AK-Wahlen 2014: "Es geht um mehr Gerechtigkeit"

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Bei der Arbeiterkammer Wahl 2014 entscheiden Sie mit, wer Sie künftig vertritt.

Eine starke Vertretung für die ArbeitnehmerInnen wird immer wichtiger.
Das zeigt sich auch daran, dass immer mehr Menschen in der AK Rat und Hilfe suchen.

Jedes Jahr führt die AK mehr als 2 Millionen Beratungen durch und holt für ihre Mitglieder 200 Millionen Euro vor Gericht zurück. Zusätzlich zur konkreten Hilfe und Beratung setzt sich die AK gemeinsam mit den Gewerkschaften auch für die Rechte und Interessen der ArbeitnehmerInnen ein.

Blick nach vorne
Wie die Arbeit der AK aussieht, bestimmen ihre Mitglieder: Bei der AK Wahl 2014 entscheiden die ArbeitnehmerInnen, was die AK tut und wer ihre Interessen vertritt. Eine gute Wahlbeteiligung ist ein wichtiges Zeichen an die Politik und an die Wirtschaft.

Wer wählen geht, stärkt dadurch also auch die eigenen Interessen. Denn: Eine starke AK und starke Gewerkschaften machen es möglich, dass sich die ArbeitnehmerInnen in der Politik und in den Betrieben durchsetzen können. 2014 lautet das Motto also „hingehen und mitbestimmen“. Jede Stimme gibt der Gerechtigkeit mehr Gewicht.

„Mehr Mut“
Arbeiterkammer-Präsident Rudi Kaske hat sich für die kommenden Jahre viel vorgenommen. Er fordert von der Politik Mut, die wichtigen Themen auch anzugehen. Er betont, dass Österreich keinen radikalen Kurswechsel brauche. Vieles laufe gut und gehe in die richtige Richtung. Zum Beispiel werde die Kinderbetreuung jetzt ausgebaut und es soll mehr Ganztagsschulen geben. Aber es gebe noch viel zu tun im Sinne von mehr Gerechtigkeit. Die drängendsten Themen in den Augen der Arbeiterkammer: Mehr gute und sichere Arbeitsplätze, leistbares Wohnen und eine steuerliche Entlastung der ArbeitnehmerInnen.

Arbeit steuerlich entlasten
Rasch und spürbar müsse eine steuerliche Entlastung der ArbeitnehmerInnen umgesetzt werden, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll bald wieder mehr Geld im Börsel bleiben. Natürlich muss eine Steuerstrukturreform auch finanziert werden und in den Augen der AK gebe es genug Spielräume, diese Reform auch zu finanzieren, etwa durch mehr vermögensbezogene Steuern.

Jobs für Ältere
Das Ziel der Regierung, das Pensionsantrittsalter bis 2018 auf 60,1 Jahre anzuheben, ist für die AK sehr ambitioniert. Wer aber will, dass die Menschen länger arbeiten, müsse das auch möglich machen. Unternehmen müssen ihrer Verantwortung nachkommen, alternsgerechte Arbeitsplätze schaffen und die betriebliche Gesundheitsförderung ausbauen. Es gibt Betriebe mit mehr als hundert Beschäftigten, die überhaupt keine Älteren beschäftigen. Das ist inakzeptabel und gehört abgestellt. Als großen Erfolg sieht die AK daher die Einführung von Beschäftigungsquoten für ältere ArbeitnehmerInnen im Rahmen eines Bonus-Malus-Systems.

Wohnen muss billiger werden
Damit Wohnen leistbar bleibt, brauche es einen konkreten Plan. Gerade im privaten Mietwohnungsbereich stellen die hohen Mieten ein großes Problem dar. Die Mieten sind in den letzten Jahren explodiert. Für viele ist das mittlerweile eine dramatische Situation. Daher drängt die AK darauf, ein Wohnpaket rasch und zügig umzusetzen.

Die AK verlangt eine klare Mietobergrenze, die Eindämmung der Befristungen und die Senkung der Betriebskosten. Außerdem soll die Maklerprovision nur der Vermieter zahlen. Damit es künftig mehr leistbaren Wohnraum gibt, soll die Wohnbauförderung zweckgewidmet werden, auch die Rückflüsse aus vergangenen und künftigen Darlehen. Damit soll wieder mehr in sozialen Wohnbau investiert werden. Denn: Österreich braucht in den nächsten Jahren 50.000 neue Wohnungen pro Jahr.

