AK OÖ. informiert: Ihr Recht auf Pausen

Arbeitspause 2

8 Stunden hackeln – nonstop?
Immer nur hopp, hopp, hopp? Das schafft niemand. Der menschliche Körper ist nicht auf Dauerbetrieb ausgelegt. Besonders das Gehirn kann nicht ständig Höchstleistungen erbringen.

Sie haben ein Recht auf 30 Minuten Pause, wenn Sie mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten. Die halbe Stunde Pause kann auf einmal genommen, auf 2 x 15 Minuten oder 3 x 10 Minuten aufgeteilt werden. Jugendliche unter 18 Jahren müssen zwischen der 4. und 6. Stunde eine halbe Stunde pausieren.

Dokumentieren Sie Arbeitszeit und Pausen genau!
Nur so können Sie kontrollieren, ob Ihre Mehr- oder Überstunden korrekt bezahlt werden. Eine Arbeitszeitaufzeichnung ist eine gute Diskussionsgrundlage mit Ihren Vorgesetzen. Im Ernstfall ist sie auch ein Beweismittel vor Gericht. Damit es mit der Zeitaufzeichnung leichter geht, hat die AK den AK-Zeitspeicher entwickelt, der allen ArbeitnehmerInnen kostenlos zur Verfügung steht.
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Man darf auch mal "Nein" sagen

Information der AK OÖ. aus dem kleinen 1 x 1 des Arbeitsrechts

Nein sagen

Überstunden
Bei einem „Nein“ zum Chef geht es oft um Überstunden. Dazu sollten Sie wissen: Es gibt Höchstgrenzen für die Arbeitszeit. Normalerweise müssen Sie nicht mehr als maximal 10 Stunden täglich oder 50 Stunden pro Woche arbeiten. Aber bei diesen Höchstgrenzen gibt es viele Ausnahmen.

Fragen sie im Zweifel vorher bei der AK nach. Sie dürfen bei einem hohen Ausmaß an Überstunden auch nein sagen, wenn Ihre Gründe für das Nein schwerer wiegen als das Interesse der Firma, etwa wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen.

Wenn die Firma Ihnen Urlaub vorschreiben will
Wenn die Firma Ihnen Urlaub oder Zeitausgleich einfach vorschreiben will, geht das nicht ohne Ihre Zustimmung. Sollte Ihr Chef trotzdem darauf bestehen, erklären Sie sich schriftlich arbeitsbereit. Dann darf Ihnen kein Urlaub oder Zeitausgleich abgezogen werden, auch wenn sie auf „Zwangsurlaub“ gehen.

Aufgaben, zu denen Sie nicht verpflichtet sind
Sie dürfen auch „Nein“ sagen zu Tätigkeiten, zu denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sind, etwa wenn Sie als Telefonistin angestellt sind, aber vom Chef zum Einkaufen geschickt werden. Aber Vorsicht: Wenn Sie für Ihren Chef schon längere Zeit neue Aufgaben erledigt haben, zu denen Sie ursprünglich nicht verpflichtet waren, müssen Sie das im Zweifel weiterhin tun. Dann kommt Ihr „Nein“ zu spät.

Und: Viele Verträge enthalten Klauseln, die Ihrem Arbeitgeber die Zuweisung neuer Aufgaben durchaus erlauben. Ein unberechtigtes „Nein“ kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden und eine „Fristlose“ zur Folge haben. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer AK nach.

Ein Nein sollte gut begründet sein
Gut formuliert wird ein „Nein“ leichter akzeptiert: Verschaffen Sie sich Zeit, eine gute Begründung zu formulieren, etwa so: „Ich fühle mich im Moment überrumpelt. Geben Sie mir bitte zehn Minuten.“ Einfühlungsvermögen entschärft manche Situation – und manches Nein. „Es tut mir leid, dass Sie in Zeitstress sind. Dennoch kann ich heute nicht aushelfen, weil …“
(Information gesehen auf http://www.arbeiterkammer.com)

Gerechter Anteil am Wohlstandszuwachs für die Beschäftigten

Lohn

Mehr Bereits 2012 droht die wirtschaftliche Erholung zu Ende zu gehen. Die schwache Kaufkraft der Menschen mit Lohn- und Gehaltseinkommen ist eine wesentliche Ursache dafür. Die AK hat die neuesten Daten zur aktuellen Einkommensentwicklung analysiert.

