GuKG-Novelle: Wer darf was in der Pflege?
Mit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ändern sich ab 1. September 2016 die medizinischen Kompetenzen für die Pflegeberufe.
Dadurch kommt es zum Teil zu einer erheblichen Ausweitung der Aufgaben. Das heißt aber nicht, dass die neuen Tätigkeiten ab sofort erbracht werden müssen. Generell dürfen Beschäftigte eine neue Tätigkeit bzw. Kompetenz erst nach Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben. Diese können sie beispielsweise durch Fortbildungen erwerben.
Welcher Pflegeberuf darf was genau?
Dieser handliche Ratgeber wurde von der AK in Zusammenarbeit mit dem ÖGKV und der FGV im ÖGB erstellt.
Die neu gestaltete wertvolle Broschüre ist hier zu finden:
Wer darf was in der Pflege?