Dienstverhinderung bei Hochwasser – das müssen Sie beachten!

Hochwasser

Hochwasser und andere Naturkatastrophen stellen die Arbeitnehmer vor arbeitsrechtliche Fragen. Hier eine Zusammenfassung der AK OÖ.

Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich aufgrund von Naturkatastrophen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?
Nein, dies ist kein Entlassungsgrund. Ist es Ihnen aufgrund einer Naturkatastrophe (z. B. Hochwasser) nicht oder nicht rechtzeitig möglich, am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist dies ein sog. Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt.

Sie sind aber verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotz der Naturkatastrophe zur Arbeit zu erscheinen! Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend zu melden (z. B. telefonisch), dass Sie nicht/nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können!

Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich aufgrund der Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?
Hier ist die Rechtslage für Angestellte und Arbeiter unterschiedlich.

Für kurze Zeit haben Angestellte bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gem. § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch das Fernbleiben von Arbeitern ist in diesem Fall gerechtfertigt. Jedoch haben Arbeiter in diesem Fall nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser im anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist.

Ich komme pünktlich zur Arbeit, kann die Arbeit aber nicht antreten, weil der Betrieb meines Arbeitgebers selbst von einer Naturkatastrophe betroffen ist?
Trifft die Katastrophe nicht nur den Betrieb, sondern die Allgemeinheit (z. B. Überschwemmung einer ganzen Region), ist der Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlungspflicht enthoben, da dieses Ereignis nicht der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen ist und daher keine Entgeltfortzahlungspflicht gem § 1155 ABGB besteht.

Darf ich der Arbeit fernbleiben, um mein Eigentum zu schützen?
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen, soweit dies möglich ist (z. B. Straßen, Zugsverbindung ist möglich). Jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob jene Zeit, die Sie zur Sicherung Ihres Eigentums oder des Eigentums Ihrer engsten Familienangehörigen benötigen, einen Dienstverhinderungsgrund darstellt.

Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass ein Dienstverhinderungsgrund gem. § 8 Abs 3 Angestelltengesetz und damit gerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienst vorliegt, wenn die Hochwasserhilfe für Geschwister keinerlei Aufschub duldete.

Wie ist die Rechtslage, wenn ich selbst nicht von einer Katastrophe betroffen bin, mich jedoch freiwillig zu Hilfsdiensten melde (z. B. Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit Hochwasserschäden) oder freiwilliger Mitarbeiter bei Hifsorganisationen bin?
Melden Sie sich freiwillig zu Hilfsdiensten, müssen Sie diese Dienstabwesenheit vorab mit Ihrem Dienstgeber vereinbaren (z. B. Urlaub, Zeitausgleich).

Als freiwilliger Mitarbeiter einer Hilfsorganisation (z. B. Rotes Kreuz) dürfen Sie dem Dienst fernbleiben, wenn dies erforderlich ist, um Gefahr von Leib und Leben abzuwenden. Sie müssen einen derartigen Einsatz jedoch dem Arbeitgeber melden. Der Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang nicht gesichert.

Im Fall der Nothilfe (z. B. Rettung der 80-jährigen Nachbarin, Abwendung von Gefahr für Hab und Gut) können Sie auch ohne Zustimmung des Dienstgebers vom Arbeitsplatz fernbleiben. Eine Mitteilung an den Dienstgeber muss jedoch erfolgen; dies kann auch nachträglich sein.
(Information der AK OÖ.)

"Krank – und raus bist Du!"

Krankenstand

Immer mehr Arbeitgeber spielen dieses ungustiöse Spiel
Eine auffällige Häufung stellen die AK-Rechtsexperten/-innen bei ihren Beratungen fest: Arbeitgeber/-innen werfen Mitarbeiter/-innen im Krankenstand einfach raus. Oft wollen sich Firmen damit die Entgeltfortzahlung oder die sogenannten Beendigungsansprüche sparen. „Eine Kündigung ist im Krankenstand zwar rechtlich möglich, aber trotzdem moralisch unanständig“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand analog dem Schweizer Modell.

Zwei Fälle der jüngsten Zeit sind exemplarisch für das Vorgehen mancher Arbeitgeber/-innen
Ein Fahrverkäufer aus dem Bezirk Grieskirchen war etwas länger als ein Jahr bei einer großen Konditorei beschäftigt. An einem Sonntag meldete er sich beim Betriebsleiter krank. Bass erstaunt war der Arbeitnehmer vier Tage später – da kam die Kündigung der Firma ins Haus geflattert. Rückdatiert mit Freitag der Vorwoche – zwei Tage vor seiner Krankmeldung!
Auch die Abrechnung stimmte dann nicht. Erst nach einer Intervention der AK bezahlte die Firma den Schadenersatz wegen fristwidriger Kündigung und einen offenen Urlaubsanspruch – insgesamt über € 3.800,–.

