Wichtiger Hinweis: Änderung unserer Kaffee-Versorgung im UKH Linz!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Seit vielen Jahren haben wir im Haus eine einheitliche Kaffeeversorgung, die von jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin genützt werden kann.

Da die Kaffeemaschinen nun schon sehr alt und auf vielen Abteilungen schon reparaturbedürftig sind, haben sich die Verwaltungsleitung und der Betriebsrat gemeinsam entschlossen, die Kaffeeversorgung durch einen schrittweisen Ankauf neuer Maschinen der Fa. Wild Thing GmbH weiterhin sicherzustellen.

Mit dieser Umstellung ist es nötig, auch ein neues Zahlungssystem zu installieren. Um den Umstieg so unkompliziert wie möglich zu gestalten, werden wir das neue Zahlungssystem auch auf die noch bestehenden Kaffeemaschinen montieren lassen.

Dazu ist es zwingend nötig, die Kaffeekarten bis zur Umstellung zu entleeren und gegebenenfalls die restlichen Tage mit Münzen zu zahlen.

Die Umstellung wird in der Zeit vom 28. Juni bis 30. Juni 2021 erfolgen!

Folgendes Vorgehen:
Wir bitten Euch daher, bis Ende Juni Euer Kaffeekartenkontingent zu verbrauchen und die Karten entweder gesammelt in der Abteilung oder im Betriebsratsbüro abzugeben. Ab 01. Juli 2021 erfolgt die Ausgabe der neuen Schlüssel, die dann wieder direkt an den Kaffeemaschinen mit einem Guthaben aufgebucht werden können. Die Bezahlung mit Münzen wird auch weiterhin möglich sein.

Im Zuge der Umstellung und Vertragserneuerung mit der Fa. Wild Thing GmbH muss der Eigenbeitrag für eine Tasse Kaffee nach all den Jahren auch erhöht werden:
Der neue Kaffeepreis beträgt dann ab der Umstellung 15 Cent pro Tasse!

Wir hoffen, dass mit Umstellung und den neuen Maschinen die Kaffeeversorgung weiterhin zur Zufriedenheit der Belegschaft im UKH für die nächsten Jahre gesichert ist!

Wir laden herzlichst ein: Betriebsausflug 2021 in das Steirische Vulkanland!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir laden Euch alle herzlichst zu den beiden Terminen unseres Betriebsausfluges 2021 in das Vulkanland in die Steiermark ein!

Eines zu Beginn: 
Es gilt auch hier die 6 G-Regel: geimpft, getestet oder genesen – wird im Bus, Hotel, etc. benötigt – sowie gemütlich, gut gelaunt und günstig, weil wir den heurigen Eigenbeitrag um die Hälfte reduziert haben!

Termine:
Fr, 24. September 2021, bis So, 26. September 2021
Fr, 22. Oktober 2021, bis So, 24. Oktober 2021

Geplantes Programm:
Abfahrt ist jeweils am Freitag um 13 Uhr vor dem UKH Linz. Anreise nach St. Ruprecht an der Raab/Oststeiermark und Zimmerbezug im wunderschönen Gartenhotel Ochensberger. Abendessen im Hotel.

Am Samstag nach dem Frühstück im Hotel vormittags Fahrt zur Riegersburg, dort Führung. Zu Mittag geht’s weiter in die Buschenschank Bernhart, im Anschluss daran Besuch der Zotter Schokolade-Erlebniswelt.
Am Abend 6-Gänge-Gourmetmenü auf inklusive Wein- und Saftbegleitung.

Am Sonntag nach dem Frühstück im Hotel Fahrt zur Vulcano-Schinkenwelt. Dort Führung mit anschließender Verkostung (Jausenteller, Getränk). Im Anschluss daran wieder Heimreise nach Linz.

Anmeldung/Eigenbeitrag:
Die Anmeldung zu beiden Terminen ist ab sofort möglich. Gleichzeitig mit der Anmeldung ist der geringe Eigenbeitrag von € 50,– zu begleichen!
Der Anmeldeschluss ist am Mittwoch, den 04. August 2021, für den ersten Termin sowie am Mittwoch, den 01. September 2021, für den zweiten Termin.

