April 2023: Einkaufsgutschein REWE € 100,– für alle AUVA-Beschäftigte
2022 galt als das dritte und hoffentlich letzte Jahr der Pandemie. Auch wenn es schon lange her ist, so waren die Auswirkungen noch im Budget des Sozialfonds spürbar. Wie schon in den Jahren zuvor wurden etwa die Mittel aus dem Titel „Aus- und Weiterbildungszuschuss“ und durch den Lockdown Anfang 2022 vor allem der Zuschuss zur Personalverpflegung nicht zur Gänze verbraucht.
Und so wie in den Jahren davor ermöglichte die Generaldirektion es wieder, die restliche Geldsumme ausnahmsweise in Gutscheine umzuwandeln. Danke dafür! In Zeiten einer Rekordteuerung, gestiegener Mieten und Energiepreise ist der Zuschuss gerne willkommen.
Und dass die Generaldirektion die Ausschöpfung der Sozialfondsmittel trotz Beitragssenkung und damit zusammenhängenden engeren Budgets ermöglicht hat, ist beileibe keine Selbstverständlichkeit, das ist klar.
Ab heute ist der Gutscheine im Wert von €100,- beim Betriebsrat abzuholen bzw. wird er von BRV Martina Kronsteiner ausgeteilt!
Anspruch hat, wer im Jahr 2022 gearbeitet hat und in einem aktiven Dienstverhältnis zur AUVA steht.
Bitte beachten Sie, dass Sie für das Abholen der Gutscheine maximal drei Monate Zeit haben. Künftig wird es wahrscheinlich keine Gutscheine mehr aus Sozialfondsmitteln geben (ausgenommen jener Gutscheine, die in der Betriebsvereinbarung Mobile Office geregelt sind).
Für die nächsten Jahre ist davon auszugehen, dass Einschränkungen wie Lockdowns, die wir durch Corona hatten, wohl nicht mehr stattfinden. Damit wird dann auch das – für 2023 deutlich erhöhte – Sozialfondsbudget für die Zuschüsse während des Jahres benötigt.