen und mehr Digitalisierung in den Krankenanstalten. Die Anliegen der Beschäftigten wurden nicht einmal erwähnt.

„Dass in den Vorschlägen Haberlanders mit keinem Wort die dringend nötige Aufstockung des Personals vorkommt, ist erschreckend, denn zahlreiche Studien und auch die Wünsche der Beschäftigten selbst belegen eindeutig, dass diese der zentrale Schlüssel zu ihrer Entlastung ist“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Patienten bleiben auf der Strecke
Mittelfristig müssten die Verantwortlichen dafür sorgen, dass genug Personal vorhanden sei. Nur auf Lenkung und Digitalisierung zu setzen, birgt zwei große Gefahren: eine noch größere Verdichtung der Arbeitsabläufe für die Beschäftigten und viel Bürokratie im Vorfeld.
Typisch ist etwa der Hinweis auf Erleichterungen bei der zeitraubenden Dokumentation: Statt hier konkrete Verbesserungsschritte und Projekte einzuleiten, wie es die Arbeiterkammer Oberösterreich beispielsweise in den OÖ Alten- und Pflegeheimen geschafft hat, fordert Haberlander lediglich eine „Offensive“ auf Bundesebene. Das bringt den oberösterreichischen Beschäftigten leider gar nichts. Und bei Vorschlägen wie einem „digitalen Check-In“ im Krankenhaus und „digitalen Ambulanzen“ drohen auch noch digital weniger affine Patienten/-innen auf der Strecke zu bleiben.

AK bietet Strategie­gruppe an
Bereits im Juni 2019 hat die Arbeiterkammer Oberösterreich die von ihr durchgeführte Krankenhaus-Studie präsentiert und der Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander angeboten, bei einer Zukunftsstrategie für die Spitäler ihr Fachwissen einzubringen. Das lehnt das Land OÖ bis heute ab. Auch Zusagen, im Rahmen des Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG) Faktoren für die Arbeitsqualität gemeinsam mit der AK erarbeiten zu wollen, wurden nicht eingehalten.
„Damit unsere Krankenhäuser auch in Zukunft ihren Versorgungsauftrag wahrnehmen können und Gesundheitsberufe attraktiv bleiben, braucht es eine landesweite Strategiegruppe, die schnell Lösungen erarbeitet. Und dabei müssen unbedingt die Interessensvertretungen der Beschäftigten eingebunden werden“, sagt Kalliauer.

Forderungen sind aktueller denn je!
Die in der AK-Studie erhobenen Forderungen, wie der Ausbau von Nacht- und Wochenenddiensten, Kompensation der Ausfallszeiten, Berücksichtigung der Beschäftigtenstruktur und mehr Zeit für Demenzkranke, sind auch zwei Jahre nach der Präsentation aktueller denn je. Beim Personalstand hat sich seither nichts getan.
Die Forderung der Arbeiterkammer lautete und lautet noch immer: Aufstockung um 20 Prozent. „Langfristig muss es transparente und gesetzlich verbindliche Personalberechnungsmodelle geben. Dazu müssen die Tätigkeiten aller Berufsgruppen im Krankenhaus arbeitswissenschaftlich bewertet werden“, so der AK-Präsident.

Es braucht mehr Pflege­kräfte
Bis 2030 braucht Oberösterreich mehr als 6.000 zusätzliche Pflegekräfte. Es müssen mehr Personen für die Ausbildung zu einem Pflegeberuf gewonnen, die Berufsverweildauer durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erhöht und die Effizienz gesteigert werden.
Dazu gehört aber auch, Pflegeberufe von fachfremden Tätigkeiten zu entlasten. Etwa durch die Einführung des Berufes der Unterstützungskräfte analog zur Heimhilfe für den stationären Bereich – das wären konkrete und spürbare Entlastungen und nicht nur schöne Überschriften.

Unterstützungs­berufe aus­bauen
Der Ausbau von Unterstützungsberufen wäre ein Gewinn für alle: Die Gesundheitsberufe würden entlastet werden, es gäbe mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten und zugleich würden neue krisenfeste und regionale Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Erfahrungen in den Alten- und Pflegeheimen, in denen schon jetzt Unterstützungsberufe eingesetzt werden, zeigen jedenfalls positive Ergebnisse.