Ein Schleifer aus Wels wurde an einem Montag vom Arzt für voraussichtlich vier Wochen krank geschrieben. Das meldete er umgehend dem Dienstgeber. Eine Woche später wurde er fristlos entlassen – er sei unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben(?!). Als Endtermin des Dienstverhältnisses wurde wiederum der Freitag vor Krankenstandsbeginn angegeben – eine Rückdatierung ist aber rechtlich nicht möglich.
Der Arbeitgeber wollte sich offenbar die Entgeltfortzahlung für den Krankenstand ersparen. Mit Unterstützung der AK bekam aber der Beschäftigte dies nachbezahlt – samt Sonderzahlungen, Ersatzleistung für Resturlaub und Entschädigungsansprüchen. Insgesamt machte das fast € 4.000,– aus.

Das Schweizer Modell des Krankenstandes
„Die Wirtschaft fordert immer wieder das Schweizer Modell des Krankenstandes“, sagt AK-Präsident Kalliauer. „Wenn es um den Kündigungsschutz geht, der dort enthalten ist, können wir gerne darüber reden.“ In der Schweiz ist ein Kündigungsschutz bis zu 180 Tagen rechtlich verankert.
(Information der Arbeiterkammer OÖ., 10.05.2013)

Konsumenten-Quiz zum Thema "Lebensmittel"

Konsumenten-Quiz

Eine sehr interessante und aufschlussreiche Information über unsere Lebensmittel – gerade in Zeiten, wo über Lebensmittel und deren Inhaltsstoffen viel diskutiert wird – bietet die AK OÖ. im Internet an – als Konsumentenquiz!

Da lohnt sich das Hineinschauen auf jeden Fall und man erfährt viele konkrete Details darüber, was in unseren Lebensmitteln steckt, wo sie herkommen, etc.

Hier geht’s zum Konsumenten-Quiz: Konsumenten-Quiz der AK OÖ.

Her mit der Kohle: Sicher durch den Steuerdschungel

Steuern sparen

Arbeitnehmerveranlagung
Das klingt sperrig, kann Ihnen aber eine ganze Menge Geld vom Finanzamt bringen. Zum Beispiel wenn Sie einen beschwerlichen Weg zur Arbeit oder einen Wohnungskredit laufen haben. Wenn Sie Alleinerzieherin sind oder erst während des Jahres (wieder) in den Beruf eingestiegen sind. Aber auch wenn Sie etwa als Teilzeitbeschäftigte gar keine Lohnsteuer zahlen.

Nehmen Sie sich die Zeit und beantragen Sie einen Steuerausgleich
Falls Sie Hilfe brauchen, ist die Arbeiterkammer für Sie da: mit einer aktuellen Broschüre,  mit Detail-Infos und Tipps auf http://www.arbeiterkammer.com und mit der persönlichen Lohnsteuerberatung.

Haben Sie etwas zu verschenken? Ja? Auch an das Finanzamt?
Na also: Wer zahlt schon wirklich gerne zu viel Steuer?
Aber andererseits: Wer kennt sich schon im Steuerdschungel wirklich aus?

Die aktuelle Broschüre, betreffend das Steuerjahr 2012, ist hier zu finden:
Steuer sparen 2013 – Regelungen für das Jahr 2012

Pendlerpauschale NEU ab 2013 – Detailinformation

Pendlerpauschale 3

Über die Neuerungen zum Thema Pendlerpauschale haben wir auf dieser Seite vor kurzem schon berichtet. Die jetzige Information der AK geht aber noch mehr ins Detail, bringt auch einige Beispiele, daher möchten wir sie Euch nicht vorenthalten.

Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag von 291 € abgegolten, der mit der Lohnabrechnung berücksichtigt wird. Zusätzlich können ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch die kleine oder die große Pendlerpauschale und ab 2013 voraussichtlich auch einen „Pendlereuro“ geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an.

Was für PendlerInnen voraussichtlich ab 2013 gilt (muss im Parlament noch beschlossen werden)
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In drei Monaten fast 17 Millionen unbezahlte Überstunden!

