Zum Glück gibt’s Urlaubsgeld!
Zwei mal im Jahr gibt es mehr Geld am Konto, das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben, darauf gebe es sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so.
Das 13. Und 14. Gehalt wurden von den Gewerkschaften erkämpft und in Kollektivverträgen verankert. Um weiterhin das hohe Niveau der Kollektivverträge aufrecht zu erhalten, brauchen die Gewerkschaften die Unterstützung der BetriebsrätInnen und der Gewerkschaftsmitglieder.
Nicht alle bekommen Sonderzahlungen
Nicht alle bekommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ein 13. Und 14. Gehalt gibt es nur dort, wo es die Kollektivverträge vorsehen. Atypisch Beschäftigte wie Freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragsnehmerInnen, bekommen keine Sonderzahlungen. Immer noch gibt es auch bei den unselbständig Beschäftigten Bereiche, in Österreich zum Glück sehr wenige, die nicht in den Geltungsbereich eines Kollektivvertrages fallen.
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