Zusammenfassung der Betriebsversammlung zum Regierungsprogramm

Für alle, die an der Betriebsversammlung vor Weihnachten nicht teilnehmen konnten (aber auch für alle anderen), möchten wir hier eine Zusammenfassung des Vortrags von BRV Erik Lenz und BRV Martina Kronsteiner zum jederzeitigen Nachlesen veröffentlichen.

Besprochen wurden Auszüge aus dem Regierungsprogramm und die Auswirkungen auf die AUVA und ihre Beschäftigten sowie allgemeine Auswirkungen im Gesundheitswesen. Fettgedruckt und grau unterlegt = direkt aus dem Regierungsprogramm kopiert.

Im Gegenzug müssen immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden.

 

 

Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten.

 

 

Ablöse des Berufsschutzes durch Einkommensschutz unter Einbindung der Sozialpartner.

 

 

Stufenweise, konsequente und nachhaltige Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien.

Wieder einmal will also der Gesetzgeber unsere Dienstordnungspension abschaffen. Die Auszahlung der Dienstordnungspension für all jene, die vor 1996 in die AUVA eingetreten sind, ist abhängig vom Weiterbestehen der AUVA. Würde es die AUVA nicht mehr geben und würden die Beschäftigten auch aus der Dienstordnung fallen, gibt es auch keine Zusatzpension mehr!

Der Berufsschutz für all jene, deren Berufsausbildung zumindest zwei Jahre gedauert hat, garantiert im Falle einer Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche, dass keine Tätigkeiten unter dem derzeitigen Berufsbild angeboten bzw. angenommen werden müssen.

Evaluierung aller bestehenden Selbstbehalte im Gesundheitssystem mit Untersuchung auf Lenkungswirkung und Neukonzipierung von ökonomischen Anreizen im Gesundheitswesen.

 

 

Reduktion der Uberregulierung für private Gesundheitsanbieter.

 

 

Diskussion der Reform der Krankenanstalten-Finanzierungssystem.

 

 

Adaptierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.

Über die Evaluierung der Selbstbehalte ist sonst nichts Genaueres beschrieben, es ist aber zu befürchten, dass noch weitere Selbstbehalte mit Anreizsystemen angedacht sind.

Privaten Anbietern soll der Zugang erleichtert werden, dies würde eine zunehmende Privatisierung unseres Gesundheitssystems bedeuten. Ein Ausbau der Zweiklassenmedizin würde dazu führen, dass gewisse Leistungen nur mehr für zahlungskräftige Kranke möglich wären.

Über die Finanzierung des Krankenanstaltensystems ist keine Erklärung ausgeführt, die Länder werden sich jedoch die Entscheidungshoheit ihrer Krankenanstalten nicht nehmen lassen.

Bei der Adaptierung des KA-AZG ist zu befürchten, dass die Arbeitszeitgrenzen wieder ausgeweitet werden und die Ruhezeiten verkürzt werden könnten.

Reduktion der Sozialversicherungsträger (maximal 5 Träger)

Wahrung der partizipativen Selbstverwaltung

  • Schaffung eines Verwaltungsrates inklusive Bundesvertreter
  • Vertretung des Bundes im Verwaltungsrat (u.a. zur Prüfung der Finanzgebarung)

Einheitliche Prüfung der Lohnabgaben

  • Einheitliche Abgabestelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben

Die bisherigen Rücklagen verbleiben im jeweiligen Bundesland für die Zielsteuerung.

Welche fünf Träger dies in Zukunft sein sollen, ist nicht genau ausgeführt. In jedem Fall sollen die 9 GKK’s zu einer Österreichischen Krankenkasse (ÖKK) zusammengeführt werden, die PVA bleibt, die SVA und SVB werden zu einem Träger fusionieren, ebenso erhalten bleiben soll die Beamtenversicherung. Wer der 5. Träger sein wird, ist offen.

Jeder, der sich in der Struktur der SV auskennt, weiß, dass Trägerzusammenlegungen keine Einsparungen bringen, dies wurde auch schon mehrfach von Experten aus dem In- und Ausland bestätigt. Echte Einsparungen erlangt man nur durch Leistungskürzungen. Die Einsparung bei Verwaltungskosten von unter 3%, wie sie derzeit im Durchschnitt bei den Träger der Sozialversicherung ausgewiesen werden, ist unrealistisch. Wir wissen, dass unser Sozialversicherungssystem eines der billigsten Systeme der Welt ist (Deutschland Verwaltungskosten von ca. 4,9% und mehr als 100 Träger, Schweiz mit 4,3% Verwaltungskosten und über 60 Träger).