Pflege als Jobmotor
Pflege wäre damit auch ein dringend benötigter Jobmotor und würde die Konjunktur stärken. Gerade jetzt ist es daher wichtig, in Gesundheitseinrichtungen zu investieren. Laut einer aktuellen Berechnung des Instituts für Höhere Studien (IHS) stehen jedem Euro Investition in die Pflege 1,7 Euro an Wertschöpfung gegenüber. Das heißt: Die Investitionen würden sich zu einem großen Teil selbst rechnen – durch Kaufkraft, durch Steuereinnahmen und durch niedrigere Ausgaben in der Arbeitslosenversicherung. Kalliauer an Haberlander: Zur Entlastung des Krankenhauspersonals braucht es mehr Personal statt vager organisatorischer Änderungen.
(Information der AK OÖ., 21.07.2021)

AK OÖ.: Weniger Krankenstände, dafür länger

Zahl der Kranken­stände in Ober­österreich ge­sunken, aber Dauer ge­stiegen – immer mehr Menschen gehen krank zur Arbeit
Die Zahl der Krankenstände ist im Pandemiejahr 2020 in Oberösterreich gesunken. Bei der Dauer gab es jedoch einen Anstieg – von durchschnittlich 8,7 Tagen 2019 auf 10,1 Tage im vergangenen Jahr. Mehr als 4 von 10 Personen waren vergangenes Jahr keinen einzigen Tag im Krankenstand.

Das liegt auch daran, dass immer mehr Menschen krank zur Arbeit gehen. „Wer krank ist, ist krank und muss sich auskurieren. Darum wäre ein Kündigungsschutz im Krankenstand so wichtig“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Krebs, Lunge und Psyche
Bei manchen Krankheiten stieg die durchschnittliche Krankenstandsdauer deutlich an:

  • Etwa bei Krebs von 41,6 Tagen (2019) auf 51,9 Tage (2020)
  • Bei Krankheiten des Atmungssystems gab es eine Steigerung von 4,7 Tagen (2019) auf 5,5 Tage (2020).
  • Auch bei den psychischen Krankenständen zeigt sich dieses Bild. Die Dauer stieg von 32 Tagen (2019) auf 36 Tage (2020) an.

„Das liegt daran, dass sich depressive Symptome während Corona verfünffacht haben. Angstzustände und Schlafstörungen sind für viele Arbeitnehmer/-innen zum ständigen Begleiter geworden. Die Zahlen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zeigen, dass rund 10 Prozent aller Krankenstandstage auf psychische Probleme und Verhaltensstörungen zurückzuführen sind“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Kranken­stände: weniger, dafür aber länger
Dass die Krankenstandfälle insgesamt zurück gingen, ist auf die Lockdowns, weniger Sozialkontakte und erhöhte Hygienevorschriften zurückzuführen. Deshalb entfiel die Grippewelle und es kam zu viel weniger Erkrankungen aufgrund ansteckender Infekte. Eine weitere Ursache ist, dass etliche Beschäftigte nicht in Krankenstand gingen, weil sie sich in Kurzarbeit oder Home-Office befanden und keine Krankmeldung machten. Dafür dauerten viele Krankenstände deutlich länger. Die Gründe dafür liegen laut einer im Februar 2021 veröffentlichten Studie der Gesundheit Österreich GmbH darin, dass Krankenanstalten wegen der Corona-Pandemie ihren Betrieb auf das Wesentliche reduzierten und zu einem Großteil keine neuen Termine für Behandlungen oder Untersuchungen vereinbarten.

Corona und sonst nichts?
Auch die Angst, sich beim Arzt/bei der Ärztin oder im Krankenhaus mit dem Virus anzustecken, führte zu einer verringerten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Die Folge: Krankheiten wurden erst später erkannt. „Die Pandemie war in jeder Hinsicht eine sehr herausfordernde Zeit, aus der gelernt werden muss. Dass die Versorgung anderer Krankheitsbilder derartig an Aufmerksamkeit verloren hat, darf nicht wieder passieren“, so Präsident Kalliauer.

Krank zur Arbeit? 

Gleichzeitig stieg jedoch in allen Branchen die Zahl jener Personen, die krank zur Arbeit gegangen sind, an.

Laut Arbeitsklima Index der AK gaben im Jahr 2019 39 Prozent der Oberösterreicher/-innen an, zumindest einmal krank gearbeitet zu haben, im ersten Quartal 2021 traf das schon auf 53 Prozent zu.

