AUVA-Schiwochenende in Bad Häring 2024: Wir laden herzlichst ein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch alle herzlich zum gemeinsamen AUVA-Schiwochenende nach Bad Häring/Tirol einladen!

Termin:
Freitag, 15. März 2024, bis Sonntag, 17. März 2024

Unterkunft:
Im Hotel vom Vorjahr haben wir keinen Platz erhalten, wir haben aber auch heuer wieder eine wunderschöne Unterkunft für Euch reserviert: Hotel Panorama Royal Bad Häring.

Programm:
Busabfahrt ist am Freitag um 14 Uhr vor dem Haus. Nach dem Zimmerbezug am Abend Race Opening Party im Zelt, inklusive Essen und Schikarten- und Startnummern-Ausgabe – aus diesem Grund besteht hier eine Teilnahmeverpflichtung.
Am Samstag Schitag/Rennen auf der Hohen Salve, Söll. Am Abend Essen, Siegerehrung wieder im Zelt. Am Sonntag noch gemeinsame Fahrt zum Schifahren, vermutlich Steinplatte – wird je nach Wetterlage kurzfristig entschieden.

Achtung – ab heuer neues Anmeldeprocedere!

Wir haben aufgrund der ev. großen Nachfrage das Anmeldeverfahren und auch die Höhe der Eigenbeiträge umgestellt, um ein möglichst gerechtes Anmelden für alle zu ermöglichen und gewisse Unstimmigkeiten aus den Vorjahren möglichst zu vermeiden!

Anmeldung/Eigenbeiträge:
Alle, die mitfahren möchten, bitte das folgende Anmeldeformular (wurde auch per mail verschickt) bis spätestens Freitag, den 02. Februar 2024, beim Betriebsrat abgeben oder in das Brieffach im BR-Büro einwerfen:

Anmeldung Schiausflug Bad Häring 2024

Auf dem Formular ist auszuwählen, ob beim Rennen mitgefahren wird oder ob man als Freizeit-Schifahrer oder -snowboarder mitfährt. An alle Teilnehmer, die einen Platz erhalten, wird dann innerhalb einer Woche ein Bestätigungsmail geschickt und nach Einzahlung des Eigenbeitrages gilt die Anmeldung als verbindlich.

Im Sinne einer Gemeinschafts- und Sportveranstaltung werden die Anmeldungen wie folgt gereiht bzw. werden folgende Eigenbeiträge festgelegt:

  1. Teilnahme am Rennen – Eigenbeitrag € 70,–
  2. Schifahrer/Snowboarder – Eigenbeitrag € 120,–
  3. Falls doch noch ev. Plätze frei sind, können dann auch Kolleginnen und Kollegen mitfahren, die nicht schifahren – Eigenbeitrag € 200,–

Aufgrund der Erfahrungen aus dem Vorjahr weisen wir darauf hin, dass aus organisatorischen Gründen (Vergabe der Schikarten und der Startnummern) die gemeinsame Anreise mit dem Bus erforderlich ist. Eine Privatfahrt wird daher nur noch in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert.
Außerdem wird eine vom Betriebsrat schon bezahlte und dann nicht verwendete Schikarte vom Betroffenen rückgefordert werden.

PS:
Das Anmeldeformular ist entweder oben zum Anklicken, wurde im e-mail an alle verschickt, ist zusätzlich im BR-Ordner im J-Laufwerk gespeichert und hängt auch direkt vor dem BR-Büro im UG1.

Der ÖGB informiert: Finger weg von den Lohnnebenkosten!

Wer die Lohnnebenkosten senken möchte, setzt den Rotstift bei Soziallleistungen für Beschäftigte an.
ÖGB-Präsident Katzian sagt: Nicht mit uns! Immer wieder werden Sozialstaatsbeiträge gekürzt. 2022 wurde zum Beispiel der Beitrag, den Unternehmen zum Insolvenzentgeltfonds zahlen, halbiert. Aus ihm bekommen ArbeitnehmerInnen im Konkursfall weiter ihr Gehalt, Lohn, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Gäbe es den Fonds nicht, stünden sie mit leeren Händen da.