Bei der geplanten Veränderung der Selbstverwaltung werden zwei unterschiedliche Prinzipien angeführt, die sich so aber einander ausschließen. Eine Abschaffung der Selbstverwaltung würde auch bedeuten, dass die derzeit einzige direkte Demokratie zerstört wird.

Auch die Beitragsprüfung und Beitragseinhebung soll verändert werden. Es ist geplant, die Beitragseinhebung in die Finanzämter zu verlegen. Dies würde zu erheblichen Nachteilen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen. Finanz und GKKs haben nämlich verschiedene Prinzipien.

Während die Finanz nur die tatsächlichen Geldflüsse prüft = Zuflussprinzip, wird in den GKKs die richtige Einstufung des Arbeitnehmers und die entsprechende Entlohnung nach dem richtigen Kollektivvertrag geprüft = Anspruchsprinzip. Dies garantiert ersten, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen richtig Entlohnt werden und die Arbeitgeberschaft auch die richtigen Abgaben leistet. Sowohl das Krankengeld, als auch das Arbeitslosengeld und die Pensionshöher errechnet sich aus diesen Abgaben.

Jährlich werden so von der GKK Österreicherin über 350 Mio Euro an Nachzahlungen gefordert, die in Zukunft dann auch dem Sozialversicherungssystem fehlen würden. Dem Lohn – und Sozialdumping wäre damit Tür und Tor geöffnet. Für die Kolleginnen und Kollegen der GKKs die die Beitragsprüfungen machen würde ein Wechsel zur Finanz bedeuten, dass sie ins Vertragsbedienstetenrecht fallen und somit von einem Tag auf den anderen alle Rechte aus unserer Dienstordnung verlieren.

Wenn davon gesprochen wird, dass die Rücklagen in den Bundesländern verbleiben, so ist damit gemeint, dass diese zur Budgetsanierung in den Ländern verbleiben und somit nicht mehr den Versicherten zur Verfügung stehen.

Reform der AUVA und ggf. Überführung in die Kranken-und Pensionsversicherung:

 

Lohnnebenkostensenkung um 500 Millionen Euro (Absenkung des Unfallversicherungsbeitrags auf 0,8%).

 

 

Aufgabenüberprüfung, Synergiepotenziale, Strukturanalyse.

 

 

Kooperation mit bestehenden Gesundheitseinrichtungen.

 

 

Bis Ende 2018 Gesamtkonzept und ersten Erfolg darstellen – bei Nichterfolg Überführung der AUVA in bestehende Sozialversicherungsträger.

 

 

Erhalt des Versicherungsschutzes.

 

 

Gewährleistung des Haftungsausschlusses.

Eine Beitragskürzung um 500 Mio Euro auf einen Beitragssatz von 0,8% würde bedeuten, dass die AUVA fast ein Drittel der gesamten Einnahmen verliert.

Dies 500 Mio. Euro kann die AUVA aus eigener Kraft nicht einsparen. Alle sogenannten Fremdleistungen die die AUVA erbringt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, ein zu hoher Pauschbetrag an die GKK, Versorgung von Freizeitunfälle, etc.) hat der Gesetzgeber veranlasst und kann auch nur vom Gesetzgeber wieder zurückgenommen werden. Aber auch ohne diese Leistungen ist diese Beitragskürzung nur schwer zu kompensieren. Es kann nur durch Leistungskürzungen in allen 4 Säulen kommen, dies wirkt sich jedoch nicht auf unsere Versicherten, sondern auf die gesamte Unfallversorgung in Österreich aus.

Bei einer möglichen Zerschlagung der AUVA wären folgende Aufteilungen der Leistungen möglich:

  • Prävention, Unfallverhütung: entweder in die ÖGKK oder Auslagerung in eine Agentur
  • Unfallheilbehandlung: Übernahme durch die Länder, evtl. Aber auch Privatisierung oder Bildung einer Holding
  • Rehabilitation: Privatisierung, Eingliederung in die PVA
  • Rentenleistung: könnte die PVA übernehmen.

Bei all jenen Kolleginnen und Kollegen, die auch später innerhalb der Sozialversicherung ihren Arbeitgeber finden, wird sich in ihrem Dienstrecht nichts ändern. Bei Ausgliederungen könnte mit Überlassungsverträgen oder nach dem AVRAG (Arbeitsvertragsrecht-Anpassungsgesetz) entlohnt werden.

Angleichung der Belegschaftsorgane (Betriebsräte).

 

 

Entbürokratisierung so weit wie möglich bei Lohnverrechnung.

 

 

Arbeitnehmerschutzvorschriften: Generelle Durchforstung der Bestimmungen dahingehend, was notwendig ist.

 

 

Prinzip „Beraten statt strafen“ beim Arbeitsinspektorat effektiv umsetzen.

 

 

Prüfung einer Agentur für Unfallverhütung, Arbeitsinspektion und Arbeitsschutzberatung.

