Auch 2021: Weihnachtsgutscheine für alle Angestellten im UKH Linz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer müssen wir die große gemeinsame UKH-Weihnachtsfeier aufgrund der aktuellen Situation leider absagen (als Ersatz ist ev. angedacht ein Punschstand/Weihnachtsverkaufsstand vor dem Speisesaal, Details dazu folgen noch).

Allerdings werden wir wieder vor Weihnachten wieder Gutscheine schenken! Nachdem wir uns durch die Absage der Feier doch Einiges an Geld sparen, können wir für heuer den Gutscheinwert um 50 % erhöhen! Und nachdem die Auswahl der Geschäfte vom Vorjahr großen Anklang gefunden hat, belassen wir die Aktion ansonsten wie gehabt.

Somit stehen wieder folgende Gutscheine zur Auswahl:

  • Spar
    (einlösbar in allen Geschäften Spar, Eurospar, Interspar, Hervis)
  • Thalia
    (auch online einlösbar bei Thalia.at)
  • Plus City
    (einlösbar in allen Geschäften der Plus-City in Pasching und im Lentia in Linz-Urfahr)
  • Linzer City
    (einlösbar in allen Linzer Innenstadtgeschäften)

Gutscheine heuer also jeweils im Wert von € 150,– (Teilzeit entsprechend aliquot).
Wir gehen mal davon aus, dass da für jeden etwas dabei ist. Daher bitte auswählen und in die Listen, die wir in den nächsten Tagen auf den einzelnen Abteilungen auflegen werden, eintragen. Die ausgefüllten Listen bitte bis Mittwoch, den 24. November 2021, beim Betriebsrat abgeben!

Was ist Dir wichtiger – mehr Gehalt oder mehr Freizeit?

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für die kommenden Kollektivvertrags- und Gehaltsverhandlungen ersuchen wir Euch alle um Beantwortung der Frage, ob Dir mehr Freizeit oder mehr Gehalt wichtiger ist.
Unsere Gewerkschaft GPA wird sich klarerweise für beide Themenbereiche einsetzen, möchte aber doch von uns allen erfahren, auf welche Bereiche sie das Hauptaugenmerk richten soll.

Daher bitten wir Euch, auf den Karten, die BRV Martina im Haus verteilt, das jeweilige Feld anzukreuzen und diese dann in die Box vor dem BR-Büro (UG1) einzuwerfen!

Mitarbeiter-Angebot: Weihnachts-Lachs schon jetzt vorbestellen!

Das Jahr neigt sich dem Ende und wie immer um diese Jahreszeit senden wir Ihnen im Anhang unser Weihnachtslachs-Angebot für Ihre MitarbeiterInnen mit der Bitte um Veröffentlichung. Die Bestellung erfolgt direkt bei uns (telefonisch, per Mail oder in unserem webshop), Lieferung und Rechnung gehen direkt zu Handen des Bestellers. 

Dieses Jahr bieten wir norwegischen Räucherlachs, Rygg-Filet und die 3erLachs Kombination bis zu 37% vergünstigt an. Neu in unserem Sortiment ist Bio Lachs aus Romsdal, einer norwegischen Region, die für ihre herausragende Wasserqualität bekannt ist.

Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass Ihre MitarbeiterInnen mit dem Rabattcode zettl20 nicht nur die Weihnachtslachs-Sonderpreise erhalten, sondern auch um 20 % vergünstigt in unserem webshop www.zettlgmbh.at einkaufen können (ausgenommen Angebote).

Hier geht’s direkt zum Weihnachts-Angebot: Zettl Weihnachtsaktion 2021

Herzlichen Dank vorab für Ihre Bemühungen und bleiben Sie gesund!
Beste Grüße aus Oftering, Brigitta Zettl

Zettl GmbH, Lehnerstraße 14064 Oftering
Tel: +43 7221 63981-0; Fax: +43 7221 63981-6
office@zettlgmbh.at
www.zettlgmbh.at

Kündigungswelle droht: Jede zweite Pflegekraft will aufhören

Die Pandemie hat die angespannte Situation bei den Pflegekräften noch verschärft. Die Gewerkschaft fordert deshalb dringend mehr Personal, bessere Bezahlung und Nachwuchsarbeit. Laut einer aktuellen Umfrage will jede zweite Pflegekraft aufhören.

Hohe Belastung und Überstunden führen bei Pflegekräften immer öfter zu Burnout, laut einer aktuellen Umfrage der Gewerkschaft denkt bereits jede zweite Pflegekraft ans Aufhören. „Wir sind am Anfang einer Versorgungskrise im Gesundheits- und Pflegesystem“, sagt Gerald Mjka von der Gewerkschaft vida.

