Erklärung zur Gehaltsabrechnung „Epidemie-Entgelt lfd. Auszahlung“
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hier erfolgt eine Erklärung, die der Zentralbetriebsrat zur letzten Lohn-, Gehaltsabrechnung bezüglich „Epidemie-Entgelt lfd. Auszahlung“ erhalten hat:
Lieber ZBR!
Im Auftrag von Frau Mag. Montesquieu darf ich Ihnen folgende Information weiterleiten.
„Die Abgeltung mit der Lohnart „3577 Epid.Entgelt lfd.Ausz.“, die in der jetzigen Lohn-/Gehaltsabrechnung für den Zeitraum Mitte März bis Ende Mai ausbezahlt wurde, betrifft Personen, die im Zusammenhang mit Covid19 von einem ursprünglich geplanten Dienst abwesend waren.
Es wurden die jeweiligen Tage separat für die Monate März, April und Mai ermittelt. Es handelt sich um ein Schnittentgelt – so wie bei Krankheit -> es werden Dienstbezüge unter Zugrundelegung eines Durchschnittes auf Basis der verrichteten Dienste des vorangegangen Kalenderjahres herangezogen. Dieser Durchschnitt ist für jede/n Mitarbeiter*in individuell und nicht vergleichbar. Genauso wie der ausgewiesene Betrag ist auch die Anzahl der ermittelten Tage unter den Mitarbeiter*innen nicht vergleichbar, da die Dienstplanung bei jeder Person individuell und unterschiedlich ist.
Leider musste für diese einmalige Abgeltung dieselbe Lohnart „3577 Epid.Entgelt lfd.Ausz.“ verwendet werden, die eigentlich ursprünglich nur für Absonderungen wegen Covid19 bei ausgestellten Bescheid (= Absenz AEG im GraphDi) herangezogen wird. Das könnte eventuell zu Missverständnissen führen.“
Petra Fleischhacker, Projektassistentin Human Resource Management