Resolution: Unfallversorgung in Wien muss gesichert bleiben!

Für Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres ist die Sperre des Schockraums im Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler von Samstag- bis Dienstagfrüh „eindeutig der falsche Weg“.

Es dürfe nicht sein, dass den Ärztinnen und Ärzten im „Flaggschiff der Unfallchirurgie in Wien“ die Behandlung von schwer verletzten Patienten unter Androhung von disziplinarrechtlichen Konsequenzen verboten werde, kritisiert Szekeres, der der Belegschaft seine „volle Unterstützung“ zusichert.

„Aus meiner Sicht mangelt es hier ganz eindeutig an der Kommunikation zwischen der AUVA, dem Betreiber des UKH Lorenz Böhler, dem Wiener Krankenanstaltenverbund und der Stadt Wien.“

Was es brauche, sei ein vernünftiges Gesamtspitalskonzept für Wien. Bisherige Konzepte müssten neu verhandelt werden. Szekeres warnt: „Wenn nicht rasch gegengesteuert wird, kommt es unweigerlich zu einer schlechteren unfallchirurgischen Versorgung der stetig wachsenden Wiener Bevölkerung.“

Noch drastischer drückt es Heinz Brenner, Unfallchirurg am UKH Lorenz Böhler und Fachgruppenobmann der Ärztekammer für Wien aus. Für ihn „brennt bereits der Hut“. Es werde in ein perfekt funktionierendes System eingegriffen und dieses heruntergefahren.

Pro Jahr werden im UKH Lorenz Böhler 70.000 Patienten betreut. Brenner stellt sich die Frage, wohin diese dann zukünftig ausweichen sollen: „Laut einer Statistik der AUVA ist das UKH Lorenz Böhler das effizienteste Spital in Wien. Warum soll genau hier eingespart werden“, ist Brenner empört. Die AUVA solle „nicht schrittweise das Spital ausbluten lassen, sondern lieber ihre Pläne auf den Tisch legen“.

Resolution einstimmig beschlossen
Ihren Unmut über die Zustände und die weiteren Pläne der AUVA hat heute, Dienstag, auch die Belegschaft des Spitals bei einer soeben beendeten Betriebsversammlung ausgedrückt. Dabei wurde einer Resolution mit folgenden Wortlaut einstimmig beschlossen:

„Die Mitarbeiter fordern, so wie bisher eine uneingeschränkte Versorgung unserer Patienten auf höchstem Niveau durchführen zu dürfen.

Folgende Voraussetzungen sind dafür erforderlich:
• Aufrechterhaltung ausreichender Dienstmannschaften in allen Berufsgruppen, um eine Vollversorgung gewährleisten zu können.
• Ausreichende Bettenkapazitäten auf der Intensivstation Level II mit einer anästhesiologischen 24-Stunden-Versorgung.
• Ausreichende radiologische Versorgung vor Ort mit mindestens vier Fachärzten laut Dienstpostenplan.
• Durchführung dringend notwendiger Instandhaltungsarbeiten am Hubschrauberlandeplatz zur Aufrechterhaltung der Betriebsbewilligung über den 31. Dezember 2017 hinaus.
• Rücknahme des Behandlungsverbots schwer verletzter Patienten im Schockraum.
• Definitivstellung des ärztlichen Leiters zur Gewährleistung der zugesicherten Gleichbehandlung in einem eventuell zukünftigen Traumazentrum.
• Aufrechterhaltung der eigenständigen Organisationsstruktur, Dienstplangestaltung und der medizinischen Selbstständigkeit.“
(APA, 30.05.2017)

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