Feiertag am Karfreitag gestrichen – wir können uns Urlaub nehmen?!
Feiertag am Karfreitag gestrichen – ArbeitnehmerInnen können sich Urlaub nehmen – das ist Verhöhnung der ArbeitnehmerInnen!
Die Regierung hat sich auf eine Regelung bezüglich des Karfreitags geeinigt. Der Feiertag, an dem laut aktuellem EuGH-Urteil alle ArbeitnehmerInnen frei gehabt hätten, wird gestrichen.
Stattdessen gibt es jetzt einen Rechtsanspruch auf einen „persönlichen Feiertag„, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür nicht.
Durch Generalkollektivvertrag weiterhin frei am Karfreitag
„Das ist eine Verhöhnung der ArbeitnehmerInnen“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. „Zuerst wird evangelischen und altkatholischen Beschäftigten ein halber Feiertag gestrichen und jetzt sogar der ganze.“ Bisher war der freie Karfreitag für diese Religionsgruppen auch durch den Generalkollektivvertrag geschützt. Die Regierung wird aber laut Gesetzesvorschlag in den Generalkollektivvertrag eingreifen. Damit wird der zusätzliche Feiertag für Protestanten (Karfreitag) endgültig gestrichen. Damit wird massiv in die Kollektivvertragshoheit der Sozialpartner eingegriffen.
Urlaubstag muss drei Monate vorher angekündigt werden
Der persönliche Urlaubstag muss hingegen bereits drei Monate zuvor angemeldet werden, für das Jahr 2019 wird eine Frist von zwei Wochen definiert. Sollten ArbeitnehmerInnen vom Arbeitgeber trotzdem gebeten werden, am selbst gewählten „persönlichen Feiertag“ zu arbeiten, können diese „freiwillig“ darauf verzichten. Ist das der Fall erhalten sie für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag und der Urlaubstag bleibt bestehen. Von einem frei wählbaren Feiertag kann also nicht gesprochen werden.
Feiertag aus eigenem Urlaubskontingent ist lächerlich
„Von einem persönlichen Feiertag innerhalb des eigenen Urlaubskontingents zu sprechen, auf den bei rechtzeitiger Anmeldung ein Rechtsanspruch bestehen soll, ist lächerlich“, so Achitz. Denn es sei schon jetzt so, dass der Arbeitgeber vor Gericht gehen müsste, wenn er einen lange beantragten Urlaubstag verhindern will.
„Wichtig war der Regierung offensichtlich, dass der Wirtschaft alle Wünsche erfüllt werden“, kritisiert Achitz. „Die ArbeitnehmerInnen bekommen dafür nichts.“ Mit dem ÖGB hat aber ohnehin niemand von der Regierung gesprochen.
Wieder ein Gesetz mehr, das ArbeitnehmerInnen betrifft, aber ohne Einbeziehung deren Interessenvertretung umgesetzt wird.
(Information des ÖGB, 26.02.2019)