Ein hohe Wahlbeteiligung bei der AK-Wahl stärkt die Position der ArbeitnehmerInnen und ist ein wichtiger Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft.

Alle Infos zur AK Wahl
siehe auch im Internet unter www.arbeiterkammer.at/wahl

Wahltermine

Bundesland Wahltermine Stichtage
Vorarlberg 27.01. – 06.02.2014 04.11.2013
Salzburg 27.01. – 07.02.2014 07.10.2013
Tirol 27.01. – 07.02.2014 07.10.2013
Kärnten 03.03. – 12.03.2014 25.11.2013
Wien 11.03. – 24.03.2014 20.11.2013
Oberösterreich 18.03. – 31.03.2014 25.11.2013
Steiermark 27.03. – 09.04.2014 20.12.2013
Burgenland 31.03. – 09.04.2014 09.12.2013
Niederösterreich 06.05. – 19.05.2014 21.01.2014

Alle Informationen zum Ablauf der AK Wahl 2014
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Neuerungen für Arbeitnehmer und Konsumenten 2014

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Manches neu macht das Jahr 2014 für Arbeitnehmer/-innen und Konsumenten/-innen.
Zu Verbesserungen kommt es zum Beispiel rund ums Kinderbetreuungsgeld, für pflegende Angehörige, erkrankte Beschäftigte, Arbeiter/-innen in Katastrophenfällen und durch die Verbraucherrechterichtlinie der EU, die Konsumenten/-innen unter anderem vor einigen Kostenfallen schützen soll.

Insbesondere für Internetnutzer bringt die Verbraucherrechterichtlinie der EU besseren Schutz:
Auf einer Schaltfläche muss der Anbieter den Konsumenten/-innen deutlich anzeigen, dass das Anklicken Kosten verursacht. Weiterer Vorteil der Richtlinie: Das Rücktrittsrecht bei Verträgen im Fernabsatz (also zum Beispiel Verkäufe über Internet oder Telefon) und bei Haustürgeschäften wird einheitlich geregelt, die Konsumenten/-innen können 14 Tage von solchen Geschäften zurücktreten. Besseren Schutz für Verbraucher/-innen gibt es ab spätestens 13. Dezember 2014 auch bei der Lebensmittelkennzeichnung. Beim Frischfleisch muss draufstehen, wo das Tier aufgewachsen ist, und Lebensmittelimitate müssen als solche ausgewiesen werden.

Änderungen bei den Sozialwerten
Einige Neuerungen gibt es auch bei den Sozialwerten: Die Höchstbeitragsgrundlage, bis zu deren Höhe Sozialversicherung zu zahlen ist, erhöht sich auf 4530 Euro brutto monatliches Entgelt (2013: 4.440 Euro), die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 395,31 Euro monatlich bzw. 30,35 Euro täglich (2013: 386,80 Euro monatlich bzw. 29,70 Euro täglich), die Rezeptgebühr steigt um 10 Cent auf 5,40 Euro pro Medikament und das höchstmögliche Arbeitslosengelt erhöht sich auf 48,02 Euro täglich (2013: 47,19).

Kinderbetreuungsgeld
Zu Änderungen kommt es beim Kinderbetreuungsgeld. Ab 1. Jänner 2014 haben Eltern die Möglichkeit, ihre gewählte Kinderbetreuungsgeldvariante innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung (dabei ist das Datum des tatsächlichen Einlangens entscheidend) beim Krankenversicherungsträger einmal zu ändern. Wichtige Info für berufstätige Eltern: Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld erhöht sich auf 6400 € pro Kalenderjahr.

Pflegekarenz und -teilzeit
Pflegende Arbeitnehmer/-innen haben ab 1. Jänner 2014 die Möglichkeit, mit ihrem Arbeitgeber/ ihrer Arbeitgeberin eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für eine Dauer von einem bis drei Monaten zu vereinbaren. Damit wurde endlich eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer umgesetzt. Zur finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer/-innen wird im Bundespflegegeldgesetz ein Pflegekarenzgeld als Einkommensersatz festsetzt. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Berufstätige stehen unter massivem Druck, wenn sie neben der Arbeit Angehörige pflegen müssen. Es war höchste Zeit, dass sie Zeit und Geld für die Betreuung bekommen, die oft sehr belastend ist.“

Da die Gewährung von Pflegekarenzgeld voraussetzt, dass zu pflegende Angehörige Pflegegeld beziehen, ist es notwendig, dass die Pflegegeldverfahren beschleunigt werden. Der Entscheidungsträger muss ab 1. Jänner 2014 das Verfahren auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes grundsätzlich binnen zwei Wochen abschließen, wenn ein Angehöriger erklärt, eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen zu wollen. Bislang betrug die durchschnittliche Dauer des Pflegegeldverfahrens rund 58 Tage.