Arbeitnehmer/-innen im Home-Office haben eine etwas höhere Tendenz zu Präsentismus als jene Personen, die am üblichen Arbeitsort gearbeitet haben.
„Die Arbeit im Home-Office darf nicht als Ersatz für einen Krankenstand gesehen werden“, stellt Kalliauer klar.
(Information der AK OÖ., 16.07.2021)

AK OÖ.: Fußballfieber in der Arbeit kann zu bösem Erwachen führen

Fußballfieber kann zu bösem Erwachen führen! AK-Tipp zur Euro: Klären Sie mit dem Chef, was geht und was nicht
Am Freitag startet mit einem Jahr Verspätung die Fußball-EM – manche Spiele werden in der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten übertragen. Bei aller Euphorie um das österreichische Team sollten Arbeitnehmer/-innen beachten, dass sie ihren Job riskieren, wenn sie ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitszeit fernsehen oder dabei Alkohol konsumieren. „Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Fußball in der Arbeitszeit – Tipps der AK
In den nächsten 4 Wochen rollt wieder in ganz Europa das runde Leder. Wer mit den Kollegen/-innen Fußball schauen will, sollte vorher mit dem Arbeitgeber abklären, was erlaubt ist und was nicht. „So können Konflikte oder gar arbeitsrechtliche Konsequenzen von vornherein vermieden werden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und gibt nützliche Tipps:

Klären Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb ab. Wenn Sie während der Arbeitszeit die Live-Spiele mitverfolgen wollen, muss eine Lösung gefunden werden, die für alle in Ordnung ist und die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.

In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt. Sollten etwa Kollegen/-innen gemeinsam Fußball schauen wollen, müssen sie das vorher mit der/dem Vorgesetzten abklären.

Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Fußballspiel nicht oder nur eingeschränkt erbracht wird.

Erlaubt der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürfen natürlich auch die Spiele im Radio mitverfolgt werden – allerdings mit der Einschränkung, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leidet und andere Mitarbeiter/-innen oder Kunden/-innen nicht gestört werden.

Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer/-innen die Spielergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist aber problematisch, da bei einer Spielzeit von mindestens 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann. Zudem könnte die Serverleistung an ihre Belastungsgrenzen stoßen.

Wer sich Urlaub nehmen will, um die Euro noch intensiver verfolgen zu können, muss das mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist auch in Zeiten allgemeinen Fußballfiebers nicht zulässig. Wie immer bei einer Urlaubsvereinbarung muss auf die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer/-innen ebenso wie auf die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden.

Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Europameisterschaft und für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb.

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr, wo es um ein entsprechendes Erscheinungsbild geht, kann der Arbeitgeber Fandressen oder ähnliche Utensilien verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten mit der/dem Vorgesetzten klären, was geht und was nicht.

„Auch wenn die Euphorie groß sein wird, insbesondere, wenn das österreichische Team erfolgreich spielt und lange im Turnier bleibt, sollten die Beschäftigten achtsam sein und mit ihren Arbeitgebern Spielregeln vereinbaren.
Diese gelten am Arbeitsplatz genauso wie am Fußballplatz“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 09. Juni 2021)

AK OÖ.: Auch Spitalsbeschäftigte brauchen Pausen!

AK-Präsident übt heftige Kritik an Landesrätin Haberlander: „Die Gesundheit der Spitalsbeschäftigten ist nicht nachrangig!“
Beschäftigte im Krankenhaus müssen laut Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung durchgehend FFP2- oder FFP3-Masken tragen. Das Arbeitnehmer­Innenschutzgesetz stellt klar, dass die Arbeitgeber Maskenpausen gewähren müssen, weil diese die Sauerstoffzufuhr erschweren.

In Oberösterreichs Spitälern ist die Einhaltung dieser Pausen allerdings nicht sichergestellt. Die AK hat die zuständige Landesrätin Christine Haberlander in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die Führungen der Krankenhäuser für die Einhaltung der notwendigen Maskenpausen sorgen müssen. „In ihrer Antwort bekundete sie allerdings, dass die Gesundheit der Spitals­beschäftigten nachrangig sei. Ich fordere die Landesrätin umgehend auf, diese gesundheitsgefährdende Sichtweise abzulegen und für den Schutz des Krankenhauspersonals zu sorgen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

„Beschäftigte in Krankenhäusern, Kuranstalten und in Alten- und Pflegeheimen leisten derzeit Großartiges unter besonders anstrengenden Bedingungen. Umso mehr muss darauf geachtet werden, dass deren Gesundheit nicht noch zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wird, die durch gute Arbeitsorganisation vermeidbar wären“, sagt Kalliauer.

