GPA Meine Gewerkschaft informiert: Pflegebonus für 2024!
Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Der Pflegezuschuss wird 2024 fortgesetzt und beträgt monatlich € 137,50 brutto zum Gehalt. Dieser wird nach der Beschäftigungsdauer und bei Teilzeitbeschäftigten auch nach dem Beschäftigungsausmaß aliquotiert. Er gebührt nur für Zeiten, in denen ein Entgeltanspruch besteht.
Wie ist der Geltungsbereich, also wer bekommt’s?
Folgende Berufsgruppen bekommen den Zuschuss:
- Pflegeassistent:innen (PA)
- Pflegefachassistent:innen (PFA)
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (DGKP)
- Fachsozialbetreuer: innen (FSB) in der Altenarbeit (AA), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB)
- Diplomsozialbetreuer:innen (DSB) in der Altenarbeit (AA), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) und Familienarbeit (FA)
- Diesen Zuschuss erhalten all diese Berufsgruppen unabhängig davon, in welchem Bereich sie arbeiten.
Wann wird der Pflegezuschuss ausbezahlt?
Der formale Beschluss dazu in der DO.A soll in der SV-Konferenz am 20. März 2024 erfolgen.
Wir rechnen damit, dass mit der Märzverrechnung (bedeutet 31. März-April Gehaltszettel) der Pflegezuschuss rückwirkend ab 01. Jänner 2024 ausbezahlt wird.
(Information der GPA, 05.03.2024)
Ergänzung vom 25.03.2024:
Lt. Information von Hrn. Leber/AUVA wird der Pflegebonus 2024 rückwirkend ab Jänner 2024 ausbezahlt und bis Ende des Jahres gemeinsam mit der monatlichen Gehaltsauszahlung angewiesen. Für Vollzeit-Beschäftigte beträgt er € 137,50; für die Teilzeit-Beschäftigten wird er nach dem Ausmaß der Beschäftigung aliquotiert.