Krankenstand und Krankengeldanspruch
Auch erkrankte Arbeitnehmer/-innen sind ab dem Neujahrstag 2014 finanziell besser abgesichert. Krankenversicherungsträger müssen künftig Beschäftigte im Krankenstand sechs Wochen vor Ablauf der Höchstdauer des Krankengeldanspruchs über den bevorstehenden Wegfall informieren. Beantragt die/ der Versicherte in der Folge eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit (Pension), müssen die Pensionsversicherungsträger künftig alle Vorkehrungen treffen, damit die erforderlichen Begutachtungen innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden können – so können mögliche Leistungslücken vermieden werden.
(Information der AK OÖ., 29.12.2013)

Alle Broschüren der AK OÖ zum jederzeitigen Nachlesen

AK-Logo-neuLiebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten die Gelegenheit nützen und wieder einmal auf ein Service der Belegschaftsvertretung hinweisen.

Wir haben alle für uns interessanten Broschüren der Arbeiterkammer OÖ. zum jederzeitigen Nachlesen hier im Haus abgespeichert.

Dieser Ordner im J-Laufwerk umfasst u. a. folgende Themen:

  • Abfertigung – altes und neues Recht
  • Altersteilzeit
  • Arbeitszeit – Ruhezeit
  • Bildungskarenz
  • Dienstverhinderungen
  • Elternfahrplan
  • Gleichbehandlung im Beruf
  • Kündigung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Pensionsfahrplan
  • Sozialratgeber OÖ.
  • und noch viel mehr…. (in folgendes Bild klicken)

AK-Broschüren

Der Weg zu diesen umfassenden Informationen im J-Laufwerk sieht so aus:

AK-Broschüren 2

Mit guten Arbeitsbedingungen gesund bis zur Pension!

AK

Mit guten Arbeitsbedingungen gesund bis zur Pension – AK OÖ. arbeitet an Lösungsansätzen
Nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer/-innen über 40 Jahre glaubt, bis 60 bzw. 65 im Job durchhalten zu können.

Der Grund dafür sind häufig belastende oder krank machende Arbeitsbedingungen.

Damit Beschäftigte bis zum Pensionsantritt – und darüber hinaus – gesund bleiben, müssen die Probleme und Belastungen in der Arbeitswelt erforscht und Lösungsstrategien erarbeitet werden. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat deswegen nun als erste aller Länderkammern eine eigene Stabstelle mit dem Namen „Arbeitsbedingungen“ eingerichtet.

Der Gesundheitszustand der Beschäftigten in Oberösterreich ist besorgniserregend. Laut Statistik der OÖ Gebietskrankenkasse waren sie im vergangenen Jahr durchschnittlich nur 13,2 Kalendertage (also 9,5 Arbeitstage) im Krankenstand. Diese Zahlen geben aber bei genauerer Betrachtung wenig Grund zum Jubeln. Denn während 35 Prozent der Arbeitnehmer/-innen gar nicht krank waren, entfielen die Hälfte aller Krankenstandstage auf fünf Prozent der Beschäftigten, die offensichtlich chronisch bzw. sehr schwer krank sind.

Weitere alarmierende Entwicklungen
Bereits 40 Prozent der Beschäftigten gehen auch dann zur Arbeit, wenn sie krank sind – also besser daheim geblieben wären, um sich auszukurieren.
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Arbeitnehmerschutz muss gestärkt werden

AK

Rechnungshof bestätigt AK-Forderung
In seinem aktuellen Bericht zur Wirksamkeit und Effizienz des Arbeitnehmerschutzes in Österreich bestätigt der Rechnungshof einen zentralen Kritikpunkt der Arbeiterkammer: Die Arbeitsinspektionen sind mit zu wenig Ressourcen ausgestattet und können ihre Aufgaben nur eingeschränkt erfüllen.

Auch bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) sieht der Rechnungshof Handlungsbedarf.

Die Arbeitsinspektion ist das Kontrollorgan des Bundes im Bereich des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzes. Die Behörde hat seit langem mit zu geringen finanziellen und personellen Ressourcen zu kämpfen. Dieser Umstand wird seit Jahren von der Arbeiterkammer kritisiert.

