Betriebsvereinbarung betreffend generelle Regelungen zur Einführung und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Diese BV regelt die allgemein gültigen Bestimmungen in Zusammenhang mit der Einführung und den Betrieb von IKT-Systemen zur Vermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer:innen (§ 96a Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG) und zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von IT-Systemen (§96 Abs. 1 Z 3 ArbVG) der AUVA und der AUVB unter Berücksichtigung der Regelungen der DSGVO.
BV Generelle Regelung zur Einfuehrung und Nutzung der Informations- und Kommunikatoinstechnik


Betriebsvereinbarung „Microsoft 365“
Diese BV regelt die allgemein gültigen Bestimmungen in Zusammenhang mit der Einführung und den Betrieb von „Microsoft 365“ zur Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten der Mitarbeiter (§ 96a Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG) und zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von „Microsoft 365“ (§96 Abs. 1 Z 3 ArbVG) der AUVA unter Berücksichtigung der Regelungen der DSGVO.
BV MS365


Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeitregelung 
In Abänderung der am 30.05.2012 zwischen der AUVA und dem Arbeiter- und Angestellten-Betriebsrat des Unfallkrankenhauses Linz geschlossenen Betriebsvereinbarung wurde gegenständliche Betriebsvereinbarung für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Unfallkrankenhauses Linz abgeschlossen.
BV Arbeitszeit im UKH Linz 


Betriebsvereinbarung Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung
Die AUVA nimmt als größter UV-Träger Österreichs gemeinsam mit dem ZBR ihre soziale Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern wahr und legt Wert auf ein positives Betriebsklima.
Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung gelten als Verstöße gegen die Menschenwürde und als Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die AUVA und der ZBR treffen Maßnahmen, um bereits die Entstehung derartiger Verhaltensweisen zu verhindern. Sollten Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung dennoch auftreten, wird der jeweiligen Situation entsprechend und angemessen reagiert:
BV Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung



Betriebsvereinbarung Betriebliche Schlichtungskommission (Fair play-Team)

Die AUVA als größer UV-Träger Österreichs ist bestrebt, das betriebliche Miteinander in allen ihren Einrichtungen und Dienststellen zu fördern und Konflikten frühzeitig vorzubeugen. Im Sinne des gesetzlichen Auftrags zur Prävention werden eine weitere Verbesserung des betrieblichen Arbeitsklimas und dadurch eine Verringerung psychischer Belastungen bei der Arbeit angestrebt.
Idee und Grundsätze dieser BV entstammen dem Konzept des CHANGE.Team Kultur.
BV Betriebliche Schlichtungskommission (Fair play-Team)



Betriebsvereinbarung Suchtverhalten neu

Themen: Alkohol am Arbeitsplatz, Missbrauch von Suchtmitteln durch MitarbeiterInnen, Hilfe für alkohol- bzw. suchtkranke MitarbeiterInnen sowie Hilfe für nicht substanzgebundene Süchte (Internet, Glücksspiel, etc.) von MitarbeiterInnen.
BV Suchtverhalten



Betriebsvereinbarung Supervision neu

Gegenstand dieser BV ist die Regelung der Inanspruchnahme von Supervision auf Grund von belastenden dienstkausalen Ereignissen.
Supervision dient der Reflexion von aktuellen, berufsbezogenen Anlässen sowie zur Unterstützung bei deren Bewältigung. Unter Anleitung eines Supervisors werden Themen und Anlässe, die sich aus dem beruflichen Umfeld ergeben, reflektiert und neue Handlungsmöglichkeiten erarbeitet.
BV Supervision



Betriebsvereinbarung über das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement und die Betriebliche Gesundheitsförderung in der AUVA neu

Zwischen der AUVA und dem ZBR besteht das Einvernehmen über die AUVA-weite Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsmanagements (SGM) und der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in der AUVA. Ziel ist, die Gesundheit der MitarbeiterInnen und deren Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern.
BV über Sicherheits- und Gesundheitsmanagement SGM und die Betriebliche Gesundheitsförderung BGF in der AUVA



Betriebsvereinbarung über die Verwendung personenbezogener Daten der ArbeitnehmerInnen

Diese Betriebsvereinbarung gilt personell für alle ArbeitnehmerInnen der AUVA, sachlich für die automationsunterstützte Verwendung personenbezogener Daten von ArbeitnehmerInnen.
Die zweite Betriebsvereinbarung regelt den Einsatz von TAMA in der Unfallversicherung. Ziel ist es, TAMA so einzusetzen, dass es zu einer Verbesserung der Arbeitsqualität beiträgt und dass die ArbeitnehmerInnen vor Gefahren einer technischen Überwachung ihrer Leistung oder ihres Verhaltens geschützt werden.
BV Verwendung personenbezogener Daten der ArbeitnehmerInnen
BV Verwendung personenbezogener Daten der ArbeitnehmerInnen – Anhang – Einsatz von TAMA in der Unfallversicherung



Betriebsvereinbarung Urlaub

Betriebsvereinbarung Urlaub, gültig für alle Arbeiter und Angestellten in den Unfallkrankenhäusern der AUVA.
BV Urlaub



