Gesundheitsberufe-Register: Mehr als 70 % sind bereits erfasst

Voll im Plan: Bereits mehr als 20.000 Berufsangehörige registriert
Seit dem Start des neuen Gesundheitsberufe-Registers, in das sich alle in Gesundheit und Pflege Beschäftigten ab 1. Juli 2018 aufnehmen lassen müssen, wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich mit derzeitigem Stand bereits mehr als 70 Prozent der oberösterreichischen Berufsangehörigen erfasst. Somit liegt das Gesundheitsberuferegister in Oberösterreich voll im Plan.

Qualität wird geschützt
Viele Jahre haben sich die Berufsverbände, der ÖGB und die Arbeiterkammer für ein Register für Gesundheitsberufe eingesetzt, wie es in 14 anderen Ländern der Europäischen Union bereits existiert. Gesundheits- und Pflegeberufe werden in sehr sensiblen Bereichen ausgeübt, deshalb bedürfen diese Berufe besonders hoher Qualitätsstandards. Die Registrierung dient also der Qualitätssicherung.

2016 wurde vom Nationalrat das Gesundheitsberuferegister-Gesetz beschlossen. Seit 1. Juli 2018 ist das neue Gesundheitsberuferegister in Kraft. Alle Beschäftigten, in Oberösterreich rund 28.000 (davon an die 80 Prozent Frauen), die bereits an diesem Tag in einem der betroffenen Gesundheits- und Pflegeberufe tätig waren, müssen sich bis spätestens 30. Juni 2019 registrieren lassen.

Achten Sie auf den Berufsausweis
Alle, die seit dem 2. Juli 2018 in den Beruf einsteigen, müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ins Gesundheitsberufe-Register eintragen lassen. Die Beschäftigung von nicht registrierten Berufsangehörigen ist rechtlich nicht zulässig. Die Erfassung im Register ist die Voraussetzung für die Ausübung des Berufes. Der neue Berufsausweis macht diese Berechtigung sichtbar.

Der Gesetzgeber bestimmte für die Durchführung der Registrierung die Bundesarbeitskammer als zuständige Behörde für die AK-Mitglieder. In den Bundesländern erfüllen die jeweiligen Länderarbeiterkammern diese Aufgabe. Berufsangehörige, die nicht AK-Mitglieder sind, werden von der Gesundheit Österreich GmbH registriert.

AK: rasch, unbürokratisch und effizient
Die AK hat die entsprechenden wohnortnahen, personellen und räumlichen Strukturen, um die Registrierung rasch, unbürokratisch und effizient durchführen zu können. So wurden bisher rund 20.000 Berufsangehörige von der AK direkt in ihren jeweiligen Betrieben, in den Pflegeschulen und in den AK-Bezirksstellen erfasst.

„Sowohl Registrierung als auch die Ausstellung des Berufsausweises ist für die AK-Mitglieder kostenlos. Das konnte die Arbeiterkammer nach langen Verhandlungen mit dem Finanzministerium erreichen,“ sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Alle Informationen zum neuen Gesundheitsberuferegister: https://ooe.arbeiterkammer.at/gbr.
(Information der AK OÖ., 19.11.2018)

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