Auch der Rechnungshof hat sich nun in seinem Bericht kritisch geäußert. Er stellt fest, dass die Kontrollquote der überprüften Arbeitsstätten im Jahr 2009 nur rund 14,7 Prozent betragen hat. Im Jahr 2006 waren es noch 21,6 Prozent gewesen. Aufgrund von Pensionierungen, Einsparungen der Bundesregierung und mangelhafter Personalplanung wird sich laut Rechnungshof der personelle Engpass bis 2016 noch verschärfen. Zudem ist das Vorgehen der Arbeitsinspektionen in den verschiedenen Aufsichtsbezirken nicht einheitlich. Es fehlen klare Richtlinien und Zielvorgaben.

Rechnungshof ortet Handlungsbedarf
Auch bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA), die als gesetzlichen Auftrag die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hat, ortet der Rechnungshof Handlungsbedarf. So wird beispielsweise kritisiert, dass das derzeitige Beitragssystem keine unmittelbaren Anreize für Unternehmen zu vermehrten Arbeitnehmerschutzmaßnahmen liefert. Anders als in Deutschland oder der Schweiz, wo es ein risikoorientiertes Beitragssystem gibt.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer sieht sich durch den Rechnungshofbericht bestätigt:

Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass die Arbeitsinspektion mit mehr Mitteln ausgestattet werden muss. Wenn die Menschen länger in Beschäftigung bleiben sollen, dann muss mehr Geld in die Prävention gesteckt werden.

(Information der AK OÖ., 08.10.2013)

Forderungen der AK OÖ. an die zukünftige Bundesregierung

AK

Schwerpunkte Steuerreform, Arbeitsmarkt, Bildung
Wie auch immer die neue Bundesregierung aussehen wird, sie wird sich unverzüglich mit den Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auseinandersetzen müssen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich präsentierte ihre wichtigsten Forderungen.

Arbeitslosigkeit und Schieflage im Steuersystem bekämpfen, Kaufkraft stärken, Sozialsystem sichern, Bildungschancen ausbauen – das hat für die AK oberste Priorität“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Das Vermögen ist in Österreich nicht nur in den Händen weniger Reicher konzentriert, es trägt auch mit nur 1,2 Prozent der staatlichen Gesamteinnahmen extrem wenig zur Finanzierung des Gemeinwohls bei.
Gleichzeitig erreichen die Einnahmen aus Lohnsteuer immer neue Spitzenwerte.
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VKI kritisiert Unfallversicherungen für Schüler

Schüler

Mit dem Semesterbeginn in Ostösterreich sind in einigen Schulen Erlagscheine für sogenannte „Schüler-Unfallversicherungen“ in den Klassen verteilt worden. In einer Aussendung warnte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor diesen Angeboten.

Diese versprechen, für einen geringen Betrag die Kinder und Jugendlichen auch privat zu versichern. Es sei dabei jedoch meist unklar, was genau durch die Versicherung gedeckt sei, ebenso seien die Leistungen im Anspruchsfall bei weitem zu gering.

Die Erlagscheine wurden in Schulen an die Kinder verteilt, erklärte Walter Hager, Versicherungsexperte beim VKI im Gespräch mit der APA. Geht die geforderte Zahlung von rund fünf Euro ein, wird dadurch ein Vertrag geschlossen. Was aber genau abgedeckt wird, ist meist unklar definiert.

Auch die Leistungen sind laut Hager viel zu gering: „Bei einem Unfall mit der Folge einer Dauerinvalidität werden von diesen Versicherungen nur einmalige Zahlungen in der Höhe von zehn- bis zwanzigtausend Euro geleistet“. Bei weitem zu wenig, um beispielsweise die Kosten für Pflege oder einen nötigen Wohnungsumbau zu finanzieren, erklärte Hager.

Bei solchen Polizzenverträgen per Zahlschein bekommt der Kunde die einzelnen Vertragsbedingungen erst nach Abschluss per Post zugesandt. Die Versicherungen zielen damit auf die Lücke, welche die AUVA offen lässt. Zwar sind Schüler bei Unfällen in und auf dem Weg zur Schule geschützt, ebenso auch bei Schulsportwochen und Exkursionen.

Für private Aktivitäten sollte jedoch eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen werden. Hager riet dazu, umfassendere Unfallversicherungen, die entweder speziell für Kinder und Jugendliche gedacht sind, oder gleich einen Freizeit-Unfallschutz für die ganze Familie abzuschließen.

