AUVA-Skimeisterschaften in Schladming 2025: Wir laden herzlichst ein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch herzlich zur erstmals in Schladming stattfindenden ZBR-AUVA-Skimeisterschaft einladen! Diesmal organisiert von der Landesstelle Graz gemeinsam mit dem UKH Kalwang.

Termin:
Freitag, 28. Februar bis Sonntag, 02. März 2025

Unterkunft:
Wir haben wieder eine wunderschöne Unterkunft für Euch reserviert: Falkensteiner Hotel Schladming.

Programm:
Busabfahrt ist am Freitag um 15.30 Uhr vor dem Haus.
Am Samstag Schitag/Rennen auf der Planai, Lärchkogelpiste. Die Abendveranstaltung inkl. Siegerehrung machen wir in der Hohenhaus Tenne, am Fuße der Planai. Am Sonntag noch gemeinsames Schifahren oder Freizeit. Heimreise ca. 16.00 Uhr – je nach Wetterlage.

Wichtige Info:

Aufgrund der großen Nachfrage ist das Anmeldeverfahren wie bereits beim letzten Schiausflug. Die Eigenbeiträge wurden erhöht, vor allem gibt es auch einen Einzelzimmerzuschlag.

Anmeldung/Eigenbeiträge:
Alle, die mitfahren möchten, bitte das folgende Anmeldeformular (wurde auch per Mail verschickt) bis spätestens Mittwoch, den 27. November 2024, im BR-Sekretariat abgeben oder in das Brieffach im BR-Büro einwerfen:

Anmeldeformular Schlaming 2025

Auf dem Formular ist auszuwählen, ob beim Rennen mitgefahren wird oder ob man als Freizeit-Schifahrer oder -Snowboarder mitfährt, sowie das Zimmer und den/die Zimmer-Partner*in.
An alle Teilnehmer*innen, die einen Platz erhalten, wird nach Anmeldeschluss ein Bestätigungsmail geschickt. Nach Einzahlung des Eigenbeitrages gilt die Anmeldung als verbindlich.

Im Sinne einer Gemeinschafts- und Sportveranstaltung werden die Anmeldungen wie folgt gereiht bzw. werden folgende Eigenbeiträge festgelegt:

  1. Teilnahme am Rennen – Eigenbeitrag € 100,–
  2. Schifahrer/Snowboarder – Eigenbeitrag € 150,– (ohne Rennen)
  3. Falls noch Plätze frei sind, können auch Kolleginnen und Kollegen mitfahren, die nicht Schifahren. Es fällt dann ein erhöhter Eigenbeitrag von € 230,– an.

Wir weisen darauf hin, dass gemeinsame Anreise mit dem Bus obligatorisch ist.

Bei Absagen ohne triftigen Grund (z. B. weil das Wetter schlecht ist; z. B. weil eine Kollegin krank geworden ist und man jetzt selbst auch nicht mitfahren möchte) wird der schon einbezahlte Eigenbeitrag einbehalten!

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