Neoliberale Märchen

Das sind aber nicht die ersten und nicht die einzigen Angriffe auf die Sozialstaatsbeiträge. Unternehmer und neoliberale Thinktanks holen regelmäßig zur Forderung nach einer Senkung der Lohnnebenkosten aus.
Das Argument: Es schafft mehr Arbeitsplätze und die ArbeitnehmerInnen haben jeden Monat mehr Gehalt am Konto. Aber stimmt das? Nein. Eine Senkung der Lohnnebenkosten bringt natürlich mehr Geld – aber ausschließlich für die Arbeitgeber! Sie erhöhen die Gewinne der Unternehmen und senken gleichzeitig das Arbeitnehmerentgelt, zu dem die Sozialstaatsbeiträge und die Lohnsteuer zählen. Dem Staat steht weniger Geld zur Verfügung und das bedeutet meistens Leistungskürzungen.
Vor einigen Jahren wurde z.B. die Anspruchsdauer auf die Familienbeihilfe gekürzt, in der Südsteiermark konnten aufgrund eines zu niedrigen Budgets die Schüler:innenbusse nicht mehr organisiert werden – und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Denn zum Gesamtvolumen der Sozialstaatsbeiträge zählen in Österreich auch das sogenannte Dreizehnte und Vierzehnte, also das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie der bezahlte Urlaub und Krankenstand, Feiertage und die Kosten für Fortbildungen.

Lohnnebenkosten sind nicht nur der Beitrag der Arbeitgeber zum Sozialstaat, sondern gelten auch die Wertschöpfung der Beschäftigten ab. So leisten sie ihren gerechten Beitrag.

Wer zahlt in Österreich Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. ArbeitnehmerInnen zahlen keine Lohnnebenkosten. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zahle ich Lohnsteuer und Versicherungsbeitrag, dieser wird von meinem Brutto-Lohn abgezogen. Das kann ich auf meinem Lohnzettel sehen. Entsprechend zahlt auch der Arbeitgeber seinen Beitrag zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeberanteil wird Lohnnebenkosten genannt.

Was zählt zu den Lohnnebenkosten in Österreich?
In Österreich finanzieren die Arbeitgeberbeiträge, die man Lohnnebenkosten nennt:

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt/Lohn)
  • bezahlten Krankenstand
  • bezahlten Urlaub
  • Fortbildungen
  • betriebliche Vorsorge (Abfertigung)
  • Insolvenz-Entgeltsicherung (Entgeltfortzahlung für ArbeitnehmerInnen im Fall von Unternehmensinsolvenz)
  • Pensionsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
  • Wohnbauförderung (Wohnbeihilfe)
  • SchülerInnenfreifahrt und Schulbuchaktion
  • Kommunalsteuer für die Gemeinden (wichtigste Finanzierungsgrundlage der Gemeinden, mit der unter anderem Kindergärten, Busse etc. finanziert werden)

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber in Österreich?
Arbeitgeber zahlen je nach Branche rund 28 % des Bruttolohns ihrer ArbeitnehmerInnen zusätzlich in Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt/Lohn), bezahlten Urlaub und Krankenstand, aber auch als wesentlichen Beitrag, mit dem das soziale Netz des Staates finanziert wird.

Was habe ich von Lohnnebenkosten?
Zwei Drittel fließen direkt auf Dein Konto: in Form von Lohn bzw. Gehalt während des Urlaubs, der Feiertage und der Krankenstände sowie als Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Ein Drittel fließt in Sozialbeiträge, von denen alle etwas haben: Pensionen, Arbeitslosenunterstützung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Gesundheitssystem, Kommunalsteuer, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schüler- und Lehrlingsfreifahrten und Schulbücher, Unterhaltsvorschüsse, Wochengeld, Pensionsbeiträge von Kindererziehungszeiten uvm.
(Information des ÖGB, 04.01.2024)

AK: Bei Stressbelastung wird oft zu wenig geholfen!

62 Prozent der Betriebe verfügen über keinen Maßnahmenplan zur Vermeidung von arbeitsbedingtem Stress, so die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Auch die Arbeiterkammer (AK) Wien sieht das Problem des zunehmenden Arbeitsdrucks sowie des damit verbundenen Medikamentenkonsums.

Mittlerweile nehmen rund zwei Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschreibungspflichtige, leistungssteigernde oder stimmungsaufhellende Medikamente, um belastbarer im Job zu sein. Arbeitspsychologin Johanna Klösch von der AK Wien unterstreicht die Zahlen, die ursprünglich von der deutschen Krankenkassa stammen.