Weitere Informationen im Internet:
Gartenhotel Ochsenberger in St. Ruprecht an der Raab
Riegersburg
Buschenschank Bernhart in Riegersburg
Zotter Schokolade-Erlebniswelt in Riegersburg
Vulcano-Schinkenwelt in Feldbach

Zusammenfassung:
Wir hoffen, dass wir ein interessantes Programm für Euch zusammenstellen konnten und gehen – zumindest lt. derzeitigem Stand – davon aus, dass es wie geplant auch durchgeführt werden kann. Änderungen sind je nach aktueller Situation trotzdem nicht ganz auszuschließen.
Wir freuen uns auf schöne gemeinsame Tage!

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz im Mai 2021!

Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente! Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Arbeitsrecht: Impfung – Was jetzt am Arbeitsplatz gilt!

Arbeitsrecht: Impfung – Was jetzt am Arbeitsplatz gilt!
Kommt die Impflicht am Arbeitsplatz? Werde ich entlassen, wenn ich mich nicht impfen lasse? Was passiert mit meinen Daten? Der ÖGB hat sich die wichtigsten Fragen angesehen.

Der Impffortschritt steigt erfreulicherweise, immer mehr Menschen kommen zu ihren Impfterminen. Der ÖGB hat schon am Anfang des Jahres empfohlen, Impfangebote wahrzunehmen – nur so ist eine rasche Rückkehr in die Normalität mit gesicherten Arbeitsplätzen und guter Gesundheitsversorgung für alle möglich.
Gleichzeitig ergeben sich mit dem Impffortschritt und dem Start der Impfung in Betrieben arbeitsrechtliche Fragen: Muss ich mich impfen lassen? Was darf mein Arbeitgeber und wie sieht es mit meinen Daten aus? ÖGB-Rechtsexperte Martin Müller beantwortet im oegb.at-Interview die wichtigsten Fragen.

oegb.at: Kann mich mein Arbeitgeber kündigen bzw. entlassen, wenn ich mich nicht impfen lasse?
Martin Müller: Man muss ganz streng zwischen Kündigungen und Entlassungen unterscheiden. Wir haben in Österreich ein sehr liberales Kündigungsrecht, zum Kündigen brauche ich grundsätzlich keinen Grund. Bei der Entlassung ist das anders: Zum Entlassen brauche ich einen Grund und bei der Entlassung kann man in der Regel sagen, da ist etwas ganz grob falsch gelaufen: Ich habe in die Kassa gegriffen oder war tätlich gegenüber KollegInnen beispielsweise – das wären Entlassungsgründe.
Eine Entlassung ist sofort wirksam, bei der Kündigung gibt es Fristen. Eine Impfverweigerung als Entlassungsgrund sehe ich wirklich nicht. Ob es als Grund für die Anfechtung einer Kündigung ausreicht, wenn ein Arbeitnehmer sagt, er sei nur gekündigt worden, weil er sich nicht impfen hat lassen, ist nicht klar – da kommt es sehr auf den Einzelfall an.

Kommt es hier auch auf die Berufsgruppe an?
Sicher geht es auch um die spezifische Tätigkeit. Ein Arbeitgeber könnte argumentieren, dass es in dem betreffenden Bereich notwendig ist, dass jemand geimpft ist. Da muss man sich anschauen, inwiefern tatsächlich ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an einer Impfung besteht.

Kannst Du den Begriff „berechtigtes Interesse” bitte erklären?
Von einem berechtigten Interesse des Arbeitgebers kann man dann ausgehen, wenn ich in meiner beruflichen Tätigkeit sehr viel mit anderen Menschen zu tun habe, speziell mit gefährdeten Gruppen, wo für mich selbst oder für andere Menschen die Ansteckungsgefahr relativ hoch ist. Speziell im Gesundheitsbereich kann man da vielleicht davon ausgehen, dass in einigen Bereichen ein berechtigtes Interesse da ist – dazu muss aber eine konkrete Gefahrenlage da sein.