Tagtäglich arbeitet das Krankenhaus­personal stundenlang ohne ausreichende Verschnaufpausen mit FFP2- oder FFP3-Masken, die die Sauerstoffaufnahme erschweren. Schwindel sowie Konzentrationsstörungen und somit auch die Gefahr von Arbeitsunfällen und Behandlungsfehlern können die Folgen sein. Deswegen verlangt das österreichische Arbeitsinspektorat Maskenpausen und bezieht sich dabei auf einen Richtwert der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, wonach diese Masken nach 75 Minuten für 30 Minuten abgenommen werden sollen. Dies sei laut Arbeitsinspektorat also auch im österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz als Stand der Technik anzusehen.

Oft sind keine Pausen möglich!
„Von Betriebsräten und Beschäftigten in den Spitälern wissen wir aber, dass Masken­pausen vielfach nicht oder bei weitem nicht im empfohlenen Ausmaß sichergestellt werden und manche über viele Stunden nicht zu einer einzigen Minute Verschnaufpause kommen. Das ist eine absolut inakzeptable Gefährdung der Gesundheit des wichtigen Krankenhauspersonals“, sagt Kalliauer. Aus diesem Grund hat die AK die Landesrätin in einem Schreiben aufgefordert, für eine Klarstellung in Oberösterreichs Spitälern zu sorgen und den Führungskräften die Sicherstellung der Maskenpausen aufzutragen.

Fadenscheinige Be­gründungen
Doch die Landesrätin will dieser Aufforderung nicht nachkommen. Ihre fadenscheinige Begründung: Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass laut Arbeitsinspektorat die vorgesehene Maskenpause lediglich eine Empfehlung sei und die Erkenntnisse der Arbeitsmedizin nachrangig seien. Der Arbeiter­kammer liegt aber ein Schreiben aus dem Zentralarbeitsinspektorat vor, in dem das als „aus dem Zusammen­hang gerissen“ zurückgewiesen wird. Es sei klar erkennbar, heißt es in diesem Schreiben, „dass andere den Gesundheits­schutz der Beschäftigten als nachrangig erachten, weshalb wir besonders auf seine Wichtigkeit hinweisen“.

„Die Landesrätin interpretiert offenbar absichtlich Aussagen des Arbeitsinspektorats falsch, um den gebotenen Schutz der Beschäftigten in den Kranken­häusern nicht umsetzen zu müssen. Das ist völlig inakzeptabel.“

„Wir sind in Zeiten der Pandemie noch mehr als sonst verpflichtet, auf die Gesundheit der Spitalsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu achten. Wer soll die Patientinnen und Patienten sonst behandeln, Frau Landesrätin?“, so Kalliauer.

Applaus ist zu wenig!
Zwar könnten die Beschäftigten in ihrer Arbeitsroutine durch Toilettengänge oder Essenspausen bestimmt einige Maskenpausen einlegen, jedoch sind diese meist viel kürzer als empfohlen und noch dazu eben nicht garantiert. „Trotz Berichten, dass die Pausen nicht ausreichend eingehalten werden, setzt die Landesrätin auf Vertrauen in die Unternehmensleitungen. Applaus und Lob an die Beschäftigten in Presseaussendungen reichen aber nicht, stattdessen brauchen sie eine Garantie dafür, dass ihre Gesundheit geschützt wird. Ich fordere die Landesrätin deswegen nochmals dringend auf, verbindliche Vorgaben an die Krankenhaus­leitungen zu machen und klarzustellen, dass die Maskenpausen einzuhalten sind, damit Beschäftige die enorme Belastung besser ertragen können“, so der AK-Präsident.
(Information der AK OÖ., 24.01.2021)

AK OÖ.: Verschiebung der Semesterferien bringt Urlaubspläne durcheinander!

Verschiebung der Semesterferien bringt bei vielen die Urlaubs­pläne durcheinander: AK plädiert für familienfreundliche Lösungen
Die verkündete Vorverlegung der Semesterferien in Oberösterreich war für viele berufs­tätige Eltern ein Schlag ins Gesicht.

Wer nämlich mit seinem Arbeitgeber bereits einen Urlaub vereinbart hatte, kann diesen nicht einfach um eine Woche vorverlegen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer empfiehlt daher den Beschäftigten, das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber zu suchen, um die getroffene Urlaubs­vereinbarung einvernehmlich zu ändern. Und an die Unternehmen plädiert Kalliauer, familienfreundliche Lösungen zu ermöglichen.