„Das hat natürlich entsprechende Nebenwirkungen, man kennt die Langzeitfolgen nicht und es ist auch fraglich, ob sie wirklich zur Leistungssteigerung führen“, meinte Klösch. „Man versucht sich, möglichst gut anzupassen und das geht auf Kosten der Gesundheit.“

Wertschätzung, Lob und richtig Einschulen
Wenn im Jänner viele mit dem Job neu anfangen, sollten Arbeitnehmer auch psychisch gut ankommen, so die Arbeits- und Organisationspsychologin. Die Willkommenskultur mit einer Wertschätzung, Lob und Anerkennung ist genauso wichtig, wie das Einschulen der Abläufe und der Organisation. „Es ist ein Gleichgewicht von Anforderungen und Ressourcen“, so Klösch. „Es muss sich die Arbeit an den Menschen anpassen und nicht umgekehrt. Das wäre eigentlich psychisch gesund.“

Zwar ist laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) eine arbeitsbedingte psychische Belastung Teil der betrieblichen Arbeitsplatzevaluierung. Das bedeutet, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber krankmachende Arbeitsbedingungen ermitteln, beurteilen und durch wirksame Schutzmaßnahmen ausschalten oder zumindest reduzieren müssen. „Der Arbeitgeber hat die Fürsorgepflicht“ und muss die richtigen Schutzmaßnahmen setzen. Doch die Realität sieht anders aus. Österreich hätte da noch viel nachzuholen, betonte Klösch.

Vor allem personenbezogene Dienstleister betroffen
Laut Statistik Austria sehen sich 60 Prozent der Erwerbstätigen mindestens einem psychischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Mehr als ein Drittel sprach von Zeitdruck und Arbeitsüberlastung. Ein weiteres Drittel beklagte den Umgang mit schwierigen Personen. Danach folgt schon die schlechte Kommunikation sowie mangelnde Entscheidungsfreiheit. Auch Gewalt am Arbeitsplatz und Mobbing zählen dazu.

Am stärksten betroffen sind laut Klösch Branchen mit personenbezogenen Dienstleistungen, allen voran die Krankenpflegekräfte. Die arbeitsbedingte psychische Belastung macht krank. Die Krankenstandstage aufgrund psychischer Krankheiten und Verhaltensstörungen haben sich seit Mitte der 1990er-Jahre vervierfacht.

Burn-out nicht klar definiert
Besonders lange Krankenstände werden durch Burn-out verursacht, obwohl es nicht einmal als Krankheit anerkannt ist. Laut einer Erhebung des Anton Proksch Instituts und „Burn Aut“, der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsqualität und Burn-out aus dem Jahr 2017 ist fast die Hälfte der heimischen Arbeitnehmer, nämlich 44 Prozent, Burn-out-gefährdet oder bereits krank.

Burn-out wird in der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) sehr allgemein gehalten und als „Ausgebranntsein“ bezeichnet. Eine klare Definition für Burn-out fehlt. Laut Klösch wäre es aber dringend notwendig, um es als Berufskrankheit anzuerkennen.

Arbeitspsychologen als Unterstützung miteinbeziehen
Neben dem fehlenden Maßnahmenplan zur Vermeidung von arbeitsbedingtem Stress, haben laut Europäischer Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auch mehr als die Hälfte der Unternehmen (55,1 Prozent) keine Verfahren, um mit möglichen Fällen von Bedrohung, Beleidigung oder Angriffen durch externe Personen wie etwa Kundinnen oder Kunden umzugehen. 66,7 Prozent der befragten Betriebe verfügen über kein Verfahren für den Umgang mit möglichen Fällen von Mobbing oder Belästigung am Arbeitsplatz.

Durch die abnehmende Motivation nimmt der Arbeitsfluss ab. „Der Arbeitgeber nimmt sich zu wenig kompetente Unterstützung ins Boot“, kritisierte Klösch. Sie plädierte dafür, Arbeits- und Organisationspsychologinnen und -psychologen als Unterstützung und dem richtigen Know-how miteinzubeziehen. Das sollte auch im Arbeiterschutzgesetz verankert sein.

