Sozialpartnerschaft in Oberösterreich
Aufzeigen, wenn ArbeitnehmerInnen um ihre Rechte geprellt werden und einklagen, wenn Entgelt vorenthalten wird, gehören zu den wichtigsten Aufgaben von AK und ÖGB. Die beiden Arbeitnehmervertretungen achten darauf, dass (Kollektiv-)Verträge und sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen eingehalten werden. Schließlich geht es für einzelne ArbeitnehmerInnen um viel Geld, wenn sie über Jahre und Monate um ihre Ansprüche gebracht werden. Schwarze Schafe schaden rechtschaffenen Unternehmen Arbeiterkammer und ÖGB scheuen nicht davor zurück, vertragsbrüchige Unternehmen beim Namen zu nennen. Dabei geht es nicht um Pauschalverurteilungen, sondern um das Aufzeigen von nachweislichem, systematischem Rechtsbruch in einzelnen Betrieben. Das scheint der Wirtschaftskammer nicht zu gefallen. Sobald illegale Machenschaften oder Verstöße gegen Gesetze und Kollektivverträge aufgezeigt werden, wehrt sich die WK. Dabei muss es im Sinne aller sein, dass sich alle Betriebe und ArbeitnehmerInnen an die gemeinsamen Regeln halten: Wer schwarze Schafe schützt, schadet ArbeitnehmerInnen, anständigen Unternehmern und gefährdet das sozialpartnerschaftliche Miteinander. WK ignoriert seit 2012 gewerkschaftliche Einladung zur Zusammenarbeit Schon im Dezember 2012 haben sich die oberösterreichischen Gewerkschaften mit einer gemeinsamen Erklärung zur Sozialpartnerschaft an Wirtschaftskammerpräsident Trauner gewandt. Schon damals haben die Gewerkschaften schriftlich zur Zusammenarbeit im Sinne aller rechtschaffenen Unternehmen und ArbeitnehmerInnen in diesem Land eingeladen. Der Appell verhallte, es gibt bis heute keine Reaktion auf das Angebot. Vor dem Hintergrund, dass es keine sichtbare Bereitschaft der Wirtschaftskammer gibt, gemeinsam die Arbeitsbeziehungen sauber zu gestalten, muten die jüngsten Angriffe auf die Arbeiterkammer seltsam an. Sozialpartner müssen gemeinsam gegen Regelverstöße vorgehen Die oberösterreichischen Gewerkschaften sehen sich deshalb veranlasst, erneut klarzustellen: Ein schlechter Sozialpartner ist nicht jener, der auf Regelverstöße aufmerksam macht, sondern jener, der die Regeln bricht oder Regelverstöße stillschweigend akzeptiert. Das sehen auch immer mehr ehrliche, zuverlässige Unternehmer so. Sie sprechen bei der Gewerkschaft vor und ersuchen um Schritte gegen Schmutzkonkurrenz, die sich illegal Vorteile verschafft, weil sie wissen, dass sie von ihrer eigenen Interessenvertretung in dieser Hinsicht wenig zu erwarten haben. Kollektivvertragsbrüche kosten ArbeitnehmerInnen Millionen Die Liste der Verstöße gegen kollektivvertragliche oder gesetzliche Regelungen heimischer Unternehmen ist lang. Einige Beispiele seien genannt:
- Große Betriebe suchen sich den für sie „billigsten“ Kollektivvertrag aus: Zahlreiche oberösterreichische Unternehmen, die klar als Industriebetriebe einzustufen sind, entlohnen ihre MitarbeiterInnen nach Gewerbe-Kollektivvertrag. Damit sichern sich diese Firmen auf unlautere Weise einen Wettbewerbsvorteil.
- Immer mehr Unternehmen zahlen systematisch unter Kollektivvertrag oder gelten Überstunden nicht entsprechend ab. Damit gefährden sie ehrliche Unternehmen. Nennen AK oder ÖGB die Übeltäter beim Namen, stellt sich die WK schützend vor die schwarzen Schafe – und damit gegen die Mehrheit ihrer ehrlichen Mitglieder.
- Die durchschnittlich geleisteten Überstunden werden beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld einfach nicht mitgerechnet.
- Betriebe öffnen illegal am Sonntag. Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs hat bislang nur die Gewerkschaft eingebracht.
- Für die Sonntagsöffnung am 8. Dezember gibt es eine klare Sozialpartnereinigung. Dennoch stellte die WK hinter dem Rücken des Verhandlungspartners einen Antrag auf Öffnung beim Land Oberösterreich.
- Die Arbeitgebervertreter versuchen, die Sozialpartnerschaft zu schwächen, indem sie Verhandlungen von der kollektivvertraglichen auf die Betriebsebene verlagern wollen.
- Die Wirtschaftskammer kündigte die traditionelle Verhandlungsgemeinschaft im Bereich der Metallindustrie einseitig auf
- Im Holzgewerbe werden bei den KV-Verhandlungen nur Erhöhungen des KV-Lohns, nicht aber des Ist-Lohns verhandelt. Als Kompromiss wird ein Schiedsgericht einberufen, das entscheidet, ob einzelne Unternehmen die Ist-Löhne anheben müssen oder nicht. ArbeitnehmerInnen beschweren sich bei der Gewerkschaft über ihre Firma, die das Schiedsgericht ignoriert, die Ist-Löhne nicht anhebt und sich damit klar gegen eine Sozialpartnereinigung stellt.
Für gerechte Wettbewerbs- und faire Arbeitsbedingungen Die oberösterreichischen Gewerkschaften laden die Wirtschaftskammer erneut ein, gemeinsam für gerechte Wettbewerbs- und faire Arbeitsbedingungen in den heimischen Betrieben zu arbeiten.
- Kollektivvertragsflucht bekämpfen: Industriebetriebe müssen auch nach dem Industrie-Kollektivvertrag bezahlen!
- Wirksame Maßnahmen gegen Unterbezahlung: Die Gebietskrankenkasse und das Finanzamt müssen Fälle von Unterentlohnung dem betroffenen Arbeitnehmer und dem Betriebsrat, der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer melden. Verstärkte Kontrollen in den Betrieben Strenge Strafen, wenn Unternehmen ihren Beschäftigten systematisch Lohn vorenthalten
- Gemeinsamer Einsatz für den freien Sonntag und gegen illegale Ladenöffnung
Gemeinsam können es Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Gewerkschaft schaffen, wirksame Regeln und Kontrollen gegen Schwarzarbeit, Unterbezahlung, Kollektivvertragsflucht und illegale Sonntagsöffnung zu installieren. (Information des ÖGB Oberösterreich , 07.03.2014)