Kaum stabile Dienstpläne

Edgar Martin von der Gewerkschaft younion, die für das städtische Gesundheitspersonal in Wien zuständig ist, kritisiert: Sowohl in den städtischen Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds (WIGEV), aber auch in den Ordens- und Privatspitälern – von der Stadt mitfinanziert und in deren Aufsicht – gebe es kaum stabile Dienstpläne mehr.

Einspringen sei schon fast normal, sagt Martin. „Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Mindestbesetzung die neue Normbesetzung ist. Es ist härter geworden“. „Wir können nichts mehr abfedern, es muss alles nachbesetzt werden, sonst wird es gefährlich für die Patientinnen und Patienten“, ergänzt Mjka.

Personalbedarfspläne nachjustieren
In den Gemeindespitälern sind derzeit 10.720 Pflegekräfte beschäftigt, in den Ordensspitälern gibt es rund 1.700. Das macht mit den Privatspitälern gesamt rund 13.220 Spitalsbedienstete in Pflegeberufen. Für den körperlich und geistig fordernden Job liegt das Einstiegsgehalt für diplomierte Pflegekräfte bei rund 2.800 Euro brutto, für Pflegeassistenz bei 2.300 Euro brutto.

Bei der Bezahlung und bei der Ausbildung habe die Stadt zwar etwas nachjustiert, sagen die Gewerkschafter, aber: „Ich muss die Personalbedarfsberechnung evaluieren. Ich muss schauen, dass das zeitgemäß ist. Die passt hinten und vorne nicht mehr. Was man vor ein paar Jahren errechnet hat, bildet überhaupt nicht mehr unsere Realität ab“, sagt Martin.

Hacker fordert Rettungspaket
Die Bundesländer sollen sich mit den zuständigen Ministern zusammensetzen, fordern die beiden Gewerkschafter, und ein Budget und Gesetze ausarbeiten, die die Versorgungsqualität sicherstellen können. Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sagte in „Wien heute“, Wien habe etwa schon bei der Ausbildung weitere Angebote geschaffen, etwa durch neue Ausbildungsplätze an der FH Campus Wien.

Das Problem liege aber beim Bund. Mit dem gebe zwar regelmäßig Gespräche, „Faktum ist aber: Es gibt keine Entscheidungen“. Im Gegenteil gebe es durch die Steuerreform sogar weniger Geld für das Gesundheitssystem. Er appellierte daher auch selbst an die Bundesregierung.

„Es ist extrem unbefriedigend und auch inakzeptabel. Wir brauchen endlich ein Rettungspaket für das Gesundheitssystem und das kann nur auch von der Bundesregierung kommen.“

(Information gesehen auf orf.at, 19.10.2021)

Information zur neuen Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im UKH Linz“

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie sicher schon vielen bekannt, wird ab dem nächsten Jahr eine neue Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ im Unfallkrankenhaus Linz für alle Bereiche gelten. Diese ist zwar noch nicht unterschrieben, jedoch fertig verhandelt.

BRV Martina Kronsteiner, die maßgeblich für uns daran beteiligt war, möchte alle Beschäftigten so gut wie möglich über die neue Betriebsvereinbarung, Änderungen, etc. informieren. Dazu bieten wir vier Termine an, jeweils im UKH-Hörsaal im OG1:

Mittwoch, 03. November 2021
Donnerstag, 18. November 2021
Dienstag, 14. Dezember 2021, jeweils ab 13 Uhr

Hier wird BRV Martina die neue BV ausführlich erklären und kann alle auftretenden Fragen beantworten. Sollten trotz der drei Termine noch Fragen offen bleiben, wird sie auf Wunsch diese ev. auch im Rahmen von Stationsbesprechungen gerne beantworten.

Betriebsärztliche Information zur Covid-Impfung / 3. Teilimpfung

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Haus werden weitere Covid-Impfungen sowie die 3. Teilimpfung durchgeführt.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich, erfolgt beim jeweiligen Bereich, spätestens jeweils bis Mittwoch der Vorwoche, 10 Uhr.

ULA bei Frau Tamara Heu oder Frau Stefanie Schiffbänker, Tel. 42203
ULP bei Frau Renate Bachinger, Tel. 42402
ULV bei Frau Anna Dirisamer, Tel. 42601
AUVB bei Frau Lisa Höfler, Tel. 61601

Impftermine:
3.11.21, 10.11.21, 17.11.21 und 19.1.22, 26.1.22, 2.2.22,
jeweils wieder im Seminarraum, OG1.