Urlaubs­vereinbarungen sind bindend
Grundsätzlich ist eine Urlaubsvereinbarung für beide Seiten bindend – ein einseitiger Rücktritt ist nur ausnahmsweise rechtlich zulässig. Die gesetzliche Verlegung der Semesterferien wird nach Ansicht der AK-Experten/-innen keinen Grund für einen Rücktritt von einem vereinbarten Semester­ferienurlaub darstellen. Das wird nur dann möglich sein, wenn der Zweck in einem Familienurlaub mit den Kindern lag. Da die Kinder durch die Verschiebung nun im Home-Schooling sind, kann man davon ausgehen, dass der Erholungszweck hier wegfällt.

Sollte der Arbeitgeber einer ein­vernehmlichen Aufhebung der Urlaubsvereinbarung nicht zustimmen, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Rücktritt des Urlaubs erklären und dem Arbeitgeber gegenüber seine Arbeitsbereitschaft nachweislich erklären. Empfehlenswert ist diese Vorgangsweise aber nicht, weil damit Konflikte vorprogrammiert sind.

Urlaub nicht einseitig antreten
Problematisch ist jedenfalls die Verschiebung des Urlaubs zum vorverlegten Termin der Semesterferien. „Auf gar keinen Fall dürfen Beschäftigte ohne Vereinbarung ihren Urlaub in den neuen Semesterferien einseitig antreten. Das wäre ein glasklarer Entlassungsgrund“, sagt AK-Präsident Kalliauer und empfiehlt den betroffenen Eltern: „Suchen Sie gleich das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und holen Sie sich seine Zustimmung zur Verschiebung des Urlaubs. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.“ Denn die Beschäftigten haben keinen rechtlichen Anspruch, dass ihre Arbeitgeber die Urlaubsanträge zum vorverlegten Ferien­termin genehmigen müssen. Darum bedarf es einer neuerlichen Urlaubsvereinbarung.

Einvern­ehmliche Lösungen suchen!
„Im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen solidarischen Umgangs mit der aktuellen Krise sollen möglichst einvernehmliche und familien­freundliche Lösungen angestrebt werden. Ich appelliere daher an die Arbeitgeber, den berufstätigen Eltern hier einen Schritt entgegen zu kommen und ihnen die Stornierung des ursprünglichen Urlaubs oder die Vorverlegung zu ermöglichen“, sagt der AK-Präsident. Damit können innerbetriebliche Konflikte und wohl auch zahlreiche Arbeits­gerichtsverfahren vermieden werden.
(Information der AK OÖ., 19.01.2021)

So schaut’s arbeitsrechtlich aus: Dienstverhinderung bei Schneechaos

Wenn sich Frau Holle austobt, Straßen und Schienen unter dem Schnee verschwinden und alle Pläne durch Glatteis ins Schleu­dern geraten, stellt sich die Frage: Schaffe ich es heute über­haupt in die Arbeit? Und falls ja, wann? Mit welchen Kon­se­quenz­en muss ich rechnen, falls ich nicht oder zu spät komme?

So schaut’s arbeitsrechtlich aus
Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich Ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor. Das heißt, Ihr Fernbleiben oder Ihre Verspätung ist entschuldigt – allerdings nur, wenn Sie vorher alles Zumutbare unternommen haben, um es trotz Schnee und Eis (pünktlich) in die Arbeit zu schaffen. Sie müssen beispielsweise früher als sonst aufbrechen, wenn der Wetterbericht schon am Vorabend das Schneechaos vorhersagt. Oder vom Auto auf Öffis umsteigen, falls das eine gangbare Option ist.

Was ist „zumutbar“?
Was aber letztendlich zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Einem gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zuzumuten sein, wenn er ein paar Kilometer zu Fuß marschiert, sollte auf Schiene oder Straße nichts mehr gehen.

Arbeitgeber sofort informieren
Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber, sobald sich abzeichnet, dass Sie nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen können!

Kein Urlaub, keine Gleitzeit
Wenn Sie wetterbedingt nicht oder zu spät am Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie keinen Urlaubstag nehmen und sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen. Bei Gleitzeit gelten Dienstverhinderungen in der fiktiven Normalarbeitszeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit.

Beispiel zur Gleitzeit

  • In Ihrem Betrieb ist es möglich, zwischen 6 Uhr und 20 Uhr im Rahmen der Gleitzeit zu arbeiten.
  • Für den Fall, dass eine Dienstverhinderung eintritt, wird für alle eine genormte Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr angenommen (fiktive Normalarbeitszeit).
  • Sollten Sie es aufgrund von Schneeverwehungen erst um 10 Uhr in die Arbeit schaffen, wird Ihnen die Zeit zwischen 8 und 10 Uhr als Arbeitszeit angerechnet – ungeachtet dessen, dass Sie sonst meist schon um 7 Uhr zu arbeiten beginnen.