Hier soll laut Hager vor allem auf die Gleichberechtigung der versicherten Familienmitglieder geachtet werden, da Kinder oftmals finanziell geringer entschädigt werden als Erwachsene.
(Information gesehen auf help.orf.at, 04.09.2013)

Schulartikel: Preise vergleichen rechnet sich!

Schulartikel

76 Schulartikel haben die AK-Konsumentenschützer zum Schulbeginn unter die Lupe genommen. Bei mehr als zwei Drittel der Artikel gibt es Preisunterschiede von mindestens 100 Prozent, 587 Prozent Preisunterschied sind es sogar bei Farbstiften. Und: Hefte, Collegeblöcke, Zeichenblöcke, Pinsel, Farbstifte und Zeichendreiecke sind heuer insgesamt teurer als noch im letzten Jahr.

Im Vergleich zum Vorjahr sind mehr als die Hälfte der billigsten Angebote im Preis gleich geblieben. Teurer wurden  Hefte, Collegeblöcke, Zeichenblöcke, Pinsel, Farbstifte, Zeichendreiecke (35 Prozent),  billiger elf Prozent der erhobenen Artikel.

Geld sparen bei Stiften
Große Preisunterschiede gibt es bei Farbstiften (587 Prozent). Auch Bleistifte variieren stark beim Preis. Der Bleistift Nr. 2 kostet im günstigsten Fall 20 Cent im teuersten 1,05 Euro, ein Preisunterschied von 425 Prozent. Haar- und Borstenpinsel verschiedener Stärken, Dosenspitzer, Radiergummi, Lineal und Zeichendreieck zeigen Preisunterschiede von 0,70 bis 1,60 Euro. Bei 29 der erhobenen Artikel gibt es eine Preisdifferenz von über 100 Prozent, bei neun Artikeln macht die Differenz sogar 200 Prozent aus.

Die Erhebung
Die AK-Konsumentenschützer haben in 13 Fachgeschäften und Supermärkten in Linz und Umgebung die Preise von Markenartikeln sowie den jeweils günstigsten Angeboten diverser Schulartikel erhoben. Auch Aktionen wurden berücksichtigt. Ein Blick auf unsere Preiserhebung (siehe Download) zeigt, ob diese auch wirklich die günstigsten Angebote der Branche sind.

Service für Eltern
Bei Büroland Wiesmayr, Skribo/Jokerland, Kukral, Paper Store, Papier Tiger, Schreibwaren Auhof, Pagro, Thalia, Müller können Eltern die Liste der benötigten Schulartikel abgeben und ohne Zeitaufwand die Schulsachen zu einem vereinbarten Zeitpunkt im Geschäft abholen.

Tipp
Beratung für Ihren Schuleinkauf bekommen Sie im Papierfachhandel.
Mit dem Kauf von länger haltbaren Produkten leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Umwelt sondern sparen auch Geld.

Hier ist der Preisvergleich im Detail:
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Krankheit unterbricht Zeitausgleich nicht!

Krank im Urlaub

Krankheit unterbricht Zeitausgleich nicht!
Wer sich Zeitausgleich genommen hat und krank wird, kann den Zeitausgleich – anders als beim Urlaub – nicht in Krankenstandstage umwandeln. Das besagt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das von der steirischen Arbeiterkammer scharf kritisiert wird.

Bei einem längeren Krankheitsfall im Urlaub wird dieser für die Dauer des Krankenstandes unterbrochen, die entsprechenden Urlaubstage werden also nicht verbraucht. Wer hingegen während eines Zeitausgleichs krank wird, bekomme zwar das Krankentgelt weiterbezahlt, der beanspruchte Zeitausgleich verfalle aber ersatzlos, kritisierte Wolfgang Nagelschmied – er leitet die Abteilung Arbeitsrecht der Arbeiterkammer Steiermark:

Wenn man jetzt als Arbeitnehmer zum Beispiel eine Woche Zeitausgleich vereinbart hat, und man wird in dieser Woche krank, hat man Pech, und es ist damit die Honorierung von geleisteten Überstunden weg – Überstunden, für die der Zeitausgleich letztlich gewährt wurde.

Laut OGH fehlt Erholungszweck
Der OGH führt hier allerdings andere Argumente ins Treffen: So sei Zeitausgleich eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht, also Freizeit – im Unterschied zum Urlaub stehe beim Zeitausgleich daher nicht der Erholungszweck im Vordergrund. Nagelschmied kann das nicht nachvollziehen: Er sieht sehr wohl einen Erholungszweck, denn zuvor habe der Beschäftigte auch mehr und länger gearbeitet.