Überstunden

In drei Monaten fast 17 Millionen unbezahlte Überstunden! – AK-Kalliauer fordert Überstundenabbau und korrekte Entlohnung
Allein im dritten Quartal 2012 haben Österreichs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Statistik Austria fast 17 Millionen Über- und Mehrstunden ohne Abgeltung erbracht. Das ist ein Anstieg um 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Unbezahlte Überstunden sind gesetzeswidrig. Pro Quartal werden den Betroffenen dadurch 300 bis 400 Millionen Euro vorenthalten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Mehr Kontrollen sollen die Einhaltung der Regeln garantieren. Und die Überstunden sollen für die Unternehmen teurer werden.

Für Überstunden und Mehrarbeitsstunden muss ein Zuschlag bezahlt werden. Rund ein Fünftel aller Über- und Mehrstunden wird aber weder in Geld noch in Zeitausgleich entlohnt!

Brauchen ausgewogene Verteilung der Arbeit …
Statt überlanger Arbeitszeit für die Beschäftigten und erzwungener „Freizeit“ für die Arbeitsuchenden braucht es eine ausgewogene Verteilung der Arbeit. Nötig ist eine kürzere Vollzeit, damit Teilzeitbeschäftigte auf Wunsch eine Chance auf Aufstockung oder Vollzeit bekommen – und Arbeitsuchende die Chance auf einen Job.

… und angemessenen Personalstand
Damit die Verkürzung bei den Menschen ankommt, müssen auch die Überstunden weniger werden. Das gelingt am ehesten durch deren Verteuerung, etwa dadurch, dass Unternehmen auf jede Überstunde einen deutlich höheren Beitrag zur Sozialversicherung leisten müssen. Und damit bei kürzerer Arbeitszeit nicht der Arbeitsdruck steigt, brauchen Betriebsräte mehr Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitszeit und der Bemessung des Personalstandes.

Die Fakten:

  • Wurden im dritten Quartal 2011 noch insgesamt 72 Millionen Über- und Mehrstunden erbracht, waren es ein Jahr später schon 74,4 Millionen Stunden – ein Zuwachs um mehr als drei Prozent.
  • Der Überstundenzuwachs passierte überwiegend unbezahlt.
  • Im dritten Quartal 2012 wurden vom gesamten Überstundenvolumen 22,6 Prozent nicht bezahlt. Das ist mehr als vor einem Jahr, als der Anteil „nur“ 20,1 Prozent betrug.
  • Die nicht abgegoltenen Stunden entsprechen im 3. Quartal 2012 rund 340 bis 400 Millionen Euro an Löhnen und Gehältern.
  • Dadurch entgehen dem Staat und damit uns allen auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Kontrollen sind notwendig
Gesetze, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten Bestimmungen über die zulässige Dauer und die Entlohnung der Arbeitszeit. „Dass es von Seiten der Unternehmen zunehmend Kritik an der Kontrolle der korrekten Einhaltung dieser Regelungen gibt, dürfte daran liegen, dass manche Regelverstöße verschleiert werden sollen“, mutmaßt der AK-Präsident. Zu eklatanten Regelverstößen gehört auch die Nicht-Bezahlung von geleisteten Überstunden.
(Information der AK OÖ., 31.01.2013)

NEU: der Kinderbetreuungsatlas 2.0 der AK OÖ.

Kinderbetreuung

Noch schneller und einfacher zum Angebot Ihrer Gemeinde
Neue Kriterien, neue Angebote: Der Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer Oberösterreich wächst mit seinen Aufgaben. Und weil der Atlas in seinem 13. Erscheinungsjahr sozusagen ein Teenager geworden ist, wurde jetzt auch der Internet-Auftritt modernisiert. Mit dem Kinderbetreuungsatlas 2.0 bekommen Sie noch schneller und einfacher einen Überblick über das Angebot in Ihrer Gemeinde.

Und so geht’s:
Auf der Oberösterreich-Karte einfach die Region anklicken, in der sich die gesuchte Gemeinde befindet. Jetzt erscheint die Karte des Bezirks. Sobald Sie mit der Maus eine Gemeinde berühren, öffnet sich ein Fenster mit den wichtigsten Angaben zum aktuellen Kinderbetreuungsangebot. Sie finden die Gemeinde aber auch über die Suchfunktion rechts oben.

Die Entwicklung im Schnelldurchlauf
Zusätzlich gibt’s noch die Möglichkeit, sich die Entwicklung (für eine Gemeinde, einen Bezirk oder ganz Oberösterreich) entweder jahresweise – ab 2000 – oder im Schnelldurchlauf anzusehen. Das funktioniert durch Scrollen auf der Jahresleiste unten. Dabei wird deutlich, wie sich das Kinderbetreuungsangebot in den letzten 13 Jahren verändert hat – nicht zuletzt auf Druck der Arbeiterkammer.