Betriebsvereinbarung Verlängerte Dienste Ärzte Anästhesie Unfallkrankenhaus Linz

Diese Betriebsvereinbarung gilt für die Ärzte des Instituts für Anästhesiologie und Intensivmedizin am Unfallkrankenhaus Linz und regelt die zusätzlich zu den bestehenden Dienstarten verlängerten Dienste.
BV Verlängerte Dienste Ärzte Anästhesie



Betriebsvereinbarung Dienstfreie Tage für Stationsleitungen

Mit der 92. Änderung der DO.A erfolgte eine Höherreihung von bestellten leitenden Stations- oder Operationsschwestern/pflegern in den UKH’s. Gleichzeitig wird in der DO.A definiert, dass eine Einreihung in Gehaltsgruppe IV, Dienstklasse A, die Gewährung einer Erschwerniszulage ausschließt.
Da derzeit viele Leitungen von Normalstationen eine Erschwerniszulage beziehen, werden sie mit der Entlohnung nach der neuen Einreihensbestimmung ihren Anspruch auf Zusatzurlaub verlieren. Die AUVA hat sich gemeinsam mit dem Betriebsrat für das Setzen flankierender Maßnahmen entschlossen.
BV Dienstfreie Tage für Stationsleitungen



Betriebsvereinbarung über die Versorgung von Privatpatienten in den Unfallkrankenhäusern

Diese BV regelt die Privatpatientenversorgung in allen Unfallkrankenhäusern der AUVA. Nachdem im Rahmen der Gemeinnützigkeit max. 25 % der systemisierten Betten in den UKH’s im Jahresdurchschnitt mit Privatpatienten belegt werden dürfen – sofern der der Zweckbestimmung der Unfallkrankenhäuser entsprechende Vorrang von Arbeitsunfallverletzten bei der Patientenaufnahme gewahrt bleibt – bedarf es einer Regelung für die Privatpatientenversorgung auf Grundlage dieser Betriebsvereinbarung.
BV über die Versorgung von Privatpatienten in den Unfallkrankenhäusern der AUVA



Betriebsvereinbarung über Einführung und Betrieb von Videoanlagen
Durch diese BV wird geregelt: Einführung und Betrieb eines Systems der Videoüberwachung und der damit verbundenen Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten der Dienstnehmer; die Zulässigkeit der mit den eingesetzten technischen Systemen verbundenen Kontrollmaßnahmen sowie die damit verbundenen Mitwirkungsrechte des Betriebsrates.
BV Videoüberwachung in den Einrichtungen und Dienststellen der AUVA



Betriebsvereinbarung über strukturierte computerunterstützte Befragungen und Feedback

Ziel dieser BV ist die Schaffung von einheitlichen Regeln für strukturierte computerunterstützte Befragungen zur Qualitätssicherung der AUVA als Dienstgeber, Sozialversicherungsträger oder Krankenanstaltenträger.
Schon bisher haben sich strukturierte Befragungen in einigen Bereichen als hervorragendes Instrument etabliert, um den Ist-Zustand zu erheben. Dabei werden auch die wertvollen Erfahrungen und Ideen von Mitarbeitern, aber auch beispielsweise von Patienten sinnvoll genützt.
Diese BV trifft auch Vorsorge für den Schutz von Mitarbeitern sowie dafür, dass Geheimhaltungsinteressen jeder und jedes Einzelnen gewahrt werden.
BV über strukturierte computerunterstützte Befragungen und Feedback


 

Betriebsvereinbarung Datenschutz EDV
Es geht um den Umgang mit personenbezogenen Arbeitnehmerdaten in sämtlichen automatisierten und nicht automatisierten Datenanwendungen (inklusive Befragungen und Feedbackbögen) der AUVA sowie
der Umgang mit Auswertungen personenbezogener Arbeitnehmerdaten.
BV Datenschutz EDV


 

Betriebsvereinbarung Betriebliche (Wieder-)Eingliederung
Gesundheitliche Probleme von Mitarbeitern der AUVA stellen die Betroffene, ihre Kollegen und die Vorgesetzten immer wieder vor große Herausforderungen (längere Krankenstände, erhöhte Arbeitsbelastung für die Kollegen, Störung des Betriebsklimas, etc). Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, ist die rasche Unterstützung aller Beteiligten bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz von großer Bedeutung.
BV Betriebliche (Wieder-)Eingliederung



Betriebsvereinbarung Integration – Inklusion

Menschen mit Behinderung sind gem. UN-Behindertenrechtskonvention fester Bestandteil der Gesellschaft und damit auch des Arbeitslebens. Die Integration/Inklusion  sowie die Teilhabe in der Gesellschaft und im Arbeitsleben, Chancengleichheit und Gleichstellung sowie respektvolle Zusammenarbeit von und mit Arbeitnehmern mit Behinderung sind wesentlicher Bestandteil der Kultur der AUVA.
BV Integration-Inklusion


Dienstfreistellung bei Hochzeit, Todesfall, etc.
Hier geht es um die einheitliche Handhabung der entsprechenden Bestimmungen in der DO. Die erste Vereinbarung stammt aus dem Jahr 1995, die Aktualisierung ist vom Dezember 2012.
Dienstfreistellungen Hochzeit, Todesfall, etc. – Richtlinien (1995)
Dienstfreistellungen – einvernehmliche Auslegung (2012)


Weitere BV und DO finden sich unter J:\Info\Angestellten-Betriebsrat\Betriebsvereinbarungen_DA bzw. im Intranet unter Suche: