Betriebsärztliche Aussendung: Schutzimpfung gegen FSME

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch in Zeiten der Corona Pandemie sollte auf andere wesentliche Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge nicht verzichtet werden, darunter fällt auch die „Zeckenschutzimpfung“.

Zu beachten ist, dass keine Abstände zu anderen Impfungen, auch nicht zu Covid-Impfungen, einzuhalten sind.

Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.

Die Aufteilung der Impfkosten ist wie folgt: 70 % AUVA, 15% Betriebsrat, 15 % Mitarbeiter. Für die Angestellten des UKH Linz übernimmt der BR den Selbstbehalt.

Anmeldung:
Die Anmeldung ist bei Frau Sonja Pernsteiner (Tel.: 05-9393-32103 oder per mail sonja.pernsteiner@auva.at) bis spätestens 04. März 2022 durchzuführen. Nachbestellungen nach dem 04.03.2022 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Für Angehörige kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) bei BRV Martina Kronsteiner zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.

Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:

1.    Teilimpfung

2.    Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung

3.    Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung

1.   Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung

Weitere Auffrischungsimpfungen: Alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre!

Die Verabreichung/Abgabe des für MitarbeiterInnen kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.
Freundliche Grüße, Dr. Heinz Schikola (Betriebsarzt)

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