Es ist immer wieder von einer Impfpflicht die Rede – wie sieht es damit aus?
Es wäre theoretisch möglich, eine Impfpflicht zu erlassen – das Epidemiegesetz bietet die entsprechende Möglichkeit. Aber: Es ist bislang keine Impfpflicht erlassen worden. Wenn es eine Impfpflicht gäbe und der Arbeitgeber sagen würde, ich kann dich nicht beschäftigen, weil du nicht geimpft bist, dann wäre das eine Grundlage für weitere Konsequenzen. Wie gesagt, gibt es die aber nicht.

Darf der Arbeitgeber eigentlich fragen, welchen Impfstatus ich habe?
Grundsätzlich sind Gesundheitsdaten sehr sensible und besonders geschützte Daten. Der Arbeitgeber darf keine Daten sammeln, die ihn nichts angehen und an denen er eben kein berechtigtes Interesse hat, wie wir vorher geklärt haben. Ansonsten kann mich der Arbeitgeber fragen, aber wenn ich’s ihm nicht sage, habe ich keine Konsequenzen zu befürchten.

Und wenn man die Unwahrheit sagt, was hätte das für Konsequenzen?
Auch da kommt es wieder darauf an, ob die Impfung tatsächlich notwendig ist für meine berufliche Tätigkeit. Wenn ich zum Beispiel Pilot bin und ich in dem Land, in das ich fliegen soll, nur mit einem Impfschutz landen kann, und ich sage meinem Arbeitgeber gegenüber, ich sei geimpft, bin es aber gar nicht: Ja, dann habe ich ein Problem.
(Information des ÖGB, 18.05.2021)

Teilerfolg für ÖGB: € 500,– Corona-Bonus für ÄrztInnen und Pflegekräfte

Teilerfolg für ÖGB: 500 Euro Corona-Bonus für ÄrztInnen und Pflegekräfte!
ÖGB fordert weiterhin Corona-Tausender für alle Beschäftigten, die sich erhöhtem Infektionsrisiko aussetzen mussten!

Mehr als einem Jahr nach Ausbruch der Pandemie ringt sich die Bundesregierung doch noch durch, einen 500 Euro Corona-Bonus für ÄrztInnen und Pflegekräfte auszuzahlen. „Der Druck des ÖGB hat sich ausgezahlt. Die 500 Euro für das Gesundheits- und Pflegepersonal kommen keine Sekunde zu früh“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

Es sei zwar nicht der vom ÖGB geforderte Corona-Tausender, aber es ist ein Teilerfolg für den ÖGB. „Und vor allem ist es ein Erfolg für das Gesundheitspersonal, das seit mehr als einem Jahr enormen Belastungen und einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt ist“, bekräftigt Katzian. „Endlich sieht auch die Bundesregierung ein, dass die HeldInnen der Krise eine finanzielle Belohnung verdient haben“, so der ÖGB-Präsident.

Allerdings: Wann der Bonus genau ausbezahlt wird oder welcher konkrete Beschäftigtenkreis Geld bekommt, ist noch nicht bekannt. Außerdem können die Länder die Höhe des Bonus selbst festlegen.

Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich verbessern
Klar ist aber, dass mit diesen 500 Euro für die Beschäftigten die Probleme im Gesundheitsbereich nicht gelöst sind. Unabhängig von dieser Einmalzahlung braucht es mehr Personal, bessere Arbeitszeiten und insgesamt eine höhere Bezahlung für diese Branche.

Denn die Belastung für das Personal ist auch abseits der Pandemie enorm, denn nicht nur die Anforderungen, sondern auch der Personalbedarf steigen stetig. Bis 2030 werden in Österreich zusätzlich rund 76.000 Pflegekräfte benötigt. Um diese riesige Herausforderung zu stemmen, wäre die Errichtung einer bundesweiten Pflegestiftung ein richtiger Schritt. Dafür setzt sich der ÖGB weiterhin ein.

Selbstverständlich bleibt der ÖGB auch dran, wenn es darum geht, dass alle anderen Beschäftigten, die seit Beginn der Pandemie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt waren, ebenso eine finanzielle Anerkennung bekommen. Denn ohne diese vielen Menschen wäre unser System nicht weitergelaufen.

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