Aktuelle Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats Nov. 2018

Zentralbetriebsrat übergibt Resolution an Obmann DDr. Ofner
In der Zentralbetriebsratssitzung vom 14.11.2018 wurde eine Resolution beschlossen, die in weiterer Folge von allen Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern, die bei der Konferenz in Wagrain dabei waren, unterschrieben wurde.

121 Menschen aus dem Kreis der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Behindertenvertrauenspersonen bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass die kommenden Veränderungen nicht zu Lasten der Beschäftigten der AUVA gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sie bereit, alle rechtlichen Mittel zum Einsatz zu bringen und sich gegen Versuche zu wehren, diese Möglichkeiten zu beschränken.

Die Resolution wurde im Rahmen der Vorstandssitzung an Obmann Ofner übergeben.

Vorstand beschließt Personalreduktionen für 2019
Dem Vorstandsbeschluss vom August folgend wurde der Voranschlag von 2019 mit einer Reduktion des erwarteten Personalaufwandes in der Verwaltung von -3.700.000 € angesetzt. Das entspricht einer Reduktion von mehr als 70 Personen. Nachbesetzungen sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Unterschreitung im Personalaufwand gelingt. Neue Dienstposten werden kategorisch ausgeschlossen.

REFA – Das Programm zur Reform der AUVA im Vorstand vorgestellt
Im Vorstand vorgestellt wurde auch die geplante Struktur des Programms REFA. REFA ist der organisatorische Überbau zur Umsetzung der Regierungsvorgaben und des Vorstandsbeschlusses vom August. Als Programmauftraggeber wurde der Verwaltungsausschuss des Vorstandes definiert, die Programmlenkung erfolgt in einem Gremium bestehend aus den Vorstandsmitgliedern, einzelnen weiteren Selbstverwaltungsmitgliedern und zwei Vertretern des Zentralbetriebsrates. In diesen Gremien sollen die zentralen Entscheidungen fallen.

Die Programmleitung, die die Entscheidungen vorbereiten und zwischen den Gruppen koordinieren soll, liegt bei Generaldirektor Dr. Köberl. Die Themen des Vorstandsbeschlusses sind in drei Gruppen („Cluster“) unterteilt, die von GD-Stv. Mag. Kaippel, ÄDir. Dr. Frank und GD-Stv. Dr. Mück geleitet werden. In diesen drei Gruppen werden die Themen für die Entscheidungen aufbereitet und nach der Entscheidung umgesetzt.

Die Einbindung der Belegschaftsvertretungen wurde eingefordert und vom Vorstand zugesagt. Der ZBR wird sich im Rahmen der Sitzung im Jänner mit der Festlegung der Details befassen.

Betriebsvereinbarung Rahmenzeit beschlossen, BV Befragungen verlängert
Ebenfalls beschlossen wurde nach langen Verhandlungen eine Betriebsvereinbarung, die als Rahmen für die Arbeitszeitbetriebsvereinbarungen in den einzelnen Einrichtungen (Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren) herangezogen werden kann. Sie hat keine direkte Wirkung. Wie bisher ist in jeder Einrichtung eine Betriebsvereinbarung in diesem Rahmen abzuschließen. Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass alle spezifischen Einzelheiten der Häuser abgedeckt sind. Gegenüber der Vorgängerversion wurden in der Betriebsvereinbarung mehrere Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen durchgesetzt. Beispielhaft sei nur die Schaffung einer Zeitflexibilisierung („Minigleitzeit“) von bis zu 20 Minuten vor und nach dem Dienst genannt. Die Betriebsvereinbarung findet sich im Anhang.

Die Betriebsvereinbarung zu computerunterstützten Befragungen wurde in der bestehenden Form um ein Jahr verlängert, da diese mit Jänner 2019 ihre Gültigkeit verloren hätte. Die für heuer geplante Überarbeitung konnte mangels Zeitressourcen nicht erreicht werden und wird so im nächsten Jahr angestrebt.