Kein Grund zur Entlassung
Sollte Sie Ihr Arbeitgeber entlassen, weil Sie wegen Schnee und Eis zu spät oder gar nicht in die Arbeit gekommen sind, ist diese Entlassung unberechtigt. Wichtig ist allerdings immer, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben, um es (zeitgerecht) in die Arbeit zu schaffen.

Weniger Geld wegen Dienstverhinderung?
Wie schaut es aus mit der Bezahlung, wenn mich das extreme Wetter daran hindert, meine Arbeit zu leisten?
Sowohl Angestellte als auch ArbeiterInnen müssen auch für die Zeit der Dienstverhinderung ihr Entgelt bekommen.
(Information der AK OÖ.)

AK OÖ.: Die ÖGK braucht sofortige Finanzspritze des Bundes!

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: Österreichische Gesundheits­kasse braucht sofortige Finanz­spritze des Bundes
Mit der von der letzten Bundes­regierung durchgeboxten Fusion der Gebietskrankenkassen wurde der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein gewaltiger finanzieller Rucksack umgehängt. Auch die Corona-Pandemie bringt die ÖGK in zusätzliche finanzielle Schwierigkeiten. „Um das Gesundheitssystem in gewohnt hoher Qualität aufrecht erhalten zu können, braucht die ÖGK sofort eine ausreichend dotierte Finanzspritze des Bundes“, schlägt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer Alarm.

Die finanzielle Ausgangslage der ÖGK war schon vor Beginn der Corona-Krise schlecht: Der Gebarungsvorschau zufolge wurde für 2020 mit einem Bilanzverlust von 175,3 Millionen Euro gerechnet, bis zum Jahr 2024 mit einem Defizit von 544 Millionen Euro. Während die Kranken­versicherung der Arbeitnehmer/-innen 174 Millionen Euro weniger an Beihilfen erhält, soll sie zugleich 65 Millionen Euro mehr an Privatkrankenhäuser bezahlen.

Politisch umgefärbt statt Leistung verbessert
Kosten für die in Aussicht gestellte und noch nicht umgesetzte Leistungsharmonisierung auf höchstem Niveau oder für die vom Bundes­kanzler großspurig versprochene Patientenmilliarde sind hier noch nicht enthalten. Auf der anderen Seite wurde viel Geld für die neuen ÖGK-Logos und Beraterhonorare ausgegeben. „Daran sieht man, dass es der schwarz-blauen Bundesregierung nie um eine Leistungsverbesserung, sondern nur um die politische Umfärbung der Krankenkassen ging“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

ÖGK: Dringend Geld vom Bund notwendig
Die Corona-Pandemie hat die finanzielle Lage der ÖGK weiter verschärft: Beiträge wurden gestundet, die Beitragsprüfung ausgesetzt, die Kosten für Medikamente sind gestiegen. In der aktuellen Gebarungsvorschau vom November 2020 geht die ÖGK von einem Verlust in Höhe von 200 Millionen Euro für 2020 aus. Dabei sind noch nicht die Stundungs­außenstände von 1,7 Milliarden (für die gesamte Sozialversicherung) mitbedacht. Sollte ein Großteil davon abgeschrieben werden müssen, fehlen der ÖGK im nächsten und übernächsten Jahr nochmals zusätzliche rund 320 Millionen Euro. Bis 2024 könnte sich der Bilanzverlust auf 2 Milliarden Euro summieren.

Gesundheitssystem nachhaltig sichern
Daher braucht die ÖGK dringend eine Finanzspritze des Bundes. Gesundheitsminister Anschober hat bisher nur einen Betrag von 60 Millionen Euro fix zugesagt – dieser ist bei weitem nicht ausreichend. Der von der Bundesregierung eingebrachte Initiativantrag für ein ÖGK-Covid-19-Zuwendungsgesetz sieht eine vage Unterstützung des Bundes „mittels einer an Zielen verknüpften Zahlung für einen begrenzten Zeitraum“ vor. Wie hoch diese Unterstützung sein wird und welche Ziele die ÖGK dafür zu erreichen hat, ist völlig offen.

„Es geht um nicht weniger als die nachhaltige Sicherung des Gesundheits­­systems und den notwendigen zeitnahen Ausbau von Versorgungskapazitäten. Was die Regierung hier betreibt, ist grob fahrlässig. Ich fordere daher eine konkrete Zusage des Bundes für die Rücknahme der Belastungen aus der Fusion und die vollständige Finanzierung der Corona-Ausfälle“, sagt Kalliauer.

