ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung bis 31.12.2021 verlängert!
ÖGB-Forderung erfüllt
Erkrankte ArbeitnehmerInnen müssen sich keinem unnötigen Risiko aussetzen.
Wer jetzt krank wird, muss nicht zwingend zum Arzt – denn die telefonische Krankmeldung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und Gewerkschafter, im Ö1-Morgenjournal bekanntgegeben. Laut Huss könnte es auch zu einer Dauereinrichtung werden über eine „elektronische Visite“, die mit Ärztekammer und einigen Bundesländern vereinbart wurde. Dabei sprechen Arzt und Patient per Video. Auf die Kritik, ob die Krankmeldung missbraucht werde, antwortet Huss: „Es gibt keine solchen Hinweise. Krankenstände sind eher zurückgegangen als dass sie gestiegen wären“.
Damit wird die ÖGB-Forderung nach einer Verlängerung der telefonischen Krankmeldung erfüllt und ein völlig unnötiges Risiko für PatientInnen vermieden. Ursprünglich war die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der kontaktlosen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende Juni befristet worden und bis September aufgehoben worden.
Der ÖGB war von Anfang an für die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung. Schon im vergangenen Jahr forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die telefonische Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken.
Absurdes Argument der Wirtschaft
Erst im August 2020 ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nur auf Druck des ÖGB hin konnte eine Wiedereinführung erzielt werden. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche „Missbrauchsfälle” ins Treffen geführt worden – ein absurdes Argument, wie man hier nachlesen kann.