AK OÖ.: Pflege-Ausbildungsreform grundsätzlich positiv, aber Nachbesserungen erforderlich!

AK-Logo-neuDie aktuell beschlossene Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, von der viele Beschäftigte in der Pflege betroffen sein werden, ist grundsätzlich positiv zu bewerten, aber es gibt nach Meinung der Arbeiterkammer Oberösterreich auch dringenden Nachbesserungsbedarf.

Das neue Gesetz soll unter anderem die Akademisierung der Pflegeausbildung (Bachelor) und damit eine enorme Aufwertung bringen, beinhaltet jedoch aber andererseits keinen Mindestpersonalschlüssel, kritisiert die AK.

Pflegeberufe bekommen endlich nötigen Stellenwert
Die Bedeutung der Pflegebranche wird auch in Zukunft weiter zunehmen und somit der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften permanent steigen. Mit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz soll diplomiertes Pflegepersonal in Zukunft nicht mehr an Krankenpflegeschulen, sondern an Fachhochschulen ausgebildet werden.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer begrüßt das: „Damit wird den Pflegeberufen endlich ein höherer Wert zugemessen, den sie schon lange verdient hätten.“

Hier ortet AK OÖ noch Mängel
Das neue Gesetz wird aber nicht nur die Ausbildung in der Pflege reformieren, sondern auch Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigten haben. „Bei genauerer Betrachtung der Novelle“, so AK-Präsident Kalliauer „sehen die Arbeiterkammer, die zuständigen Betriebsräte und die betroffenen Beschäftigten mehrere Punkte kritisch.“ Die Mängel aus Sicht der Arbeiterkammer:

Im neuen Gesetz gibt es keine Regelung, wie die Mitarbeiter/-innen in der Praxis eingesetzt werden müssen. Deshalb sind Einsparungen beim Personal zu befürchten. Die AK fordert daher neuerlich einen verbindlichen bundesweiten Mindestpersonalschlüssel, um die derzeitige Qualität in der Pflege aufrecht zu erhalten.

Bisher bekamen Pflegeschülerinnen und -schüler während der Ausbildung ein Taschengeld. Für die künftigen Fachhochschul-Studenten/-innen ist dafür im Gesetzesentwurf keine Regelung vorgesehen. Nach Meinung der AK muss die Bezahlung von Pflichtpraktika im neuen Gesetz noch klar festgelegt werden.

Im Gesetzesentwurf findet sich kein Hinweis darauf, ob bereits erworbene Praxiserfahrung im neuen Ausbildungssystem angerechnet wird. Das ist nach AK-Ansicht unbedingt notwendig. Auch für bereits diplomiertes Personal muss es möglich sein, einfach zum Bachelor-Abschluss zu kommen.

Noch bis ins Jahr 2024 werden diplomierte Fachkräfte an den Krankenpflegeschulen nach dem jetzigen System ausgebildet. Das ist der AK zu lange – die Übergangsfrist sollte überdacht werden. Auf alle Fälle muss die künftige Wertigkeit des derzeitigen Diploms im neuen Gesetzesentwurf sichergestellt sein. Das ist nach dem Entwurf nicht der Fall.

Es wird eine zweijährige Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten eingeführt. Die Möglichkeit für die einjährige Ausbildung zur Pflegeassistentin/zum Pflegeassistent bleibt aber aufrecht. Die AK tritt dagegen auf, weil die Absolventen/-innen der kürzeren Ausbildung benachteiligt sind – sie verdienen weniger, haben keinen Berufsschutz und steigen beim Zugang zur Pension schlechter aus.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Auch wenn die Novelle bereits den Ministerrat passiert hat und demnächst im Parlament beschlossen werden sollte, werden wir auch weiterhin Verbesserungen für die Beschäftigten einfordern.“
(Information der AK OÖ., 14.06.2016)

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