Hofmarcher sieht dringenden Finanzierungsbedarf
Akuten Finanzierungsbedarf sieht auch die Ökonomin Maria Hofmarcher, die einen eigenen staatlichen Fonds für die Gesundheitsversorgung fordert – dotiert mit 4,2 Milliarden Euro. Mit diesem Geld sollen Beitragsausfälle der ÖGK ausgeglichen und die dringend notwendige Harmonisierung der Leistungen unter den Krankenversicherungsträgern vorangetrieben werden. Die schwarz-blaue Bundesregierung hat die Harmonisierung im Zuge der Zusammenlegung der Krankenkassen versprochen, passiert ist bisher wenig.

Für die kommenden 10 Jahre wäre ein jährlicher Mehraufwand von bis zu 650 Millionen Euro notwendig, um das Leistungsniveau der ÖGK an das der Kranken­versicherung der Beamten/-innen und Eisenbahner/-innen anzupassen. „Es ist nicht einzusehen, warum Beamtinnen und Beamte für ein Zahn­­implantat einen Zuschuss von 350 Euro erhalten, während unsere Mitglieder das Implantat zur Gänze selbst bezahlen müssen“, sagt der AK-Präsident.

Um die Leistungsharmonisierung zu finanzieren, braucht es laut Maria Hofmarcher einen Risikoausgleich zwischen allen Krankenversicherungsträgern. „Damit könnten sämtliche Leistungen, wie etwa die genannten Implantate allen Versicherten, unabhängig von ihrem Beruf, über die E-Card kostenlos zur Verfügung gestellt werden“, sagt die Expertin.
(Information der AK OÖ., 27.12.2020)

Auch bei Quarantäne: Arbeitgeber muss Lohn bezahlen

Was oft unklar scheint, ist gesetzlich eindeutig: Wer sich in behördlich an­geordneter Quarantäne befindet, hat Anspruch auf Lohn/Gehalt.

Immer mehr Anfragen zu Quarantäne von Be­schäftigten – AK ortet viele Missstände
Bei der AK Oberösterreich melden sich immer mehr Arbeitnehmer/-innen, die während der Quarantäne kein Entgelt vom Arbeitgeber erhalten. Zudem verlangen vermehrt Firmen von ihren Beschäftigten, Urlaub oder Zeitausgleich zu verbrauchen. Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist dies inakzeptabel, denn die rechtliche Lage ist völlig klar. Bei behördlich verordneter Qu­arantäne muss der Arbeitgeber weiterzahlen.

Aufpassen sollten Beschäftigte aber bei Quarantäne-„Anordnungen“ durch Arzt oder 1450-Hotline. Die entsprechen nämlich nicht behördlichen Bescheiden. Hier verlangt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer „eine bessere Zusammenarbeit von Arzt/Ärztin, Gesundheitshotline und Gesundheitsbehörden. Und wenn Arbeit­geber ihre Beschäftigten wegen Krankheits- oder Ansteckungsverdacht selbst freistellen, sollte es einen Ersatz des fortgezahlten Entgelts durch den Bund geben.“

Entgeltfortzahlung bei behördlicher Quarantäne
Rechtlich eindeutig ist die Situation, wenn die Gesundheitsbehörde Arbeitnehmer/-innen mit einem schriftlichen Bescheid absondert. Schickt sie diese in Quarantäne, haben sie laut Epidemiegesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Arbeitgeber können den Ersatz der geleisteten Entgeltfortzahlung beim Bund rückfordern. Derartige Bescheide kann die Gesundheits­behörde auch telefonisch erlassen. Inhalt und Verkündung eines telefonischen Bescheides müssen allerdings beurkundet und der in Quarantäne befindlichen Person zugestellt werden. Die schriftliche Bestätigung muss innerhalb von 48 Stunden eintreffen, ansonsten endet die Absonderung.

Arzt und Hotline 1450 sind keine Be­hörden
Oft wird Beschäftigten von ihrem Hausarzt oder von der Gesundheitshotline 1450 empfohlen, sich abzusondern, also jeglichen Kontakt mit der Außenwelt zu unterbinden.

Falls der Arzt/die Ärztin meint, dass die Betroffenen nicht arbeitsfähig seien, ist eine entsprechende Krankmeldung erforderlich, um der Arbeit fern zu bleiben. Die Arbeitsunfähigkeit begründet einen Krankenstand mit entsprechender Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Als Callcenter und mangels Behördeneigenschaft kann auch die Hotline 1450 keine rechtswirksamen Empfehlungen erteilen. Stellen die Hotline-Mitarbeiter/-innen einen Verdacht auf eine CoVid-19-Infektion fest, sollten Betroffene verlangen, an die Gesundheits­behörde weitergeleitet zu werden. Diese kann dann einen Quarantänebescheid erlassen.

