Das musst Du bei einem Corona-Fall tun – Rechte und Pflichten!
ÖGB-Arbeitsrechtsexperte klärt, welche Rechte und Pflichten ArbeitnehmerInnen haben
Seit Wochen steigt in Österreich wieder die Zahl der Corona-Erkrankten. Zusätzlich befeuert wird die Situation durch den Schulbeginn im ganzen Land. Es ist ein Schulstart wie wohl nie zuvor. Viele Eltern sind höchst verunsichert.
Viele Fragen haben aber auch ArbeitnehmerInnen, wie sie sich im Fall des Falles verhalten sollen. Unser Arbeitsrechtsexperte Martin Müller hat die Antworten.
Folgende Fragen werden hier beantwortet:
- Ich habe Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus: Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. Für die Behörden bin ich ein Verdachtsfall. Wie muss ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber verhalten?
- Ich habe ein positives Testergebnis bekommen, war vorher aber kein Verdachtsfall. Was mache ich jetzt?
- Mein Kind ist ein Verdachtsfall. Was ist zu tun?
- Mein Kind wird positiv auf Corona getestet. Was muss ich beachten?
- Mein Partner/meine Partnerin ist ein Verdachtsfall. Was passiert jetzt?
- Was passiert, wenn mein Partner/meine Partnerin positiv getestet wurde?
- Welche Regeln gelten, wenn z.B. eine ganze Schulklasse oder eine ganze Abteilung in der Arbeit wegen eines Verdachtsfalles heimgeschickt wird? Mein Kind bzw. ich selbst war nur Kontaktperson.
Hier geht’s weiter zu den ausführlichen Antworten:
Das musst Du bei einem Corona-Fall tun!