Sozialfonds-Zuschüsse Aus-/Weiterbildung und Kinderunterbringung 2024!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch für das heurige Jahr 2024 können wieder Anträge bezüglich Sozialfonds-Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” und „mehrtägige Schulveranstaltungen“ gestellt werden.

Diese Anträge können Mitarbeiter:innen stellen, die vor dem 1.7. des laufenden Jahres in die AUVA eingetreten sind.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2024 verwenden!

NEU – „Kinderunterbringung“ steuerfreier Zuschuss (bis maximal € 2.000,- pro Kind/ pro Jahr):
Hierfür ist das neue Formular L35 des Finanzamtes zu verwenden.
Es werden monatlich alle Rechnungen und Zahlungsbestätigungen/ Kontoauszüge benötigt, weitere Details in den Richtlinien.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden.
Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Die Anträge können ab sofort im BR-Sekretariat persönlich abgegeben werden. (Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8.00 bis 13.00 Uhr).

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Montag, der 02. Dezember 2024!
Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Weitere Informationen siehe hier: Sozialfondsrichtlinien (2024)

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