Betriebsärztliche Aussendung: Schutzimpfung gegen FSME

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiter!

Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.

Die Aufteilung der Impfkosten für Mitarbeiter ist wie folgt: 70 % AUVA, 15% Betriebsrat, 15 % Mitarbeiter. Für die Angestellten des UKH wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.

Anmeldung:
Die Anmeldung ist bei Frau Michaela Heese (telefonisch unter 32712 oder per E-Mail an: michaela.heese@auva.at) bis spätestens 23.02.2018 durchzuführen, Fr. Heese steht für Rückfragen auch gerne zur Verfügung. Nachbestellungen nach dem 23.02.2018 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Für Angehörige  kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.

Impftermine: 
08.03.,  15.03. und 22.03.2018, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr in unserer betriebsärztlichen Ordination, UKH, Erdgeschoß –  Nachbehandlung Raum 10.
Wir bitten Sie, Ihren Impfpass mitzubringen!

Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:

  1. Teilimpfung
  2. Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung
  3. Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung
    1.   Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung

Weitere Auffrischungsimpfungen alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre!
Die Verabreichung/Abgabe des für Mitarbeiter kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.

Freundliche Grüße!
Dr. Michaela Sendlhofer, Betriebsärztin

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