„Nachhaltiges Wachstum braucht eine kaufkräftige Konsumnachfrage, produktive Investitionen und öffentliche Impulse. Das kann nur gelingen, wenn die Löhne und Gehälter wieder den Produktivitäts- und Preissteigerungen entsprechend steigen“, sagt der AK-Präsident.

68,5 Prozent der in Österreich erarbeiteten Wertschöpfung werden 2011 als Lohn und Gehalt an die Arbeitnehmer/-innen fließen. Somit hat sich – mitten in der wirtschaftlichen Erholung seit der Überwindung des Krisenjahrs 2009 – die Lohnquote um mehr als einen Prozentpunkt verringert. Im gleichen Ausmaß ist der Gewinn- und Vermögenseinkommensanteil gestiegen. Ein Prozentpunkt weniger beim Lohnanteil bedeutet heuer rund 2,2 Milliarden Euro weniger für die Arbeitnehmer/-innen.
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AK-Tipps zum Thema "Ferialjob"

AK

Ferialarbeitnehmer/Innen sind Schüler/Innen und Studenten/Innen, die während der Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen.

In der Regel sind sie ganz „normale“ Arbeitnehmer/Innen, sie sind unter anderem weisungsgebunden, in die betriebliche Organisation eingegliedert und an betriebliche Arbeitszeiten gebunden – mit befristetem Arbeitsvertrag. Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der Zeit automatisch. Voraussetzung für die Ausübung eines Ferialjobs ist die erfüllte Schulpflicht und das vollendete 15. Lebensjahr.

Tipps für Euch bzw. Eure Angehörigen haben wir hier zusammengefasst.
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Videokameras, Mitlesen von E-Mails und Leistungskontrolle: So wird überwacht

Überwachung

Der technische Fortschritt hat es möglich gemacht: Arbeitgeber können ihre Bediensteten am Arbeitsplatz und außerhalb fast lückenlos überwachen. Aber nicht alles ist erlaubt.

Stechuhr und Tragen eines Firmenausweises
Entscheidend ist die Intensität der Kontrolle. Kontrollen wie etwa eine Zutrittskontrolle bei Betreten des Arbeitsorts (Stechuhr) oder die Pflicht zum Tragen eines Firmenausweises auf dem Firmengelände werden im Allgemeinen die Menschenwürde nicht berühren. Sie bedürfen daher nicht unbedingt der Regelung durch eine Betriebsvereinbarung.

Überwachen mit Videokameras
Das Interesse des Arbeitgebers an der Kontrolle ist gegen das Interesse des/der Arbeitnehmers/-in abzuwägen. So wird etwa ein berücksichtigungswürdiges Interesse des Arbeitgebers daran bestehen, den Schalterraum einer Bank durch Videokameras zu überwachen. Hier steht ja nicht die Beobachtung der Bediensteten im Vordergrund. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung von im internen Bereich tätigen Arbeitnehmern/-innen durch Kameras beobachten will.

Seit dem 1.1.2010 stellt das Datenschutzgesetz klar, dass Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle verboten ist.

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AK-Vorschläge für die zukünftige Gestaltung des Gesundheitswesens

Die im europäischen Vergleich hohe Zahl an stationären Aufnahmen führt in Österreichs Spitälern zu erheblichen Mehrkosten. Für die Arbeiterkammer steht fest: Mehr Effizienz im Spitalswesen ist möglich, wenn durch Strukturreformen andere Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung geschaffen werden. Denn Spitzenmedizin muss in den Spitälern weiterhin für alle Menschen zugänglich bleiben.

Die größte Herausforderung wird sein, dass in Zukunft die Leistungserbringung nicht mehr den Spitälern weitgehend selbst überlassen bleibt, sondern über Vereinbarungen genau geregelt wird. Derzeit werden die Leistungen häufig stationär und nicht in Ambulanzen und Tageskliniken erbracht, weil so die Spitäler höhere Gebührenersätze erhalten. Deshalb braucht es neben Leistungsvereinbarungen auch entsprechende Anreizsysteme, um in Zukunft Spitalsleistungen vermehrt in die kostengünstigeren Ambulanzen und Tageskliniken zu verlagern. Aufgrund der häufigen stationären Behandlung kommt es bei geplanten Operationen immer wieder zu Versorgungsdefiziten durch lange Wartezeiten. In den Krankenhäusern der GESPAG müssen die Patientinnen und Patienten etwa auf einen Kniegelenksersatz durchschnittlich fünf Monate warten. Nicht selten macht die Wartezeit sogar bis zu einem Jahr aus.

