Die Datenschutzbehörde prüft bei der AUVA

Anlass für diese Maßnahme der Internen Revision war, dass im Sommer 2020 in der Verwaltungsratssitzung beschlossene – und später wieder verworfene – Übersiedlungspläne ins Haus der Wiener Kaufmannschaft öffentlich bekannt geworden waren. Konkret hatten im August 2020 die „Kronen Zeitung“ und das Onlinemagazin Zackzack vom Beschluss des Verwaltungsrates berichtet, vom Stammsitz in der Brigittenau in das Haus der Wiener Kaufmannschaft auf dem Schwarzenbergplatz zu übersiedeln.

Dieses gehört der Wirtschaftskammer Wien – weshalb die SPÖ damals gegen ein millionenschweres Sponsoring für die vom ÖVP-Wirtschaftsbund dominierte Kammer mobilisierte. Im November wurde der Plan denn auch abgeblasen, die AUVA übersiedelte temporär in die Twin Towers am Wienerberg.

Zentralbetriebsrat sieht interne Regeln verletzt
In der AUVA machte man sich auf die Suche nach Whistleblowern. Die Abteilung Corporate Governance (CG) ordnete die Auswertungen der E-Mails hinsichtlich der „VR-Protokolle“ an, E-Mails im Zeitraum zwischen 30. Juli (Sitzung) und 15. August (Veröffentlichung) sollten gescannt werden.

Laut dem Zentralbetriebsratsvorsitzenden Erik Lenz – der dies auch in einem Schreiben an den Verwaltungsrat beklagte – wurden die internen Vereinbarungen für diese Aktion allerdings zeitlich und inhaltlich gesprengt. Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darf Einsicht in Mitarbeiter-Mails nur nach strengen Regeln (genaue Abgrenzung und Offenlegung im Vorhinein, gute Dokumentation) erfolgen.

Ein Gutachten der GPA – von Lenz eingeholt – kam jedoch zum Schluss, dass offenbar nicht nur die Mails des relevanten Personenkreises weniger Personen, sondern aller 6.000 Mitarbeiter gescannt worden seien. „Eine pauschale Kontrolle aller rund 6.000 Mitarbeiter·innen, um das Verschwinden eines Protokolls bzw. die vermeintliche Übermittlung des Protokolls an eine Internetplattform aufzudecken, wird eindeutig dem Zweck der Datenminimierung widersprechen“, stellte die GPA fest.

AUVA: Mail-Einschau erfolgte in Abstimmung
AUVA-Generaldirektor Alexander Bernart verwies in einer Stellungnahme gegenüber „Dossier“ auf die Zuständigkeit der Internen Revision: „Nachdem ein falsches Wortprotokoll (unvollständig, unrichtig und mit abgewandelten Zitierungen) den Weg in ein Medium fand, wurde die Abteilung Corporate Governance (Interne Revision) offiziell mit einer Einschau beauftragt“, schrieb er.

Und: „Diese Einschau, deren Umfang in der Eigenständigkeit der Internen Revision liegt, erfolgte in Abstimmung und mit Zustimmung mehrerer Abteilungen, insbesondere jedoch mit der Belegschaftsvertretung, dem Datenschutzkoordinator und der Rechtsabteilung.“

Sollte die Datenschutzbehörde eine Verletzung der DSGVO feststellen, könnte sie gegen die AUVA, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, allerdings keine Geldbuße verhängen – weil Behörden und öffentliche Stellen von dieser Sanktion ausgenommen sind. Aber die Mitarbeiter und alle Personen, denen durch eine widerrechtliche E-Mail-Einsicht (immaterieller) Schaden entstand, könnten die AUVA auf Schadenersatz klagen.
(Information gesehen auf orf.at, 07.04.2022)

Wir bieten an: 100 % reines Kürbiskernöl aus der Südsteiermark!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Über Vermittlung unserer Kollegin Perner Daniela können wir auch heuer wieder anbieten:

100 % reines Kürbiskernöl aus kontrolliertem Anbau aus der Südsteiermark (Fam. Sigl, Tillmitsch).

Die Preise lauten wie folgt:

  • 1 Liter = € 18,–
  • 500 ml = € 10,–

Die Bestellung (mit gleichzeitiger Bezahlung) ist ab sofort bei uns möglich, sollte jedoch bis spätestens Freitag, den 29. April 2022 erfolgen.

Nachdem die Bestellung frisch gepresst wird, dauert die Lieferung ca. drei Wochen und wird gegen Ende Mai eintreffen!

Lebensmittelgutscheine im Wert von € 185,– für alle AUVA-Beschäftigte!

GEMEINSAME AUSSENDUNG DER GENERALDIREKTION MIT DEM ZENTRALBETRIEBSRAT

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wie schon im Jahr 2020 war auch im letzten Jahr die Ausschöpfung der Sozialfondsmittel starken Verwerfungen ausgeliefert. Grund dafür waren die Corona-bedingten Lockdowns, verschobene oder abgesagte Weiterbildungen, eingeschränkte Möglichkeiten der Kinderbetreuung sowie eine geringere Anzahl an durchgeführten Gemeinschaftsveranstaltungen. Auch die vermehrte Inanspruchnahme von Home-Office wirkte sich auf den Sozialfonds aus, da dadurch weniger Zuzahlungen zu den Mittagessen im Dienst erforderlich waren.

Das Budget des Sozialfonds, das die AUVA für ihre Mitarbeiter für diese Zwecke zur Verfügung stellt, wäre nicht aufgebraucht worden. Nun hat die Generaldirektion auf unsere Anregung hin genehmigt, dass wie im Vorjahr Lebensmittelgutscheine des REWE-Konzerns zur Verfügung gestellt werden können.

Trotz der Herausforderungen des letzten Jahres konnte die AUVA durch die Flexibilität und den persönlichen Einsatz aller Mitarbeiter nicht nur in den Bereichen der eigenen Einrichtungen, sondern auch in der Prävention und im Versicherungsbereich ihre Leistungen im Sinne der Versicherten weiter auf qualitativ hohem Niveau erbringen.

Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Beschäftigte, die im Vorjahr mindestens sechs Monate in der AUVA gearbeitet haben und in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen, als Dank für Ihr Engagement einen Gutschein in der Höhe von € 185,– erhalten.

Gerade in der momentanen Situation mit stark steigenden Preisen für viele Lebensmittel hilft dieser Zuschuss sicher. Die Verteilung der Gutscheine erfolgt wieder durch die Betriebsräte und startet voraussichtlich Anfang Mai. 

Ich bedanke mich sehr herzlich bei der Generaldirektion!

Die Generaldirektion                                                  Der Zentralbetriebsrat, ZBRV Erik Lenz

Auch 2022 wieder möglich: Sommer-Kinderbetreuung im UKH Linz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Sommer-Kinderbetreuung im Haus kann auch heuer wieder stattfinden!

Somit gibt es auch dieses Jahr wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz!

Hier die Details:

  • Zeitraum: sechs Wochen vom 01. August bis 09. September 2021
  • Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 Uhr bis 17.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • für Kinder von 3 bis 12 Jahren
  • Kosten von € 4,– pro Tag
  • Mittagessen im Speisesaal
  • Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
  • für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen

Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!

Die Anmeldung beim Betriebsrat ist ab sofort möglich, bis spätestens Ende April, mit Angabe des Namens, Alter des Kindes und des voraussichtlichen Betreuungszeitraums.

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Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken

Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322

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