Die AK drängt daher auf eine gesetzliche Änderung, „so wie es auch eine klare Regelung zum Thema Urlaubsrecht gibt: Wenn ich im Urlaub erkranke, unterbricht der Krankenstand bei mehr als drei Kalendertagen den Urlaub. So eine Regelung wird man fordern müssen als Arbeiterkammer und Gewerkschaft.“

Überstunden auszahlen lassen
Rechtliche Möglichkeiten, gegen die Entscheidung des OGH vorzugehen, haben Arbeitnehmer nicht, sagte der AK-Experte: „Was man empfehlen könnte, ist, dass ich mit dem Arbeitgeber keine Vereinbarung mehr treffe und Überstunden in Form von Zeitausgleich konsumiere – das muss ich nicht, setzt aber eine Vereinbarung voraus.“ Der Arbeitnehmer könnte stattdessen etwa auf Auszahlung der Überstunden drängen, so Nagelschmied.

Allerdings: Kündigungen im Krankenstand sind rein rechtlich gesehen legitim, und gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten kommen sie häufiger vor. Die Arbeiterkammer fordert eine gesetzliche Änderung, mit der die Bestimmungen bei Krankenstand im Zeitausgleich jenen angepasst werden, die bei Urlaub gelten.
(Information gesehen auf orf.at, 31.07.2013)

AK-Bildungsbonus wird erhöht!

AK

Mit dem Kursjahr 2013/14 wird der AK-Bildungsbonus auf 110 Euro erhöht. Gemeinsam mit ihrer Leistungskarte können AK-Mitglieder bis zu 185 Euro bei der Weiterbildung sparen. Schwerpunkt bei den Kursangeboten ist auch heuer wieder die Ausbildung von Fachkräften.

Den AK-Bildungsbonus haben seit dem Jahr 2001 mehr als 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genutzt. Dafür hat die Arbeiterkammer über 7 Millionen Euro ausgegeben. Unterstützt werden über 8000 Sprach-, EDV- und Persönlichkeitsbildungskurse sowie Buchhaltung/Kostenrechnung und berufliche Grundqualifikationen am BFI, WIFI und an den Volkshochschulen.

Neue Kurse im Angebot
Mit dem neuen Kursjahr wird der Bildungsbonus auf 110 Euro erhöht. Zusammen mit dem AK-Leistungskartenrabatt können AK-Mitglieder somit bis zu 185 Euro bei ihrer Weiterbildung sparen. Neu sind auch Kursangebote zur Erhaltung der Work-Life-Balance. Wie schon im Vorjahr wird es wieder spezielle Angebote zur Qualifizierung von Facharbeitern/-innen geben.

Nachholen des Lehrabschlusses
„Während andere über den angeblichen Fachkräftemangel jammern, tun wir etwas dagegen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Dabei werden an- und ungelernte Arbeitnehmer/-innen mit bisher ungenutzten Potentialen speziell gefördert: AK-Mitglieder erhalten am BFI mit ihrer AK-Leistungskarte einen 25-prozentigen Rabatt für Vorbereitungslehrgänge zum Nachholen eines Lehrabschlusses. Zusammen mit der 70-prozentigen Förderung durch das oberösterreichische Bildungskonto kann somit ein Berufsabschluss fast zum Nulltarif nachgeholt werden.

Erfolgsprojekt „Du kannst was!“
Auch mit dem oberösterreichischen Projekt „Du kannst was!“ werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, aber mit mehrjähriger Berufserfahrung in ausgewählten Berufen (Metallbearbeitung, Einzelhandel, Produktionstechniker etc.) angesprochen. Sie erhalten für ihre maßgeschneiderte Aufqualifizierung zur Fachkraft den AK-Bildungsbonus im Wert von 110 Euro und auch 70 Prozent durch das Bildungskonto des Landes.

Im Vorjahr konnten durch die Fachkräfteoffensive mehr als 400 an- und ungelernte Arbeitnehmer/-innen zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter aufqualifiziert werden. „Du kannst was!“ ist mittlerweile ein österreich- und europaweit anerkanntes Verfahren und findet immer mehr Nachahmer, aktuell im Burgenland, in Salzburg und Niederösterreich.
(Information der AK OÖ., gesehen auf der neu gestalteten Web-Site ooe.arbeiterkammer.at)

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