Das Kreuz tut ständig weh – oder Ihr habt Kreislaufbeschwerden oder müsst nach schwerer Krankheit fit werden: Dann könnt Ihr über Eure Ärztin oder Euren Arzt eine Kur beantragen. Die Kur-Kosten übernimmt bis auf einen Selbstbehalt Ihre Krankenkasse oder die Pensionsversicherung – wenn sie die Kur für notwendig hält.
Das gilt beim Kuraufenthalt
Die Kur gilt als Krankenstand – wenn sie bewilligt ist. Unter dieser Voraussetzung kann Euch der Dienstgeber die Kur nicht verweigern. Außerdem habt Ihr während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung von der Firma oder (wenn der Anspruch ausgeschöpft ist) auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Die Kur ist eine freiwillige Leistung von Krankenkasse oder Pensionsversicherung. Es gibt also keinen Anspruch, den Ihr durchsetzen könnt – und man wird immer einer ganz bestimmten Kuranstalt „zugewiesen“.
Wichtig: Öfter als 2 mal in 5 Jahren wird eine Kur nicht bewilligt, außer der Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert.
Selbstbehalt
Für die Kur muss ein Selbstbehalt bezahlt werden, der von dem Betrag abhängt, der im Monat verdient wird:
- ab € 783,99 Monatsbrutto zahlst Du € 7,17,- pro Tag
- ab € 1.365,37 Monatsbrutto zahltst Du € 12,68 pro Tag
- über € 1.946,76 Monatsbrutto zahlst Du € 18,24 pro Tag
(Infos von AK-OÖ)