Wer soll Wann impfen?
Entsprechend den Empfehlungen des öst. nat. Impf-Gremiums

  • Personen, die mit COVID-19-Vaccine Jannssen (Johnson & Johnson) einmalig geimpft wurden, sollen eine weitere Dosis im Mindestabstand von 28 Tagen erhalten (off label), dabei soll vorzugsweise ein mRNA- Impfstoff verwendet werden 
  • Personen, die zu Covid-19-Risikogruppen gehören, sowie Personen, die 2 Dosen Vaxzevria (AstraZeneca) erhalten haben, wird eine weitere Dosis in einem Zeitraum von frühestens 6 bis spätestens 9 Monaten nach dem Abschluss der vollständigen Erstimmunisierung empfohlen (off label), also ab der 2. Impfung.
  • Allen anderen Mitarbeiter (Personal im Gesundheitsbereich) kann ab 6 Monaten und soll ab 9-12-Monaten eine weitere Dosis angeboten werden (off label).
  • Genesene, die eine Impfung erhalten haben, sollen wie vollständig geimpfte Personen angesehen und genauso wie oben angeführt behandelt werden (also eine weitere Covid-19 Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten). Wenn genesene Personen bereits 2 Impfungen erhalten haben (genesen und danach 2 Dosen), ist derzeit bis auf weiteres keine weitere Impfung gegen COVID-19 notwendig.  

Für diese 3. Dosis soll ein mRNA-Impfstoff verwendet werden (Comirnaty= BioNTech/Pfizer oder Spikevax =Moderna) (Beilage S 12), wir werden Comirnaty erhalten.

Unsere 2. Impftermine waren:

  • für Astra: 28.4., 10.5., 11.5., 26.5., also wären die 3. Impfungen vom 28.10.21 bis 26.2.22 fällig.
  •  für Pfizer: 3.2. und 11.2., also wären die 3. Impfungen vom 3.11.21 bis 11.2.22 fällig.

Wichtiger Hinweis:
Wenn man berücksichtigt, dass bereits Impfdurchbrüche (symptomatische SARS COV-2 Infektionen) oder Infektionen nach vollständiger 1. Impfserie aufgetreten sind, scheint es dringend ratsam, mit der 3. Impfung nicht bis zum letzten Ende der empfohlenen Intervalle zu warten!

Eine Dritte Impfung?
Auch von anderen Impfungen kennt man das ja, etwa von der Lieblingsimpfung der Österreicher, der FSME Impfung. Auch bei dieser ist eine dritte 12Teilimpfung nötig, vor allem um einen längerfristigen Schutz zu erreichen. Bei Unklarheiten bitte um Rückfrage!

Selbstverständlich sollen alle „Ihre“ Impfung dort in Anspruch nehmen, wo es am einfachsten, am „liebsten“ erfolgen kann: Hausärzte, Impf-Straßen, Impfevent ohne Anmeldung (Impf-Bus-Wirt-Beisl-Konzert…) oder auch wieder bei uns im UKH !

Das gilt auch für jene, die ihre ersten beiden Impfungen auswärts erhalten haben, sofern das empfohlene Intervall eingehalten wird (1. und 2. Teilimpfung sollten möglichst bei derselben Impfstelle erfolgen!).

Spätentschlossene, bisher noch nicht geimpft:
Diese können diese Gelegenheit sehr gerne wahrnehmen, um eine Grundimmunisierung zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass das Intervall zwischen der 1. und 2. Teilimpfung 21 Tage beträgt. Weil dazu zwei Teilimpfungen zu organisieren sind, sollte für die erste ein früher Termin gewählt werden, damit die zweite noch in unseren Impfzeitraum fällt, dazu bitte frühzeitig um Rücksprache!

Für die bereits zur GrippeImpfung Angemeldeten werden die Termine ausgeschrieben, sobald der Impfstoff geliefert ist. Die gleichzeitige Verabreichung mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (inkl. Influenza Impfstoffen) ist möglich. Ich empfehle dennoch einige Tage Abstand einzuhalten.

Bitte um Weitergabe an jene Mitarbeiter, die keinen eigenen EDV Zugang haben, bzw. von denen bekannt ist, dass sie ihre Mails nicht regelmäßig kontrollieren, danke!

Herzliche Grüße, Dr. Heinz Schikola

Sozialfonds-Anträge 2021: Aus-/Weiterbildung sowie Kinderunterbringung!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2021 verwenden – eventuell auf den Abteilungen noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen!

