Mehr als 118.000 Arbeitnehmer/-innen aus den Bezirken Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung haben im Vorjahr Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer gesucht.
Das zeigt die Leistungsbilanz 2014 des AK-Rechtsschutzes Linz. „Auch in diesen schwierigen Zeiten hilft die AK ihren Mitgliedern wirksam und kostenlos“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
91.500 Anfragen bei der Telefon-Hotline
Im vergangenen Jahr wandten sich 118.212 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an den AK-Rechtsschutz Linz. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich wieder bestens bewährt. Dem Großteil der 91.500 Anrufer/-innen wurde sofort geholfen.
Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr 19.560 Arbeitnehmer/-innen in die Arbeiterkammer Linz gekommen. 7125 AK-Mitglieder meldeten sich schriftlich oder per E-Mail bei den Rechtsexpertinnen und -experten.
58,117.399 Euro Vertretungserfolg
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen kam zur Beratung die Vertretung. Durch außergerichtliche Interventionen wurden im Vorjahr 1,554.373 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht.
Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern/-innen beharrlich Geld schuldig bleiben, müssen die Ansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden. Auf diesem Wege wurden 3,740.623 Euro erkämpft.
In den Gerichtsverfahren ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, Überstunden und Mehrarbeit, aber auch um Beendigungsansprüche. Doch selbst nach einem rechtskräfti-gen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeit-nehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.
Außerdem wurden 2014 für Arbeitnehmer/-innen, die von einer Insolvenz in den Bezirken Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung betroffen waren, 35,166.388 Euro geholt. Davon entfallen 26,885.51 Euro auf die Insolvenz der Firma dayli, die im Bezirk Linz-Land ihren Sitz hatte. Das bedeutet, dass die Ansprüche aller dayli-Beschäftigten in ganz Österreich durchgesetzt wurden.
In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt der AK-Rechtsschutz Linz im vergangenen Jahr 17,656.015 Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld.
Damit hat der AK-Rechtsschutz Linz 2014 an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen Zahlungen von insgesamt 58,117.399 Euro für die AK-Mitglieder erreicht – ein neuer Rekordwert.
Zu gering entlohnt
Immer mehr Unternehmen verletzen das Arbeitsrecht systematisch.
Hier ein Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin war etwas mehr als 4 Jahre in einem Handelsbetrieb tätig. Sie wurde als Regalbetreuerin eingestellt und daher entsprechend dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter entlohnt. Dies entsprach am Anfang auch der Realität. Ab Jänner 2012 verrichtete die Arbeitnehmerin jedoch hauptsächlich und ab Jänner 2013 ausschließlich Angestelltentätigkeiten, nämlich als Kassiererin. Damit war ab Jänner 2012 nicht der Handelsarbeiter-, sondern der Handelsangestellten-Kollektivvertrag anzuwenden. Damit lag eine unterkollektivvertragliche Entlohnung vor.
Trotz mehrfacher Aufforderung der Arbeitnehmerin wurde die Entgeltdifferenz nicht bezahlt und auch keine Ummeldung bei der Gebietskrankenkasse vorgenommen. Erst nach Intervention der AK bezahlte der Arbeitgeber die offenen Differenzen bei der monatlichen Entlohnung, die Zuschläge für die erweiterten Öffnungszeiten, die angefallenen Mehr- und Überstunden sowie die Differenz bei den Sonderzahlungen nach. Der Nachzahlungsbetrag von mehr als 10.000 Euro betraf allerdings lediglich den Zeitraum von November 2013 bis November 2014, weil wegen der kollektivvertraglichen Verfallsbestimmung nur mehr die offenen Ansprüche für ein Jahr rückwirkend verlangt werden konnten. Der schon seit Jänner 2012 unterentlohnten Arbeitnehmerin entgingen mehr als 5.000 Euro.
Bürgerinitiative für mehr Gerechtigkeit
„Weil sich solche Fälle von Unterentlohnung häufen, haben AK und ÖGB Oberösterreich eine Parlamentarische Bürgerinitiative gestartet, die von 25.000 Menschen unterzeichnet wurde“, so AK-Präsident Kalliauer. „Wir fordern, dass Gebietskrankenkasse und Finanzamt die Beschäftigten verständigen müssen, wenn Betriebskontrollen Unterentlohnung aufdecken. Und Verfallsfristen von weniger als 3 Jahren sollen abgeschafft werden.“
(Information der AK OÖ., 09.04.2015)