Ärzteüberstunden: EU droht Österreich mit Klage
Österreich kommt in Sachen Arbeitszeit von Spitalsärzten unter Druck. Die Arbeitszeitrichtlinie der EU sieht Maximalarbeitszeiten vor, die an österreichischen Spitälern oft nicht eingehalten werden. Die EU-Kommission droht Österreich deshalb mit einer Klage, sollte nicht bald eingelenkt werden. Noch einen Monat hat das Sozialministerium nach einer ersten Mahnung aus Brüssel Zeit für eine Stellungnahme, wie es die Belastung der Ärzte reduzieren will.
EU erlaubt maximal 48 Stunden pro Woche
Dienste von 70 Stunden und mehr in der Woche, darunter auch Nachtdienste: Für österreichische Ärztinnen und Ärzte ist das wegen vieler Überstunden keine Seltenheit, vor allem in den Spitälern. Die Arbeitszeitrichtlinie der EU verbietet das aber, in einer durchschnittlichen Woche sieht sie inklusive Überstunden maximal 48 Stunden Arbeit für die Ärzte vor.
Dem steht in Österreich aber noch das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz entgegen, das bis zu 72 Stunden Wochenarbeitszeit erlaubt. Das geht so nicht, steht in einem Mahnschreiben, das die EU-Kommission kürzlich an Österreich geschickt hat.
Vertragsverletzungsverfahren droht
Zuständig für die Arbeitszeit ist hierzulande das Sozialministerium von Rudolf Hundstorfer (SPÖ). Das Ministerium hat jetzt noch genau einen Monat Zeit, um auf die Mahnung zu reagieren. Die Kommission verlangt von Österreich eine Neuregelung der Arbeitszeit für Spitalsärzte im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, sonst kommt es innerhalb weniger Monate zu einem sogenannten Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof.
Das könnte zu einer Klage Österreichs durch die EU-Richter und zu Sanktionen führen, am wahrscheinlichsten wäre eine hohe finanzielle Strafe für den Bund. Das wolle man jedenfalls abwenden, heißt es im Sozialministerium. Dort fühlt man sich dem Vernehmen nach auch unter großem Druck, rasch zu handeln.
Verhandlungen mit Spitalserhaltern
Aus dem Büro Hundstorfers heißt es, dass man sich im April mit den Spitalserhaltern, vor allem den Ländern, zusammensetzen und Lösungen suchen wolle. Danach werde es den geforderten Brief nach Brüssel zur EU-Kommission geben.
Ist die Kommission mit dem ersten Vorschlag nicht zufrieden, bekäme Österreich noch eine zweite Chance, eine Alternative zum jetzigen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz vorzulegen. Erst wenn auch das der EU-Kommission nicht genügt, würde das Vertragsverletzungsverfahren starten.
(Information gesehen auf orf.at, 20.3.2014)