Auszug aus dem Regierungsprogramm: AUVA und Sozialversicherung

Reform der AUVA und ggf. Überführung in die Kranken- und Pensionsversicherung:
„Um zu einer vereinbarten Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von 500 Millionen Euro zu kommen, ist eine nachhaltige Reform der AUVA (u. a. Aufgabenüberprüfung, Synergien, Strukturanalyse, Zahlungsströme) notwendig.

Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die Kranken- bzw. Pensionsversicherung überzuführen. Dabei sind der volle Umfang des Versicherungsschutzes sowie der Haftungsausschluss der Dienstgeber zu gewährleisten. Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen anderer öffentlicher Träger (z.B. Fondsspitäler) sind, dort wo es sich regional anbietet, anzustreben.

Reform der Sozialversicherungen:
Um leistungsfähige, moderne und bürgernahe Sozialversicherungen zu gewährleisten, ist es unser Ziel, für jetzt schon eingehobene, gleiche Beiträge den Menschen auch österreichweit die gleichen Leistungen anbieten zu können.

Weiters sollen Mehrfachversicherungen generell abgeschafft werden. Darüber hinaus müssen die sich aus der Struktur der derzeit bestehenden 22 Sozialversicherungsträger und ihrer Doppel- und Mehrgleisigkeiten ergebenden Verwaltungskosten gesenkt sowie Einsparungs- und Optimierungs-potenziale gehoben werden, um aus den dadurch frei gewordenen Mitteln den Menschen einen Gesundheitsbonus und eine noch bessere Versorgung zu sichern.

Deshalb wollen wir eine nachhaltige Reduktion der Sozialversicherungsträger auf maximal 5 Träger erreichen, wobei die Prinzipien einer partizipativen Selbstverwaltung, die Wahrung der länderspezifischen Versorgungsinteressen sowie die speziellen Anforderungen der unterschiedlichen Berufsgruppen in den einzelnen Versicherungssparten berücksichtigt werden. Dazu wird ein organisatorisch, personell, finanziell und inhaltlich nachhaltiger Umsetzungsprozess mit den Bundesländern aufgesetzt. Dabei ist eine länderweise Budgetautonomie gesetzlich festzulegen. Die bisherigen Rücklagen verbleiben im jeweiligen Bundesland für die Zielsteuerung. Die nachhaltige Leistungsharmonisierung ist als integraler Bestandteil der Trägerzusammenlegung sicherzustellen.

Die neu zu errichtende Österreichische Krankenkasse (ÖKK) hat in der Übergangsphase die bisher in den Ländern durch die GKKs finanzierten Leistungen weiterhin sicherzustellen.

Um die Verwaltungskosten nachhaltig zu senken und Synergien zu heben, soll zudem innerhalb der ÖKK eine Aufgabenbündelung (Vertragspartnerabrechnung, Lohnverrechnung etc.) festgeschrieben werden, die bei gleichzeitiger Beibehaltung des Leistungsniveaus für die Menschen eine Optimierung der Strukturen und Aufgaben zum Ziel hat.
In weiterer Folge muss ein österreichweiter Ärztegesamtvertrag mit der Möglichkeit von regionalen Zu- und Abschlägen verhandelt werden. Eine einheitliche Prüfung der Lohnabgaben sowie eine einheitliche Abgabenstelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben werden die Erreichung der Zielsetzungen nachhaltig unterstützen.“

Hier geht’s weiter zu einer Zusammenfassung und zum gesamten Regierungsprogramm: 
Sozialversicherungen allgemein:
• Reduktion der Sozialversicherungsträger (maximal 5 Träger)
• Gemeinsamer Prozess mit den Bundesländern
• Berücksichtigung länderspezifischer Versorgungsinteressen
• Berücksichtigung spezieller Anforderungen der Berufsgruppen
• Wahrung der partizipativen Selbstverwaltung
• Schaffung eines Verwaltungsrates inklusive Bundesvertreter
• Vertretung des Bundes im Verwaltungsrat (u.a. zur Prüfung der Finanzgebarung)
• Abschaffung der Mehrfachversicherung
• Gleiche Beiträge – gleiche Leistungen
• Beibehaltung des Leistungsniveaus
• Gesundheitsbonus
• Senkung der Verwaltungskosten
• Optimierungspotenzial heben
• Einheitliche Prüfung der Lohnabgaben
• Einheitliche Abgabestelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben

Österreichische Krankenkasse (ÖKK):
• Aufgabenbündelung in der ÖKK
• Verhandlung eines österreichweiten Ärzte-Gesamtvertrages
• Regionale Zu- und Abschläge
• Regionale Planung inklusive Stellenplanung (RSG)
• Bestehende Gesamtverträge bleiben bis 2020 aufrecht
• Gesetzlich festgelegte länderweise Budgetautonomie
• Rücklagen verbleiben zur Zielsteuerung bei Ländern
• Versichertenservice, Vertragspartnerservice

AUVA:
• Lohnnebenkostensenkung um 500 Millionen Euro (Absenkung des Unfallversicherungsbeitrags
auf 0,8%)
• Aufgabenüberprüfung, Synergiepotenziale, Strukturanalyse
• Kooperation mit bestehenden Gesundheitseinrichtungen
• Bis Ende 2018 Gesamtkonzept und ersten Erfolg darstellen – bei Nichterfolg Überführung der
AUVA in bestehende Sozialversicherungsträger
• Erhalt des Versicherungsschutzes
• Gewährleistung des Haftungsausschlusses

Hier geht’s für Interessierte weiter zum gesamten Regierungsprogramm:
Regierungsprogramm 2017

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