Hitzefrei bleibt ein Wunschtraum!

Hitze

Diese Tage klettert das Quecksilber wieder nach oben – Rekordwerte von bis über 35 Grad Celsius werden für ganz Österreich erwartet. Wer sich frei nehmen kann, flüchtet vor der Hitze ins Bad und sucht dort die heiß ersehnte Abkühlung. Die anderen aber müssen trotz der hohen Temperaturen an ihrem Arbeitsplatz die Stellung halten, seien es Arbeiter oder Angestellter. Auch wenn es sich viele wünschen: Einen Anspruch auf hitzefrei gibt es laut Gesetz nicht.
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Instrument der Krankenstandsrückkehrgespräche

Immer mehr Unternehmen setzen zur Reduktion der Krankenstände auf ein neues Instrument, das sogenannte Krankenstandsrückkehrgespräch. Es handelt sich hierbei um ein verpflichtendes Gespräch, das Beschäftigte nach der Rückkehr aus dem Krankenstand mit ihrem/ihrer Vorgesetzten zu führen haben. Inhaltlich drehen sich diese Gespräche meist um Ursachen und Auswirkungen der jeweiligen Erkrankung des/der Beschäftigten.

Als Hauptzweck solcher Gespräche nennen Unternehmen bessere Arbeitsbedingungen unter dem Blickwinkel der Gesundheit. Für diese Gespräche erarbeiten Firmen Gesprächsleitfäden für Führungskräfte, Fragebögen für Beschäftigte und Dokumentationsformulare für vereinbarte gesundheitsfördernde Maßnahmen. Dies sind nur einige aktuelle Beispiele, mit denen Betriebsräte/-innen zur Beratung in die AK Consult kommen.
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Wenn's heiß ist bei der Arbeit

Auch bei 35 Grad im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.

An heißen Tagen nimmt die Leistungsfähigkeit und die Konzentration aber deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden. An „Hundstagen“ sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit „normalen“ Temperaturen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigt.
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Psychische Belastung – Stress

Psychische Belastungen zählen in unterschiedlichsten Erscheinungsformen zu den stärksten Belastungen im betrieblichen Alltag. Unternehmen und Arbeitnehmer/-innen sind einem zunehmenden Anpassungs- und Leistungsdruck ausgesetzt, wodurch gesundheitliche Schädigungen, die sich psychisch und körperlich auswirken, entstehen können. Stress ist die bekannteste Folge erhöhter psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
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Rauchen am Arbeitsplatz

Das Thema Rauchen ist in aller Munde. In ganz Europa wird über besseren Schutz von Nichtrauchern, Vorbeugung und generelle Verbote diskutiert.
Ziel sollte es sein, Lösungen und Regeln zu finden, mit denen beide Seiten – Raucher und Nichtraucher – gut leben können, vor allem auch am Arbeitsplatz.

Die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu erhalten und zu fördern, ist eine wichtige Aufgabe der AK OÖ. Mit zahlreichen Initiativen und Maßnahmen setzt sie sich dafür ein, dass die Beschäftigten gesund und fit bleiben. Auch der Nichtraucherschutz ist eine wesentliche Komponente der Gesundheitsförderung.
Hier gibts weitere Informationen dazu!

Kuraufenthalt – was tun?

Das Kreuz tut ständig weh – oder Ihr habt Kreislaufbeschwerden oder müsst nach schwerer Krankheit fit werden: Dann könnt Ihr über Eure Ärztin oder Euren Arzt eine Kur beantragen. Die Kur-Kosten übernimmt bis auf einen Selbstbehalt Ihre Krankenkasse oder die Pensionsversicherung – wenn sie die Kur für notwendig hält.

Das gilt beim Kuraufenthalt
Die Kur gilt als Krankenstand – wenn sie bewilligt ist. Unter dieser Voraussetzung kann Euch der Dienstgeber die Kur nicht verweigern. Außerdem habt Ihr während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung von der Firma oder (wenn der Anspruch ausgeschöpft ist) auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Die Kur ist eine freiwillige Leistung von Krankenkasse oder Pensionsversicherung. Es gibt also keinen Anspruch, den Ihr durchsetzen könnt – und man wird immer einer ganz bestimmten Kuranstalt „zugewiesen“.
Wichtig: Öfter als 2 mal in 5 Jahren wird eine Kur nicht bewilligt, außer der Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert.

Selbstbehalt
Für die Kur muss ein Selbstbehalt bezahlt werden, der von dem Betrag abhängt, der im Monat verdient wird:

  • ab € 783,99 Monatsbrutto zahlst Du € 7,17,- pro Tag
  • ab € 1.365,37 Monatsbrutto zahltst Du € 12,68 pro Tag
  • über € 1.946,76 Monatsbrutto zahlst Du € 18,24 pro Tag

(Infos von AK-OÖ)

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