 

 

Steuerliche Entlastung für Unternehmen und Entlastung des Faktors Arbeit durch Einsparungen bei den gesetzlichen Interessensvertretungen.

Eine Zusammenlegung von Betriebsratskörperschaften würde in den meisten Fällen zu einer Reduzierung von Betriebsräten führen und damit zu einer Schwächung der Arbeitnehmervertretung.

Die Lohnverrechnung soll so einfach wie möglich gestaltet werden, dies bedeutet Grundlohn und Sonderzahlungen, keine Zulagen.

Auch der Arbeitnehmerschutz soll aufgeweicht werden, es sollen die Meldepflicht und die Aufzeichnungspflicht fallen. Arbeitsinspektorate sollen bei Vergehen der Arbeitgeber nur mehr beraten und keine Verwaltungsstrafen mehr aussprechen dürfen.

Die Unfallverhütung soll in eine Agentur übergeführt werden, damit wäre ein Leistungsangebot der AUVA schon ausgelagert!

Einsparungen bei der gesetzlichen Interessensvertretung ist ein klarer Angriff auf die Arbeiterkammern, die die Regierung auch per Nationalratsbeschluss Schwächen will. Mit all diesen Verschlechterungen im Arbeitsrecht, gemeinsam mit einer geplanten Flexibilisierung der Arbeitszeit, wird das Arbeitsrecht und somit die Bedingungen für die Arbeitnehmerschaft ins 19 Jhdt. zurückversetzt.


Weitere Vorgehensweise und was kann jeder einzelne tun?
Es ist geplant, in der nächsten Zeit immer wieder kurze Videobotschaften mit ganz speziellen Themen über die Sozialversicherung zu verteilen.

Diese Videos werden über die GPA-djp-Facebook Seite veröffentlicht. Diese Videos sind kurz und verständlich aufbereitet, sodass sie auch von allen außerhalb der Sozialversicherung verstanden werden. Das erste Video mit dem Thema Beitragseinhebung wurde schon geendet.

Es ist daher wichtig, dass alle, die bereits auf Facebook sind, die GPA-djp Seite abonnieren und die Videos liken, kommentieren und teilen. Die Gewerkschaft bereitet auch online Petitionen vor, die auch über Facebook verteilt werden können.

Wir werden von Seiten des ZBR auch Unterschriftenlisten vorbereiten und diese dann zu gegebener Zeit mit der Bitte, fleißig Unterschriften zu sammeln, verteilen.

Jeder einzelne von uns ist jetzt gefragt und muss dem Sozialversicherungsbashing aktiv entgegenwirken. Es ist an der Zeit, Aufklärungsarbeit zu leisten, mit allen in den Vereinen, bei Verwandten und Bekannten und überall, wo sich die Gelegenheit bietet, für unsere Sozialversicherung und im speziellen für unsere AUVA zu sprechen. Es kann uns nicht egal sein, wer in Zukunft für die Gesundheitsversorgung in Österreich zuständig ist!

Es wird auch nötig sein, bei verschiedenen Printmedien an Diskussionen über die SV teilzunehmen. Erst wenn das Thema Sozialversicherung für die Medien interessant wird, können leichter positive Themen über die SV veröffentlicht werden.

Für den Fall, dass es wirklich zur Auflösung der AUVA kommen soll, werden wir uns natürlich in der kommenden Zeit gut vorbereiten müssen. Ende Jänner werde ich gemeinsam mit der Gewerkschaft einen Stufenplan entwickeln, der sich nach den jeweiligen Eskalationsstufen richten wird. Am Ende könnte auch ein Arbeitskampf stehen, bei dem ich euch schon jetzt um Unterstützung bitten möchte.

Derzeit werden auch die dienstrechtlichen Auswirkungen auf die Belegschaft bei ev. Überlassungen, Ausgliederungen oder Trägerauflösungen geprüft.

Sollte der schlimmste Fall eintreten und es wird entschieden, die AUVA aufzulösen, so muss auch für alle Beschäftigten der AUVA ein Sozialplan erarbeitet werden. All diese Aktivitäten können allerdings nur in enger Zusammenarbeit mit den Experten und Expertinnen der GPA-djp durchgeführt werden.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, einen hohen Grad an Gewerkschaftsmitgliedern zu haben.

Ich bitte daher all jene, die noch nicht Gewerkschaftsmitglieder sind, um Unterstützung durch Beitritt zur GPA-djp. Es wird in Zukunft für jeden einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin sehr wichtig sein, durch die Gewerkschaft geschützt zu sein, besonders wenn die Angriffe auf die Arbeiterkammern wirklich umgesetzt werden und dann für die Regierung alle Hürden für weitere Verschlechterungen am Arbeitsplatz fallen.

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