Hier ist der Link Zum AK-Kinderbetreuungsatlas 2.0

Bilanz der AK-Konsumentenschützer 2012

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Mehr als zwei Millionen Mal nutzten die Konsumenten/-innen 2012 die Angebote der Arbeiterkammer OÖ.
Insgesamt 101.233 Beschwerden und Anfragen bearbeiteten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer OÖ. im vergangenen Jahr und holten mit ihrem Einsatz mehr als 13,9 Millionen Euro für die AK-Mitglieder heraus.

Die wichtigste Kommunikationsschiene für die Konsumenten/-innen war 2012 einmal mehr das Internet: Rund 1,9 Millionen Mal nutzten sie die Online-Services. Spitzenreiter bei den Zugriffen waren 2012 mit 372.000 Klicks die Preisvergleiche. Die Musterbriefe, die die AK zu häufigen Anfragen in der Telefonberatung rasch ins Netz stellt, wurden von den Konsumenten/-innen fast 30.000 Mal angeklickt.

Beratung auch per Mail
Die Konsumentenschützer/-innen bearbeiteten im vergangenen Jahr 79.888 Telefon-Anfragen und 10.808 E-Mails, führten 9.650 persönliche Beratungen durch und beantworteten 887 Anfragen per Post. Sie vertraten 2.099 Konsumenten/-innen in Rechtsangelegenheiten, für die sie rund 3,275.000 Euro durchsetzten. Darüber hinaus schlossen sie zwei Wettbewerbsverfahren, 15 Einzelverfahren und neun Abmahnverfahren positiv ab.
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Arbeitszeitüberschreitung – kein Kavaliersdelikt

Arbeitszeit

AK-Präsident Kalliauer: „Angriffe von Unternehmern auf das Arbeitsinspektorat sind ungeheuerlich!“
Zum Großangriff auf die Arbeitsinspektorate blasen Unternehmer und deren Vertreter. Bei Kontrollen sind massive Arbeitszeitüberschreitungen aufgeflogen, die zu Strafanträgen von mehreren Hunderttausenden Euro geführt haben. Anstatt die systematischen Gesetzesübertretungen im eigenen Bereich endlich abzustellen, gehen die Wirtschaftsvertreter auf die Behörden los. „Diese Angriffe auf das Arbeitsinspektorat sind eine Sauerei“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Es sei nur um Überschreitungen von wenigen Minuten gegangen und die Unternehmer könnten ja nichts dafür, wenn Arbeitnehmer zu spät ausstempeln, verniedlicht die Wirtschaft die eklatanten Gesetzesbrüche.

Bei diesen Strafanträgen ging es nicht um Bagatelldelikte, sondern um wiederholte, systematische Gesetzesüberschreitungen. Das waren nicht Minuten, sondern da ging es um Arbeitszeiten von bis zu 15 Stunden täglich. Und nicht nur in Einzelfällen oder an einzelnen Tagen, sondern in Permanenz.

Alle einschlägigen Studien zeigen:

  • lange Arbeitszeiten, flexible Arbeitszeitgestaltung oder Arbeiten unter massivem Zeitdruck können sich negativ auf die körperliche und seelische Gesundheit auswirken;
  • das Risiko eines Arbeitsunfalles steigt mit der Dauer der täglichen Arbeitszeit;
  • auch Schlafstörungen und Rückenschmerzen steigen mit zunehmender Arbeitszeit.

Auch Unternehmer müssen sich an Gesetze halten
„Diese Untergriffe auf ordentlich arbeitende Behörden sind unerträglich“, ist der AK-Präsident empört. „Die Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeiten gehört explizit zu den Aufgaben der Arbeitsinspektorate – und zwar aus gutem Grunde.“ Auch die Wirtschaft hat sich an die Gesetze in Österreich zu halten.
(Information der AK OÖ., 16.01.2013)

Arbeiter sind psychisch stark belastet

Stress

Die aktuelle Auswertung des Österreichischen Arbeitsgesundheitsmonitors zeigt, dass die Hauptbetroffenen von psychischen Belastungen im Job nicht – wie so oft vermutet – leitende Angestellten oder Lehrer/-innen sind.

Vielmehr sind es Bau- und Fabrikarbeiter/-innen sowie Kassen- und Reinigungskräfte, die vor allem unter ständig steigendem Zeitdruck, monotonen Arbeitsabläufen und unsicheren Zukunftsaussichten leiden.
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