Aktuelle Information des AUVA-Zentralbetriebsrats zur Schließung LBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Lorenz Böhler Unfallkrankenhaus ist das „Mutterspital“ der AUVA. 65.000 Patienten pro Jahr werden hier behandelt – damit wird klar, dass das Krankenhaus für Österreich völlig unverzichtbar ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben jahrzehntelang hervorragend gearbeitet und sich den guten Ruf des Krankenhauses hart erarbeitet und redlich verdient.

Der gute Ruf wurde vergangenen Mittwoch mit einem Schlag aufs Spiel gesetzt:

Im Verwaltungsrat vom 28. Februar 2024 wurden alle Mitglieder überrascht und überrumpelt und mit der angeblichen Notwendigkeit konfrontiert, das Lorenz Böhler Krankenhaus aus Brandschutzgründen jetzt sofort zu schließen. Was wirklich erstaunlich ist: Die Verwaltungsratsmitglieder wären nach dem ASVG die eigentlichen Entscheidungsträger. Tatsächlich haben sie aber die im Verwaltungsrat zitierten Unterlagen (Brandschutzgutachten, Rechtsgutachten, Schreiben der Behörde) bis heute nicht erhalten. Ein Schelm, wer Böses denkt und sich beispielsweise an den hastigen Auszug aus der Hauptstelle erinnert.

Während die Verwaltungsratsmitglieder völlig unvorbereitet innerhalb von ca. einer Stunde entscheiden mussten, war die Aktion im Hintergrund eindeutig geplant – immerhin gab es wenige Minuten nach dem Verwaltungsrat bereits vorbereitete Aussendungen an Mitarbeiter:innen und die Presse; am nächsten Tag war die Essensbestellung im LBK nur noch bis 16. März möglich, Mitarbeiter:innen erhielten teils neue Dienstpläne und kurz darauf einen detaillierten Räumungsplan.

Die Überrumpelung der Mitarbeiter:innen und Patient:innen ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtswidrig. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates wurden beispielsweise eindeutig gebrochen; Mitarbeiter:innen erfuhren von der Schließung aus den Medien, auch die Stadt Wien und die Aufsichtsbehörde, das Gesundheitsministerium, wurden überrumpelt.

Natürlich ist für uns Betriebsräte die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiter:innen absolut vorrangig und muss gewährleistet sein. Andererseits wurden ja Maßnahmen getroffen, die zumindest für einen gewissen Zeitraum einen geordneten Betrieb zulassen, denn ein Krankenhaus räumt man auch nicht von heute auf morgen. Neben einer gegründeten Betriebsfeuerwehr wurden viele organisatorische Maßnahmen im Brandschutz gesetzt, die verhindern sollen, dass ein eventuell auftretender Brand fatale Auswirkungen haben kann. Wären diese Maßnahmen nicht gesetzt worden, hätten auch wir hier Gefahren vor allem für unsere Beschäftigten und die Patientinnen und Patienten gesehen. Doch auf Grund der Maßnahmen gibt es auch von der Behörde noch keine Aufforderung zur unverzüglichen Räumung, sondern die Betriebsbewilligung ist nach wie vor aufrecht.

Am Montag, dem 4. März 2024, stellte sich der Generaldirektor erstmals den drängenden Fragen der Belegschaft. Leider blieb er dabei sehr ausweichend und konnte viele verzweifelte Fragen der betroffenen Mitarbeiter:innen nicht konkret beantworten.

Während die Mitarbeiter:innen der AUVA tagtäglich hervorragende Arbeit liefern, hat die aktuelle Führung der AUVA den guten Ruf nach unserem Eindruck erheblich beschädigt. Hunderte Medienberichte der letzten 7 Tage liefern dafür leider einen sehr eindeutigen Beweis. Und dass die Kommunikation – auch mit den eigenen Beschäftigten – suboptimal verlief, räumt nun auch die Generaldirektion ein.

Die heutige Betriebsversammlung vor dem Lorenz Böhler Krankenhaus war ein deutliches Zeichen für die absolut notwendige Solidarität. Mitarbeiter:innen aus ganz Österreich haben teilgenommen, und sämtliche Redner (u.a. Ärztekammerpräsident Dr. Steinhart und GPA-Vorsitzende Teiber) äußerten ihr Unverständnis über die Vorgangsweise angesichts der völligen Unverzichtbarkeit dieses Unfallkrankenhauses.

Als Zentralbetriebsratsvorsitzender habe ich heute folgende Beschlüsse der Betriebsratskörperschaften mitgeteilt:

„Die betroffenen Betriebsratskörperschaften fordern

  1. Eine rechtlich verbindliche Sozialvereinbarung zur Absicherung der sozialen und arbeitsrechtlichen Ansprüche der betroffenen Kolleg:innen
  2. Ein schriftlich vorgelegtes Konzept und einen Zeitplan, bis wann welche Maßnahmen getroffen werden, um zu einem möglichst normalen Betrieb zurückzukehren
  3. Die Vorlage jener Unterlagen und Gutachten, auf Basis derer die AUVA die Entscheidungen getroffen hat

Sollten diese drei Forderungen nicht bis zum 13.3.2024 erfüllt werden, sieht sich die Belegschaft des Lorenz Böhler Krankenhauses gezwungen, die Arbeit einzustellen und beginnt mit einem Streik, der dann beendet wird, wenn die Punkte erfüllt werden.“

Darüber hinaus werden wir dann in ganz Österreich verschiedene Aktionen setzen und uns mit der Belegschaft des LBK sehr gut sichtbar solidarisch zeigen. Ich ersuche Sie, sich auch an Betriebsversammlungen oder ähnlichen Aktionen zu beteiligen, wenn Ihre Betriebsräte dazu aufrufen. Wir AUVAler sind eine Familie und wenn ein Familienmitglied ein Problem hat, dann hilft man zusammen.

Zumindest zum ersten geforderten Punkt kann ich berichten, dass die Führung der AUVA nun auf einen konstruktiven Verhandlungsweg gefunden hat. Allerdings sind wir auch hier von einer rechtsverbindlichen Vereinbarung noch ein Stück entfernt.

Anstatt alles zu unternehmen, um die Unfallversorgung mit allen geeigneten Mitteln sicherzustellen, wird ein hervorragendes Unfallkrankenhaus überfallsartig geschlossen. Dies ist eine absolute und vermeidbare Katastrophe.

 

Ein guter und sicherer Arbeitgeber darf keinesfalls so mit den Beschäftigten und der Versorgung der Patienten umgehen. Wir erklären uns solidarisch und werden dieses Vorgehen nicht tolerieren!

Mit freundlichen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender AUVA-Zentralbetriebsrat

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