Zu wenig Pflegepersonal pro Spitalsbett
Ein weiterer wichtiger Punkt: In den oberösterreichischen Spitälern ist beim Pflegepersonal kein gesetzlich festgelegter Mindest-Personalschlüssel vorgesehen. Schon jetzt kommt es häufig vor, dass in den Nachtdiensten eine gesamte Abteilung von einer einzigen Pflegekraft versorgt werden muss. Ein Blick auf das in Österreich eingesetzte Pflegepersonal je Spitalsbett zeigt, dass Österreich im europäischen Vergleich schlecht abschneidet. Während in den österreichischen Spitälern pro Krankenbett durchschnittlich eine Pflegekraft zum Einsatz kommt, fällt die Quote im liberalen Großbritannien dreimal und in Dänemark gar viermal so hoch aus. Da darf es nicht wundern, wenn das Pflegepersonal zunehmend über unhaltbare Arbeitsbedingungen klagt.

Weitere Details und Informationen: siehe hier.
(Information der AK OÖ., 31. 05. 2011)

Fragen & Antworten zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz

Paragraphen-Zeichen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gerade in letzter Zeit tauchen immer wieder Fragen und Unklarheiten zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz auf – vermehrt auch in Zusammenhang mit neuen Betriebsvereinbarungen, mit der Einführung eines neuen Dienstplansystems und der Einführung von Stechuhren.

BRV-Stv. Dr. Christian Rodemund wird sich am Montag, den 23. Mai 2011, von 14 bis 16 Uhr die Zeit nehmen und versuchen, aktuell auftretende Fragen zu beantworten bzw. eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.

Ort und Zeit:
Betriebsrats-Sitzungszimmer, 1. UG (neben den BR-Büros)
Montag, 23. Mai 2011, 14 bis 16 Uhr

Also, wer Fragen hat – keine Scheu! Es kann jeder kommen.
Falls das Interesse an dieser Fragestunde groß ist, können wir jederzeit auch eine Wiederholung anbieten.

UKH Linz: AK bekämpft Kettenarbeitsvertrag mit Erfolg

Arbeitsrecht

Weil der Arbeitsvertrag einer Diplomkrankenschwester aus Linz vier Mal befristet verlängert wurde, ging die AK Oberösterreich für sie vor Gericht.


Mit Erfolg:
Das Oberlandesgericht Linz stellte fest, dass das Aneinanderreihen von befristeten Arbeitsverhältnissen sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Das Linzer Unfallkrankenhaus verlängerte das Dienstverhältnis einer diplomierten Krankenschwester, die als für Vertretung für eine karenzierte Kollegin geholt wurde, insgesamt vier Mal. Zuerst wurde sie 2006 für sechs Monate befristet aufgenommen, diese Befristung wurde dann jeweils einige Monate verlängert.

Ohne sachliche Rechtfertigung sittenwidrig
Da der Abschluss sogenannter Kettenarbeitsverträge zur Umgehung diverser arbeitsrechtlicher Vorschriften führt, wird er ohne sachliche Rechtfertigung als sittenwidrig angesehen. Je öfter eine Aneinanderreihung erfolgt, desto strenger sind die inhaltlichen Anforderungen an die Rechtfertigungsgründe.

Im konkreten Fall sah das Oberlandesgericht Linz die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen als sachlich nicht gerechtfertigt an, weil im Vorhinein klar war, dass die Arbeitnehmerin – auch wenn sie als Vertretung aufgenommen wurde – auf längere Zeit benötigt werde. Das Oberlandesgericht befand, dass eine dauerhafte Beschäftigung vorliegt und das Arbeitsverhältnis ein unbefristetes ist.
(Artikel gesehen auf www.arbeiterkammer.com, 02.05.2011, und auch auf linz.orf.at, 02.05.2011)

Bilanz der AK OÖ. 2010

AK-Bilanz 2010

Alle 20 Sekunden eine Beratung, über 110 Mio € erstritten
Die wirtschaftliche Lage besserte sich 2010 und die Situation auf dem Arbeitsmarkt entspannte sich. Dennoch blieb die Nachfrage nach Experten-Rat durch die AK hoch. 380.000 Beratungs-Gespräche wurden geführt – das waren in der Beratungszeit drei Gespräche pro Minute. 110,5 Millionen Euro wurden erstritten – das ist nach 97,8 Millionen (2009) und 72,8 Millionen (2008) ein neuer Rekord.
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