Fußball-WM während der Arbeitszeit
In den kommenden Wochen regiert König Fußball. Aufgrund der Zeitverschiebung sind die meisten Spiele hierzulande erst am Abend bzw. in der Nacht live zu sehen. Wer also einem Bürojob nachgeht, braucht sich keine Sorgen zu machen, wichtige Spiele oder das Tor des Jahrhunderts zu versäumen.
Doch immer mehr Menschen sind auch in den Abendstunden im Büro anzutreffen. Nicht zu vergessen jene ArbeitnehmerInnen, die im Schichtdienst, in Call-Centern oder in der Gastronomie arbeiten. Auch die Fußball-Fans unter diesen wollen auf ihre Rechnung kommen.
Nur mit vorherigem Okay des Arbeitgebers
Nicht umsonst forderte die Gewerkschaft in Deutschland, den Arbeitsbeginn aufgrund der Nacht-Spiele nach hinten zu verlegen. Gelassen können der WM die Beschäftigten bei den Autobauern BMW, Daimler und VW entgegensehen: Dort ist es gute Tradition, dass die Bänder bei wichtigen Spielen der deutschen Nationalmannschaft angehalten werden. Eine allgemeine gesetzliche Regelung gibt es laut AK Arbeitsrechtsexperten Günter Köstelbauer nicht. Wichtig ist, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob Fußball schauen während der Arbeitszeit erlaubt ist.
So kommen Sie am Arbeitsplatz konfliktfrei durch die Fußball-WM:
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Klären Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb ab. Es muss eine Lösung gefunden werden, die für alle in Ordnung ist und weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.
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Einfach ohne Rücksprache mit dem Chef einen Fernseher aufzustellen, ist nicht erlaubt. Sie riskieren damit eine Verwarnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Entlassung.
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Es gibt auch die Möglichkeit, über das Internet – via Livestream oder Ticker – Spiele zu verfolgen. Ist in Unternehmen die private Internetbenutzung erlaubt, dürfen ArbeitnehmerInnen durchaus einen Blick auf das Spiel werfen. Allerdings ist es nicht ratsam, die gesamten 90 bis 120 Minuten am PC-Schirm zu hängen – außer der Arbeitgeber macht eine Ausnahme.
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Anders gestaltet sich die Situation in der Gastronomie. In vielen Lokalen läuft ohnehin während den Spielen der Fernseher oder werden sogar Geräte zum Anlocken von Gästen aufgestellt. Für das Servicepersonal gilt: Der eine oder andere Blick ist erlaubt, der Service darf aber nicht leiden.
(Information der AK OÖ., 16.06.2014)