Resolution der AUVA-Generalversammlung vom 16. April 2018

Für den Erhalt und die Weiterentwicklung der sozialen Unfallversicherung! Für eine starke AUVA!

Die Arbeitswelten des 21. Jahrhunderts stellen höchste Anforderungen an alle Menschen, die am Erwerbsleben teilhaben. Diese können nur dann erfüllt werden, wenn auch die zentralen Fragen der Gesundheit und Sicherheit im Arbeitsumfeld berücksichtigt werden.

Wie vermeiden wir Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten?
Wie helfen wir jenen, die trotz aller Bemühungen bei der Arbeit verunfallen oder unter einer Berufskrankheit leiden?
Wie stellen wir sicher, dass die Folgen für die Betroffenen ebenso bewältigbar sind wie für die Unternehmen und den Staat?

Die Antworten darauf finden sich in der sozialen Unfallversicherung. Die täglichen Leistungen werden für über fünf Millionen Menschen durch die AUVA erbracht. Wir treten daher dezidiert für die Erhaltung und Weiterentwicklung einer qualitätsvollen, integrierten und daher auch effizienten Unfallversicherung ein. Mit dieser Resolution protestieren wir – über Partei- und Berufsgrenzen hinweg – gegen alle Aktivitäten, die die laufenden Bemühungen zur Weiterentwicklung der AUVA erschweren oder sogar verunmöglichen.

Integrierte Leistungserbringung als Schlüssel zum Erfolg
Die AUVA ist ein sozialpolitisches Erfolgsmodell, um das Österreich international beneidet wird. Sie erbringt ihre Leistungen in integrierter und inhaltlich abgestimmter Form: von der Unfallprävention über die Unfallheilbehandlung und Rehabilitation bis hin zur finanziellen Entschädigung der verunfallten Menschen. Dieses Konzept ermöglicht höchste Qualität bei gleichzeitiger Optimierung der Kostenstrukturen. Die optimale Weiterentwicklung dieser Themenfelder kann nur dann gewährleistet werden, wenn sie innerhalb einer Organisation ganzheitlich betrachtet wird.

Verlässlichkeit und höchste Qualität: Die Unfallkrankenhäuser und Rehaeinrichtungen
Über fünf Millionen Menschen und 320.000 Unternehmen vertrauen der AUVA. Pro Jahr können sich rund 370.000 Patientinnen und Patienten auf eine exzellente Versorgung in einer der Krankenanstalten der AUVA verlassen. Die Unfallkrankenhäuser der AUVA sind aus der österreichischen Gesundheitsversorgung nicht wegzudenken. Mehr als die Hälfte aller Verunfallten in den Ballungszentren werden in den Unfallkrankenhäusern der AUVA medizinisch versorgt. Darüber hinaus stellen die hervorragenden Rehabilitationseinrichtungen den nahtlosen Übergang von der Unfallheilbehandlung in die Rehabilitation und damit auch den bestmöglichen Rehabilitationserfolg sicher. Unter dem Dach der AUVA werden medizinische Spitzenleistungen erbracht. Denn die Häuser der AUVA haben den gesetzlichen Auftrag, Menschen mit allen geeigneten und verfügbaren Mitteln medizinisch zu behandeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA sehen diese Vorgabe als ihre tägliche Handlungsmaxime.

Die wertvollste Leistung: Sicherheit
In den mehr als 130 Jahren ihres Bestehens konnte die AUVA die Zahl der Arbeitsunfälle drastisch reduzieren – allein seit 1990 um etwa die Hälfte. Sie steigert kontinuierlich die Qualität in Unfallheilbehandlung und Rehabilitation. Sie bietet ein soziales Netz nach Arbeitsunfällen, zahlt Renten und Umschulungen. Sie entlastet die Unternehmen von ihrer Haftung bei Arbeitsunfällen, vermeidet gerichtliche Auseinandersetzungen und trägt damit zum sozialen Frieden in den Betrieben bei.

Die AUVA schafft Sicherheit. Lassen wir uns diese Sicherheit nicht nehmen!

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