Information zur elektronischen Zeiterfassung im UKH Linz

In der vergangenen BR-Sitzung im März war die im UKH Linz installierte elektronische Zeiterfassung bzw. die „Stechuhr“ zum wiederholten Male ein Thema.

Wir möchten, dass die Zeiterfassung für alle Mitarbeiter, die im Dienstplan GraphDi sind, wieder abgeschafft wird, da sie nicht notwendig ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht wird durch GraphDi erfüllt.
Außerdem besteht nach wie vor die Ungerechtigkeit, dass in den Wiener Häusern keine Stechuhr installiert wurde bzw. auch in Zukunft nicht installiert wird.

BRV Martina hat daher bei der AK OÖ. ein Rechtsgutachten beantragt, das auch noch klären sollte, ob unsere elektronische Zeiterfassung nicht rechtswidrig ist, da sie ohne Betriebsvereinbarung in Betrieb genommen wurde.

Dieses Rechtsgutachten liegt nun vor und BRV Martina hat ein Schreiben an die Generaldirektion verfasst. Ziel ist die Aufhebung der Dienstanweisung zur elektronischen Zeiterfassung in den Einrichtungen.

Wichtig: Dies betrifft nicht die Kolleginnen und Kollegen aus dem Verwaltungsbereich, die eine flexible Arbeitszeit haben!

Hier geht’s weiter zum Schreiben von BRV Martina und zum entsprechenden Rechtsgutachten der AK OÖ.

Sehr geehrte Generaldirektion!
Sehr geehrter Hr. Generaldirektor Dr. Köberl! Sehr geehrter Hr. Generaldirektor-Stv. Mag. Kaippel!

Im Jahr 2012 wurde im UKH Linz für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die elektronische Zeiterfassung installiert. Seither müssen alle beim Betreten und Verlassen des UKH mit ihrer Mitarbeiterkarte „wischen“.

Während für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Verwaltungsbereich, die eine flexible Arbeitszeit haben, die Zeiterfassung auch gleichzeitig die einzige Arbeitszeitaufzeichnung darstellt, wird für das medizinische Personal diese „Stechuhr“ nur als Kontrollinstrument verwendet – und dies in letzter Zeit zunehmend zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Minuten, die die Beschäftigten früher gehen, werden im Guthabenkonto ohne Rücksprache abgezogen; jene Minuten jedoch, die die Kolleginnen und Kollegen länger arbeiten, werden nicht automatisch gutgeschrieben. Einstechen erst eine halbe Stunde vor Dienstbeginn. Permanent Rechtfertigungen wegen weniger Minuten, Ausstechen der Mittagspause trotz Tagesarbeitszeit über  6 Stunden etc.).

Auch kommt es unter der Kollegenschaft immer wieder zu großem Unmut darüber, dass besonders in den Wiener Häusern bis heute keine Zeiterfassung installiert wurde, dies empfinden alle als extreme Ungleichbehandlung.

Da das medizinische Personal und auch teilweise das Verwaltungspersonal mit dem elektronischen Dienstplansystem Graphdi die gesetzliche Aufzeichnungspflicht erfüllt, ist eine zusätzliche Zeiterfassung nicht notwendig, zumal diese Zeiterfassung rechtswidrig ohne Betriebsvereinbarung eingeführt wurde.

Daher fordere ich die Generaldirektion auf, die Dienstanweisung über die elektronische Zeiterfassung in den Einrichtungen der AUVA für das medizinische Personal und für all jene aus dem Verwaltungsbereich, die nicht in der flexiblen Arbeitszeit sind, sondern die Arbeitszeitaufzeichnung über den elektronischen Dienstplan führen, aufzuheben und die Kolleginnen und Kollegen umgehend darüber zu informieren, dass ein Benützen der elektronischen Zeiterfassung ab sofort nicht mehr nötig ist.

Weiters bitte ich die Generaldirektion, mit dem Zentralbetriebsrat bzw. örtlichen Betriebsrat für die Erstellung einer entsprechenden Betriebsvereinbarung für die flexible Arbeitszeitaufzeichnung bzw. Gleitzeit mittels elektronischer Zeiterfassung in Verhandlungen zu treten.

In der Anlage befindet sich ein entsprechendes Rechtsgutachten der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Mit freundlichen Grüßen, BRV Martina Kronsteiner

Und hier geht’s weiter zum Rechtsgutachten der AK OÖ.:
Rechtsgutachten zur elektronischen Zeiterfassung

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