Endlich wird das Kilometergeld erhöht – dank ÖGB!
Was passiert mit dem „politischen Drittel“ der Kalten Progression? Der ÖGB stellt konkrete Forderungen, von denen Arbeitnehmer:innen profitieren
Schon die Abschaffung der Kalten Progression war ein Gewerkschaftserfolg. Jetzt wurden weitere ÖGB-Forderungen erfüllt, einiges fehlt aber weiterhin.
Mit der Abschaffung der Kalten Progression wurde 2023 eine langjährige ÖGB-Forderung endlich erfüllt – aber: Es blieb das sogenannte „politische Drittel“, dessen Verteilung lange offen war. Jetzt ist klar: Auch hier gibt es einen Gewerkschaftserfolg, einige Forderungen wurden erfüllt. Der Druck hat sich also (wieder einmal) gelohnt! Denn die sozial gerechte Rückverteilung vor allem an Arbeitnehmer:innen war von Anfang an ein wesentliches Anliegen des ÖGB. Denn dabei geht es allein 2024 um rund 650 Millionen Euro.
Kilometergeld wird endlich angehoben
Aber: Wichtige Freibeträge wie zum Beispiel die Werbungskostenpauschale, die seit 1988 unverändert ist, wurde nicht angehoben – eine große Chance wurde nicht genutzt. Und: Aufgrund weiterer Änderungen der Bundesregierung zahlen Selbstständige mit 55.000 Euro Betriebseinnahmen künftig de facto nur mehr 1.000 Euro Einkommenssteuer, während Arbeitnehmer:innen mit demselben Bruttogehalt 6.500 Euro Lohnsteuer zahlen müssen. „Was haben sich ÖVP und Grüne dabei gedacht, dass Selbstständige und Freie Dienstnehmer:innen teilweise gar keine Steuern mehr zahlen sollen?“, fragt Fuhrmann.
ÖGB und AK machen konkrete Vorschläge
Die Expertinnen und Experten des ÖGB haben schon zuvor klar benannt, wo Handlungsbedarf besteht und entsprechende Maßnahmen aufgezeigt. Unter anderem eben die Erhöhung des Kilometergeldes und noch einige Maßnahmen mehr. Die Bundesregierung hätte gut daran getan, sich intensiver mit den ÖGB-Forderungen auseinanderzusetzen.
- Erhöhung der Werbungskostenpauschale auf 300 Euro (aktuell 132 Euro)
- Erhöhung des Kilometergelds auf 60 Cent pro Kilometer
- Erhöhung Taggelder auf 55 Euro/ Nächtigungsgelder auf 31 Euro
- Erhöhung des Veranlagungsfreibetrags von aktuell 730 Euro auf 1.600 Euro
- Reduktion des Selbstbehalts bei außergewöhnlichen Belastungen
- Valorisierung Homeoffice-Pauschale
- Reform der Pendlerpauschale in Richtung einkommensunabhängigem Pendlerabsetzbetrag
25 Vorschläge von denen Arbeitnehmer:innen profitieren
FAMILIENBESTEUERUNG
1. Automatische Optimierung Familienbonus Plus
2. Automatische Beantragung des Kindermehrbetrags bei Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen
3. Automatische Berücksichtigung des Mehrkindzuschlags
4. Automatische Berücksichtigung des Freibetrages für erhöhte Familienbeihilfe
5. Hinweis auf Anspruch des Alleinverdiener:innen/Alleinerzieher:innenabsetzbetrags
WERBUNGSKOSTEN
6. Erhöhung der Werbungskostenpauschale von 132 auf 300 Euro
7. Automatische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen
8. Aufnahme der Betriebratsumlage in den Jahreslohnzettel
9. Übernahme Ergebnis Pendlerrechner
10. Vorschlag Adressen für Pendlerrechner
11. Erweiterung Pendlerrechner mit Monatsbetrachtungen
AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN
12. Automatische Berücksichtigung von Behinderungen
13. Automatische Berücksichtigung des Pflegegeldes
14. Freibeträge bei Behinderung vereinfachen bzw. erhöhen
INTERNATIONAL
15. Datenübermittlung aus dem Ausland im Steuerakt anzeigen
16. Einfachere Übernahme ausländischer Einkünfte
17. PVA-Meldung bei Auslandspensionen
18. Automatische Wechselkursermittlung
SONSTIGES
19. Erhöhung des Veranlagungsfreibetrages
20. Möglichkeit, geringen Zuverdienst in die Arbeitnehmer:innenveranlagung aufzunehmen
21. Automatische Information an Steuerpflichtige bei Zuverdienst
22. Option zur monatlichen Vorauszahlung
23. Automatische Datenübernahme bei freien Dienstverhältnissen
24. Voraussichtliche Bearbeitungsdauer und Auszahlungszeitpunkt in FinanzOnline anzeigen
25. Reisekostenersätze ausweisen
(Information des ÖGB , 04.07.2024)