Dienstfreistellung: Kein Urlaub oder Zeit­ausgleich notwendig
Wer keine Krankmeldung hat und auch nicht von der Gesundheitsbehörde per Bescheid in Quarantäne abgesondert wurde, sollte „Empfehlungen“ von Arzt oder Hotline dem Arbeitgeber mitteilen und sich nachweislich arbeitsbereit erklären. „Falls der Arbeitgeber eine kurzzeitige Dienstfreistellung ausspricht, kann man zu Hause bleiben und behält für diese Zeit auch den Entgeltanspruch. Urlaubstage zu verbrauchen oder Zeitausgleich zu konsumieren, ist in diesem Fall nicht notwendig“, sagt Kalliauer. Auch jene Beschäftigten, die nach einem telefonischen Bescheid durch die Gesundheitsbehörde innerhalb von 48 Stunden keine schriftliche Bestätigung erhalten, sollten sich gegenüber dem Arbeitgeber arbeitsbereit erklären und mit ihm die weitere Vorgangsweise abklären.
(Information der AK OÖ., 22.11.2020)

AK OÖ.: Hacklerregelung ist finanzierbar und gerecht!

Regierung will Abschlags­freiheit nach 45 Arbeits­jahren kippen – AK-Kalliauer: „Hackler­regelung ist finanzier­bar und gerecht!“
Im Vorjahr beschloss der Nationalrat, mit Zustimmung der ÖVP, dass Beschäftigte nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können – auch, wenn sie dann noch nicht 65 Jahre alt sind. Nun soll die Hacklerregelung nach dem Willen der ÖVP noch im November wieder abgeschafft werden.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist verärgert: „45 Jahre Arbeit verdienen Respekt in Form von Abschlagsfreiheit. Die Hacklerpensionen sind finanzierbar, weil die Beiträge ohnehin von den Versicherten selbst eingezahlt wurden“, sagt er. Auch Daniel Mühlböck, Landesstellenvorsitzender der Arbeitnehmer-Kurie in der Pensionsversicherung, kritisiert das Vorhaben: „Weil Präsenzdienst und Zivildienstzeit nicht angerechnet werden, erreichen ohnehin weniger Versicherte die Abschlagsfreiheit. Wer trotzdem die 45 Jahre zusammenbringt, hat es wirklich verdient, ohne Abschläge in Pension gehen zu können!“

Ungerechtig­keit hat andere Ursachen
Laut ÖVP soll noch diese Woche die 2019 beschlossene Abschlagsfreiheit bei Pensionsantritt nach 45 Arbeitsjahren wieder abgeschafft werden. Unsachlich wird dies von der ÖVP mit den Frauenpensionen verknüpft, indem sie die Hacklerregelung als „reine Männerpension“ bezeichnet. „Abgesehen davon, dass auch für Frauen künftig die Abschlagsfreiheit gilt, sind für den sogenannten Gender Pension Gap ganz andere Gründe die Ursache“, so AK-Präsident Kalliauer. Zudem ist das von der Regierungspartei betriebene Gegeneinanderausspielen von Frauen und Männern aus demokratiepolitischen Gründen abzulehnen.

Regierung riskiert mehr Arbeits­lose
Für Versicherte mit 45 Arbeitsjahren muss es die Möglichkeit geben, abschlagsfrei in Pension zu gehen. Die Abschaffung der Abschlagsfreiheit wäre auch angesichts der Krise am Arbeitsmarkt mit den ohnedies sehr vielen Arbeitslosen kontraproduktiv.

Politische Entscheidung der Regierung
„Jedenfalls bleibt es eine Entscheidung des politischen Willens, wie wichtig den Regierungsparteien die berechtigten Anliegen von Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, sind“, stellt Mühlböck von der Pensionsversicherung fest. Und AK-Präsident Kalliauer fordert: „Die Abschlagsfreiheit darf nicht zum politischen Zankapfel auf Kosten von Menschen mit langer Erwerbstätigkeit  werden, sondern muss für alle gelten. Und zwar auch unter Einbeziehung der zurzeit ausgeschlossenen Jahrgänge sowie der Präsenz- und Zivildienstzeiten.“
(Information der AK OÖ., 08.11.2020)

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