UKH Salzburg: Dienstvertrag von Primar aufgelöst
Die Generaldirektion der Unfallversicherungsanstalt AUVA als Betreiber des UKH teilte am Dienstag in einer kurzen Stellungnahme mit, dass das Dienstverhältnis des Primars aufgelöst worden sei. Gegen ihn gab es ja Vorwürfe von ehemaligen Medizinern des Krankenhauses, dass er einen Patienten im Stich gelassen und eine laufende Operation verlassen haben. Zudem soll er Privatpatienten ungerechtfertigt bevorzugt haben.
Interner Revisionsbericht: Nichts strafrechtlich Relevantes
Ein interner Untersuchungsbericht der AUVA sah jedoch kein Fehlverhalten, das Patienten gefährdet hätte. In dem Revisionsbericht heißt es unter anderem, das Verlassen der Operation sei schon länger vorher geplant gewesen, und die Auswahl der Patienten sei immer nach medizinischer Notwendigkeit erfolgt. Strafrechtlich relevante Tatbestände seien nicht festgestellt worden. Es gebe eine Diskrepanz zwischen aufgestellten Behauptungen von Kritikern und belastbar dokumentierten Fakten, so die AUVA.
An der Arbeit an dem Revisionsbericht hatte es Anfang des Monats schon Kritik des UKH-Betriebsrates gegeben. Viele Zeugen seien zu den Vorwürfen gar nicht befragt worden.
(Information gesehen auf orf.at, 18.06.2024)