Kann mein Arbeitgeber bestimmen, wann ich auf Urlaub fahre? Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Urlaubsrecht:
1. Wie viel Urlaubsanspruch habe ich?
Es steht für jedes Arbeitsjahr bzw. Kalenderjahr ein bezahlter Urlaub von 5 Wochen zu. Ab dem 25. Dienstjahr beim selben Arbeitgeber steht grundsätzlich eine weitere Woche zu – der Weg zur 6. Urlaubswoche kann aber auch kürzer sein.
Auch für Teilzeitbeschäftigte jeder Art gilt der gesetzliche Mindestanspruch von fünf Wochen Urlaub. Wie viele Tage Urlaub sie tatsächlich haben, hängt von der Anzahl der Arbeitstage und dem jeweiligen Arbeitszeitmodell ab.
Wer also 20 Stunden pro Woche arbeitet, hat 20 Tage Urlaub pro Jahr. Wer fixe Arbeitstage in seiner Teilzeit hat, zum Beispiel immer Montags, Mittwochs und Freitags, hat insgesamt 15 Urlaubstage.
2. Ab wann habe ich Anspruch auf Urlaub?
Nach sechs Monaten im Betrieb entsteht der volle Urlaubsanspruch. In den ersten sechs Monaten hat man einen aliquoten Urlaubsanspruch. Das bedeutet, dass man ungefähr zwei Tage pro Monat in den ersten sechs Monaten frei nehmen kann.
3. Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?
Nein, der Urlaub muss zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber vereinbart werden. Auch wenn ein Betriebsurlaub vereinbart ist, muss dem Urlaub zugestimmt werden.
4. Kann mich mein Arbeitgeber auf Urlaub schicken?
Nein. Es gibt keinen Zwangsurlaub. Allerdings ist Urlaub zur Erholung gedacht und daher sinnvoll, ihn auch zu konsumieren.
Auch in der Corona-Kurzarbeit kann der Chef oder die Chefin nicht einfach Urlaub anordnen. Sollte es Probleme geben, wende dich an deinen Betriebsrat oder melde dich bei Deiner Gewerkschaft.
5. Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. Und in der Firma sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen.
Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage, das ursprünglich vereinbarte Urlaubsende bleibt unverändert aufrecht.
6. Kann ich auf Urlaubstage verzichten und dafür Geld bekommen?
Nein, das ist verboten. Eine solche Vereinbarung wäre unwirksam. Urlaub ist zum Erholen da, denn pausenlos arbeiten macht krank.
Nur bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses muss der noch offene Urlaub in Geld ausbezahlt werden (Urlaubsersatzleistung).
7. Kann mein Urlaub verjähren?
Der Anspruch auf Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Man hat 3 Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen.
Wichtig: Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten sogar ausdrücklich sagen, dass der Urlaub verjähren könnte. Tun sie das nicht, bleibt der Anspruch auf Urlaub in bestimmten Fällen bestehen. Auch hier hilft Dir Dein Betriebsrat bzw. Deine Gewerkschaft weiter!
Wenn man in Elternkarenz geht, verlängert sich die Verjährungsfrist um die Dauer der Karenz.
(Information des ÖGB, 15.06.2023)
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Tamara Wasner, Xunt Stützstrümpfe mal anders
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch zu einer gemeinsamen Fahrt zu einem Konzert der Extraklasse herzlichst einladen:
Pizzera & Jaus:
Vier Hände, drei Instrumente, zwei Stimmen und eine Bühne. Das ist Pizzera & Jaus und das ist „Comedian Rhapsody“. Die Emotionsdealer Ihres Vertrauens singen, rappen und fideln sich für ihr Publikum wieder durch alle Genres, die die Musikwelt zu bieten hat. Ihr 3. Programm ist ein Unterhaltungs-Überfall für alles und jeden, das Klang und Namen hat. Und mit was? Mit Recht! Und ohne Genierer… Nehmt euch in Acht, denn genau diesen Unterhaltungs-Überfall starten sie auch am 05. August 2023 auf der Burg Clam!
Samstag, 05. August 2023, Einlass ab 17 Uhr
Die gemeinsame Busabfahrt ist um 16 Uhr vor dem UKH Linz. Anmeldungen sind ab sofort möglich – mit gleichzeitiger Bezahlung des extrem günstigen Eigenbeitrages von € 20,–! Bis Mitte Juli wäre die Anmeldung erwünscht.
Es gibt auch im Mai kurz vor Pfingsten wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!
Fa. Niemetz freut sich, für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können, dieses Mal mit Manja- und Swedy-Schokolade-Aktionen!
Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.
Donnerstag, 15. Juni 2023, ab 15 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir sind gerade dabei, wieder ein gemeinsames Sommerfest zu organisieren. Bei diesem Fest möchte sich gleichzeitig auch Dr. Rodemund von allen AUVA- und UKH-Beschäftigten verabschieden.
Wir möchten Euch alle dazu herzlichst einladen!
Termin:
Donnerstag, 15. Juni 2023, ab 15 Uhr
Ort:
Speisesaal UKH Linz, UG1
Programm:
Gemütliches Beisammensein bei Speis & Trank – für die Bewirtung sorgt in bewährter Weise unser Küchenteam. Auch die bekannte Fotobox werden wir wieder aufstellen.
Um 18 Uhr können wir Euch dann einen „himmlischen“ musikalischen Überraschungsgast präsentieren!
Im Anschluss daran Musik – DJ ist bestellt – und gemütlicher Ausklang.
Anmeldung:
Um vor allem dem Küchenteam die Planung zu erleichtern, ersuchen wir alle Interessierten um Anmeldung bis spätestens 07. Juni 2023. Anmeldelisten werden demnächst auf allen Abteilungen aufliegen.
Wir freuen uns auf viele Anmeldungen und auf ein gemütliches Beisammensein!