AK OÖ.: Berufskrankheiten endlich anerkennen!

Kaputter Rücken von der Bauarbeit, Burnout im Pflegeberuf – AK kämpft um Anerkennung als Berufskrankheiten
Viele Menschen werden krank von der Arbeit – und dennoch wird dies in vielen Fällen nicht als Berufskrankheit anerkannt. Die Gründe dafür sind einerseits die komplexe Rechtslage, andererseits die zu eng gefasste Anerkennungsliste möglicher Berufskrankheiten.

So scheinen etwa arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen oder Burnout hierzulande nicht in der Liste auf.
Zentrale Erkenntnis eines Expertengesprächs der AK in Linz zum Thema Berufskrankheiten war auch, dass Ärzte/-innen viel zu selten den Verdachtsfall einer Berufskrankheit an die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) melden. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert daher die Erweiterung der Anerkennungsliste von Berufskrankheiten und eine transparente, wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

„Es ist tragisch genug, wenn Beschäftigte ihre Gesundheit dem Job opfern und durch die Arbeit krank werden. Dass bei vielen von ihnen dann aber nicht einmal eine Berufskrankheit zuerkannt wird, ist skandalös. Dadurch fallen sie um wichtige Rechte um, etwa um kostenlose Heilbehandlung und Rehabilitation oder die finanzielle Entschädigung in Form einer Rentenzahlung bei Einkommensentfall“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

1.106 Fälle anerkannt, 89 endeten tödlich
Im Jahr 2018 wurden in Österreich 1.106 Krankheitsfälle als Berufskrankheitsfälle anerkannt. Davon betroffen waren 920 Männer und 186 Frauen. 89 Menschen starben in Folge der beruflichen Erkrankung – hauptsächlich wegen Erkrankungen der Lunge und der Atemwege durch Asbest- und Quarzstaub. Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit ist die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. An zweiter Stelle stehen Berufskrankheitsfälle durch Asbestose, bösartige Neubildungen des Rippenfells, der Lunge oder des Kehlkopfes durch Asbest.

Ärzte melden Verdachtsfälle zu selten
In einem Fachgespräch in der Arbeiterkammer Linz diskutierten Experten/-innen aus Österreich und Deutschland, aus der AUVA und dem Asbestvorsorgezentrum des BBRZ (Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum) sowie Betriebsräte/-innen intensiv über diese unbefriedigende Situation. Thema dabei war unter anderem, dass Ärzte/-innen viel zu selten den Verdachtsfall einer Berufskrankheit an die AUVA melden. So wird erst gar kein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet – obwohl Ärzte/-innen dazu verpflichtet wären. Ein Beispiel: Einer Studie zufolge gibt es rund 1.800 arbeitsbedingte Krebstote pro Jahr in Österreich. Aber nur wenige Einzelfälle werden bei der Diagnose als Verdachtsfall an die AUVA gemeldet.

Liste der Berufskrankheiten erweitern
Vergeblich sucht man in der Berufskrankheiten-Liste Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychische Diagnosen. Demnach ist auch Burnout nicht erfasst – und das, obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO diese Erkrankung mittlerweile als arbeitsbedingtes Syndrom anerkannt hat.
Derzeit umfasst die Liste 53 Berufskrankheiten. Es gibt zwar eine Generalklausel, die es ermöglicht, dass auch Berufskrankheitsfälle als solche anerkannt werden, wenn die Erkrankung nicht auf der Liste steht – dies gilt jedoch nur für Krankheiten, die durch schädigende Stoffe oder Strahlen verursacht werden. Und selbst in diesen Fällen ist der Weg bis zur Anerkennung ein äußerst mühsamer. 2018 wurden nur 3 Fälle aufgrund dieser Klausel als Berufskrankheit anerkannt.

„Das ist auch insoweit ärgerlich, weil die Verantwortung der Unternehmen nicht sichtbar wird. Durch Prävention und Schutzmaßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet, alles daran zu setzen, Krankheitsverursacher möglichst zu verhindern. So bleibt ein Nichthandeln zu oft ohne Konsequenzen“, sagt Kalliauer.

Die AK fordert, die Liste der Berufskrankheiten um wichtige Krankheitsbilder zu erweitern. Dazu braucht es ein transparentes, wissenschaftlich basiertes Verfahren. In Österreich gibt es derzeit noch ein großes Manko an medizinischer Forschung, die Zusammenhänge von Arbeit und Krankheitsbildern untersucht. „Es gibt derzeit keine fachärztliche Ausbildung zur Arbeitsmedizin in Österreich. Auch das muss sich schleunigst ändern“, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 10.12.2019)

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