Warum braucht es eigentlich Kollektivverträge?

Wäre ein gesetzlicher Mindestlohn, wie in Deutschland, nicht die einfachere Lösung?
Jedes Jahr verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeber-Verbänden Hunderte Kollektivverträge (KV). Die vielen KV-Verhandlungen sind mühsam und kosten Zeit. Warum also nicht einfach den Mindestlohn im Gesetz regeln, wie es etwa in Deutschland der Fall ist?

In Österreich gelten für 98 Prozent der Beschäftigten Kollektivverträge, in Deutschland hingegen fällt nur rund die Hälfte der unselbstständig Erwerbstätigen unter einen Kollektiv- bzw. Tarifvertrag. Wegen dieser geringen tarifvertraglichen Abdeckung bzw. weil sonst nur jede/r zweite ArbeitnehmerIn überhaupt einen Mindestlohn hätte, macht ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland durchaus Sinn. Demgegenüber wäre eine gesetzliche Regelung in Österreich aus mehreren Gründen kontraproduktiv.

Gesetzlicher Mindestlohn erhöht Unsicherheit
Denn im Gegensatz zu KV-Löhnen können gesetzliche Mindestlöhne von jeder Regierungsmehrheit ohne große Probleme eingefroren, gesenkt oder auch abgeschafft werden. Und weil seine Ausgestaltung und sein Fortbestehen stets von der jeweiligen Regierung abhängen, führt ein gesetzlicher Mindestlohn für ArbeitnehmerInnen zu mehr Unsicherheit.

Kollektivverträge sind gerechter
Aber Kollektivverträge sind nicht nur sicherer, sondern auch gerechter. Während ein gesetzlicher Mindestlohn nur die Bezüge der untersten Lohngruppen regelt, sind in den Kollektivverträgen Mindeststandards für alle Lohngruppen festgesetzt. Außerdem berücksichtigen Kollektivverträge Qualifikation, Einsatzgebiet und Dienstalter, anstatt nach dem Gießkannenprinzip an alle gleich viel bzw. gleich wenig auszuschütten. Vor allem nehmen Kollektivverträge Rücksicht auf die jeweiligen Branchenbedingungen, was in einem allgemeingültigen Gesetz unmöglich wäre.

Gewerkschaftliche Verhandlungsstärke erhalten
Wäre alles im Gesetz geregelt statt im Kollektivvertrag, würde die Verhandlungsstärke der Gewerkschaften gegenüber den Arbeitgebern extrem geschwächt werden. Denn nicht die Regierung zahlt die Löhne, sondern die Arbeitgeber. Eine Regierung würde sich von Betriebsversammlungen, Betriebsratskonferenzen, Warnstreiks oder Streiks wahrscheinlich nicht so schnell beeindrucken lassen — Arbeitgeber und ihre Verbände hingegen können sich ausrechnen, wie viel Kampfmaßnahmen kosten würden. Ist der Mindestlohn im Kollektivvertrag geregelt, wird er von denen verhandelt, die auch direkt davon betroffen sind.
(Information des ÖGB, 09.10.2019)

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