Auch hier zum Nachlesen: Mitteilung des AUVA-Obmanns – Was tun wir derzeit?

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Ich war in den vergangenen Wochen bereits in einigen Häusern sowie Landesstellen der AUVA unterwegs und werde meine Tour auch noch fortsetzen. Heute möchte ich Ihnen einen kurzen Zwischenbericht dazu geben.

Mir ist es wichtig, Sie aus erster Hand darüber zu informieren, wie wir mit den Plänen zur AUVA im Regierungsprogramm umgehen. Ich verstehe, dass sich manche unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deswegen Sorgen machen, insbesondere was ihren Arbeitsplatz betrifft. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern: Wir arbeiten intensiv an einer guten Lösung für die AUVA.

Was tun wir derzeit?
Die Führung der AUVA hat sich zur Aufgabe gemacht, bis zum Junivorstand ein akkordiertes Konzept zu den Vorgaben im Regierungsprogramm vorzulegen. Bis dahin führen Herr Generaldirektor Dr. Köberl und ich regelmäßig Gespräche mit Frau Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein. Ziel ist es, eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten um ein Zehntel-Prozent (von 1,3 auf 1,2 Prozent) per 1. Jänner 2019 zu erzielen. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, denn im Regierungsprogramm werden „erste Erfolge bis Ende des Jahres“ gefordert.

Des Weiteren haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis zum Ende der Gesetzesperiode die so genannten versicherungsfremden Leistungen aus der Finanzgebarung der AUVA zu entfernen. Damit können wir eine Senkung des Unfallbeitrags auf 0,8 Prozent gegenfinanzieren.

Zusätzlich zu den Gesprächen mit der Ministerin halte ich laufend Kontakt zu Interessensvertreterinnen und -vertretern der Wirtschaft sowie zu den Mitgliedern der Landesregierungen. Auf meinen Vorschlag hin wurde unter dem Dach des Hauptverbandes eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der alle Sozialversicherungsträger ein Gesamtpaket für eine Reform schnüren. Nur wenn alle einzelnen Komponenten des Gesamten miteinander kommunizieren, kann ein System funktionieren.

Stichwort Beitragssenkung
Als Unternehmer verstehe ich natürlich die Forderung, die Lohnnebenkosten zu senken, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken. Als AUVA haben wir dazu, wie Sie wissen, mit der Senkung des Unfallbeitrags von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent erst 2014 unseren Beitrag geleistet. Die von der Bundesregierung nunmehr geforderten 0,8 Prozent sind aber ohne Leistungsreduktion nicht darstellbar.

Wir fordern daher eine Entbindung von diversen versicherungsfremden Leistungen. Vor allem geht es dabei um Kostenerstattung, die wir leisten, wenn Arbeitsunfälle in Fondspitälern behandelt werden. In diesem Bereich leistet die AUVA jährlich etwa 150 Millionen Euro an Überzahlungen. Mit einer Änderung der Verrechnungsmethode wären diese leicht einzusparen. Gleichzeitig bekommen wir für Patienten, die wir nach einem Freizeitunfall in unseren Häusern versorgen, nur ca. 20 bis 25 Prozent der Kosten in den UKH und ca. 50 Prozent der Kosten in den Rehabilitationszentren zurückerstattet. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, warum die AUVA dieses Kostendelta ausgleichen muss.

Weitere Leistungen, die die AUVA erbringt, sind die Entgeltfortzahlung für Krankheit sowie Beitragsfreistellungen für Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler sowie Pensionistinnen und Pensionisten. Diese Leistungen müssten eigentlich vom staatlichen Budget bedeckt werden – und nicht von der AUVA.

Die Leistungskette der AUVA
Die AUVA ist deshalb so ein gelungenes Modell zur Unfallversicherung, weil sie alle vier Bereiche – Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenzahlungen – innerhalb einer geschlossenen Leistungskette anbieten kann. Einsparungen in der Prävention, wie sie etwa bei einer Auslagerung in eine Agentur zu erwarten wären, würden die Folgekosten wesentlich verteuern. Dasselbe gilt für die Unfallkrankenhäuser und die Rehabilitationszentren. Ein Hin- und Herschieben der Leistungen bzw. Zahlungen zwischen unterschiedlichen Trägern droht. Hohe Zusatzkosten und somit ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden würden entstehen.

Aber auch die qualitativen Kompetenzen, die wir jetzt haben, können wir nur erhalten, wenn wir ein eigenständiger, integrierter Träger mit allen vier Säulen bleiben. Das tätigkeitsübergreifende Know-How, das allerhöchste Qualität in der Leistung ermöglicht, darf – auch im Interesse der Unternehmen – nicht zerstört werden.

Strukturreformen innerhalb der AUVA
Unabhängig von den Forderungen der Regierung planen wir für die AUVA bzw. für ihre Häuser laufend Strukturreformen. Wir sind in der Unfallversorgung und Rehabilitation weltweit die Besten und wir wollen das auch bleiben. Deshalb müssen wir uns mit dem medizinischen Fortschritt mitentwickeln.

In der Akutversorgung wird es immer wichtiger, uns an Schwerpunkthäuser anzuschließen. Einige Unfallkrankenhäuser haben dies bereits gemacht, für andere gibt es entsprechende Pläne. Auch mit unseren Rehabilitationszentren müssen wir teilweise näher an die Akutversorgung rücken.

Die AUVA hat große Stärken und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum heimischen Gesundheitssystem. Ich denke, dass wir die Herausforderungen der kommenden Monate gut bewältigen können, wenn wir alle an einem Strang ziehen.

Ich hoffe, Sie haben meinen Zwischenbericht mit Interesse gelesen, und freue mich bereits auf eine konstruktive und offene Diskussion mit jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ich in den kommenden Wochen besuchen werde!

Herzlichst, Ihr DDr. Anton Ofner

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