Ein gesunder Arbeitnehmer sei „eine Win-win-Situation“ für den Arbeitnehmer selbst, den Arbeitgeber und das Unternehmen, betonte die Expertin. Krankenständen würden eingespart werden und die Menschen würden weniger schnell aus dem Job fallen. „Die Fluktuation nimmt ab und die Produktion nimmt zu“, zeichnete Klösch die Vorteile auf. Hilfe für Betroffene bieten neben der Arbeiterkammer, u.a. auch Gewerkschaften, das Arbeitsinspektorat, Sicherheitsvertrauenspersonen, der Betriebsrat oder das „Chancen Nutzen“ Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.
(Information gesehen auf orf.at, 04.01.2024)

Der AUVA-Zentralbetriebsrat wünscht einen guten Rutsch ins Jahr 2024!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Kriege, Terror, Unwetter und Erdbeben dominierten die Schlagzeilen der Zeitungen 2023. Zum Glück blieben wir in Österreich einigermaßen verschont davon. Die österreichischen Probleme in der Politik und Gesellschaft sind da vergleichsweise klein. Wie viel kostet ein Hamburger mit Fritten und sollen wir Kinder damit ernähren? Heißt „Na“ jetzt nein oder doch ja? Klingt ein Klavier mit goldenem Deckel besser? Zählt Excel richtig? Warum muss sich ausgerechnet vor meinem Auto jemand an der Straße festkleben? Peanuts im Vergleich zu den Problemen in Krisenregionen.

Die Auswirkungen großer Krisen spüren wir sehr wohl in Österreich. Beispielsweise an der Teuerung. die Preise steigen nach wie vor rasant und wenn die Inflationsrate nun zurückgeht, heißt das ja nicht, dass etwas billiger würde. Aber nachdem es zuerst sehr rasch sehr teuer geworden ist, können wir uns trotzdem nicht mehr leisten, wenn es jetzt etwas langsamer noch teurer wird. Für die aktuell stattfindenden Kollektivvertragsverhandlungen sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen jedenfalls spannend. Wir wissen, was sich die Kolleginnen und Kollegen Punkto Gehalt von uns Verhandlern erwarten.

Zum Glück konnten wir in den letzten Jahren regelmäßig Steigerungen zum Sozialfonds-Budget mit der AUVA verhandeln. So war es möglich, Leistungen wie den Essenszuschuss oder die Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung und Kinderunterbringung zu erhöhen und neue Leistungen im Bereich der Kinderunterbringung aufzunehmen.

Die Auszahlung der Gelder für Vordienstzeiten und der zustehenden Zinsen wird 2023 noch abgeschlossen. Viel Geld ist hier geflossen. Tausende haben von dem profitiert, was die Betriebsräte gemeinsam mit den Gewerkschaften GPA und Vida hier erreicht haben.

In der AUVA kam es 2023 wieder einmal zu einer Beitragssenkung. Ich frage mich, woher die Politik eigentlich das Geld nehmen würde, hätte sie die AUVA 2018 zerschlagen. Eine Kuh, die man schlachtet, gibt ja auch keine Milch mehr.

Im Sommer 2024 laufen die Verträge in der Generaldirektion aus und es wird zu Neu- oder Weiterbestellungen kommen. Eine Neubestellung wurde bereits durchgeführt. Nachdem Mag. Jan Pazourek als Büroleiter in den Dachverband gewechselt ist, wurde Mag. Roland Pichler als neuer Stellvertreter des Generaldirektors bestellt. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Und es gibt wieder Wahlen im Jahr 2024. Neben der EU-Wahl, der Nationalratswahl und den Wahlen in einzelnen Bundesländern und Gemeinden gibt es auch wieder eine Arbeiterkammerwahl. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Freuen wir uns, dass wir in einer Demokratie leben.

Sicher wird uns auch 2024 wieder einige Herausforderungen in der AUVA und AUVB bescheren. Gemeinsam werden wir sie meistern.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein friedliches Jahr 2024, viel Glück und Gesundheit und möchte mich besonders bei jenen Menschen bedanken, die sich ehrenamtlich im Betrieb engagieren, als Mitglieder im Betriebsrat, Gleichbehandlungsbeauftragte oder Behindertenvertrauenspersonen und bei allen Menschen, denen Solidarität und Gemeinschaft ein Anliegen sind!

Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrat

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