Long-Covid und Arbeitsrecht: Was muss ich tun?

Manche Menschen leiden noch lange nach der eigentlichen Erkrankung an Long-Covid.
Das wirkt sich auch auf den Arbeitsalltag aus. Wir klären, was arbeitsrechtlich gilt.
Viel zu viele Covid-Patienten kennen dieses Gefühl: Die akute Corona-Infektion ist zwar überstanden, aber einzelne Symptome halten sich hartnäckig. Der Geruchssinn funktioniert kaum, man fühlt sich schon nach wenigen Schritten müde, ist seelisch aufgewühlt oder kann nicht mehr klar denken, das Herz rast oder das Atmen fällt immer noch schwer. Diese Symptome sind typisch für Long-Covid. In Österreich sind zurzeit etwa 60.000 Personen davon betroffen.

Mittlerweile gibt es erste Anlaufstellen für Betroffene in fast allen Bundesländern und auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) plant, vier eigene Häuser zu eröffnen. Im Rahmen der Long-Covid Initiative der ÖGK wird auch die Erstellung eines wissenschaftlichen Registers geplant – die Vorbereitungen und Gespräche mit geeigneten Instituten laufen.

Aus Gewerkschaftssicht geht es bei Long-Covid aktuell vor allem um arbeitsrechtliche und sozialversicherungsthematische Fragen:

Was muss ein/e erkrankte/r ArbeitnehmerIn tun?

Was bei anderen Erkrankungen gilt, gilt auch für Long-Covid: Der/die Arbeitnehmerln ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, eine Arbeitsverhinderung – also den Krankenstand – mitzuteilen. Das geschieht in den meisten Fällen durch einen Anruf im Betrieb, am besten bei Arbeitsbeginn oder noch davor.
Die Mitteilung ist an keine besondere Form gebunden, kann daher auch per SMS oder E-Mail erfolgen. Grundsätzlich ist der die Meldung an den Arbeitgeber zu richten; es reicht aber, wenn die Mitteilung an die dafür vorgesehene Stelle wie das Personalbüro gesendet wird. Es ist durchaus üblich, dass es in Betrieben eine Regelung gibt, wer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu informieren ist – natürlich ist in diesem Fall diese Person zu verständigen. Es muss dem Arbeitgeber aber keinesfalls die medizinische Diagnose mitgeteilt werden, sondern nur, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Außerdem darf der Arbeitgeber nicht vorschreiben, welche/n Arzt oder Ärztin man besuchen muss.

Ab wann muss ich eine Krankenstandsbestätigung bringen?
Grundsätzlich muss auch für einen eintägigen Krankenstand eine Krankenstandsbestätigung gebracht werden, wenn der Arbeitgeber diese verlangt. In einigen Betrieben ist aber für die ersten drei Tage keine Bestätigung erforderlich. Weiß ein/eine Arbeitnehmerln nicht, was in seinem/ihrem Betrieb gebräuchlich ist, sollte er/sie sich auch für einen kurzen Krankenstand ärztlich krankschreiben lassen.

Wie bekomme ich eine Krankenstandsbestätigung?
Die Krankenstandsbestätigung wird von einem Arzt ausgestellt und bestätigt dem Arbeitgeber, dass der oder die Arbeitnehmerln aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. Arbeitsunfähig ist ein/e Arbeitnehmerln, wenn er oder sie aufgrund des Gesundheitszustands die aus dem Arbeitsvertrag geschuldeten Leistungen nicht vollständig erfüllen kann. So wird eine Opernsängerin, die heiser ist und am Abend singen soll, als arbeitsunfähig gelten. Hingegen wird ein LKW-Fahrer durch die Heiserkeit nicht arbeitsunfähig sein.

W
as muss in der Bestätigung des Arztes/der Ärztin angeführt werden?
Der Beginn des Krankenstands, die voraussichtliche Dauer und die Ursache der Arbeitsverhinderung müssen angegeben werden. Als Ursache muss der/die Arbeitnehmerln jedoch nicht die Diagnose bekanntgeben, sondern lediglich, ob sie an einer Krankheit leidet oder einen Unfall erlitten hat. Da es sein kann, dass die voraussichtliche Dauer nicht abzuschätzen ist, ist es auch möglich, die voraussichtliche Dauer nicht anzugeben. Meist wird hier der/die Arbeitnehmerln wiederbestellt, was auf der Krankenstandsbestätigung vermerkt wird.


Was passiert, wenn der/die Arbeitnehmerln den Krankenstand nicht meldet bzw. nicht bestätigt?
Für die Dauer des Versäumnisses muss der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Entgelt nicht bezahlen. Die verspätete Meldung oder selbst die Nicht-Meldung stellen für sich jedoch keinen Entlassungsgrund dar.

Was passiert, wenn der Chef sagt, ich muss trotz Krankenstand arbeiten?
Das ist schlichtweg verboten. Der/die Arbeitnehmerln muss auch nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein. Wenn es die Krankheit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerln zulässt und der Firma unverhältnismäßige Nachteile drohen, so sind einzelne Nachfragen beim/bei der Arbeitnehmerln über gewisse Informationen erlaubt. Arbeiten im Krankenstand ist aber weder von zuhause noch im Büro erlaubt.

Dürfen Arbeitnehmerlnnen krank außer Haus gehen?
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmerlnnen nichts tun, was die Genesung beeinträchtigt. Was erlaubt ist und was nicht, hangt jedoch von der Erkrankung ab: Ist jemand wegen Depressionen krankgeschrieben, kann ein Spaziergang mit Freunden durchaus hilfreich sein, andererseits ist bei einer Grippe und hohem Fieber ,,Bett hüten” angesagt. Um auf Nummer sicher zu gehen, können fixe Ausgehzeiten auf der Krankenstandsbestätigung angegeben sein.

Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?
Grundsätzlich sind Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Ist ein Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder zumutbar, so kann der Arzt auch während der Arbeitszeit aufgesucht werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn akute Schmerzen auftreten oder der behandelnde Arzt eben nur während der Arbeitszeit Sprechstunden hat.

Was gilt bei einer Kündigung?
Bei einer Kündigung im Krankenstand sind die Kündigungsfristen und -termine einzuhalten. Um Unstimmigkeiten mit dem Chef zu vermeiden, müssen ArbeitnehmerInnen den Arbeitgeber unverzüglich von der Arbeitsverhinderung informieren und ihm die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung geht bei laufendem Krankenstand unter Umständen auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.

Wann muss Covid-19 als Berufskrankheit gemeldet werden?
Grundsätzlich ist jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit laut Gesetz zu melden – und zwar vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden ÄrztInnen. Betroffene können diese Meldung aber auch selbst machen – dies gilt auch für Covid-19. Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger. Somit gilt: Auch im Zweifelsfall ist eine Berufskrankheiten-Meldung zu erstatten.

Du hast noch weitere Fragen zu Long-Covid?
Der Medizinische Dienst der ÖGK hat die wichtigsten Informationen zum Thema Long-Covid für Versicherte auf einer eigenen Website. 
(Information des ÖGB, 27.05.2021)

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