Hartinger-Klein: AUVA bleibt erhalten, keine Schließung von Unfallspitälern!
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bleibt erhalten. Es sollen auch keine Unfallspitäler oder Reha-Einrichtungen geschlossen werden. Das sieht das Reformkonzept vor, das Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Montag mit AUVA-Obmann Anton Ofner und ÖVP-Klubchef August Wöginger vorgestellt hat.
Das Papier muss noch am 21. August vom AUVA-Vorstand beschlossen werden.
Gespart soll demnach vor allem in der Verwaltung werden. Es soll keine Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen geben. Bei Ärzten und Pflegern soll es keine Personalkürzungen geben. Das Leistungsangebot bleibe in vollem Umfang bestehen, hieß es bei der Pressekonferenz.
Schneller als erwartet
Am Ende ging es dann schneller als erwartet. Die Regierungsparteien waren, wie berichtet, darum bemüht, das für sie unangenehme Thema vom Tisch zu bekommen. Schließlich fanden auch am Sonntag wieder Protestaktionen „gegen die Zerschlagung der AUVA“ statt, und auch am Montag macht die Gewerkschaft in mehreren Bundesländern wieder mobil.
Zur Erinnerung, worum es geht: Im Regierungsprogramm war noch die Rede davon, dass es „durch die nachhaltige Reform der AUVA“ zu einer Lohnnebenkostensenkung um 500 Millionen Euro kommen sollte. Konkret sollte der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 auf 0,8 Prozent gesenkt werden.
Umschichtungsoptionen
Die AUVA hatte bereits zu Beginn der Debatte darauf hingewiesen, dass sie aus eigener Kraft maximal 100 Millionen Euro schaffen kann. Im Grunde hat sich an dieser Position auch nach monatelanger Diskussion nichts geändert. Am Montag wird es daher laut Verhandlerkreisen vor allem um Umschichtungsmöglichkeiten gehen, mitunter wird auch zu kreativen Rechenmethoden gegriffen.
In einem ersten Schritt wird es mit Jahresbeginn 2019 zu einer Senkung des Unfallversicherungsbeitrags von 1,3 auf 1,2 Prozent kommen, was den erwähnten rund 100 Millionen Euro entspricht. Das heißt aber nicht, dass diese Summe wirklich eingespart wird. Denn: Wie es in Sozialversicherungskreisen heißt, profitiert die AUVA aktuell von der sehr guten Konjunktur, weshalb die Beitragseinnahmen um rund 25 Millionen Euro höher sind als ursprünglich geplant. Ebenfalls eingerechnet in das nunmehrige Sparpaket werden bereits vereinbarte Kooperationen. So werden etwa in Kärnten Klinikum Klagenfurt und Unfallkrankenhaus künftig stärker zusammenarbeiten. Eine ähnliche Kooperation gibt es in Salzburg.
Weniger Sponsorengeld
Ein paar Millionen sollen Kürzungen beim Sponsoringbudget bringen, kleinere Einsparungen sind auch bei der Gebäudeinstandhaltung sowie durch die Zusammenlegung von Räumlichkeiten der Landesstelle Wien mit der Hauptstelle geplant. Da diese Vorhaben auch nicht sofort mit Jahresbeginn wirksam werden, sollen in den kommenden Jahren zunächst Rücklagen aufgelöst werden, heißt es.
Für alles Weitere, also die fehlenden 400 Millionen Euro, gibt es vorerst nur vage Pläne beziehungsweise die Hinweise der AUVA, dass diese Summe nur aufgebracht werden kann, wenn jemand anderer die Kosten übernimmt.
Keine Kostenwahrheit
Worum es dabei geht, hat Ofner schon im April im STANDARD vorgerechnet. Für Arbeitsunfälle, die in Spitälern der Länder behandelt werden, zahlt die AUVA derzeit 160 Millionen Euro mehr, als diese tatsächlich kosten. Umgekehrt zahlen die Länder 150 Millionen Euro zu wenig an die AUVA für die Behandlung von Freizeitunfällen. Ob die Länder für diese Summe nun einspringen, ist aber längst nicht geklärt.
Und schließlich übernimmt die AUVA derzeit die Entgeltfortzahlung bei Krankenständen von Mitarbeitern in Klein- und Mittelbetrieben. Kostenpunkt: 120 Millionen. Wie es aus Verhandlerkreisen heißt, steht aber außer Streit, dass diese Leistung nicht gestrichen wird. Die Wirtschaftskammer soll das ÖVP-intern mit entsprechendem Nachdruck klargemacht haben. Auch hier gilt also: Es müsste ein anderer Zahler gefunden werden. Die Sozialversicherungsanstalt der Gewerbetreibenden (SVA) will jedenfalls nicht einspringen, weil nicht alle Profiteure dieser Leistung auch SVA-Versicherte seien. –
Entsprechende Änderungen müssten aber ohnehin auf gesetzlicher Ebene erfolgen. Diese Diskussion wird also mit der montäglichen Einigungsverkündigung nicht beendet sein. Das ist dann aber Sache der Politik und nicht der AUVA. Der dortige Vorstand soll am 21. August die bisherigen Pläne beschließen. Klar ist nun jedenfalls: Die von Hartinger-Klein andiskutierte Auflösung der AUVA ist endgültig vom Tisch.
(Information von: Der Standard, 13.08.2018)