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 03. Dezember 2021!  Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Pause machen im Job – was erlaubt ist und was nicht!

Regelmäßige Pausen sind wichtig, um konzentriert und produktiv arbeiten zu können. Wir beantworten die zwölf wichtigsten Fragen rund ums Abschalten und Entspannen im Job:

1. Habe ich ein Recht auf eine Mittagspause?
Ja – wenn auch nicht unbedingt genau zu Mittag. Wer länger als sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde (unbezahlter) Ruhepause.
Diese halbstündige Pause kann mit Zustimmung des Betriebsrates auch auf zum Beispiel zwei Pausen je 15 Minuten oder drei Pausen von je zehnminütiger Dauer aufgeteilt werden.

2. Muss ich Pause machen oder kann ich stattdessen früher nach Hause gehen?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass spätestens nach sechs Stunden die Arbeit für eine Pause zu unterbrechen ist. Auf die Ruhepause kann also nicht verzichtet werden. Jedoch gibt es hier auch Regelungen, etwa in Kollektivverträgen, dass die Ruhepause bezahlt werden muss.

3. Bekomme ich Pausen bezahlt?
Die Regelung im Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Ruhepausen grundsätzlich nicht als Arbeitszeit zählen und daher auch nicht bezahlt werden müssen.
Es muss sich aber hier um echte Freizeit handeln – der Arbeitnehmer kann die Pause beispielsweise für private Erledigungen nutzen und muss nicht für Arbeitsaufträge zur Verfügung stehen.
Durch Vereinbarung, etwa in Kollektivverträgen, kann die Pause aber auch zur Arbeitszeit gezählt werden.

4. Darf mir mein Arbeitgeber vorschreiben, wie ich meine Mittagspause verbringen muss?
Nein. Du kannst völlig frei entscheiden, wo und wie Du Deine Pause verbringen willst. Es liegt ganz bei Dir, ob Du essen gehst, Sport treibst oder shoppen gehst – Du entscheidest.
Wenn Du willst, kannst Du deinen Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände in deiner Pause verlassen – auch das kann Dir Dein Chef nicht verbieten.

5. Dürfen Raucher zwischendurch eine Pause machen?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eigene Rauchpausen. Am besten klärst du mit deinem Arbeitgeber, wann und wo du rauchen darfst. Beim Bewerbungsgespräch darf es kein Entscheidungskriterium sein, ob jemand Raucher ist oder nicht.

6. Darf ich selbst bestimmen, wann ich meine Pause nehme?
Das hängt von der jeweiligen Vereinbarung im Betrieb ab. Frag am besten bei Deinem Betriebsrat oder in der Personalstelle nach!

7. Darf ich in der Pause meinen Arbeitsplatz verlassen?
Ja. Pausen sind nicht Arbeitszeit! Du darfst Deinen Arbeitsplatz verlassen und musst auch nicht auf Abruf verfügbar sein.

8. Steht Teilzeitbeschäftigten auch eine Pause zu?
Ja, auch Teilzeitbeschäftigte haben an Tagen, an denen sie länger als sechs Stunden arbeiten, Recht auf eine 30-minütige Pause.

9. Ich muss auch am Wochenende arbeiten. Welche Pausen stehen mir zu?
Selbstverständlich ist auch am Wochenende eine Pause von 30 Minuten einzuhalten, wenn länger als sechs Stunden gearbeitet wird. Zwischen zwei Arbeitstagen hast Du einen Anspruch auf eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von grundsätzlich mindestens elf Stunden.
Innerhalb einer Woche steht Dir als ArbeiternehmerIn auch noch eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden zu (Wochenendruhe).

10. Wie schaut die Pausen-Regelung im Homeoffice aus?
Natürlich hast Du auch im Homeoffice ein Recht auf eine Pause. Wann Du sie machst, liegt grundsätzlich bei Dir. Klar ist: Am Ende des Dienstes musst Du auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitsstunden kommen.
Unser Tipp: Zeichne Deine Arbeitszeit möglichst genau auf und achte auf die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen!

11. Haben Jugendliche länger Pause?
Nein, aber unter 18-Jährige haben bereits ein Recht auf die halbstündige Pause, wenn der Arbeitstag mehr als 4,5 Stunden dauert.

12. Auch nicht unwichtig: Wie oft und wie lange darf man eine Klopause machen?
Kurze Toilettenpausen gelten als Arbeitszeit und sind nicht auf die Ruhepause anzurechnen.
(Information des ÖGB, 23.09.2021)

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