ASVG – Happy Birthday! – 60 Jahre sozialer Frieden in Österreich!
Der Sozialstaat Österreich feiert ein denkwürdiges Jubiläum: Vor 60 Jahren, am 9. September 1955, hat der Nationalrat das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beschlossen. Für die Menschen in unserem Land bedeutet dieses Gesetzeswerk soziale Absicherung in allen Lebenslagen.
Jetzt geht es nicht nur darum, die ständigen Angriffe auf unseren Sozialstaat abzuwehren. Es geht vor allem darum, die soziale Absicherung der Menschen auszubauen und die Finanzierung auf neue, zeitgemäße Beine zu stellen,
sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
ASVG sichert sozialen Frieden
Die Sozialversicherung ist die wichtigste Einrichtung im System der sozialen Sicherheit. „Diese Errungenschaft hat uns 60 Jahre sozialen Frieden gebracht. Darauf können wir stolz sein“, so Kalliauer. Jetzt gelte es, gegen eine verfehlte Sparpolitik anzukämpfen und einem weiteren Leistungsabbau Einhalt zu gebieten: „Keine weiteren Verschlechterungen bei den Pensionen, keine Leistungskürzungen beim Arbeitslosengeld oder bei Kuren!“
Das ASVG beruht auf dem Prinzip der Solidarität. Die Versichertengemeinschaft, die grundlegend an die Erwerbstätigkeit anknüpft, bildet eine mächtige und finanziell potente Risikogemeinschaft. Die Pflichtversicherung ist Ausgangspunkt für die Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge.
Schon der Bestand eines Arbeitsverhältnisses über der Geringfügigkeitsgrenze führt zur Pflichtversicherung. Nicht nur Beitragszahler/-innen, auch nahe Angehörige werden vom Versicherungsschutz erfasst, und das in der Regel ohne eigene Beiträge.
Der Leistungskatalog des ASVG ist klar und transparent gestaltet. Da es sich dabei um öffentlich-rechtliche Ansprüche handelt, können im Streitfall unabhängige Gerichte angerufen werden, wodurch ein hohes Maß an Rechtsschutz erzielt wird. Das Prinzip der Selbstverwaltung sichert eine unbürokratische und faire Vollziehung durch die Sozialversicherungsträger.
Schutz und Hilfe in vielen Lebenslagen
„Von der Wiege bis zur Bahre sind wir auf die Hilfe anderer angewiesen. Diesen sozialen Zusammenhalt reguliert das ASVG“, stellt AK-Präsident Kalliauer fest. Ob Krankheit, Unfall, Alter, Mutterschaft oder Invalidität – die Sozialversicherung schützt in allen Lebenslagen. Außerdem arbeitet die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger sehr effizient. Bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zum Beispiel beträgt der Verwaltungsaufwand weniger als ein Prozent. Private Versicherungen dagegen arbeiten gewinnorientiert, sie haben hohe Werbekosten und müssen ihre Aktionäre und Gesellschafter bedienen. Diese Kosten tragen letztlich die Versicherten.
ASVG wird laufend modernisiert
Insgesamt sichern die Leistungen des ASVG den gesellschaftlichen Wohlstand und wirken armutsvermeidend. Die Beiträge richten sich jeweils nach der Leistungsfähigkeit der Versicherten. Durch jährliche Anpassungen und Aufwertungen wird die Inflation berücksichtigt und die Kaufkraft erhalten. Sichern die sozialversicherungsrechtlichen Geldleistungen die Lebenserhaltung nur unzureichend, dann wird aufgestockt – wie zum Beispiel bei der Ausgleichszulage oder dem Mindestbetrag beim Rehabilitationsgeld. Mittlerweile 84 Novellen belegen außerdem, dass das ASVG stets am Puls der Zeit bleibt.
Auch „das Kapital“ muss Beitrag leisten
Damit die Finanzierung des Sozialstaates auch in Zukunft gewährleistet ist, sind auch weiterhin ständige Anpassungen notwendig. Diese Anpassungen dürfen aber nicht immer auf Kosten der Versicherten gehen. Ein echtes Problem stellt die seit Jahrzehnten sinkende Lohnquote dar, während die Gewinnquote steigt. „Es ist höchste Zeit, dass das Kapital einen adäquaten Beitrag leistet“, sagt Kalliauer: „Wir brauchen eine Wertschöpfungsabgabe sowie Steuern auf Vermögen, Erbschaften und Finanztransaktionen.“
Das ASVG ist ein Meisterstück der österreichischen Gesetzgebung, in gewisser Weise das nach innen gerichtete Gegenstück zum ebenfalls 1955 errichteten Staatsvertrag. Es wahrt die Würde der Menschen, stellt Sicherheit und Gerechtigkeit her: „Das lassen wir uns nicht kaputt machen. Die Arbeiterkammer wird sich immer für den Erhalt und den Ausbau unseres Sozialsystems einsetzen“, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 08.09.2015)