Sozialfonds für 2019 beschlossen
Trotz der angespannten finanziellen Situation in der AUVA konnten die Verhandlungen zum Sozialfonds positiv abgeschlossen werden und eine Erhöhung erreicht werden. Wir sind zuversichtlich, damit wieder alle Leistungen abdecken zu können und sehen die ZBR- Veranstaltungen (Schitage, Beachvolleyball-Turnier, Kegelturnier) finanziell als gesichert.

Familienbonus Plus
Von der Bundesregierung wurde heuer der Familienbonus beschlossen. Er bringt ab 1.1.2019 einen steuerlichen Vorteil von bis zu 1.500€ je Kind und Jahr. Beantragen kann man den Familienbonus mit dem beiliegenden Formular E30, das an die Personalabteilung gesendet werden muss, damit der Steuervorteil beim Arbeitgeber berücksichtigt werden kann. Nähere Informationen dazu sind im beiliegenden Folder zu finden. In wie weit sich der Familienbonus auf Leistungen des Sozialfonds auswirken (Kinderbetreuungskosten) ist noch in Diskussion. Wir werden rechtzeitig informieren. Die Auszahlung des Familienbonus könnte sich etwas verzögern, da erst die Voraussetzungen in der EDV zur Lohnverrechnung geschaffen werden müssen.

Die HPA weist darauf hin, dass der Familienbonus nur dann berücksichtigt werden kann, wenn das Formular dorthin gesandt wird!

AUVA Betriebsräte Thema bei der Fragestunde im Nationalrat
Die aktuelle Fragestunde im Parlament beschäftigte sich am 22.11. auch mit den Vorgängen in der AUVA. Die Ministerin Hartinger-Klein beantwortete dabei die Fragen der Abgeordneten.
Auszüge finden sich in den folgenden Links:
https://tvthek.orf.at/profile/Nationalrat/13886251/Plenarsitzung-des-Nationalrates/13996070/Frage-von-Daniela-Holzinger-Vogtenhuber-Jetzt-an-Sozialministerin-Beate-Hartinger-Klein-FPOe/14400655

https://tvthek.orf.at/profile/Nationalrat/13886251/Plenarsitzung-des-Nationalrates/13996070/Frage-von-Maximilian-Linder-FPOe-an-Sozialministerin-Beate-Hartinger-Klein-FPOe/14400656

Besonders interessant finde ich die Frage: War das Vorgehen mit Obmann Ofner abgesprochen und wird die freie Meinungsäußerung von ArbeitnehmervertreterInnen innerhalb der AUVA, die sich für ihren Erhalt einsetzen weiterhin gewährleistet sein?
Sowie die Antwort der Ministerin: „Das ist allein die Entscheidung der Selbstverwaltung.“

Auch neu für mich: Die Aussage, dass der Betriebsrat der AUVA der Ministerin zugesichert hätte, keine weiteren Maßnahmen durchzuführen. Wir sind intern noch auf der Suche nach jenem Betriebsrat, von dem diese Aussage stammen könnte J

ACHTUNG: Die Links sind nur noch wenige Tage gültig. Wir versuchen, das Dokument vom ORF dauerhaft zu bekommen.

Interessante Radiodiskussion über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Ebenfalls aus der Mediathek des ORF stammt der Link zur Radiosendung über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, die ich sehr empfehlen kann. Die Sendung dauert ca. 30 Minuten und ist wahrscheinlich ebenfalls nur mehr wenige Tage online. https://oe1.orf.at/player/20181122/533683

Pressekonferenz am 26.11.2018
Gemeinsam mit dem Präsidenten der Arbeiterkammer Oberösterreich, Johann Kalliauer gebe ich morgen, am 26.11. 2018 um 10:00 Uhr eine Pressekonferenz mit dem Titel: „AUVA – Einsparungen zu Lasten der Prävention, der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Beschäftigten“

Soweit die aktuellen Neuigkeiten. Ich wünsche schöne Arbeitstage!
Erik Lenz, AUVA-ZBR-Vorsitzender

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